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   OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02   

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OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02 (https://dejure.org/2005,2638)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2005 - 6 U 4351/02 (https://dejure.org/2005,2638)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 6 U 4351/02 (https://dejure.org/2005,2638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung; Herstellung und Vertrieb einer Kassieranlage für Waren mit einer Fördervorrichtung; Verpflichtung zur Auskunftserteilung und zur Rechnungslegung; Erweiterung der Klage auf ein weiteres Patent; Sachdienlichkeit einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 263; ; ZPO § 264; ; ZPO § 511; ; ZPO § 533; ; PatG § 9; ; PatG § 139; ; EPÜ Art. 64 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wegfall der Beschwer bei erstmaligem Stützen einer erstinstanzlich ausschließlich auf ein Gebrauchsmuster gestützten Verletzungsklage auf ein paralleles Patent in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 968 (Ls.)
  • GRUR 2007, 263 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 385
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Vielmehr muss der im ersten Rechtsschutz erhobene Klageanspruch noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz wenigstens teilweise weiterverfolgt werden, soll ein zulässiges Rechtsmittel vorliegen (BGH NJW-RR 1991, 1279; BGH NJW 2001, 2548; BGH NJW-RR 2002, 1435; BGH NJW 2003, 2172, jeweils m.w.N.; a.A.: Gaier, NJW 2001, 3289, 3290 f.; Musielak/Ball, a.a.O., vor § 511 Rdnr. 26: Klageänderung bei ursprünglich zulässiger Berufung in den Grenzen des § 533 ZPO jederzeit möglich).

    Es ist jedoch zu sehen, dass die Klägerin - anders als in der beklagtenseits zitierten Entscheidung BGH NJW-RR 2002, 1435 - durch die Auswechslung des Klageschutzrechts nicht etwa ihr ursprüngliches Begehren aufgegeben bzw. fallen gelassen und an seine Stelle ein neues, anderes Klageziel in Form geänderter Klageanträge gesetzt hat, um auf diese Weise die in dem angefochtenen Urteil liegende Beschwer hinzunehmen und die in der Entscheidung ausgesprochenen Rechtsfolgen ohne Überprüfung durch das Berufungsgericht wirkungslos werden zu lassen.

    Damit liegen die Voraussetzungen, an die der Bundesgerichtshof in dem von der Beklagten angeführten Urteil NJW-RR 2002, 1435, 1436 den Wegfall der Beschwer geknüpft hat, nicht vor, so dass das Rechtsmittel der Klägerin auch nach der Rücknahme der erstinstanzlich allein auf das Gebrauchsmuster gestützten Klage zulässig blieb.

    Dabei begründet insbesondere die Annahme einer Beschwer nach Rücknahme der erstinstanzlich allein anhängigen Klage keine Divergenz zu der Entscheidung BGH NJW-RR 2002, 1435.

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Mit der Beklagten und im Einklang mit der herrschenden Ansicht (vgl. Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., Einl. II Rdnr. 11, 15 ff., 24 f.), wonach der Streitgegenstand durch den Klageantrag und den dazu vorgetragenen Sachverhalt bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 2001, 755, 756 f. - Werbung auf Telefonkarte; BGH GRUR 2001, 2001, 181, 182 - dentalästhetika), geht der Senat zunächst davon aus, dass es sich bei diesem erstmals in zweiter Instanz in das Verfahren eingeführten Schutzrecht nicht lediglich um eine neu geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage für das im Übrigen identische Klageziel handelt; vielmehr liegt ein zusätzlicher prozessualer Anspruch im Sinne eines anderen Streitgegenstands vor, insofern ein neuer Lebenssachverhalt in Form der Erteilung des europäischen Patents Nr. EP 1 090 570 vorgetragen wird, der überdies der Begründung eines weiteren, von der ursprünglichen Antragsfassung (wenngleich nur geringfügig) abweichenden Klagebegehrens dient.

    Dass die Klage aus unterschiedlichen Schutzrechten - selbst bei identischem Klageantrag -verschiedene Streitgegenstände betrifft, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Werbung auf Telefonkarte" (GRUR 2001, 755, 757) ausdrücklich festgehalten.

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Könne sich aber der Senat bei der Beurteilung des Verletzungsgegenstands nicht auf dieselben Tatsachen stützen wie beim Gebrauchsmuster, wäre die - den Rechtsstreit verzögernde - Klageerweiterung bereits nach altem Recht unzulässig gewesen (BGH NJW 1985, 1841, 1842).

    Insbesondere erachtet sie der Senat unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie für sachdienlich, § 533 Nr. 1 Var. 2 ZPO, insofern durch die Zulassung ein neuerlicher Rechtsstreit - zumal um den im Wesentlichen gleichen sachlichen Streitstoff, nämlich aus parallelen, dieselbe Erfindung betreffenden Schutzrechten hergeleitete Ansprüche wegen der Herstellung und des Vertriebs der identischen angegriffenen Vorrichtungen - objektiv vermieden werden kann (vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 533 Rdnr. 4; BGH NJW 2000, 800; BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Insbesondere kann eine abweichende Beurteilung der Rechtsbeständigkeit oder, wie zuletzt vorgebracht, des Schutzumfangs, die Beklagte nicht entlasten; denn das Risiko eines Rechtsirrtums hat nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig der Verletzer zu tragen (vgl. Nachweise bei Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 139 Rdnr. 48; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 Rdnr. 100 ff; BGH GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen) und darf nicht auf den Schutzrechtsinhaber verlagert werden (vgl. Rspr.-Nachweise bei Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 Rdnr. 101 Fn. 243).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Solch unstreitiger Prozessstoff, sei er auch "neu" i.S.d. §§ 529 Abs. 1 Nr. 2; 531 Abs. 2 ZPO, ist indes, wie der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung NJW 2005, 291, 292 (unter ausführlicher Diskussion des Meinungsstandes) sowie erneut in NJW-RR 2005, 437 befunden hat, unabhängig von den in § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO normierten Einschränkungen stets zuzulassen.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Vielmehr muss der im ersten Rechtsschutz erhobene Klageanspruch noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz wenigstens teilweise weiterverfolgt werden, soll ein zulässiges Rechtsmittel vorliegen (BGH NJW-RR 1991, 1279; BGH NJW 2001, 2548; BGH NJW-RR 2002, 1435; BGH NJW 2003, 2172, jeweils m.w.N.; a.A.: Gaier, NJW 2001, 3289, 3290 f.; Musielak/Ball, a.a.O., vor § 511 Rdnr. 26: Klageänderung bei ursprünglich zulässiger Berufung in den Grenzen des § 533 ZPO jederzeit möglich).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Vielmehr muss der im ersten Rechtsschutz erhobene Klageanspruch noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz wenigstens teilweise weiterverfolgt werden, soll ein zulässiges Rechtsmittel vorliegen (BGH NJW-RR 1991, 1279; BGH NJW 2001, 2548; BGH NJW-RR 2002, 1435; BGH NJW 2003, 2172, jeweils m.w.N.; a.A.: Gaier, NJW 2001, 3289, 3290 f.; Musielak/Ball, a.a.O., vor § 511 Rdnr. 26: Klageänderung bei ursprünglich zulässiger Berufung in den Grenzen des § 533 ZPO jederzeit möglich).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 2 ZPO liegen nicht vor: Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.) eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof.
  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die der Entscheidung BGH NJW-RR 2004, 1365 zugrunde liegende Fallkonstellation mit dem vorliegend zur Beurteilung gestellten Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02
    Insbesondere erachtet sie der Senat unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie für sachdienlich, § 533 Nr. 1 Var. 2 ZPO, insofern durch die Zulassung ein neuerlicher Rechtsstreit - zumal um den im Wesentlichen gleichen sachlichen Streitstoff, nämlich aus parallelen, dieselbe Erfindung betreffenden Schutzrechten hergeleitete Ansprüche wegen der Herstellung und des Vertriebs der identischen angegriffenen Vorrichtungen - objektiv vermieden werden kann (vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 533 Rdnr. 4; BGH NJW 2000, 800; BGH NJW 1985, 1841, 1842).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Grundsätzlich ist die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (vgl. BGH, GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; BGH, GRUR 1977, 250, 253 - Kunststoffhohlprofil I; OLG Düsseldorf, GRUR 1982, 35, 36 - Kunststoffschläuche; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30. November 2010 - I-2 U 82/09; OLG München, GRUR-RR 2006, 385, 391 - Kassieranlage; Kühnen, a.a.O. Kap. D. Rn. 436).
  • LG München I, 19.08.2021 - 7 O 15350/19

    Patentverletzung, standardessentielles Patent, kartellrechtlicher

    Daher ist eine Aussetzung eines Patentverletzungsprozesses nur dann geboten, wenn die Nichtigkeitsklage bzw. der Einspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; OLG Düsseldorf GRUR 2009, 53 (LS) - Brandschutzvorrichtung; GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler; GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; 1979, 636 - Ventilanbohrvorrichtung; OLG München InstGE 6, 57, Rdn. 15 - Kassieranlage; OLG München GRUR 1990, 352, 353 li.Sp. - Regal-Ordnungssysteme).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    In der Regel ist deshalb die Benutzung einer patentierten und damit geprüften Erfindung auch bei einem Irrtum über deren Rechtsbeständigkeit als schuldhaft anzusehen (vgl. BGH, GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen; GRUR 1977, 250, 253 - Kunststoffhohlprofil; Senat, GRUR 1962, 35, 36 - Kunststoffschläuche; Senat, Urt. v. 30.11.2010 - I-2 U 82/09, Umdr. Seite 15; OLG München, GRUR-RR 2006, 385, 391 - Kassieranlage; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 Rz. 48; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl. § 139 Rz. 101; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rz. 86).
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