Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 112/05   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 112/05 (https://dejure.org/2006,5978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2006 - I-2 U 112/05 (https://dejure.org/2006,5978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - I-2 U 112/05 (https://dejure.org/2006,5978)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaberschaft eines in englischer Verfahrenssprache veröffentlichten europäischen Patentes betreffend eine Baueinheit zum Einsatz in einem Kaffeebrühgerät; Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz aus dem ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Kaffeebrühsystem III

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 109; ; ZPO § 709 Satz 1; ; ZPO § 715; ; ZPO § 717 Abs. 2; ; ZPO § 718; ; RPflG § 20 Nr. 3; ; GKG § 20 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 709 Satz 1 § 717 Abs. 2
    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Unterlassungsanspruches in einer Patentsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04

    Patentverletzung durch Vertrieb von Kaffee-Pads die zur Verwendung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05
    Nach ihrem erstinstanzlichen Vorbringen hat die Klägerin bis April 2004 in Deutschland über eine Million solcher Geräte verkauft; bei Schluss der mündlichen Verhandlung im vorausgegangenen Parallelverfahren 2 U 35/04 vor dem Senat (25. August 2005, vgl. Anl. OV-HE 1 zu Anl. HE 11, S. 2) waren es über zwei Millionen Stück (vgl. das im letztgenannten Verfahren ergangene Urteil vom 17. November 2005, Anl. OV-HE 1 zu Anl. HE 11, S. 12 Abs. 2 des Umdruckes).

    Der vom Landgericht festgesetzte Streitwert von 3 Millionen Euro entspricht demjenigen, den der Senat im vorausgegangenen Verfahren 2 U 35/04 festgesetzt hat.

    Die Klägerin hat nach ihrem unwiderlegten Vorbringen ihre S.-Brühgeräte mit der unter Schutz gestellten Vorrichtung in hoher Stückzahl verkauft hat, nämlich 2 Millionen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im vorausgegangenen Berufungsverfahren 2 U 35/04.

    Berücksichtigt man, dass der Marktanteil der Beklagten zu 1. ausweislich der Angaben in Anl. HEV 1 im Jahr 2004 - dem Jahr der Klageerhebung - 2, 6 mal und im darauf folgenden Jahr 2005 3, 75 mal so hoch war wie der Marktanteil des Beklagten im vorausgegangenen Parallelverfahren 2 U 35/04 und der Senat den Streitwert im dortigen Verfahren auch mit Blick auf den Marktanteil des damaligen Beklagten auf 3 Millionen Euro festgesetzt hatte, müsste bereits das Unterlassungsinteresse der Klägerin gegenüber der Beklagten zu 1. entsprechend deren erheblich größerer Marktbedeutung mit 10 Millionen Euro bewertet werden.

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 166/75

    Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05
    Zum ersatzfähigen Schaden können auch Aufwendungen gehören, die der Schuldner zwar zeitlich nach dem Berufungsurteil, aber zu dem Zweck gemacht hat, die entsprechend dem ergangenen Verbot vorübergehend unterlassenen Vertriebshandlungen wieder aufnehmen zu können, also die vorübergehend nicht vertriebenen Gegenstände wieder in den Verkehr zu bringen und einen etwa verlorenen Kundenkreis zurückzugewinnen (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 163, 164).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Mangels weiteren Parteivortrags hierzu orientiert sich die festgesetzte Höhe der jeweiligen Abwendungsbefugnis an diesen Streitwertangaben (vergleiche OLG Düsseldorf NJOZ 2007, 451 [452] - Kaffeepads ).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

    Die Höhe der Sicherheitsleistung hat sich an dem Schaden zu orientieren, der den Schuldnern durch die vorläufige Vollstreckung droht, und soll dementsprechend den Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO sowie Anwalts- und Gerichtskosten absichern (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454; Cepl/Voß/Lunze, ZPO, 1. Aufl. 2015, § 709 Rn. 4).

    Für die Abschätzung des drohenden Schadens ist von einer Dauer des Berufungsverfahrens von einem Jahr auszugehen, in dem ein Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen im Inland nicht möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451).

    Es kommt also bei dem drohenden Schaden nicht darauf an, wann sich der Schaden entwickelt und der Schuldner die konkrete Vermögenseinbuße erlitten hat, sondern, wann die Ursache für den Schaden gesetzt wurde (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454).

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 28/16

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

    Die Höhe der Sicherheitsleistung hat sich an dem Schaden zu orientieren, der den Schuldnern durch die vorläufige Vollstreckung droht, und soll dementsprechend den Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO sowie Anwalts- und Gerichtskosten absichern (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454; Cepl/Voß/Lunze, ZPO, 1. Aufl. 2015, § 709 Rn. 4).

    Für die Abschätzung des drohenden Schadens ist von einer Dauer des Berufungsverfahrens von einem Jahr auszugehen, in dem ein Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen im Inland nicht möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451).

    Es kommt also bei dem drohenden Schaden nicht darauf an, wann sich der Schaden entwickelt und der Schuldner die konkrete Vermögenseinbuße erlitten hat, sondern, wann die Ursache für den Schaden gesetzt wurde (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454).

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Rechtsprechung
   OLG München, 05.03.2007 - 6 W 1106/07   

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https://dejure.org/2007,7963
OLG München, 05.03.2007 - 6 W 1106/07 (https://dejure.org/2007,7963)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.2007 - 6 W 1106/07 (https://dejure.org/2007,7963)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 2007 - 6 W 1106/07 (https://dejure.org/2007,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Patentrechtsanwalts einer am Gerichtsort vertretenen überörtlichen Sozietät

  • Judicialis

    ZPO § 109 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 109 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts im Patentrechtsstreit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähige Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Büro vor Ort, aber aus der Ferne angereist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 256
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG München, 05.03.2007 - 6 W 1106/07
    Der Senat folgt dabei der Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 13.09.2005 - AZ.: X ZB 30/04) wonach Reisekosten erstattungsfähig sind, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 2/6 O 344/06, 2-6 O 344/06, 2/06 O 344/06, 2-06 O 344/06   

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https://dejure.org/2006,28067
LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 2/6 O 344/06, 2-6 O 344/06, 2/06 O 344/06, 2-06 O 344/06 (https://dejure.org/2006,28067)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.11.2006 - 2/6 O 344/06, 2-6 O 344/06, 2/06 O 344/06, 2-06 O 344/06 (https://dejure.org/2006,28067)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. November 2006 - 2/6 O 344/06, 2-6 O 344/06, 2/06 O 344/06, 2-06 O 344/06 (https://dejure.org/2006,28067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    2,0 Geschäftsgebühr für Abmahnschreiben betreffend einem Sachverhalt aus dem Markenrecht gerechtfertigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 6 O 344/06
    Der Beklagte, der für den Eintritt der Voraussetzungen der Erschöpfung darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH GRUR 2000, S. 879, 880 - Stüssy), ist diesem Vortrag im Folgenden nicht hinreichend entgegengetreten.
  • OLG München, 08.08.1996 - 6 U 1938/96

    Vorliegen von Schutzrechtsverletzungen; Abschluss eines Lizenzvertrages;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 6 O 344/06
    Es kann dahinstehen, ob auch das vorgerichtliche Vorgehen eines Lizenznehmers entsprechend § 30 Abs. 3 MarkenG die Zustimmung des Markeninhabers voraussetzt (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, S. 1266, 1268).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2001 - 6 W 132/01

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Entbehrlichkeit eines Vollmachtsnachweises

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 6 O 344/06
    Denn den prozessvermeidenden Zweck der Abmahnung, den Verletzer auf eine drohende Klage hinzuweisen und ihm die Möglichkeit der Unterwerfung zu geben (Warnfunktion) erfüllt auch eine Abmahnung, bei der die Berechtigung im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung dem Abgemahnten nicht nachgewiesen wird (vgl. zur Anwendbarkeit des § 174 BGB insoweit Teplitzky, aaO, 41. Kapitel, Rz. 6a; OLG Frankfurt am Main, NJOZ 2002, S. 2004, 2005).
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