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   OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05   

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https://dejure.org/2005,1704
OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05 (https://dejure.org/2005,1704)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.2005 - 29 U 1913/05 (https://dejure.org/2005,1704)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 29 U 1913/05 (https://dejure.org/2005,1704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Urheberrechtsabgabe auf Personal Computer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Bestehen eines Auskunftsanspruchs

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    PCs

    Art. 82 EG

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 1; ; UrhG § ... 54d Abs. 1; ; UrhG § 54h Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; EG Art. 82; ; Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54a Abs. 1 § 54d Abs. 1 § 54h Abs. 1
    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrrecht - PCs sind vergütungspflichtige Geräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    PCs sind abgabenpflichtig

  • heise.de (Pressebericht, 16.12.2005)

    Urheberrechtspauschale für PCs bestätigt

  • beck.de (Leitsatz)

    Vergütungspflicht von PCs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 411 (Ls.)
  • GRUR Int. 2006, 338
  • GRUR-RR 2006, 121
  • GRUR-RR 2009, 120 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 480 (Ls.)
  • MMR 2006, 162
  • K&R 2006, 136
  • K&R 2006, 137
  • ZUM 2006, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Geht es darum, wie ein bei Schaffung des Gesetzes noch nicht bekannter technischer Vorgang urheberrechtlich zu beurteilen ist, kann die Antwort häufig nicht allein anhand der Begriffe gefunden werden; vielmehr ist zu fragen, ob der in Rede stehende Vorrang funktional dem entspricht, was der Gesetzgeber als regelungsbedürftig angesehen hat (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner).

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof davon gesprochen, dass durch die gesetzliche Regelung in § 54a Abs. 1 UrhG in erster Linie der Vorgang der Reprografie erfasst werden sollte (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 -Scanner), und damit zum Ausdruck gebracht, dass in zweiter Linie auch andere Vervielfältigungsarten erfasst werden.

    Das entspricht auch dem Grundsatz, dass der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 931 - Telefaxgeräte).

    Bei der Frage nach einer derartigen Bestimmung eines Geräts ist zu berücksichtigen, dass die Vervielfältigung nicht der ausschließliche Zweck zu sein braucht (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).

    Diese Nutzung der streitgegenständlichen PCs zu vernachlässigen würde dem Prinzip der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, mit Hilfe der Geräte- und der Betreibervergütung die immer stärker zu Buche schlagende urheberrechtlich relevante Vervielfältigungstätigkeit zu erfassen und auf diese Weise dem Grundsatz zu entsprechen, dass der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 931 - Telefaxgeräte).

    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt (UA S. 33), dass die Vergütungssätze in Nr. 11 1 der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG nicht für PCs passen, dass dies aber entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ähnlichen Fallgestaltungen (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 930 f. - Telefaxgeräte) nicht dazu führen kann, dass für PCs keine Vergütung zu zahlen wäre.

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Das entspricht auch dem Grundsatz, dass der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 931 - Telefaxgeräte).

    Dies rechtfertigt die Annahme, dass auch eine Verwendung, die - insgesamt gesehen - nur einen geringen Umfang einnimmt, zur Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG führt (vgl. BGH GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte).

    c) Der Umstand, dass die in der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG gesetzlich bestimmten Vergütungssätze von herkömmlichen Fotokopiergeräten ausgehen und daher nicht ohne Weiteres für die hier in Rede stehenden PCs passend sind, schließt es einerseits aus, diese Vergütungssätze unbesehen zu übernehmen (vgl. Bornkamm, Festschrift für Nordemann, 2004, S. 311 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1999, 928, 931 - Telefaxgeräte), kann aber andererseits auch nicht dazu führen, die mit dem Betrieb von PCs verbundene urheberrechtliche Nutzung von einer Vergütungspflicht gänzlich freizustellen.

    Diese Nutzung der streitgegenständlichen PCs zu vernachlässigen würde dem Prinzip der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, mit Hilfe der Geräte- und der Betreibervergütung die immer stärker zu Buche schlagende urheberrechtlich relevante Vervielfältigungstätigkeit zu erfassen und auf diese Weise dem Grundsatz zu entsprechen, dass der Urheber an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 931 - Telefaxgeräte).

    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt (UA S. 33), dass die Vergütungssätze in Nr. 11 1 der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG nicht für PCs passen, dass dies aber entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ähnlichen Fallgestaltungen (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 930 f. - Telefaxgeräte) nicht dazu führen kann, dass für PCs keine Vergütung zu zahlen wäre.

  • OLG Stuttgart, 11.05.2005 - 4 U 20/05

    Urheberrechtsschutz: Geräte-Abgabepflicht für Drucker

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Die Formulierung in § 54a Abs. 1 UrhG "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" stellt auf die vergleichbare vervielfältigende Wirkung ab und nicht auf ein der Ablichtung vergleichbares Verfahren (vgl. Senat MMR 2005, 847, 848 m. Anm. Hoeren; OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 566 f.).

    Die Ergebnisse der genannten GfK-Studie laufen jedenfalls der vorstehend erörterten Vermutung nicht zuwider (vgl. auch die Ausführungen der Schiedsstelle im Einigungsvorschlag vom 31.01.2003 - Sch-Urh 8/01, S. 30 (Anlage K 16, veröffentlicht in Schulze, RzU, SchSt Nr. 9), wonach auf der Grundlage der GfK-Studie zu vermuten sei, dass der Anteil urheberrechtlich relevanter Vervielfältigungshandlungen jedenfalls erheblich sei; vgl. zu dieser Studie auch OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 567).

    Zum einen ist die Entwicklung technischer Schutzmaßnahmen sowie von Digital-Rights-Management-Systemen bislang - im Offline- ebenso wie im Online-Bereich - weder abgeschlossen noch ausgereift (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/38, S. 41) auf die bereits genannte Stellungnahme des Bundsrates (BT-Drucks. 15/38, S. 36 f.; Richters/Schmitt aaO 479; OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 567).

    Die Entwicklung technischer Schutzmaßnahmen und von Digital-Rights-Management-Systemen ist bislang, wie bereits erörtert, - im Offline- ebenso wie im Online-Bereich - weder abgeschlossen noch ausgereift (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/38, S. 41) zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/38, S. 36 f.); Richters/Schmitt aaO 479; OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 567).

    Deshalb steht die Richtlinie 2001/29/EG einer Gerätevergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs nach dem Stand zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Berufungsverfahren nicht entgegen (vgl. Richters/Schmitt aaO 479; vgl. auch OLG Stuttgart ZUM 2005, 565, 567).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 07.07.1971 - 1 BvR 775/66 = BVerfGE 31, 255 - Tonbandvervielfältigungen - zu § 53 Abs. 5 UrhG a.F. dargelegt, dass diese Vorschrift nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 31, 255, 265-270).

    Die Gerätevergütung für Vervielfältigungsgeräte nach § 54a Abs. 1 UrhG fügt sich in das auch sonst im Urheberrecht verwirklichte Stufensystem zur mittelbaren Erfassung des Endverbrauchers ein, das das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Beschluss vom 07.07.1971 für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGE 31, 255, 267).

    Die Überbürdung der Vergütungsverpflichtung auf den PC-Nutzer würde Kontrollmaßnahmen im persönlichen Bereich des Besitzers erforderlich machen; dies würde mit dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG kollidieren (vgl. BVerfGE 31, 255, 268).

    Es kann deshalb dahinstehen, ob eine Gerätevergütung in Höhe von 12,-- EUR pro Gerät angesichts des durchschnittlichen Verkaufspreises von PCs und angesichts des Aufwands und der Kosten, die für den Verbraucher mit dem Erwerb eines PCs in einem ausländischen EU-Staat, der keine Gerätevergütung für PCs entsprechend § 54a Abs. 1 UrhG kennt, verbunden ist, überhaupt zu einer nennenswerten Minderung der Wettbewerbsfähigkeit der Beklagten im Vergleich zu ausländischen Herstellern führt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 31, 255, 267).

  • LG München I, 23.12.2004 - 7 O 18484/03

    Erhebung von Urheberrechtsabgaben von den Herstellern von PC's

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Das Landgericht hat mit Urteil vom 23.12.2004 (CR 2005, 217 m. Anm. Büchner = ZUM 2005, 241 m. Anm. Bäcker) die Beklagte hinsichtlich der Anträge Ziffer I und Ziffer II antragsgemäß verurteilt.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.12.2004, Az.: 7 O 18484/03, abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.12.2004 (Az.: 7 O 18484/03) zurückzuweisen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 23.12.2004 (Az.: 7 O 18484/03) wird aufgehoben, soweit darin die Klage abgewiesen worden ist.

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Bei der Frage nach einer derartigen Bestimmung eines Geräts ist zu berücksichtigen, dass die Vervielfältigung nicht der ausschließliche Zweck zu sein braucht (vgl. BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).

    Die Vermutung erstreckt sich auch darauf, dass die Geräte entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch - wie nach § 54a Abs. 1 UrhG weiter erforderlich - zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 554 f. - Readerprinter).

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit der Festsetzung einer Gerätevergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs in Höhe von 12,-- EUR pro Gerät verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten und § 54a Abs. 1 UrhG zugrunde liegenden Belange der Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 06.07.2005 - 4 U 19/05

    Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt und begründet (UA S. 39), dass bei der Frage der Angemessenheit der Vergütungshöhe nicht auf den Gerätepreis abzustellen ist (vgl. OLG Stuttgart MMR 2005, 605, 608).
  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Der Wettbewerbsnachteil, der sich daraus möglicherweise für die Beklagte als inländischer Hersteller bzw. Importeur von PCs im Vergleich zu ausländischen Herstellern ergibt und auf den die Beklagte aufmerksam macht, ist aus dem vorstehend genannten Grund europarechtlich hinzunehmen (vgl. EuGH GRUR Int 1981, 631, 632 - Reprografieabgabe; Schulze, GRUR 2005, 828, 835 und Fn. 60; vgl. auch Richters/Schmitt aaO 474, die ausführen, dass eine Behinderung des freien Warenverkehrs infolge einer Gerätevergütung für PCs aufgrund von Art. 30 EG gerechtfertigt ist).
  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
    Allerdings ist Art. 82 EG auf Verwertungsgesellschaften wie die Klägerin grundsätzlich anwendbar (vgl. EuGH, Urteil vom 13.07.1989 - Rs. 395/87 = GRUR Int. 1990, 622, 625 f. - Ministère Public/Tournier).
  • OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Die weitergehende Berufung der Beklagten hat es ebenso zurückgewiesen wie die Berufung der Klägerin (OLG München, GRUR-RR 2006, 121 = ZUM 2006, 239).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

    Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten und der Berufung der Klägerin den Feststellungsausspruch dahin abgeändert, dass die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Zinsen entfällt (OLG München GRUR-RR 2006, 121 = ZUM 2006, 239).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Die weitergehende Berufung der Beklagten hat es ebenso zurückgewiesen wie die Berufung der Klägerin (OLG München, GRUR-RR 2006, 121 = ZUM 2006, 239).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    Mit dieser Auslegung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Auffassung, dass mit der ähnlichen Formulierung "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" in § 54a Abs. 1 UrhG auch digitale Vervielfältigungsverfahren erfasst werden (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 126 [127] - CD-Kopierstationen; GRUR-RR 2006, 121 [122 f.] - PCs).
  • LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
    a) Zwar hat der BGH in Einzelfällen dennoch Ausnahmen von der pauschalen Vergütungspflicht nach Anlage II zu § 54d I UrhG gemacht, wenn neuartige Geräte sich derart von den der pauschalen Geräteabgabe zu Grunde liegenden Vorstellungen entfernt hatten, dass eine Vergütungshöhe nach den pauschalen Sätzen der Anlage nicht mehr angebracht schien (BGH, GRUR 1999, 928 - Telefaxgeräte, Rn. 10; ebenso OLG München, GRUR-RR 2006, 121 für PCs; GRUR-RR 2006, 126 für CD-Kopierstationen; ; vgl. auch Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 54d UrhG) .
  • OLG München, 21.11.2019 - 6 Sch 35/18

    Umfang eines konkrete Normen bezeichnenden Verjährungsverzichts

    In einem anderen von der Klägerin zu 1) auch für die Klägerin zu 2) gegen ein Drittunternehmen geführten Rechtsstreit, der seit 2001 bei der Schiedsstelle (Sch-Urh 8/2001) und seit 2003 bei den Gerichten (vgl. Landgericht München I, Urt. v. 23.12.2004, 7 O 18484/03; OLG München, Urt. v. 15.12.2005, 29 U 1913/05; BGH, Urt. v. 02.10.2008 "PC I", I ZR 18/06; BVerfG, Beschluss vom 21.12.2010, 1 BvR 506/09; BGH, Vorlagebeschl.
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