Weitere Entscheidung unten: AG München, 15.09.2004

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06   

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https://dejure.org/2006,17720
LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22.03.2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22. März 2006 - 12 S 17/06 (https://dejure.org/2006,17720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf das Unterlassen einer Überwachung des nachbarschaftlichen Grundstücks mit installierten Video-Kameras; Möglichkeit der Veränderung der Kameraeinstellung zur Video-Überwachung als allgemeine Persönlichkeitsverletzung des Nachbarn; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des eigenen Grundstücks ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Keine Persönlichkeitsverletzung bei Videoüberwachung durch Nachbarn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3218 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1200
  • GRUR-RR 2006, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06
    Einen sogenannten "Überwachungsdruck", von dem das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 16.11.2004 (NJW-RR 2005, 1067 f) ausgeht, vermag die Kammer hier nicht zu erkennen.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Der Wert des Streitgegenstandes des Rechtsstreits ist im Übrigen gemäß § 3 ZPO nach freien Ermessen durch das Gericht unter Beachtung der herrschenden Rechtsprechung hierzu (vgl. u.a.: KG Berlin , WuM 2008, Seite 663 = Grundeigentum 2008, Seite 1625; LG Detmold , Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12302; LG Wiesbaden , Urteil vom 17.02.2011, Az.: 9 S 38/10, u.a. in: "juris"; LG Potsdam , Urteil vom 22.04.2009, Az.: 13 S 9/09; LG Koblenz , GRUR-RR 2006, Seite 301 = NJW-RR 2006, Seite 1200; AG Meldorf , Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 83 C 568/11; AG Winsen , SchAZtg 2007, Seiten 252 f.; AG Lichtenberg , Grundeigentum 2005, Seiten 435 ff.; AG Aachen , NZM 2004, Seiten 339 f. ) auf insgesamt 3.000,00 Euro festzusetzen gewesen.
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Anders als die o.g. Instanzgerichte haben das LG Koblenz (NJW-RR 2006, 1200) und das LG Itzehoe (NJW-RR 1999, 1394) in vergleichbaren Fällen dagegen entschieden, dass die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort unstreitig zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    Im Gegensatz hierzu haben das Landgericht Koblenz (Urteil vom 22.3.2006, Az. 12 S 17/06, abgedruckt in NJW-RR 2006, 1200) und das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 11.09.1997, Az. 7 (9) O 51/96, abgedruckt in NJW-RR 1999, 1394) entschieden, dass etwa die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
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Rechtsprechung
   AG München, 15.09.2004 - 161 C 17453/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14064
AG München, 15.09.2004 - 161 C 17453/04 (https://dejure.org/2004,14064)
AG München, Entscheidung vom 15.09.2004 - 161 C 17453/04 (https://dejure.org/2004,14064)
AG München, Entscheidung vom 15. September 2004 - 161 C 17453/04 (https://dejure.org/2004,14064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflicht zur Korrektur bei veralteten News auf Homepage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflicht zur Korrektur bei veralteten News auf Homepage?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 844
  • GRUR-RR 2006, 301
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 16 W 16/05

    Frist zu Ergänzung unvollständiger Informationen

    Die Frist hierfür hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15. September 2004 - 161 C 17453/04 - mit zwei Wochen bemessen.
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