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   OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a)   

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https://dejure.org/2005,2239
OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteigerung von Roleximitaten als Markenrechtsverletzung; Begriff des geschäftlichen Verkehrs gemäß § 14 Abs. 2 Markengesetz (MarkenG); Pflicht des Betreibers zur Verhinderung einer Internetplattform Markenrechtsverletzungen

  • online-und-recht.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Rolex - ricardo.de II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 50
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
  • MMR 2005, 545
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens - I ZR 304/01 BGH - werden gegeneinander aufgehoben.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der Revisionsentscheidung vom 11.03.2004 - I ZR 304/01 - (WRP 2004, 1287- "Internet-Versteigerung") verwiesen.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Entscheidend ist die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - "shell.de").
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Hiervon ist im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird (vgl. BGH GRUR 1987, 438, 440 - "Handtuchspender" - noch zur parallelen Problematik im Warenzeichenrecht).
  • LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00

    Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerinnen wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Das Berufungsgericht hat dem mit dem Hauptantrag verfolgten Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben; es hat lediglich eines der neun in den Unterlassungsantrag aufgenommenen Versteigerungsangebote von dem Verbot ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2006, 50).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den

    Zwischen den Regelungen der Störerhaftung im Teledienstegesetz und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke besteht ebenso wenig ein Konkurrenzverhältnis wie zur Markenrechtsrichtlinie, weil auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung keine Vorschriften über die Störerhaftung enthält (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rdnr. 35 gegen OLG Köln - 6 U 12/01 - Anl. B 32).

    Ob die Beklagten in solchen Fällen auch nur als Störer für eine Markenverletzung haften (vgl. dazu OLG Köln - 6 U 12/01 -, Anlage B 32), kann ebenfalls offen bleiben, weil eine etwaige Haftung jedenfalls den "Filter" des § 11 TDG nicht passieren würde.

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