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   OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08   

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https://dejure.org/2008,1715
OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08 (https://dejure.org/2008,1715)
OLG München, Entscheidung vom 22.04.2008 - 29 W 1211/08 (https://dejure.org/2008,1715)
OLG München, Entscheidung vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 (https://dejure.org/2008,1715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch Mitteilung der möglichen Gewinnhöhe in einer Zeitungsanzeige - Jackpot-Werbung

  • webshoprecht.de

    Verbot der Jackpot-Werbung in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung eines Verbots der Mitteilung der Höhe eines möglichen Gewinns bei der Bewerbung der Lotterie "Lotto" im geschäftlichen Verkehr; Widerspruch einer einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel herausstellenden Werbung zu den Vorgaben des ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Lotto Bayern Jackpotwerbung verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lotto Bayern Werbung für Jackpot verboten

  • blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG München verbietet dem Freistaat Bayern unlautere Glücksspielwerbung

  • blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht München verbietet Jackpotwerbung für Lotto

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lotto Bayern Werbung für Jackpot verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lotto Bayern Jackpotwerbung verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 310
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Dieser Wert bewegt sich auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass im Regelfall das Interesse eines Verbandes ebenso zu bewerten ist wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse), noch im unteren Bereich des Vertretbaren.
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Angesichts der umfassenden Klagebefugnis der Antragstellerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; Senat GRUR-RR 2003, 222 - Internetradio; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, Einl. Rz. 2.29; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 13 Rz. 30c; jeweils m. w. N.) ist zumindest für das vorliegende Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Antragstellerin vorliegen.
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    a) § 12 Abs. 2 UWG begründet eine Vermutung der Dringlichkeit, die allerdings durch ein Verhalten des Antragstellers widerlegt werden kann, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht (vgl. BGH GRUR 2000, 151 [152] - Späte Urteilsbegründung; Köhler, a. a. O., § 12 UWG Rz. 3.15; Retzer in: Harte/Henning , UWG, 2004, § 12, Rz. 305; jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 13.08.2007 - 29 W 2073/07

    Was mir fehlt bist Du

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung der für Wettbewerbsstreitigkeiten zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München ist die Dringlichkeitsvermutung als widerlegt anzusehen, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis vom Wettbewerbsverstoß und vom Verletzer zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. Senat, Beschl. v. 13. August 2007 - 29 W 2073/07, in juris dokumentiert, dort Tz. 22; Retzer, a. a. O., § 12 Rz. 957).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Es reicht aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potenzielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann; ein entsprechendes Wettbewerbsverhältnis wird wesentlich durch die gemeinsame Zugehörigkeit zur selben Branche oder zu zumindest angrenzenden Branchen begründet (vgl. BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung Tz. 14 m. w. N.).
  • OLG München, 20.02.2003 - 29 U 4850/02

    Gewinnspiel im Internetradio

    Auszug aus OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
    Angesichts der umfassenden Klagebefugnis der Antragstellerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; Senat GRUR-RR 2003, 222 - Internetradio; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, Einl. Rz. 2.29; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 13 Rz. 30c; jeweils m. w. N.) ist zumindest für das vorliegende Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Antragstellerin vorliegen.
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München kann nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 310 [312] - Jackpot-Werbung; weitere Nachweise bei Retzer, a. a. O., § 12 Rz. 957).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Die sich aus § 12 Abs. 2 UWG ergebende Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (BGH GRUR 2000, 151 (152) - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972 (976); OLG Stuttgart WRP 2018, 369 Rn. 41).
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