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   OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02   

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OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02 (https://dejure.org/2006,4180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2006 - 6 U 174/02 (https://dejure.org/2006,4180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 6 U 174/02 (https://dejure.org/2006,4180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit Anspruch auf Einräumung einer Lizenz; Voraussetzungen der Annahme einer kartellrechtlichen Diskriminierung und unbilligen Behinderung im Zusammenhang mit Patentlizenzverträgen im Rahmen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines ehemaligen Lizenznehmers zur Herausgabe von patentverletzenden Gegenständen zwecks Vernichtung an den Patentinhaber; Feststellung der für die Aufrechterhaltung des Neuheitscharakters notwendigen Abgrenzung eines Patents gegenüber einem anderen; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; EGV Art. 82; ; PatG § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; PatG § 139 Abs. 1; ; PatG § 139 Abs. 2 Satz 1; ; EPÜ Art. 64; ; ZPO § 321 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand des wegen einer Patentverletzung in Anspruch Genommenen, ihm stehe ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz am Klagepatent zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 177
  • GRUR-RR 2009, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    aa) Allerdings kann der wegen Patentverletzung in Anspruch Genommene dem Schadensersatzbegehren des Patentinhabers im Wege der Einrede einen Anspruch auf Lizenzerteilung entgegen halten (vgl. BGHZ 160, 67, 82 - Standard - Spundfass).

    (3) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob dem patentrechtlichen Unterlassungsanspruch ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz entgegen gehalten werden kann, offen gelassen (vgl. BGHZ 160, 67, 82 - Standard - Spundfass).

    Ist aber durch ein von den Nachfragern wie eine Norm beachtetes Regelwerk eine standardisierte Gestaltung eines Produkts vorgegeben, so bildet die Vergabe von Rechten, die die potentiellen Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, das Produkt auf den Markt zu bringen, einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (vgl. BGHZ 160, 67, 82 - Standard - Spundfass).

  • BPatG, 04.12.2003 - 2 Ni 35/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Erforderlich für die Annahme einer Frequenzmodulation im Sinne der Patentschrift ist danach, dass die Frequenz der Spurschlingerung in Abhängigkeit vom momentanen Pegel des Positionsinformationssignals variiert (vgl. BPatG, Urteil vom 08. Oktober 2002 - Ni 36/01 (EU)) bzw. dass die Momentanfrequenz des resultierenden modulierten Signals der Signalspannung, d.h. der aufzumodulierenden Information proportional ist (vgl. BPatentG, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 2 Ni 35/02 (EU)).

    Dem Antrag der Beklagten, die Verhandlung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Berufung der Beklagten zu 4 gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 04. Dezember 2003 - 2 Ni 35/02 (EU) - auszusetzen, war nicht zu entsprechen.

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesgerichtshof das Klagepatent abweichend vom Bundespatentgericht in seinem Urteil vom 04. Dezember 2003 - 2 Ni 35/02 (EU) - als gegenüber der EP0 265 984 nicht neu ansehen wird.

  • LG Mannheim, 13.09.2002 - 7 O 35/02

    Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Die Berufungen der Beklagten zu 3 - 8 gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 O 35/02 - und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten zu 3-8 wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 0 35/02 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 0 35/02 - auf die Anschlussberufung der Klägerin abzuändern und zusätzlich zum Urteil des Landgerichts festzustellen, das konkurrierend zu Ziff. 5 des Urteils die Beklagten zu 3 - 8 verpflichtet sind, an die Klägerin nach Maßgabe der Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung dasjenige herauszugeben, was sie durch seit 03. Dezember 1993 begangene Handlungen gem. Ziff. 1 des Urteils erlangt haben und noch erlangen werden,.

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Sie steht in unlösbarem Widerspruch zu Art. 69 Abs. 1 EPÜ, wonach der Schutzbereich des Patents durch den Sinngehalt der Patentansprüche bestimmt wird und wonach die Beschreibung und Zeichnungen der Patentschrift zur Klarstellung der in den Patentansprüchen verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und Tragweite der Erfindung heranzuziehen sind (vgl. BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube - m.w.N.; Benkard-Scharen, EPÜ, Art. 69, 20 ff., jeweils m.w.N.).

    Sie steht in unlösbarem Widerspruch zu Art. 69 Abs. 1 EPÜ, wonach der Schutzbereich des Patents durch den Sinngehalt der Patentansprüche bestimmt wird und wonach die Beschreibung und Zeichnungen der Patentschrift zur Klarstellung der in den Patentansprüchen verwendeten technischen Begriff sowie zur Klärung der Bedeutung und Tragweite der Erfindung heranzuziehen sind (vgl. BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube - m.w.N.; Benkard-Scharen, EPÜ, Art. 69, 20 ff., jeweils m.w.N.).

  • BPatG, 08.10.2002 - 2 Ni 36/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Das Bundespatentgericht hat sich mit den von der Beklagten im Schriftsatz vom 06. Dezember 2006 vorgetragenen Argumenten in seinem Urteil vom 08. Oktober 2002 in Sachen X. GmbH gegen die Klägerin - 2 Ni 36/01 (EU) (vgl. Anlage BB 12) auseinander gesetzt und hervorgehoben, dass die Aufnahme eines Positionssynchronisationssignal in das Positionsinformationssignal für den Fachmann nicht die einzige Möglichkeit gewesen sei, um das Positionscodesignal stellenrichtig zu erkennen.
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Dagegen führt der Verkauf einer Vorrichtung, mit deren Hilfe patentierte Gegenstände hergestellt werden können, nicht dazu, dass die mit dieser Vorrichtung hergestellten dem Sachpatent entsprechenden Produkte nach der Lehre von der Erschöpfung technischer Schutzrechte für den Käufer "gemeinfrei" werden (vgl. BGH, GRUR 1980, 38 ff. - Fullplastverfahren).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Denn im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss grundsätzlich das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsschluss Abstand zu nehmen (vgl. BGH NJW 1996, 1885; NJW-RR 2001, 381).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Vielmehr erlischt ihre Rechtshängigkeit nach Ablauf der in § 321 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist zur Urteilsergänzung (vgl. BGH NJW-RR 2005, 790 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Hierbei handelt es sich jedoch um Rechtsanwendung, die dem Gericht und nicht dem Sachverständigen obliegt (vgl. BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02
    Denn im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss grundsätzlich das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsschluss Abstand zu nehmen (vgl. BGH NJW 1996, 1885; NJW-RR 2001, 381).
  • KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04

    Beratungsverschulden einer Bank; Erwerb einer Windkraftanlage

  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Die Berufung der Beklagten ist im Wesentlichen erfolglos geblieben (OLG Karlsruhe InstGE 8, 14 = GRUR-RR 2007, 177).
  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand ist gegenüber einem Unterlassungsanspruch wegen Patentverletzung nach Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG ein zulässiges Verteidigungsmittel, unabhängig davon, ob ein Beklagter die Benutzung des Patents bestreitet oder nicht (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 405 - GPRS-Zwangslizenzeinwand III; OLG Karlsruhe, GRUR 2012, 736 - GPRS-Zwangslizenzeinwand II; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.12.2012, 4a O 54/12; LG Düsseldorf, …

    Nur dann kann einen Patentinhaber vernünftigerweise der Vorwurf treffen, durch Weigerung der Annahme eines solchen Angebotes den Lizenzsucher - im Vergleich zu anderen Lizenznehmern - zu diskriminieren (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 124 - GPRS-Zwangslizenz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Mannheim, Mitt. 2012, 120 - Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand).

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

    Denn soweit der Einwand als zulässig erachtet wird (vgl. in diese Richtung tendierend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2006 - 6 U 175/02, InstGE 8, 14-24 - Orange Book; für den Unterlassungsanspruch offengelassen: BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass), setzt dieser jedenfalls die kartellrechtswidrige Weigerung des Patentinhabers zur Lizenzierung des standardessentiellen Klagepatents zu kartellrechtsmäßigen Bedingungen voraus.
  • LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09

    Patentverletzung: Berechnung des Schadenersatzes bei der Verletzung des

    Das Urteil der Kammer wurde in seinen für den vorliegenden Rechtsstreit relevanten Punkten durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02, bestätigt, die Revision hiergegen durch Urteil des Bundesgerichtshof vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06, zurückgewiesen.

    Unter dem 20.12.1999 erklärte der Beklagte zu 6 für die Firma [X.] mbH & Co. KG, die am 11.08.1997 einen Lizenzvertrag mit der Klägerin abgeschlossen hatte, der zum 24.10.2001 wirksam beendet wurde (Tatbestand OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02), dass keine CD-R Discs im Berichtszeitraum Juli - September 1999 produziert worden seien.

    Der hiesige Beklagte zu 6 war seit 02.06.1999 alleiniger Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der [Y.] GmbH & Co. KG, der [Z.] mbH (Tatbestand OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2006, Az.: 6 U 174/02).

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4b O 78/07

    Patentrechtsverstoß bei Verwendung des MPEG 2-Standards bei der Datencodierung;

    Im Übrigen haben die Beklagten nichts zum vermeintlichen Wert der behaupteten Austauschlizenzen vorgetragen, weshalb es der Kammer auch verwehrt ist, zu überprüfen, ob dieser gegebenenfalls zu hoch angesetzt gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, in: GRUR-RR 2007, 177, 179 - Orange Book - Standard).
  • LG Düsseldorf, 10.05.2007 - 4b O 30/07

    CD-R

    Unter anderem gegen die X und die X - eine weitere Schwestergesellschaft der Verfügungsbeklagten - erstritt die Verfügungsklägerin das aus der Anlage ASt 4 ersichtliche, nicht rechtskräftige Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.12.2006 (6 U 174/02), mit welchem diesen wegen Verletzung des Verfügungspatents unter anderem aufgegeben wurde, alle in ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen CD-R und CD-RW Discs, die nicht mit Zustimmung der Verfügungsklägerin in den Verkehr gebracht worden waren, herauszugeben.

    Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten stellt die einstweilige Verfügung vom 16.02.2007 nicht etwa eine "Hilfsverfügung" im Hinblick auf die Vollstreckung gegen die X aufgrund des Urteils des OLG Karlsruhe vom 13.12.2006 (6 U 174/02) dar.

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4a O 81/07

    MPEG2-Standard II

    Im Übrigen haben die Beklagten nichts zum vermeintlichen Wert der behaupteten Austauschlizenzen vorgetragen, weshalb es der Kammer auch verwehrt ist, zu überprüfen, ob dieser gegebenenfalls zu hoch angesetzt gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 177, 179 - Orange Book-Standard ).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4b O 107/07

    Patentrechtliche Auswirkungen des Anbietens optischer Datenträger mit

    Im Übrigen haben die Beklagten nichts zum vermeintlichen Wert der behaupteten Austauschlizenzen vorgetragen, weshalb es der Kammer auch verwehrt ist, zu überprüfen, ob dieser gegebenenfalls zu hoch angesetzt gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, in: GRUR-RR 2007, 177, 179 - Orange Book - Standard).
  • LG Leipzig, 27.05.2008 - 5 O 757/06
    Sie kann sich nicht damit begnügen, auf öffentlich zugängliche Daten oder von Mitbewerbern erlangte Daten zurückzugreifen, um eine Umkehr der Darlegungslast zu erreichen (OLG Karlsruhe, 13.12.2006, 6 U 174/02; LG Düsseldorf, 17.04.2007, 4 b O 287/06, vom 05.07.2007, 4 b O 289/06).
  • BPatG, 04.12.2003 - 2 Ni 35/02
    Anlagen zum Schriftsatz vom 27. November 2003: A3: EP 0 265 695 (=E5) mit Eintragungen A4: "Synchronization and SMPTE timecode" (S. 1-3 von http://www.animatronics.org/SMPTE.htm A5: Gutachten Prof. Freude vom 15. Juli 2003 (OLG Karlsruhe 6 U 174/02) A6: Skizzen zu Überlagerung von Wellen/Frequenzen A7: Schriftsatz der Beklagten vom 5. Mai 2003 i.V. OLG Karlsruhe 6 U 174/02 A8: DE 689 10 333 T2 (= D2) mit Eintragungen A9: Erläuterungen "Spektralanalyse zum Streitpatent" A9.1: A9.2: A10: A11: R. Mäusl, Digitale Modulationsverfahren, 3. Aufl. 1991, Hüthig Buch Verlag H.D. Lüke, Signalübertragung, 3. Aufl. 1985, Springer-Verlag Erläuterungen "Spektralanalyse zu EP-A-0 265 695" Erläuterungen, Tabellen zu Frequenzmodulation (14 Seiten).
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