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   OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05   

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https://dejure.org/2006,6329
OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05 (https://dejure.org/2006,6329)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 U 105/05 (https://dejure.org/2006,6329)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 U 105/05 (https://dejure.org/2006,6329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich papierumwickelter Portionsflaschen; Bildmarke in Warenform eines Getränkes; Vertrieb und Bekanntheit als Portionsflasche; Frage des Bestehens einer Verwechselungsgefahr im Bereich anderer Portionsflaschen oder handelsüblicher ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 4, Abs. 5
    Markenrechtsschutz hinsichtlich papierumwickelter Portionsflaschen (hier: Underberg-Fläschchen) - Schutzbereich der Marke; Kennzeichnungskraft; Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 35
  • GRUR-RR 2009, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 03, 357, 359 - GeDIOS; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH WRP 01, 694, 696 - EVIAN/REVIAN).

    Denn die Waren der Parteien werden in gewissem Sinne als funktionsidentisch bzw. funktionsähnlich beworben (vgl. dazu: BGH WRP 01, 694, 696 - EVIAN/REVIAN).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (BGH GRUR 04, 600, 601 - d-c-fix/CD-Fix; BGH GRUR 03, 428, 432 - BIG BERTHA).

    Selbst wenn der Verletzer Waren einer bestimmten Art bzw. Gattung mit der beanstandeten Kennzeichnung nicht vertrieben hat, ergibt sich die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Begehungsgefahr der Zeichennutzung, wenn der Verwender eine eigene Marke auch für die entsprechenden Waren hat registrieren lassen (BGH GRUR 04, 600, 601 - d-c-fix/CD-Fix; BGH GRUR 03, 428, 431 - BIG BERTHA).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (BGH GRUR 04, 600, 601 - d-c-fix/CD-Fix; BGH GRUR 03, 428, 432 - BIG BERTHA).

    Selbst wenn der Verletzer Waren einer bestimmten Art bzw. Gattung mit der beanstandeten Kennzeichnung nicht vertrieben hat, ergibt sich die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Begehungsgefahr der Zeichennutzung, wenn der Verwender eine eigene Marke auch für die entsprechenden Waren hat registrieren lassen (BGH GRUR 04, 600, 601 - d-c-fix/CD-Fix; BGH GRUR 03, 428, 431 - BIG BERTHA).

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Werden frühere Verletzungshandlungen von dem Kläger nicht konkret behauptet und unter Beweis gestellt, sind die Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruchs - und damit des Auskunftsanspruchs - für einen davor liegenden Zeitraum nicht dargetan (BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 03, 357, 359 - GeDIOS; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH WRP 01, 694, 696 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 98, 922, 923 - Canon; BGH WRP 03, 357, 359 - GeDIOS; BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II; BGH WRP 01, 694, 696 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes ist für die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften des UWG (Generalklauseln der §§ 3 und 5 UWG) oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum (BGH GRUR 05, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes ist für die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften des UWG (Generalklauseln der §§ 3 und 5 UWG) oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum (BGH GRUR 05, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Farbige Arzneimittekapsel" (BGH WRP 04, 1040) hierzu ausgeführt.
  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 192/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 105/05
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (Urt. vom 06.03.03; 5 U 192/01; Ichthyol/Ethyol II).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

    Die Berufung der Klägerin, mit der diese ihr Unterlassungsbegehren im Umfang des Hilfsantrags zu a) weiterverfolgt hat, hatte nur insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht dem Unterlassungsbegehren stattgegeben hat, soweit die Größe der umwickelten Flasche bis zu 50 ml beträgt (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 35).
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