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   OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07   

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OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien in Form von Klingeltönen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Befugnisse durch die Verwendung eines Musikstücks als funktionales Medium; Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien in Form von Handy-Klingeltönen; Erforderlichkeit der Zustimmung des Inhabers eigener ...

  • Judicialis

    UrhG § 23; ; UrhG § 39; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhWahrnG § 11; ; GEMA-BV § 1h); ; GEMA-BV § 1k)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton - Anita

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Musikstück als Klingelton - Recht des Urhebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 282
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • ZUM 2008, 438
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    Die Parteien waren in der Vergangenheit - u.a. im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne) - über die Nutzung von sog. Handyklingeltönen durch eine Vereinbarung vom 03./11.10.02 miteinander verbunden (Anlage K8).

    Insoweit kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 04.02.02 Bezug genommen werden (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

    Einer weitere Auseinandersetzung mit dem GEMA-BV 2002, der in seinem Wortlaut insoweit noch nicht unmissverständlich gefasst war (siehe hierzu Senat GRUR 06, 323, 324 - Rock my life), bedarf es an dieser Stelle ebenfalls nicht.

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Entsprechendes gilt auch für den BGH-Entscheidungen "Alpensinfonie" (BGH WRP 06, 476, 479 (Rdn. 34), auf die sich die Beklagte mehrfach beruft.

    Das Verständnis der Klägerin, dass die Rechteeinräumung in § 1 h) in GEMA-BV unter einen nachfolgenden Einwilligungsvorbehalt gestellt werden kann, ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BGH WRP 06, 476, darauf 478 (Rdn. 26) - Alpensinfonie).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).

    Es ist auch außerhalb der von der Beklagten ausdrücklich erwähnten Filmherstellung und -nutzung in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass eine Werknutzung zugleich eine rechtswidrige Verwertung einer Bearbeitung des Werkes und eine Beeinträchtigung eines Urheberpersönlichkeitsrechts sein kann (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Schutzumfang schließt das Verbietungsrecht gegen eine unfreie Bearbeitung ein, das erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz des Rechts zu genießen (BGH GRUR 99, 984, 985 - Laras Tochter).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06
  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99

    Cat Stevens

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. auch OLG Hamburg - GRUR-RR 2008, 282, 283 - "Anita").
  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09

    Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

    Ein solches lediglich pauschales und unsubstantiiertes Bestreiten entfaltet keinerlei Rechtswirksamkeit (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282, 283).
  • LG Köln, 21.04.2010 - 28 O 596/09

    Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Filesharing

    Eine derartige Rechtsverletzung kann aber nur erfolgreich sein, wenn Zweifel an der Rechteinhaberschaft der Klägerin durch das Bestreiten aufgeworfen werden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 282; LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09, K& R 2010, 280 ff).
  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09

    Zur Speicherung, Herausgabe und Verwertung von IP-Adressen, die beim File-Sharing

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 603/09

    Zahlungsanspruch aufgrund von möglichem Filesharing bezüglich eines

    Angesichts des konkreten Vortrages hätte es dem Beklagten oblegen, die Aktivlegitimation substantiiert bestreiten (vgl. OLG Hamburg in ZUM 2008, 438).
  • LG Köln, 13.12.2010 - 28 O 515/10

    Ansprüche aufgrund von Filesharing; Ersatz der Abmahnkosten über das

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 237/09

    Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

  • LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09

    Filesharing - Ein Anschlussinhaber muss seine Sicherungsmaßnahmen am WLAN-Router

  • LG Köln, 01.12.2010 - 28 O 594/10

    Prüfungs- und Sicherungspflichten des Anschlussinhabers - 200 Euro Schadensersatz

  • LG Hamburg, 08.05.2009 - 308 O 472/08

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Erforderlicher Tatsachenvortrag für den

  • LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10

    Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des Angebots von Musikstücken in einer

  • AG Saarbrücken, 14.12.2015 - 121 C 197/15

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing eines Filmwerks im Internet:

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