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   OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4378
OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06 (https://dejure.org/2006,4378)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2006 - 7 U 90/06 (https://dejure.org/2006,4378)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 7 U 90/06 (https://dejure.org/2006,4378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Wer wird Millionär?"

    Zur Zulässigkeit der einwilligungsfreien (lizenzfreien) Nutzung von Fotos prominenter Personen (hier: ein Quiz-Show-Moderator) auf dem Titelblatt von (Rätsel-) Zeitschriften.

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grundsatzentscheidung: Jauch muss ohne Entschädigung Bildpublikation auf dem Titelblatt eines Rätselheftes hinnehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bildveröffentlichung einer Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung; Ausnutzung eines Bildnisses auf einem Rätselheft ohne eine Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen; Erstreckung der Pressefreiheit auf ein ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG

  • kanzlei.biz

    Prominent! - Das Recht am eigenen Bild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 23 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verhältnis von Pressefreiheit und Recht am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einwilligungsfreie Verwendung des Bildnisses von Günther Jauch auf Titelblatt einer Rätselzeitschrift zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 142
  • ZUM 2007, 210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
    Daher braucht im Grundsatz niemand zu dulden, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen ausgenutzt wird (vgl. BGH GRUR 1979, 425; zur Problematik: Schertz, AfP 2000, 495 ff).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
    Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich nämlich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will (vgl. BGH AfP 1996, 66, 67; BGH NJW 2002, 2317 m.w.N.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 8 Rn.42).
  • LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05

    Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 868/05, vom 9.6.2006 wird zurückgewiesen.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
    Im Unterschied zu dem von den Parteien diskutierten Fall betreffend die Kundenzeitschrift "C. R." (BGH AfP 1995, 495) bezieht sich dieser Kaufanreiz bei der vorliegenden Veröffentlichung nicht auf andere im Inneren der Zeitschrift beworbene Produkte, sondern auf das Presseerzeugnis selbst, dessen Teil die Veröffentlichung ist.
  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
    Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich nämlich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will (vgl. BGH AfP 1996, 66, 67; BGH NJW 2002, 2317 m.w.N.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 8 Rn.42).
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