Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 12.01.2006 | OLG Hamburg, 24.02.2005

Rechtsprechung
   LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05   

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https://dejure.org/2006,1106
LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05 (https://dejure.org/2006,1106)
LG München I, Entscheidung vom 19.01.2006 - 7 O 23237/05 (https://dejure.org/2006,1106)
LG München I, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 7 O 23237/05 (https://dejure.org/2006,1106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eine Erschöpfung kann nicht angenommen werden, soweit ein Erwerber eine Software nicht von dem Ersterwerber erhält, sondern nur vermeintliche Lizenzrechte, und sich die eigentliche Software auf andere Weise beschafft. Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis des ...

  • aufrecht.de

    Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen verletzt Vervielfältigungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 16, 17 Abs. 2, 31 Abs. 3, 69a, 69c Nr. 1, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen verletzt Vervielfältigungsrecht

  • kanzlei.biz

    Weiterverkauf von gebrauchter Downloadsoftware unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    UsedSoft darf mit gebrauchter Software handeln

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Neues Urteil zum Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

  • heise.de (Pressebericht, 01.02.2006)

    Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 04.08.2006)

    Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen weiterhin unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 22.03.2007)

    Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen für Oracle bestätigt

  • heise.de (Pressebericht, 01.02.2006)

    Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Handel mit Software-Lizenzen

  • beck.de (Leitsatz)

    Nicht abtretbare Nutzungsrechte an Software

  • beck.de (Kurzinformation)

    Handel mit «gebrauchten» Softwarelizenzen untersagt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen verstößt gegen Urheberrecht und ist daher unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-rostock.de (Entscheidungsanmerkung)

    Finger weg von gebrauchten Computerprogrammen? - LG München I erklärt Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist rechtswidrig / Erschöpfungsgrundsatz greift nicht bei Online-Übertragung von Software

  • itmittelstand.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Handel mit gebrauchter Software: Ende eines Geschäftsmodells? (RA Dr. Jörg Schneider-Brodtmann)

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 17 UrhG; §§ 69c, 69d UrhG
    Sekundärhandel mit Softwarelizenzen (Assessor jur. Von Marc Oliver Giel, Dieburg; jus IT 12/2006)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 130 (Ls.)
  • MMR 2006, 175
  • K&R 2006, 92
  • ZUM 2006, 251
  • afp 2006, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Der Erschöpfungsgrundsatz, § 69 c Nr. 3 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, besagt, dass mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms weiterverbreitet - das Vervielfältigungsrecht unterliegt nicht der Erschöpfung (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon; GRUR 2005, 940 - Marktstudien) werden dürfen, mit Ausnahme der Vermietung.

    Der mit der Erschöpfung verfolgte Zweck, die Verkehrsfähigkeit der Waren sicherzustellen, betreffe im Allgemeinen allein das Verbreitungsrecht (BGH GRUR 2001, 51, 53) .

  • OLG München, 29.10.1992 - 6 U 4296/92
    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Es kann daher dahinstehen, ob auf die vorliegende Konstellation die Grundsätze der Entscheidung OLG München OLG Report 1993, 120, wonach eine sachgerechte Erweiterung des ursprünglichen Antrags auf die Dringlichkeit unschädlich ist, anwendbar wären.
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Der Erschöpfungsgrundsatz, § 69 c Nr. 3 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, besagt, dass mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms weiterverbreitet - das Vervielfältigungsrecht unterliegt nicht der Erschöpfung (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon; GRUR 2005, 940 - Marktstudien) werden dürfen, mit Ausnahme der Vermietung.
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offen gelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 Holzhandelsprogramm).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Erwerbers über das eingeräumte Nutzungsrecht ist mit dinglicher Wirkung möglich (vgl. BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; OLG München GRUR 1984, 524, 525 - Nachtblende; Dreier/Schulze, UrhG; § 31 Rz. 42) .
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02

    WirtschaftsWoche

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Die Antragsgegnerin veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/S. 671 li.Sp. oben - Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 Elektronischer Pressespiegel), die (aktuelle Version der) Software der Antragstellerin von der Homepage der Antragstellerin herunter zu laden - soweit diese nicht bereits im Besitz der (aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden oder die Software auf einem Datenträger übergeben worden sein sollte) in den Arbeitsspeicher der Rechner der Anwender geladen wird (Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69 d Rdn. 8).
  • OLG München, 05.04.1984 - 6 U 1679/83

    Rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Geltendmachung einer Forderung im eigenen

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Erwerbers über das eingeräumte Nutzungsrecht ist mit dinglicher Wirkung möglich (vgl. BGH GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; OLG München GRUR 1984, 524, 525 - Nachtblende; Dreier/Schulze, UrhG; § 31 Rz. 42) .
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Die Antragsgegnerin veranlasst ihre Kunden (vgl. zur Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte BGH GRUR 2005, 670 re.Sp. unten/S. 671 li.Sp. oben - Wirtschaftswoche, GRUR 2002, 963, 964 Elektronischer Pressespiegel), die (aktuelle Version der) Software der Antragstellerin von der Homepage der Antragstellerin herunter zu laden - soweit diese nicht bereits im Besitz der (aktuellen Version der) Software sind, oder (soweit Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzugekauft werden oder die Software auf einem Datenträger übergeben worden sein sollte) in den Arbeitsspeicher der Rechner der Anwender geladen wird (Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69 d Rdn. 8).
  • LG Köln, 01.09.1999 - 28 O 161/99

    Multiple-Choice-Klausuren

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Ist das konkrete Werkstück mit Zustimmung des Berechtigten in den Verkehr gebracht worden, so kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden (BGH GRUR 1985, 736, 737 f. - Schallplattenvermietung; GRUR 2001, 152, 152 - OEM-Version) .
  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91

    "Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offen gelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 Holzhandelsprogramm).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

  • LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07

    Lizenzverletzung der GPL

    Die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den zusammen mit dem Telefon jeweils ausgelieferten Vervielfältigungsstücken der streitgegenständlichen Software - eine Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts findet nicht statt (BGH GRUR 2005, 940 mwN - Marktstudien; eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts tritt nach der Rechtsprechung der Kammer auch hinsichtlich des Verbreitungsrechts bei einem Online-Vertrieb nicht ein, vgl. CR 2007, 356; CR 2006, 159) sind von der hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegnerin nicht dargetan.
  • OLG München, 03.08.2006 - 6 U 1818/06

    Zum Weiterverkauf von Computerprogrammen

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Endurteil des LG München I vom 19.1.2006 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.2.2006 - 7 O 23237/05, wird zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Die Kammer verneint diese Frage (ebenso OLG München, MMR 2006, 748 m. Anm. Stögmüller ; vorgehend ebenso LG München I, MMR 2006, 175; offengelassen von OLG Hamburg, MMR 2007, 317 m. Anm. Hüsch/Meuser ; jeweils zu Softwarelizenzen).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Das Verschweigen dieser Entscheidung, die dem Beklagten wegen ihrer Veröffentlichung (u.a. in MMR 2006, 175, CR 2006, 159 sowie in juris) hätte bekannt sein müssen, erhärtet den Eindruck, dass der Hamburger Entscheidung für das Geschäftsmodell des Klägers wegweisende Bedeutung beigemessen werden müsse.
  • LG Düsseldorf, 22.04.2009 - 12 O 23/09

    Behauptung des Bestehens einer Richtlinie des Gesetzgebers zur Rechtmäßigkeit der

    Daneben gibt es Instanzrechtsprechung der Landgerichte Hamburg und München, die ebenfalls uneinheitlich ist (MDR 2006, 827, CR 2006, 159 und MDR 2008, 563).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7199
OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05 (https://dejure.org/2006,7199)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2006 - 29 U 3736/05 (https://dejure.org/2006,7199)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 29 U 3736/05 (https://dejure.org/2006,7199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Deutsches Recht gilt bei Übertragung von deutschen Marken auch im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von deutschem Recht bei Übertragung einer deutschen Marke im Ausland; Territorialitätsprinzip im Immaterialgüterrecht; Sammelvertrag zwecks Übertragung von deutschen und ausländische Marken und Schutzrechten; Bewerbung und Durchführung von Seminaren in ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage Deutsches Recht gilt bei Übertragung von deutschen Marken auch im Ausland

  • Judicialis

    MarkenG § 11; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 25 Abs. 2; ; MarkenG § 27; ; MarkenG § 30; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzuwendendes Recht für die Übertragung einer inländischen Marke oder eines anderen inländischen Kennzeichenrechts im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Übertragung deutscher Marken stets deutsches Recht anwendbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Übertragung deutscher Marken stets deutsches Recht anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 130
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die unbeschadet des § 513 Abs. 2 ZPO in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 433 - HOTEL MARITIME), ist hinsichtlich der Klage jedenfalls nach Art. 24 EuGVVO gegeben, weil sich der Beklagte auf das Verfahren rügelos eingelassen hat.

    Nach dem im Immaterialgüterrecht maßgeblichen Territorialitätsprinzip richtet sich der Schutz deutscher Marken wie der klägerischen Marke Nr. 399 23 143 "S..." nach dem Recht des Schutzlandes und damit nach deutschem Recht (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 433, 434 - HOTEL MARITIME).

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Dem Auskunftsanspruch kann allerdings nicht uneingeschränkt stattgegeben werden; der betreffende Ausspruch bedarf der Beschränkung auf den Zeitpunkt, für den eine Verletzungshandlung erstmalig feststeht (vgl. BGH GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg; BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01

    "GEDIOS Corporation"; Anforderungen an die Betätigung einer US-amerikanischen

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    bei Abschluss des Vertrags vom 29.07.1998 und der Rechtsfähigkeit der S... UltraMind Systems, LLC gesondert anzuknüpfen; für diese Fragen, die, wie sich aus den nachstehenden Erörterungen ergibt, im Streitfall indes nicht entscheidungserheblich sind, ist das nach Art. XXV Abs. 5 des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl 1956 II S. 488) zu bestimmende Gesellschaftsstatut, nämlich das Recht des Staates, in dem die betreffenden Gesellschaften gegründet wurden, maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2005, 55 - GEDIOS Corporation; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., Anh zu Art. 12 EGBGB, Rdn. 23).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Dem Auskunftsanspruch kann allerdings nicht uneingeschränkt stattgegeben werden; der betreffende Ausspruch bedarf der Beschränkung auf den Zeitpunkt, für den eine Verletzungshandlung erstmalig feststeht (vgl. BGH GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg; BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Der Klägerin steht der ausgeurteilte Anspruch betreffend die Freigabe der Domain "www.s..-ultramind.de" gegen den Beklagten entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB als Störungsbeseitigungsanspruch zu, wobei dieser Anspruch auf Verzicht auf den Domain-Namen "s...-ultramind.de" gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG geht (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG aaO § 14, Rdn. 284 m.N.; BGH GRUR 2002, 622, 626 - shell.de).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    aa) Für die Übertragung einer inländischen Marke oder eines anderen inländischen Kennzeichenrechts im Ausland ist wegen des im Immaterialgüterrecht geltenden Territorialitätsprinzips grundsätzlich deutsches Recht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2002, 972, 973 - FROMMIA).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Die Erteilung einer Markenlizenz (vgl. § 30 Abs. 1 MarkenG) ist im Falle der Eintragung einer Marke nach § 4 Nr. 1 MarkenG auf die eingetragene Marke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 55 - SUBWAY/Subwear).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Handelt es sich, wie im Streitfall bei den angegriffenen Zeichen, um aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Zeichen, so ist bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (vgl. BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
    Im Streitfall werden die angegriffenen Mehrwortzeichen durch den Bestandteil "S..." geprägt, weil dieses Wort am Anfang steht, weil der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (vgl. BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS), und weil das Wort "S..." unterscheidungskräftiger ist als die im Wesentlichen beschreibenden Angaben "UltraMind, System, Seminar, Deutschland, ESP"; jedenfalls aber behält der Bestandteil "S..." in den angegriffenen Mehrwortzeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Die lex fori protectionis gilt uneingeschränkt auch dann, wenn in demselben Vertragswerk neben dem deutschen Patent noch weitere ausländische Schutzrechte übertragen werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.2014, Az.: I-2 U 86/09, BeckRS 2014, 14418; Urt. v. 24.09.2015, Az.: I-2 U 30/15, BeckRS 2015, 18754; Urt. v. 17.12.2015, Az.: I- 2 U 54/04, BeckRS 2016, 3307; Urt. v. 25.10.2018, Az.: I-2 U 30/16, BeckRS 2018, 34555, Rz. 71; OLG München, GRUR-RR 2006, 130; Kühnen, GRUR 2014, 137, 142).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Die lex fori protectionis gilt uneingeschränkt auch dann, wenn in demselben Vertragswerk neben dem deutschen Patent noch weitere ausländische Schutzrechte übertragen werden (Senat, Urt. v. 12.06.2014 - I- 2 U 86/09; OLG München, GRUR-RR 2006, 130; Kühnen, GRUR 2014, 137, 142).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass von den Übertragungsverträgen zugleich weitere ausländische Schutzrechte umfasst waren (vgl.: OLG München, GRUR-RR 2006, 130).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04   

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https://dejure.org/2005,4480
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04 (https://dejure.org/2005,4480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 5 U 62/04 (https://dejure.org/2005,4480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 5 U 62/04 (https://dejure.org/2005,4480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • JurPC

    UrhG §§ 15, 19a, 31 Abs. 4
    Yacht-Archiv

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von digitalisierten Zeitungen bzw. Zeitschriften im Internet unter dem Gesichtspunkt einer "noch unbekannten Nutzungsart"; Festlegung des Zeitpunkts der Bekanntheit der Nutzungsart Internet; Entwicklung der ...

  • debier datenbank

    Yacht Archiv

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5, 15, 19a, 31 Abs. 4, Abs. 5 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 15; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 31 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    UrhG § 15 § 19a § 31 Abs. 4
    Urheberrechtswidrige Verwertung von geschützten Fotos und Reportagen in digitalisierter Form im Internet oder auf Messen durch Zeitschriftenverlag - "Heft-Archiv"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 130 (Ls.)
  • K&R 2006, 46
  • ZUM 2005, 833
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
    Während im Falle eines wissenschaftlichen Autors eher angenommen werden kann, dass sich der Zweck der Rechtseinräumung auch auf eine solche Nutzung richte, muss bei freiberuflich tätigen Journalisten und Fotografen davon ausgegangen werden, dass sie über eine Nutzung, die einen eigenen wirtschaftlichen Ertrag verspricht, gesondert verhandeln wollen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass sie an einer zusätzlichen wirtschaftlichen Verwertung ihrer Leistungen angemessen beteiligt werden (BGH WRP 02, 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM).

    Die Tatsache, dass die streitgegenständlichen Ausgaben von Z. im Internet in digitalisierter Form kostenlos zugänglich sind, bedeutet jedoch nicht, dass es insoweit an dem Merkmal fehlt, ob "eine technisch neue Nutzung eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung verspricht (BGH WRP 02, 214, 218 - SPIEGEL-CD-ROM).

    Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt der Senat auch insoweit Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der zitierten Entscheidung (BGH WRP 02, 214, 218 - SPIEGEL-CD-ROM).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
    Nach Auffassung des BGH ist eine Nutzungsart schon dann nicht mehr neu, wenn ihre wirtschaftliche Bedeutung und Verwertbarkeit bekannt ist (BGH GRUR 97, 464, 465 - CB-Infobank II).

    Zumindest ihre wirtschaftliche Bedeutung und Verwertbarkeit war - auf der Grundlage der Kriterien des BGH (BGH GRUR 97, 464, 465) - zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 269/98

    Zeitung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04
    Zu dieser Frage hatte der - seinerzeit für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige - 3. Zivilsenat des angerufenen Gerichts bereits in seiner Entscheidung "Internet-Zeitung" vom 11.05.00 (HansOLG NJW-RR 01, 123 ff) Stellung genommen.

    Allerdings stand in der zitierten Entscheidung 3 U 269/98 seinerzeit eine Übertragung von Nutzungsrechten Ende 1980 zur Beurteilung, ohne dass der Senat zu entscheiden hatte, ab welchem - späteren - Zeitpunkt das Internet in seinem Nutzungspotenzial für die Öffentlichkeit bekannt war.

  • OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 75/07

    Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Schadenersatz, die Herausgabe von Dias und

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch den Senat mit Urteil vom 24.02.05 zurückgewiesen worden (5 U 62/04).

    Das begründete lange Urteil in der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 62/04 ist der Beklagten bereits am 17.03.04 zugestellt worden.

    In dem Rechtsstreit des Verfügungsverfahrens 5 U 62/04 hat am 10.02.05 in dem Berufungsverfahren die Verhandlung vor dem Senat stattgefunden.

    Soweit eine Veröffentlichung der Jahrgänge 1983 bis 2002 in der Zeitschrift "YACHT" in Frage steht, hatte der Senat mit seinem Urteil vom 27.02.05 (5 U 62/04) bereits eine entsprechende Rechtsverletzung im Verhältnis der Parteien festgestellt, welche die Beklagte durch die Abschlusserklärung auch als endgültige Regelung anerkannt hat.

  • LG Köln, 19.11.2015 - 14 O 20/14

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Urheberrechts durch das öffentliche

    Daran hat sich systematisch nach der Schaffung der Regelung von § 19 a UrhG nichts geändert: Das öffentliche Zugänglichmachen, also geschützte Werke derart zugänglich zu machen, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, ist nur ein Unterfall einer öffentlichen Wiedergabe eines Werkes, wie sich auch in der aktuellen Gesetzesfassung dadurch zeigt, dass das öffentliche Zugänglichmachen als Regelbeispiel der öffentlichen Wiedergabe in § 15 Abs. 2 UrhG aufgeführt ist (in diesem Sinne auch OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 U 62/04).

    Die Bereitstellung von Werken auf Webseiten und in Datenbanken im Internet war nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unbekannt (vergleiche dazu aus der Rechtsprechung etwa OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 U 62/04; OLG Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2000 - 3 U 269/98).

  • LG Frankenthal, 13.11.2012 - 6 O 258/10

    Veröffentlichung von Bildern in Zeitung und E-Paper

    Bei der Beurteilung kommt es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Lichtbilder, also auf den Zeitpunkt der Jahre 2006 bis 2008 an, sondern auf den Zeitpunkt der ersten geschäftlichen Verbindung im Jahr 1999 (vgl. hierzu Hanseatisches OLG Hamburg, ZUM 2005, 833 ff. - Yacht-Archiv).
  • LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10

    Schadensersatzanspruch wegen der öffentlichen Wiedergabe der urheberrechtlich

    Bei der Beurteilung kommt es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Lichtbilder, also auf den Zeitpunkt der Jahre 2006 bis 2008 an, sondern auf den Zeitpunkt der ersten geschäftlichen Verbindung im Jahr 1999 (vgl. hierzu Hanseatisches OLG Hamburg, ZUM 2005, 833 ff. - Yacht-Archiv).
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