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   OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06   

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https://dejure.org/2007,5482
OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06 (https://dejure.org/2007,5482)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2007 - 6 U 157/06 (https://dejure.org/2007,5482)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 6 U 157/06 (https://dejure.org/2007,5482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, Art 4 Nr 11 UWG
    Heilmittelwerbung: Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung und Gewährung umsatzabhängiger Prämienpunkte, die gegen Sachprämien eingelöst werden können

  • nomos.de PDF

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1a, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Umsatzabhängiges Prämiensystem für Dentalprodukte ist eine wettbewerbswidrige Werbemaßnahme

  • Judicialis

    HWG § 7 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 7 Abs. 1 S. 1; UWG § 4 Nr. 11
    Umsatzabhängige Vergabe von Prämienpunken für den Bezug von Dentalprodukten als unzulässige produktbezogene Werbemaßnahme nach § 7 HWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung eines Bonusprogramms als unternehmensbezogene Werbung in Abgrenzung zu einer Werbung für Medizinprodukte; Schaffung von Anreizen einer Wertreklame im Bereich der Heilmittelwerbung; Bestehen eines öffentlichen Interesses an einer von übertriebenen Kaufanreizen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 299
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06
    Das gilt nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. bereits GRUR-RR 05, 393; insoweit a.A. OLG Düsseldorf WRP 05, 135) unabhängig davon, dass die Beklagte die Prämien nicht nur für einzelne, sondern für alle bei ihr erhältlichen Medizinprodukte sowie sonstige Erzeugnisse ankündigt und gewährt.
  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06
    Das gilt nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. bereits GRUR-RR 05, 393; insoweit a.A. OLG Düsseldorf WRP 05, 135) unabhängig davon, dass die Beklagte die Prämien nicht nur für einzelne, sondern für alle bei ihr erhältlichen Medizinprodukte sowie sonstige Erzeugnisse ankündigt und gewährt.
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Das Berufungsgericht hat das stattgebende Urteil des Landgerichts im Umfang der zuletzt gestellten Klageanträge bestätigt (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2007, 299).
  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    Nach anderer Auffassung sind Barrabatte und Prämien, die gewährt werden, wenn der Kunde mit den angebotenen Arzneimitteln oder Medizinprodukten einen bestimmten Umsatz erreicht, immer produktbezogene Werbung, weil sie notwendigerweise unmittelbar mit dem Absatz der Ware in Zusammenhang stehen ( OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 und GRUR-RR 2007, 299 ).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; vgl. auch GRUR-RR 2007, 299 - Dental-Bonusprogramm) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    Entscheidend ist allein, dass die Zuwendung an den Absatz eines Arzneimittels gekoppelt wird, da dann der Effekt einer unsachlichen Beeinflussung eintreten kann, den die Vorschrift verhindern will (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.07, Az. 6 U 157/06, Rn. 12, zitiert nach juris).
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