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   OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07   

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OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 U 62/07 (https://dejure.org/2007,12847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ableitung eines Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 12 Abs. 1 S. 1; GebrMG § 13 Abs. 3
    Ableitung des Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 572
  • GRUR 2008, 333 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 115
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn der Erfindungsgedanke, das heißt die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre subjektiv erkannt und die Erfindung damit objektiv fertig ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

    Entsprechend gilt für den Gebrauchsmusterschutz, dass der Erfindungsgedanke derart erkannt worden ist, dass eine Nachbildung des später durch Eintragung unter Schutz gestellten Musters möglich wurde (BGH GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste).

    Im Falle des abgeleiteten Vorbenutzungsrechts spielt es keine Rolle, dass der Dritte, der die erforderliche Kenntnis von der objektiv fertigen Erfindung hat, zugleich auch der Erfinder war (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 67, 69; Mes § 12 PatG Rn. 3; Benkard/Rogge § 12 PatG Rn. 6, 7; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 850; kritisch nur Busche GRUR 1999, 645).

    Unredlichkeit wäre der Schuldnerin dann zur Last zu legen, wenn ihr der Erfindungsgedanke widerrechtlich zugänglich gemacht wurde oder ihr infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, den Erfindungsbesitz gegen den Willen des Erfinders erlangt zu haben (BGH GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste).

    (vgl. BGH GRUR 1964, 673, 676 - Kasten für Fußabtrittsroste).

  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn der Erfindungsgedanke, das heißt die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre subjektiv erkannt und die Erfindung damit objektiv fertig ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

    Die erforderliche Kenntnis von der objektiv fertigen Erfindung besaß die Schuldnerin dabei vermittelt durch die Person ihres Entwicklers, des Zeugen H. P. (vgl. BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1979 - 2 U 142/77
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Dass die Schuldnerin sonst rechtwidrig in den Interessenkreis des Zeugen P. eingedrungen wäre (so OLG Düsseldorf GRUR 1980, 170, 173) oder sich dessen Geheimnisse widerrechtlich angeeignet hätte, ist nicht ersichtlich oder von der wiederum insoweit darlegungspflichtigen Klägerin (Busse/Keukenschrijver § 12 PatG Rn. 52) vorgetragen.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80
    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Vielmehr hat der Zeuge genau so, wie es den gemeinsamen Absprachen entsprach, den Betrieb der Schuldnerin für seine Tätigkeit genutzt (so auch die ein Vorbenutzungsrecht des Fertigungsbetriebs bejahende Fallgestaltung von OLG Karlsruhe GRUR 1983, 67, 69).
  • RG, 14.12.1903 - I 317/03

    Patent. ; Recht bei Vorbenutzung.

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Die Zurechnung erfolgt aufgrund allgemeiner patentrechtlicher Grundsätze zur Ableitung des Vorbenutzungsrechts (vgl. RGZ 56, 223, 227; Eichmann GRUR 1993, 73, 80) oder aufgrund entsprechender Anwendung von § 166 BGB , weil der Zeuge P. in Bezug auf das Erfindungswissen Repräsentant der Schuldnerin war.
  • LG Erfurt, 14.12.2006 - 3 O 1482/04

    Abschließende Entscheidung über ein umfassendes Klagebegehren i.R.e. Stufenklage

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 14.12.2006, Az. 3 O 1482/04, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Allein in dem erstgenannten Fälle würde die Weiterentwicklung aber nicht mehr vom Vorbenutzungsrecht gedeckt sein (BGH GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung; Keukenschrijver GRUR 2001, 944, 947; Kraßer aaO. S. 854).
  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07
    Kenntnis und Tätigkeit sowohl weisungsgebundener Mitarbeiter als auch leitender Betriebsangehöriger oder sonst mit Befugnissen ausgestatteter Personen, solange sie im Interesse des Unternehmens tätig sind, sind dem Unternehmen zuzurechnen, sodass ein von diesen Personen abgeleitetes Vorbenutzungsrecht auch nur für das Unternehmen begründet wird (BGH GRUR 1993, 460, 462 - Wandabstreifer; Busse/Keukenschrijver § 12 PatG Rn. 19).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (das Berufungsurteil ist veröffentlicht in GRUR-RR 2008, 115).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Demzufolge nicht nahe liegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahe gelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944/947; ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urteil vom 30.07.2015 - 7 O 26546/13; ähnlich Benkard/Scharen, aaO, § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken aaO, § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2018 - 4b O 3/18
    Auf den vor dem Prioritätszeitpunkt vorhandenen Besitzstand kann eine Abwandlung, die sich wie die Vorbenutzung innerhalb des gegenständlichen Bereichs des betreffenden Patentanspuchs hält, hingegen nicht zurückgeführt werden, wenn die Erkenntnis der anderen Ausführung zum Prioritätszeitpunkt eines Rückgriffs auf die Offenbarung bedurft hätte, die erst als Folge der Anmeldung des Patents Eingang in das Fachwissen finden konnte bzw. gefunden hat, sei es etwa in der Form eines Unteranspruchs oder einer anderen Anspruchskategorie (Benkard/Scharen, PatG 11. Aufl.: § 12 Rn 22; vgl. auch Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl.: § 34 II. c) 4.; OLG Jena GRUR-RR 2008, 115, 117 - Bodenbelagsbeschichtungen).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

    Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738; ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4b O 3/18

    Formkörper

    Auf den vor dem Prioritätszeitpunkt vorhandenen Besitzstand kann eine Abwandlung, die sich wie die Vorbenutzung innerhalb des gegenständlichen Bereichs des betreffenden Patentanspuchs hält, hingegen nicht zurückgeführt werden, wenn die Erkenntnis der anderen Ausführung zum Prioritätszeitpunkt eines Rückgriffs auf die Offenbarung bedurft hätte, die erst als Folge der Anmeldung des Patents Eingang in das Fachwissen finden konnte bzw. gefunden hat, sei es etwa in der Form eines Unteranspruchs oder einer anderen Anspruchskategorie (Benkard/Scharen, PatG 11. Aufl.: § 12 Rn 22; vgl. auch Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl.: § 34 II. c) 4.; OLG Jena GRUR-RR 2008, 115, 117 - Bodenbelagsbeschichtungen).
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