Weitere Entscheidung unten: KG, 11.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4310
OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zuordnungsverwirrung durch Bindestrich-Domain

  • JurPC

    MarkenG §§ 5, 15 Abs. 2, 14 Abs. 2; BGB § 12; UWG §§ 3, 4 Nr. 10, § 8
    Bindestrich-Domain

  • aufrecht.de

    Unterscheidungskraft durch Bindestrich in Domainnamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung eines Domain-Namens und Verzicht auf die Inhaberschaft an diesem Namen; Bestehen einer Waren-/Dienstleistungsidentität beziehungsweise Branchennähe; Gleichsetzung der Verkehrsgeltung mit der Bekanntheit einer Unternehmensbezeichnung; ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unterscheidungskraft durch Bindestrich in Domainnamen

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; UWG § 4 Nr. 10; ; BGB § 12

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Streit um Domainnamen - "International Connection"

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 12.4.2007)

    Unterscheidungskraft dank Bindestrich?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 12.4.2007)

    Unterscheidungskraft dank Bindestrich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 326 (Ls.)
  • MMR 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).

    Zu den nach § 12 BGB geschützten Namen gehören auch Firmenschlagworte (BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 12 Rdn. 10 m.w.Nachw.) und Geschäftsbezeichnungen, wenn sie Namensfunktion besitzen und unterscheidungskräftig sind (Palandt/Heinrichs aaO; vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de).

    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

    Ein solches besonders schutzwürdiges Interesse sieht der Bundesgerichtshof darin, dass der Namensträger schon aufgrund der Registrierung seines Namens unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" als Internetadresse von der Nutzung seines eigenen Namens als Internetadresse ausgeschlossen wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de; BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

    Diese Annahme steht - entgegen der Auffassung der Klägerin in der Berufungsbegründung - nicht in Widerspruch zu der Bejahung der Unterscheidungskraft der Geschäftsbezeichnung der Klägerin, weil deren Schutz - wie oben ausgeführt (vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de)- nur soweit geht, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

    Die Interessen der Beklagten wären erst, wenn sich eine Verletzung schutzwürdiger Interessen der Klägerin feststellen ließe, im Rahmen der dann gebotenen Interessenabwägung (BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

    Für eine solche Zuordnungsverwirrung reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de) aus, dass der Dritte, der den Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird, was auch dann der Fall ist, wenn der Dritte den fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse benutzt.

    Ein solches besonders schutzwürdiges Interesse sieht der Bundesgerichtshof darin, dass der Namensträger schon aufgrund der Registrierung seines Namens unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" als Internetadresse von der Nutzung seines eigenen Namens als Internetadresse ausgeschlossen wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de; BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).

    Zu den nach § 12 BGB geschützten Namen gehören auch Firmenschlagworte (BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 12 Rdn. 10 m.w.Nachw.) und Geschäftsbezeichnungen, wenn sie Namensfunktion besitzen und unterscheidungskräftig sind (Palandt/Heinrichs aaO; vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de).

    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 89/00

    Verwendung einer mit einer bekannten Marken identischen Internet-Domain

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Kennzeichenverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

    Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 6 U 146/05

    "Ecolab" - Zum Verhältnis kennzeichenrechtlicher und namensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Diese Bekanntheit ist vielmehr unter Berücksichtigung aller relevanter Umstände des Einzelfalls festzustellen, zu denen insbesondere der Marktanteil des Kennzeichens, die Intensität, die geographische Ausdehnung und die Dauer seiner Nutzung und der Umfang der Investitionen zu seiner Förderung zählen (EuGH GRUR Int. 2000, 73 Tz. 27 - Chevy).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Der Bindestrich wird ersichtlich als Ersatz für das im Rahmen eines Domainnamens technisch nicht mögliche Leerzeichen gebraucht (vgl. BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 38 - Basler Haar-Kosmetik; OLG Köln, MMR 2007, 326, 327).

    Es liegt deshalb im berechtigten Interesse des Namensträgers, unter den beiden üblichen Eingabevarianten seines Namens im Internet aufgefunden zu werden (BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 42 - Basler Haar-Kosmetik; aA OLG Köln, MMR 2007, 326, 327; Müller in Spindler/Schuster aaO § 12 BGB Rn. 84).

  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Aber auch eine geringe Zuordnungsverwirrung reicht für eine unzulässige Namensanmaßung aus, wenn dadurch das berechtigte Interesse des Namensträgers in besonderem Maße beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2003 - I ZR 296/00 - Rz. 18, juris - maxem.de ; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 - 6 U 26/06 - Rz. 21, juris).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Der Begriff der Bekanntheit im Sinn von § 15 Abs. 3 MarkenG ist aber zu unterscheiden von der Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG), der notorischen Bekanntheit (§ 4 Nr. 3 MarkenG) und auch der Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) (Senat, MMR 2007, 326 - International Connection; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 307).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Das steht nicht in Widerspruch zu dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (MarkenR 2007, 123), sondern wird dort - im Gegenteil - genauso beurteilt.
  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Aber auch eine geringe Zuordnungsverwirrung reicht für eine unzulässige Namensanmaßung aus, wenn dadurch das berechtigte Interesse des Namensträgers in besonderem Maße beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2003 ­ I ZR 296/00 ­ Rz. 18, juris ­ maxem.de; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 ­ 6 U 26/06 ­ Rz. 21, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1072
KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07 (https://dejure.org/2007,1072)
KG, Entscheidung vom 11.05.2007 - 5 W 116/07 (https://dejure.org/2007,1072)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 (https://dejure.org/2007,1072)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pflichtangaben beim Fernabsatz im Internet - Ausreichende Anbieterkennzeichnung durch "mich"-Seite und Bagatellverstoß gegen PAngV wegen nicht eindeutig dem Preis zugeordnetem Umsatzsteuerhinweis im Rahmen von eBay.

  • markenmagazin:recht

    Kein Verstoss gegen Impressumpflicht bei Anbieterkennzeichnung über Link "mich”

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Impressumspflicht bei Ebay

  • Telemedicus

    Impressumspflicht bei Ebay

  • webshoprecht.de

    Zur Erfüllung der Impressumspflicht durch einen "mich"-Link und zur Angabe, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten

  • beckmannundnorda.de

    EBay: Impressum auf der Mich-Seite ausreichend

  • JurPC

    TDG § 6, UWG § 3, PAngV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Anbieterkennzeichnung auf der "mich"-Seite

  • aufrecht.de

    Impressum lediglich auf der "mich"-Seite bei eBay ausreichend

  • Wolters Kluwer

    Pflichtangaben beim Fernabsatz von Waren im Internet; Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt

  • kanzlei.biz

    Anbieterinformationen unter "mich"-Schaltfläche

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Vorhaltens des Impressums (TMG) auf der mich-Seite bei ebay

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • kammergericht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtangaben bei Fernabsatz von Waren im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Fehlen des Hinweises auf die Preis enthaltende Mehrwertsteuer ist wettbewerbsrechtlich nicht erheblich

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung auf der mich- Seite bei Ebay ist rechtmäßig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung auf der mich- Seite bei Ebay ist rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung über mich-Link ist ausreichend! - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressums- und Preisangabepflichten bei eBay-Angeboten

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 5 TMG bei eBay auf mich-Seite ausreichend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anbieterkennzeichnung auf der "Mich"-Seite bei eBay ausreichend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

  • beck.de (Leitsatz)

    Anbieterkennzeichnung auf «mich»-Schaltfläche bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Impressums- und Preisangabepflichten bei eBay-Angeboten

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei eBay Anbieterkennzeichnung auf der mich-Seite ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 326
  • MMR 2007, 791
  • MIR 2007, Dok. 213
  • K&R 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Es reicht nicht aus, dass der Verstoß lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Letzteres hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2007 - 5 W 5/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung eines Bewilligungsbeschlusses wegen eines

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Denn Verbraucherinteressen werden bei einer Verletzung dieser Preisangabenvorschrift nicht spürbar beeinträchtigt, da die richtige Preisermittlung für den Verbraucher insoweit unberührt bleibt (Senat, Beschl. v. 09.02.2007 - 5 W 5/07; OLG Jena GRUR-RR 2006, 283, 284 f.; differenzierend OLG Hamburg a.a.O. S. 444).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Dem kann nicht beigetreten werden, wobei im Streitfall offen bleiben kann, ob die zuletzt genannte Ausnahmevorschrift bei so genannten "Internet-Auktionen", welche keine Versteigerungen i.S. von § 156 BGB, § 34b GewO darstellen (vgl. BGH NJW 2005, 53 ff.), überhaupt zur Anwendung gelangt (bejahend: OLG Hamburg MD 2007, 439, 444; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 9 PAngV Rdn. 6; Bullinger WRP 2000, 253, 255 f.; Vehslage MMR 1999, 680, 681; verneinend Hess in: Festschrift für Paul W. Hertin [2000], 391, 406).
  • KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05

    Wettbewerbsverstoß: Bagatellverstoß eines Imbissstandbetreibers bei Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfasster Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt es, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Die Feststellung, ob ein Wettbewerbsverstoß geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu verfälschen, setzt eine nach objektiven und subjektiven Momenten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffende Wertung voraus (OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01

    Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Das eingangs als zweites genannte Unterlassungsbegehren scheitert daran, dass der Antragsgegner mit der Nichtangabe im räumlichen Bezug zur Preisangabe hinsichtlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zwar wegen fehlender eindeutiger Zuordnung gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV verstößt (vgl. zu letzterem OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 113), dieser Verstoß aber als Bagatellfall nicht gemäß § 3 UWG wegen wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit verfolgt werden kann.
  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 990/05

    Zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden besteht

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
    Denn Verbraucherinteressen werden bei einer Verletzung dieser Preisangabenvorschrift nicht spürbar beeinträchtigt, da die richtige Preisermittlung für den Verbraucher insoweit unberührt bleibt (Senat, Beschl. v. 09.02.2007 - 5 W 5/07; OLG Jena GRUR-RR 2006, 283, 284 f.; differenzierend OLG Hamburg a.a.O. S. 444).
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Dies ist aber - entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin - noch nicht ausreichend, um hieraus auch die Inhaberschaft ihrer Firma zu entnehmen, da hierfür das Impressum bei Facebook (nach § 5 TMG) und nicht das "Impressum" auf dem Hyperlink der Domain der Verfügungsklägerin entscheidend ist ( LG Aschaffenburg , Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11, u.a. in: MMR 2012, Seiten 38 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 06.03.2007, Az.: 6 U 115/06, u.a. in: MMR 2007, Seite 379; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07, u.a. in: MMR 2008, Seiten 682 f.; KG Berlin , Beschluss vom 11.05.2007, Az.: 5 W 116/07, u.a. in: MMR 2007, Seite 791; Schüßler , jurisPR-ITR 23/2011 Anm. 4 ).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen besteht deshalb nicht (ebenso: KG, Beschl. v. 11.05.2007 - 5 W 116/07 - GRUR-RR 2007, 326 ff, Juris Tz 11; OLG Hamburg, Urt. v. 14.02.2007 - 5 U 152/06 - MMR 2007, 723 und vom 15.02.2007 - 3 U 253/06 - GRUR-RR 2007, 167; OLG Jena, Urt. v. 08.03.2006 - 2 U 990/05 - WRP 2006, 612 -Juris Tz 48; Dembowski, Anm. zum Urt. des BGH v. 04.10.2007 - I ZR 143/07, juris-PRWettbR 12/2007, Anm. 3).

    Die für die Entscheidung erheblichen Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 2007 (I ZR 143/04 - GRUR 2008, 84 ff -Versandkosten) sowie durch Entscheidungen des Kammergerichts und der Oberlandesgerichte Hamburg und Jena (KG, Beschl. v. 11.05.2007 - 5 W 116/07 - GRUR-RR 2007, 326 ff, Juris Tz 11; OLG Hamburg, Urt. v. 14.02.2007 - 5 U 152/06 - MMR 2007, 723 und vom 15.02.2007 - 3 U 253/06 - GRUR-RR 2007, 167; OLG Jena, Urt. v. 08.03.2006 - 2 U 990/05 - WRP 2006, 612 - Juris Tz 48) bereits beantwortet.

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Zur Frage der Erheblichkeit eines Wettbewerbsverstoßes hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 - (GRUR-RR 2007, 326) ausgeführt:.
  • LG Bonn, 22.12.2009 - 11 O 92/09

    Fehlender Umsatzsteuerhinweis kann Bagatellverstoß sein

    Die Anwendung der PAngV hat sich zunächst an deren Schutzzweck, nämlich durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und schließlich den Wettbewerb zu fördern, zu orientieren (vgl. BGH BB 2008, 74, 75 Rd.25 = NJW 2008, 1384ff.; KG MMR 2007, 791f.; Hullen BB 2008, 76f.).

    Die spätere klarstellende Änderung des Internetauftritts der Verfügungsbeklagten, die dies auch in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer betont hat, spricht vielmehr für das Gegenteil, so dass die mit dem unterlassenen Umsatzsteuerhinweis verbundenen Gefahren einer Irreführung der Verbraucher und / oder von Nachteilen für den Wettbewerb als äußerst geringfügig eingestuft werden müssen (vgl. zu diesem Aspekt: KG MMR 2007, 791f. zu § 3 UWG a.F.; Köhler, aaO., § 1 PAngV Rd.11).

  • OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08

    Klageweise Geltendmachung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

    Der Senat ist mit dem Kammergericht (GRUR-RR 2007, 326) der Ansicht, dass dies in Fällen der vorliegenden Art nicht anzunehmen ist, so dass die Abmahnung in diesem Punkt ungerechtfertigt war.
  • KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07

    Widerrufsfolgenbelehrung beim Fernabsatz von Waren im Internet

    Zur Frage der Erheblichkeit eines Wettbewerbsverstoßes hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 - ( GRUR-RR 2007, 326 ) ausgeführt:.
  • LG Berlin, 02.08.2007 - 96 O 138/07

    Wettbewerbsverstoß: Unzureichende Belehrung über den vorvertraglichen Widerruf im

    Dementsprechend kann sich ein Anwendungsbereich besagter "Bagatellklausel" des § 3 UWG beispielsweise dann eröffnen, wenn zwar gegen zum Schutz des Verbrauchers erlassene Vorschriften verstoßen wird, der Inhalt des gebotswidrig unterlassenen Hinweises sich aber aus dem übrigen Kontext dem Verbraucher erschließt, aus sonstigen Umständen für den Verbraucher nahe liegt oder für die Kaufentscheidung von zu vernachlässigender Bedeutung ist (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 - (zugänglich unter anderem über die Homepage des Kammergerichts www.kammergericht.de ) mit Hinweisen unter anderem auf OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23f; KG, Senat GRUR-RR 2005, 357, 358; Ullmann in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2006, § 3 Rn. 42).
  • LG Berlin, 14.12.2007 - 96 O 329/07
    Dementsprechend kann sich ein Anwendungsbereich besagter "Bagatellklausel" des § 3 UWG beispielsweise dann eröffnen, wenn zwar gegen zum Schutz des Verbrauchers erlassene Vorschriften verstoßen wird, der Inhalt des gebotswidrig unterlassenen Hinweises sich aber aus dem übrigen Kontext dem Verbraucher erschließt, aus sonstigen Umständen für den Verbraucher nahe liegt oder für die Kaufentscheidung von zu vernachlässigender Bedeutung ist (so wörtlich: KG, GRUR-RR 2007, 326, 327 m.w.N.).
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