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OLG Nürnberg, 13.06.2006 - 3 U 517/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung von Störungen des Gewerbebetriebs ; Nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses ; Eintragung in die Handwerksrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Spenglerei und Installation" - Geselle bietet Handwerkstätigkeit an, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 20.01.2006 - HKO 58/05
- OLG Nürnberg, 13.06.2006 - 3 U 517/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 551
- GRUR-RR 2007, 45
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57
Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90
Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG - 1 BvR 2019/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
Internationale Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung; Herabsetzung des …
Aus diesem Grund ist der Sachverhalt nicht mit der von der Beklagten vorgebrachten Konstellation vergleichbar, die der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 13.6.2006 (GRUR-RR 2007, 45, 46 - Spenglerei und Installation) zugrunde lag. - OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08
Irreführung durch Bewerbung der Tätigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe
Grundsätzlich ist die Werbung des Beklagten als Wettbewerbshandlung nach §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG zu beurteilen (…vgl. MüKo-UWG/Veil § 2 Rn. 59 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2007, 45). - LG Wuppertal, 08.05.2013 - 13 O 70/12
Bäckerei
Die Rechtsprechung des OLG Nürnberg (NJW-RR 2007, 551), wonach der Hinweis eines Handwerkers, er betreibe "Spenglerei und Installation", irreführend sei, wenn er tatsächlich nicht für das Spengler-, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sei, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.