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   OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07   

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https://dejure.org/2007,3244
OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07 (https://dejure.org/2007,3244)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.2007 - 6 U 80/07 (https://dejure.org/2007,3244)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 6 U 80/07 (https://dejure.org/2007,3244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Reduzierung einer unverbindlichen Preisempfehlung im Wege eines "Einführungsrabattes" als wettbewerbsrechtlich relevanter Preisnachlass; Auffassung der durch eine Werbung angesprochenen Verkehrskreise als maßgebliches Kriterium für das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 5 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4 § 5
    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an Fachhandel gerichtete Werbung eines Kfz-Herstellers, in der vier [abgebildete] Fahrzeuge mit den Texten "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" sowie "ab EUR 15.800,- zzgl. MWSt" angeboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preiswerbung: "bis zu” mit Rabattangabe bei Anzeige für Gewerbetreibende nicht irreführend

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 4 UWG
    Die Angabe der genauen Rabatthöhe ist bei der Werbung mit Preisnachlässen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich die Rabattankündigung nicht lediglich auf einzelne Artikel bezieht

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 4 UWG
    Die Angabe der genauen Rabatthöhe ist bei der Werbung mit Preisnachlässen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich die Rabattankündigung nicht lediglich auf einzelne Artikel bezieht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Preiswerbung mit "bis zu"... - Rabatten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Einführungsrabatt unter der Angabe "bis zu nicht irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05

    Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).

    § 4 Nr. 4 UWG verbietet es insbesondere nicht, ganze Warengruppen in der Form zu bewerben, dass einzelne Waren im Preis mit "bis zu X" reduziert seien (Senat, GRUR-RR 2006, 196 [197] - Urlaubsgewinnspiel).

  • OLG München, 07.04.2005 - 29 U 1518/05

    Anforderungen an die Warenbeschreibung bei Verkaufsförderungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).

    Ähnlich lag es in dem vom OLG München (GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838) entschiedenen Fall, wo die von dem Rabatt erfasste Warengruppe lediglich mit "unsere Polstermöbel-Bestseller" bezeichnet worden war; dies wurde zutreffend als unzureichend angesehen, obwohl auch nach der Auffassung des OLG München eine Beschreibung der vom Preisnachlass betroffenen Waren nach abstrakten Kriterien nicht ausgeschlossen ist, solange sie ausreicht, dem damit Angesprochenen nach dem Verständnis des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers hinreichende Kenntnis zu verschaffen (a.a.O. [357]).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Maßgeblich ist, ob der angesprochene Verkehr die Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks in einem von den tatsächlichen Verhältnissen abweichenden Sinn versteht, wobei es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob mehrere in einer Werbeschrift vorkommende Angaben als zusammengehörig aufgefasst werden oder nicht (BGH, WRP 2005, 480 = GRUR 2005, 438 [441] - Epson-Tinte; WRP 2005, 474 = GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Maßgeblich ist, ob der angesprochene Verkehr die Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks in einem von den tatsächlichen Verhältnissen abweichenden Sinn versteht, wobei es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob mehrere in einer Werbeschrift vorkommende Angaben als zusammengehörig aufgefasst werden oder nicht (BGH, WRP 2005, 480 = GRUR 2005, 438 [441] - Epson-Tinte; WRP 2005, 474 = GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk).
  • OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 149/03

    Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Einladung zum 1. Deutschen Insolvenzrechtstag

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Dieses Verkehrsverständnis können die mit Wettbewerbssachen befassten Gerichte ohne sachverständige Hilfe feststellen, soweit es dafür nicht ausnahmsweise auf besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen der Adressaten ankommt; gegenüber der Berufung, die das entsprechende Erfahrungswissen der Kammer bezweifelt, ist daran festzuhalten, dass auch von einer Werbung selbst nicht angesprochene Richter in der Regel schon auf Grund eigener Sachkunde oder Lebenserfahrung zu beurteilen vermögen, wie die angesprochenen Kreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGHZ 156, 250 [252] = WRP 2004, 339 [340] = GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft; Senat, GRUR-RR 2004, 270 - 1. Deutscher Insolvenzrechtstag).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04

    Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).
  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Aber auch im Bereich der gedruckten Werbemittel ist es der Verkehr gewohnt, in Bezug auf die Genauigkeit der erwarteten Angaben zwischen der Werbung für einzelne Waren und der Werbung für ganze Warengruppen zu unterscheiden (vgl. Senat, WRP 2007, 680 = OLGR 2007, 404 für die vom Konkretisierungsgrad der Werbung abhängigen Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen nach der PKW-EnVKV); die Angabe der genauen Rabatthöhe mag deshalb zwar bei einer auf einzelne Artikel bezogenen Rabattankündigung zu verlangen sein, ist nach der Auffassung des Senats aber noch nicht bei allgemeineren Formen der Werbung mit Preisnachlässen erforderlich.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Dieses Verkehrsverständnis können die mit Wettbewerbssachen befassten Gerichte ohne sachverständige Hilfe feststellen, soweit es dafür nicht ausnahmsweise auf besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen der Adressaten ankommt; gegenüber der Berufung, die das entsprechende Erfahrungswissen der Kammer bezweifelt, ist daran festzuhalten, dass auch von einer Werbung selbst nicht angesprochene Richter in der Regel schon auf Grund eigener Sachkunde oder Lebenserfahrung zu beurteilen vermögen, wie die angesprochenen Kreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGHZ 156, 250 [252] = WRP 2004, 339 [340] = GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft; Senat, GRUR-RR 2004, 270 - 1. Deutscher Insolvenzrechtstag).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01

    UWG -Recht; "XTRA PAC"

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Wie der Senat in anderem Zusammenhang schon früher ausgesprochen hat (MMR 2002, 469 [470] - Xtra Pac; zustimmend im Blick auf § 4 Nr. 4 UWG n.F.: Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.14; Harte / Henning / Bruhn, a.a.O., Rn. 68 ff.), hängt der Umfang bestimmter Pflichtangaben unter anderem von der Art des Werbemediums ab, so dass etwa für die Fernsehwerbung andere Kriterien gelten als für die Printwerbung.
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

    Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07
    Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2006, 196 [198] - Urlaubsgewinnspiel, m.w.N.; vgl. GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht") und anderer Obergerichte (OLG München, GRUR-RR 2005, 356 = MD 2005, 838; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2005, 227), an der festzuhalten ist: Eine Verlautbarung der Bedingungen erst im Verkaufslokal würde nicht dem Umstand Rechnung tragen, dass der Verbraucher entscheidend durch den werbenden Hinweis angelockt wird und er zu diesem Zeitpunkt jedenfalls einige grundlegende Informationen am dringendsten benötigt; die Gesetzesbegründung stellt denn auch auf die Gefahr ab, dass die Kaufentscheidung durch die Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen missbräuchlich beeinflusst wird (BT-Dr 15/1487, S. 17).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Dies hat Einfluss auf den Umfang der Informationspflicht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 250, 251; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 17; Bruhn in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 4 Rdn. 69; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 26; Plaß in HK/WettbR, 2. Aufl., § 4 Rdn. 318).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Dies hat Einfluss auf den Umfang der Informationspflicht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 250, 251; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 17; Bruhn in Harte/Henning a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 35 f.; Seichter in Ullmann a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 30; zur Anzeigenwerbung in Tageszeitungen vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 ff. - Urlaubsgewinnspiel).
  • OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten

    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • LG Coburg, 24.01.2008 - 1 HKO 2/08

    Anforderungen an das Vorliegen eines wettbewerbsrechtlichen

    Im übrigen ist es auch nicht erforderlich, dass bereits in der streitgegenständlichen Werbung jeweils der konkrete Preisnachlass hinsichtlich der einzelnen Ware angegeben werden muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.10.2007, Az: 6 U 80/07, recherchiert in [...]).
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