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   OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05   

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https://dejure.org/2005,4197
OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.2005 - 6 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 6 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit Preisnachlässen ohne klare und eindeutige Bedingungen für Inanspruchnahme; Verwendung von im Sternchenhinweis enthaltener Einschränkung "ausgenommen Werbeware"; Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung und Irreführung durch unzureichende ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 4 Nr. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 4, 5
    Unklare Angaben bei Werbung mit Preisreduzierung "bis zu x %" unter Ausnahme von Werbeware - Transparenzgebot bei Werbung für Gewinnspiel - "Urlaubsgewinnspiel"

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 4, 5
    Unklare Angaben bei Werbung mit Preisreduzierung "bis zu x %" unter Ausnahme von Werbeware - Transparenzgebot bei Werbung für Gewinnspiel - "Urlaubsgewinnspiel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit zweifelhafter Zugabe

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Preisreduzierungen mit dem Hinweis "Ausgenommen Werbeware" sind wegen fehlender Transparenz wettbewerbswidrig

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reduzierungshinweis bei einer Möbelwerbung verstieß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 196
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 00, 911 f. - "Computerwerbung I"; GRUR 01, 163 -"Computerwerbung II"; GRUR 03, 249 - "Preis ohne Monitor").
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 00, 911 f. - "Computerwerbung I"; GRUR 01, 163 -"Computerwerbung II"; GRUR 03, 249 - "Preis ohne Monitor").
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Das Berufungsgericht hat die Klage mit diesem Antrag abgewiesen (OLG Köln GRUR-RR 2006, 196).
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).

    § 4 Nr. 4 UWG verbietet es insbesondere nicht, ganze Warengruppen in der Form zu bewerben, dass einzelne Waren im Preis mit "bis zu X" reduziert seien (Senat, GRUR-RR 2006, 196 [197] - Urlaubsgewinnspiel).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06

    Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung

    In der Rechtsprechung hat das OLG Köln in einer Entscheidung, die die Printwerbung eines Möbelhauses betraf (GRUR-RR 2006, 196, 198), die Auffassung vertreten, das Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG finde bereits Anwendung, wenn im Vorfeld eines Gewinnspiels werbend auf die Veranstaltung hingewiesen werde.
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06

    Was ist eigentlich "Werbeware"?

    Der Kunde weiß nicht, was die Werbung ihm sagt, wenn dieser Begriff verwendet wird (Landgericht Essen Urt. v. 22. September 2005 - 43 O 63/05; OLG Köln Urt. v. 14. Oktober 2005 - 6 U 57/05).
  • OLG Jena, 17.08.2016 - 2 U 14/16

    Irreführung durch Angaben über den Wert des Gewinnes bei einem

    Zu den Teilnahmebedingungen gehören auch die objektiven Bedingungen des Spieles (vgl. zu alledem OLG Köln GRUR-RR 2006, 196).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten

    Unter Bedingungen der Inanspruchnahme sind die Voraussetzungen zu verstehen, die erfüllt sein müssen, damit der Kunde die Vergünstigung erlangen kann, was Angaben zu dem zugelassenen Personenkreis (persönlicher Anwendungsbereich) und den Modalitäten der Inanspruchnahme (sachlicher Anwendungsbereich) einschließt, etwa wenn ein Preisnachlass nur für bestimmte Waren gilt (BGH, GRUR 2010, 649 = WRP 2010, 1017 [Rn. 18] - Preisnachlass für Vorratsware; Senat, GRUR-RR 2006, 196; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 4.9, 4.11; Harte / Henning / Bruhn , UWG, 3. Aufl., § 4 Rn. 34).
  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

    Ferner kann der Verbraucher nicht erkennen, ob eine bestimmte Ware bereits vorher in irgendeiner Form "beworben" worden ist (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 196f., Rn. 15 - 6 U 57/05 für "Werbeware"; s. auch OLG Brandenburg WRP 2008, 1601ff., Rn. 57 - 6 U 142/07).
  • LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 13 O 176/06

    Intransparente Werbung eines Möbelhauses mit "ausgenommen Werbeware"

    Zu denken ist an in Prospekten und Anzeigen beworbene Ware aber auch an Ausstellungsstücke, ohne dass eine klare Abgrenzung möglich ist (vgl. auch OLG Köln, GRUR-RR 06, 196).
  • LG Potsdam, 20.09.2007 - 51 O 66/07

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen das Transparenzgebot bei

    Dagegen ist nicht zu beanstanden die Einschränkung " ausgenommen bereits reduzierte Artikel" (vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2006, 196ff).
  • LG Köln, 06.03.2007 - 33 O 200/06

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber; Voraussetzungen

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