Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 12.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5813
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2007,5813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.11.2007 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2007,5813)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. November 2007 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2007,5813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 Abs 1 S 2b EGV 40/94, Art 9 Abs 2a EGV 40/94, Art 14 Abs 1 S 2 EGV 40/94, § 14 Abs 5 MarkenG
    Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen

  • Telemedicus

    Goldhase II - Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen

  • Telemedicus

    Goldhase II - Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei einem Schokoladenhasen

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Bei mangelnder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen, besteht zwischen der Klagemarke, auch wenn sie eine gesteigerte Kennzeichnungskraft hat und Warenidentität besteht, und der angegriffenen Marke - keine Verwechslungsgefahr - Goldhase II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Prüfung einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen der Marke und einem Konkurrenzerzeugnis; Pflicht zur Einbeziehung aller Merkmale der sich gegenüberstehenden Aufmachungen; Wirkungen eines Schlusses auf einen bestimmten Hersteller aus einzelnen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 191
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Bei der Bestimmung des Schutzumfangs der Klagemarke ist von der Marke auszugehen, wie sie eingetragen ist (BGH WRP 2007, 1090 Rdn. 34 - Pralinenform).

    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit durch Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der sich gegenüberstehenden Zeichen ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, nur Übereinstimmungen in denjenigen Merkmalen maßgeblich sind, die jeweils herkunftshinweisende Bedeutung haben (BGH WRP 2007, 1090, Rdn. 40 - Pralinenform).

    Aus dem Umstand, dass der Verkehr sich bei Schokoladenhasen, die mit der Klagemarke gekennzeichnet sind, daran gewöhnt hat, auch der Form und der Farbe der Ware sowie ihrer ästhetischen Gestaltung eine herkunftshinweisende Bedeutung beizumessen, folgt, dass diese Elemente auch bei dem angegriffenen Zeichen als herkunftshinweisend in die Beurteilung einzubeziehen sind (BGH WRP 2007, 1090 Rdn. 30 - Pralinenform).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Bei der Prüfung der Ähnlichkeit zwischen der eingetragenen Marke und dem angegriffenen Zeichen ist auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 29 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Beurteilungskriterien sind insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen sowie zwischen den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen (EuGH GRUR 2006, 237 Tz. 18 - PICASSO/PICARO; BGH WRP 2007, 186 Rdn. 17 - Goldhase).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Beurteilungskriterien sind insbesondere der Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, die gedankliche Verbindung, die das benutzte oder eingetragene Zeichen zu ihr hervorrufen kann sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen sowie zwischen den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen (EuGH GRUR 2006, 237 Tz. 18 - PICASSO/PICARO; BGH WRP 2007, 186 Rdn. 17 - Goldhase).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Zwar gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher es nicht gewöhnt ist, aus der Farbe oder der Formgestaltung einer Ware in gleicher Weise wie bei Wort- und Bildmarken auf deren Herkunft zu schließen (BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Bei der Prüfung der Ähnlichkeit zwischen der eingetragenen Marke und dem angegriffenen Zeichen ist auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 29 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 6 U 10/03
    Zwar gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher es nicht gewöhnt ist, aus der Farbe oder der Formgestaltung einer Ware in gleicher Weise wie bei Wort- und Bildmarken auf deren Herkunft zu schließen (BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerinnen erneut zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 191).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08

    Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1

    Der sitzende Goldhase ist darüber hinaus als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke geschützt (vgl. BGHZ 169, 295) und gemäß einer Verkehrsbefragung vom Mai 2006 95 v.H. aller Befragten und 97 v.H. der Käufer oder Verwender von Schokoladenwaren bekannt; 71 v.H. aller Befragten und 74 v.H. des engeren Verkehrskreises konnten ihn der Firma L. zuordnen (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 191 - Juris Rn. 19 -).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2397
LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07 (https://dejure.org/2007,2397)
LG Köln, Entscheidung vom 12.09.2007 - 28 O 339/07 (https://dejure.org/2007,2397)
LG Köln, Entscheidung vom 12. September 2007 - 28 O 339/07 (https://dejure.org/2007,2397)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen

  • Telemedicus

    Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen

  • webshoprecht.de

    Zur Verpflichtung des Access-Providers zur Speicherung der für die Ermittlung des Verletzers erforderlichen Verkehrsdaten

  • JurPC

    BGB § 1004, TKG §§ 96, 100, 3
    Störerhaftung des Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Löschung von Verbindungsdaten durch einen Access-Provider bei einer Urheberrechtsverletzung aufgrund eines illegalen Downloads von Musik; Verantwortlichkeit eines Access-Providers für fremde Informationen; Herausgabe von IP-Nummern auf ein ...

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung des Access-Providers

  • webhosting-und-recht.de

    Mitstörerhaftung des Access-Providers

  • RA Kotz

    Internetprovider - Datenvorhaltung - Löschung der IP-Adressen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Provider können für Filesharing als Mitstörer haften

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Der Access-Provider darf die erforderlichen personenbezogenen Daten hinter einer IP-Nummer nicht löschen, sofern er von einem Rechteinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird, dass Strafanzeige wegen illegaler Tauschbörsennutzung gegen diesen Nutzer gestellt wurde

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Der Access-Provider darf die erforderlichen personenbezogenen Daten hinter einer IP-Nummer nicht löschen, sofern er von einem Rechteinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird, dass Strafanzeige wegen illegaler Tauschbörsennutzung gegen diesen Nutzer gestellt wurde

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Access-Provider haftet als Mitstörer bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Speicherung von IP-Adressen durch Internet-Provider

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des Access-Providers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Access-Provider haftet als Mitstörer bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 915
  • GRUR-RR 2008, 191 (Ls.)
  • MMR 2008, 197
  • MIR 2007, Dok. 351
  • ZUM 2007, 873
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Bonn, 12.07.2007 - 9 C 197/07

    Datenerhebung, Datenspeicherung, Unterlassung

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Das gleiche gilt für die Entscheidungen des Amtsgerichts Bonn vom 05.07.2007 (Az. 9 C 177/07) und vom 12.07.2007 (Az. 9 C 197/07).
  • LG Darmstadt, 06.06.2007 - 10 O 562/03

    Siebentägige Speicherung von IP-Adressen beim ISP

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Auch soweit die Verfügungsbeklagte vorträgt, aufgrund des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 06.06.2007, Az. 10 O 562/03 nicht zur Speicherung der streitgegenständlichen Daten berechtigt zu sein, ist der Sachverhalt insoweit nicht vergleichbar.
  • AG Bonn, 05.07.2007 - 9 C 177/07

    Datenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen - Datenschutz - IP-Adresse

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Das gleiche gilt für die Entscheidungen des Amtsgerichts Bonn vom 05.07.2007 (Az. 9 C 177/07) und vom 12.07.2007 (Az. 9 C 197/07).
  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04

    Auskunftspflicht eines Access-Providers

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Insoweit besteht ab Kenntniserlangung die verschuldensunabhängige Störerhaftung, die einfache positive Kenntnis vom Verstoß voraussetzt (OLG Frankfurt a.a.O; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
  • LG Stuttgart, 04.01.2005 - 13 Qs 89/04

    Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten im Ermittlungsverfahren: Pflicht

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Hierzu hat das Landgericht Stuttgart ausgeführt (NJW 2005, 614):.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Die hier vertretene Auffassung stützt sich darüber hinaus auch auf die Möbelklassiker-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1999, 418, 419).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07
    Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH GRUR 02, 618 - Meissner Dekor).
  • VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08

    Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen

    vgl. für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007: LG Stuttgart, Beschluss vom 05. November 2004 - 9 Qs 80/04 -, MMR 2005, 628, und Beschluss vom 04. Januar 2005 - 13 Qs 89/04 -, a.a.O. S. 624, LG Hechingen, Beschluss vom 19. April 2005 - 1 Qs 41/05 -, NJW-RR 2006, 1196, LG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 631 Qs 43/05 -, MMR 2005, 711, LG Würzburg, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 Qs 248/05 -, NStZ-RR 2006, 46, LG Köln, Urteil vom 12. September 2007 - 28 O 339/07 -, MMR 2008, 197, die sämtlich § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG als ausreichende Rechtsgrundlage ansehen; a. A.: LG Bonn, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 31 Qs 65/04 -, DuD 2004, 628, AG Offenburg, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 4 Gs 442/07 -, MMR 2007, 809; vgl. für die durch Einfügung von § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG ab dem 01. Januar 2008 veränderte Rechtslage: LG Offenburg, Beschluss vom 17. April 2008 - 3 Qs 83/07 -, MMR 2008, 384, LG Köln, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 111 Qs 172/08 -, StrafRechtsReport 2008, 322 (Kurzwiedergabe), einerseits und LG Frankenthal, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 6 O 156/08 -, K&R 2008, 467, andererseits; s. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 W 62/08 -, Juris.
  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09

    Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den

    Ebenso verhält es sich bei Accessprovidern (hierzu LG Köln, 12.09.2007 - 28 O 339/07, ZUM 2007, 873 f).
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