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   OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06   

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https://dejure.org/2007,5483
OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der mangelnden Vollziehung einer Untersagungsverfügung im Widerspruchsverfahren von Amts wegen; Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 929; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 § 936
    Aufhebung einer Unterlassungs-Beschlussverfügung bei Zustellung einer farbigen Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungs-Beschlussverfügung mit farbiger Verbindungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 986
  • GRUR-RR 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Soweit aus der Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 2007, 986), die auch in der Kommentarliteratur - vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. A., § 929 Rn 13 - Niederschlag gefunden hat, abzulesen sein sollte, dass die schwarz/weiße Ausfertigung einer farbigen Urschrift in keinem Fall für eine wirksame Zustellung ausreichend sein kann, folgt dem der Senat nicht, weil dies nicht mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vereinbaren ist.
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11

    Urheberrechtsverletzungen bei Wikipedia - Loriot

    Die einstweilige Verfügung ist nicht wegen Versäumung der Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO, was die Beschlussverfügung unheilbar unwirksam machen würde (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986, zitiert nach juris, Rz. 8), aufzuheben.
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Eine ordnungsgemäße Vollziehung liegt jedoch nur dann vor, wenn die mit der Beschlussverfügung verbundene farbige Anlage auch in der der Schuldnerin zugestellten Ausfertigung farbig enthalten ist (OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 929 Rdn. 13; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1994, 302).
  • LG Magdeburg, 24.02.2010 - 7 O 1916/09

    Einstweilige Verfügung: Ordnungsgemäße Vollziehung durch Zustellung einer

    Damit fehlt es an einer ordnungsgemäßen Zustellung der Beschlussverfügung und damit an einer wirksamen Vollziehung innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG HH GRUR-RR 2007 S. 406).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4b O 269/08

    Sickerschacht

    Dass er die von ihm begangene Handlung - naturgemäß - als solche bereits kennt, ist ohne Belang (zur erforderlichen vollständigen Zustellung: OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG München NJW-RR 2003, 1722; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 929 Rn. 13 m. w. Nachw.).
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