Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2239
OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2005 - 6 U 12/01 (a) (https://dejure.org/2005,2239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteigerung von Roleximitaten als Markenrechtsverletzung; Begriff des geschäftlichen Verkehrs gemäß § 14 Abs. 2 Markengesetz (MarkenG); Pflicht des Betreibers zur Verhinderung einer Internetplattform Markenrechtsverletzungen

  • online-und-recht.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Rolex - ricardo.de II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 50
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
  • MMR 2005, 545
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens - I ZR 304/01 BGH - werden gegeneinander aufgehoben.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der Revisionsentscheidung vom 11.03.2004 - I ZR 304/01 - (WRP 2004, 1287- "Internet-Versteigerung") verwiesen.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Entscheidend ist die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - "shell.de").
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Hiervon ist im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird (vgl. BGH GRUR 1987, 438, 440 - "Handtuchspender" - noch zur parallelen Problematik im Warenzeichenrecht).
  • LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00

    Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerinnen wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
    Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Das Berufungsgericht hat dem mit dem Hauptantrag verfolgten Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben; es hat lediglich eines der neun in den Unterlassungsantrag aufgenommenen Versteigerungsangebote von dem Verbot ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2006, 50).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den

    Zwischen den Regelungen der Störerhaftung im Teledienstegesetz und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke besteht ebenso wenig ein Konkurrenzverhältnis wie zur Markenrechtsrichtlinie, weil auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung keine Vorschriften über die Störerhaftung enthält (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rdnr. 35 gegen OLG Köln - 6 U 12/01 - Anl. B 32).

    Ob die Beklagten in solchen Fällen auch nur als Störer für eine Markenverletzung haften (vgl. dazu OLG Köln - 6 U 12/01 -, Anlage B 32), kann ebenfalls offen bleiben, weil eine etwaige Haftung jedenfalls den "Filter" des § 11 TDG nicht passieren würde.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4956
OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 6 U 108/04 (https://dejure.org/2005,4956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis der Kammer der freien Berufe der Steuerberater; Begriff unlauteres Handeln; Sinn und Zweck des Verbotes der Hilfeleistung in Steuersachen für nichtbefugte Personen; Werbung in den Gelben Seiten mit einer nach dem Steuerberatungsgesetz verbotenen Leistung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 11 Abs. 4 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; StBerG § 3; ; StBerG § 4; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 8 Abs. 3 Nr. 2 n. F.; ; StBerG § 8 Abs. 4; ; HGB §§ 238 ff; ; HGB § 240; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; AO § 140; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de

    Anbieten von "Buchführung" und Eintragung eines "Buchführungsbüros" in Gewerberegister als Wettbewerbsverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 167
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03

    Zur wettbewerbswidrigen Werbung "Buchführungsbüro" bei fehlender Kompetenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Nach dem Beginn der Verjährungsfrist am 14. Oktober 2002 - dem Datum der Gewerberegisterauskunft - ist Hemmung der Verjährung eingetreten durch die Zustellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 13. Dezember 2002 im Verfahren des Landgerichts Cottbus (AZ 11 O 129/02 bzw. 6 U 118/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht), § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB.

    Damit endete die Hemmung sechs Monate nach Verkündung des mit einem Rechtsmittel nicht anfechtbaren Urteils des Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2004 (6 U 118/03).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Die Klägerin ist entgegen der Ansicht der Beklagten klagebefugt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.) und § 8 Abs. 3 Nr. 2 (n. F.) als Kammer der freien Berufe der Steuerberater (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, so Urteil vom 12. Juli 2001, NJW-RR 2002, 108).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Da das Unterlassungsverlangen auf eine Regelung für die Zukunft zielt, ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht heranzuziehen (BGH, GRUR 2002, 976).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 117/99

    Beschränkung der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04
    Diese Personen dürften nicht mit dem Begriff "Buchführung" werben, §§ 8 Abs. 4, 6 Nr. 3 und 4 StBerG (BGH, NJW-RR 2001, 108).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08

    Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und sich dabei maßgeblich auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.7.2005 - 6 U 108/04 - gestützt.

    Sie stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.2.2008, mit dem das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 6 U 108/04 - wegen Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgehoben worden ist.

    Die Klägerin kann sich aus demselben Grund auch nicht auf die rechtliche Beurteilung des Senats in seiner Entscheidung vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen ehrverletzende

    Vorliegend sei das Verfahren nicht abgeschlossen, da das Urteil des Landgerichts Cottbus in dem zitierten Rechtsstreit und auch das Berufungsurteil (6 U 108/04) wegen des noch laufenden Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig seien.

    Derartiges sei auch nicht vor dem Oberlandesgericht Brandenburg im Berufungsrechtsstreit 6 U 108/04 durch den hiesigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestanden worden.

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Auf konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 8, Rn. 3.29; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167), kann die Klägerin zu 1) sich nicht berufen, denn die bloße Absicht der Wiederaufnahme eines Geschäftsbetriebs reicht insoweit nicht aus; vielmehr muss die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Marktzutritts bestehen.
  • OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18

    Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 12.07.2005 - 6 U 108/04 [Buchführungsbüro]).
  • OLG Hamburg, 06.09.2018 - 3 U 219/17

    Mitbewerberschaft bei bevorstehendem Markteintritt und Informationen über

    Der Senat geht mit der überwiegend vertretenen Meinung davon aus, dass als Mitbewerber nicht nur derjenige anzusehen ist, der bereits in einem tatsächlichen Wettbewerbsverhältnis zum werbenden Unternehmen steht, sondern auch derjenige sein kann, der in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis zum Werbenden steht (BGH, NJW 1993, 1991, 1992 - Maschinenbeseitigung; BGH, GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein; KG, GRUR 2007, 254; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167, 168; OLG Braunschweig, MMR 2010, 252; Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2012, 21, 23; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 36. Auflage, 2018, § 2 Rn. 104).

    Die bloße Anmeldung eines Gewerbes hat der BGH als unzureichend angesehen (BGH, GRUR 1995, 697699 - FUNNY PAPER; a.A. mglw. OLG Brandenburg, GRUR-RR 2006, 167, 168 ).

  • LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Anbietens der geschäftsmäßigen

    Es stellt damit eine Informationsquelle dar, auch wenn sich Kunden des Unternehmens nicht regelmäßig durch Einsichtnahme in das Register über das unternehmerische Angebot eines Gewerbetreibenden informieren (vgl. hierzu OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167ff., Rn. 34 - 6 U 108/04 für Eintragung im Gewerberegister).
  • OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08

    Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"

    Wirbt der Buchhalter im Sinne von § 6 Nr. 4 StBerG mit Tätigkeitsbeschreibungen, so muss er sich daher entweder exakt an den Wortlaut von §§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG halten (Gehre/von Borstel aaO.) oder bei der Benutzung von Oberbegriffen eindeutige Einschränkungen machen (vgl. ähnlich OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167 zu "Buchführungsservice").
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in

    Demgegenüber kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2005 - 6 U 28/05

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes oder

    Gegen dieses im Rundschreiben erwähnte Urteil legte die Verfügungsklägerin beim Brandenburgischen Oberlandesgericht Berufung ein (Az.: 6 U 108/04).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2013 - 12 O 502/12

    Wettbewerbswidriges Werben mit dem einschränkungslosen Hinweis "Buchführungsbüro"

  • LG Münster, 22.04.2009 - 21 O 221/08

    Unterlassung von Werbeaussagen bzgl. der Buchung laufender Geschäftsvorfälle und

  • LG Köln, 08.05.2018 - 31 O 381/17
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Rechtsprechung
   KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,670
KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
KG, Entscheidung vom 07.09.2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
KG, Entscheidung vom 07. September 2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht war unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückgabebelehrung mit einer Telefonnummer ist nicht wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Lübeck u.a.: Fehlender Hinweis auf Versandkosten in das Ausland abmahnfähig?

  • JurPC

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

  • aufrecht.de

    Widerrufsbelehrung mit Telefonnummer unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung; Fehlende Information über die Höhe von Versandkosten in das Ausland als bloßer Bagatellverstoß nach § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Fehlende Preisangaben zum Versand ins Ausland

  • info-it-recht.de

    Die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; PAngV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; PAngV § 1 Abs. 2 S. 2

  • winheller.com PDF

    Angabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

  • kammergericht.de PDF
  • rechtsportal.de

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV
    Rechtsprechung: Ist fehlender Hinweis auf Versandkosten in das Ausland abmahnfähig?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und zur Angabe von Auslandsversandkosten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Telefonnummer - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht - Widerrufsausschluss

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb einer Belehrung über das Rückgaberecht ist nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkostenangaben nicht abmahnfähig, sofern sich das Angabeot in aller erster Linie an Inländer richtet

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb einer Belehrung über das Rückgaberecht ist nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkostenangaben nicht abmahnfähig, sofern sich das Angabeot in aller erster Linie an Inländer richtet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Problematische Angabe der Telefonnummer bei Verbraucherbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Auslands-Versandkosten bei Online-Shop nicht abmahnfähig

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Online-Versandhändler - Abmahn- und Klageopfer?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Telefonnummernangabe bei Verbraucherbelehrung kann das Deutlichkeitsgebot verletzen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in Rückgabebelehrung zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Nennung der Auslandsversandkosten kann Bagatellverstoß sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslandsversandkosten und Telefonnummer in Rückgabebelehrung

  • beck.de (Leitsatz)

    Belehrung über Rückgaberecht und Versandkosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in Rückgabebelehrung kein Grund zur Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkosten bei Online-Shop nicht abmahnfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 352
  • GRUR 2008, 87 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 23
  • GRUR-RR 2008, 328
  • MMR 2008, 45
  • MIR 2007, Dok. 370
  • K&R 2007, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Ein Bagatellverstoß nach § 3 UWG kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain "de" einen "Versand nach Europa" anbietet, ohne die Kosten entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV der Höhe nach zu beziffern oder entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV die Einzelheiten der Berechnung anzugeben (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, 4 W 19/07).

    Darüber hinaus hat das Landgericht zutreffend einen bloßen Bagatellverstoß nach § 3 UWG angenommen (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.März 2007, 4 W 19/07, juris Rdn. 8).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Die Angabe der Telefonnummer ist dann geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken und sie verletzt deshalb das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.06.2004, 6 U 158/03).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts nicht zu beeinträchtigen, darf die Belehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten (BGH, GRUR 2002, 1085 - Belehrungszusatz, juris Rdn. 16 zur gleichlautenden Regelung in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • KG, 02.10.2015 - 5 W 196/15

    Unvollständige Angabe der Höhe der Versandkosten bei dem Angebot eines Versands

    Angesichts der Begrenzung der Informationspflichten hinsichtlich der Höhe der Versandkosten auf das Zumutbare bedarf es keines Rückgriffs mehr auf die Bagatellklausel des § 3 Abs. 2 UWG (anders noch Senat, 7. September 2007, 5 W 266/07, GRUR-RR 2008, 23 und 13. April 2010, 5 W 62/10, GRUR-RR 2010, 440 zu § 1 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 PAngV in der Fassung vom 1. August 2012).(Rn.10).

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Senats in GRUR-RR 2008, 23 und GRUR-RR 2010, 440 entgegen.

    In der Entscheidung GRUR-RR 2008, 23 ging es nicht - wie vorliegend - um ein eBay-Angebot mit einer internationalen Ausrichtung, sondern um einen deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der TOP-Level-Domain "de".

  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 4 U 43/09

    Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

    Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 Abs. 1 BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform (KG NJW-RR 2008, 352).
  • LG Berlin, 24.06.2008 - 16 O 894/07

    Abmahnung bei fehlenden Auslandsversandkosten berechtigt

    Das Kammergericht (GRUR-RR 2008, 23, 24) hat allein in einem, nach eigenen Worten besonders gelagerten Ausnahmefall die Wettbewerbserheblichkeit verneint.
  • LG Lübeck, 22.04.2008 - 11 O 9/08

    Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nun doch nicht abmahnfähig

    Vorliegend eröffnet die Telefonnummer dem Verbraucher nur die Möglichkeit, ohne weitere Suche bei dem Verfügungsbeklagten weitere Informationen zur Rücksendung einzuholen (vgl. u. a. KG, Urt. v. 07.09.2007 - 5 W 266/07 ).
  • LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Zwar hat das KG in der Entscheidung vom 7.9.2007 Az 5 W 266/07 (zitiert nach juris) die Angabe der Telefonnummer im konkreten Fall für unbedenklich erklärt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5010
OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5010)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.08.2005 - 10 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5010)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. August 2005 - 10 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Markenrechtlicher Anspruch gegen "Die Neue Post"

  • Wolters Kluwer

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen ein unter "Die Neue Post" firmierendes Kurierdienstunternehmen; Möglichkeit eines Löschungsantrags beim hierfür ausschließlich zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt; Verwechselungsgefahr im Sinne ...

  • Judicialis

    MarkenG § 4; ; MarkenG § ... 4 Nr. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 50; ; MarkenG § 54; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 9 litt. a; ; UWG § 4 Nr. 9 litt. b; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 242; ; PostG § 4

  • rechtsportal.de

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen Post- und Kurierdienstunternehmen, das unter der Firma "Die Neue Post" auftritt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 256
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Letztlich kommt es darauf an, ob die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus; GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II).

    Für die Beantwortung dieser Frage kommt es auf die Auffassung des Verkehrs, und zwar eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers an (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II).

  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 42/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Regional Post"

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Auch das OLG Köln gehe in seinem Urteil vom 2. November 2001 (6 U 42/01) davon aus, dass das Wort ohne Kombination mit anderen Bestandteilen keine Unterscheidungskraft habe.
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80

    Ungarische Salami II

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Dies kann angenommen werden, wenn über die Verwendung der beschreibenden Angabe hinaus unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls weitere Annäherungen an die geschützte Bezeichnung vorgenommen werden, auch wenn diese zusätzlichen Elemente nicht Gegenstand der verletzten Marke sind, sondern vom Markeninhaber nur tatsächlich verwendet werden (BGH, GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen einzelne Bestandteile der sich gegenüberstehenden Zeichen übereinstimmen, jeweils von dem Gesamteindruck der Zeichen auszugehen ist, um zu ermitteln, ob der übereinstimmende Teil das jeweilige Zeichen derart prägt, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 1996, 775, 776; 2003, 880, 881).
  • OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04

    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Auch nehme sie Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Januar 2005 (6 U 131/04), das für "Die Blaue Post" weder in markenrechtlicher noch in unternehmenskennzeichenrechtlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr angenommen habe.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Dabei ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen einzelne Bestandteile der sich gegenüberstehenden Zeichen übereinstimmen, jeweils von dem Gesamteindruck der Zeichen auszugehen ist, um zu ermitteln, ob der übereinstimmende Teil das jeweilige Zeichen derart prägt, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 1996, 775, 776; 2003, 880, 881).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Dabei ist nicht zu verkennen, dass eine Beschreibung, die eine Gattungsbezeichnung darstellt oder jedenfalls nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Verkehrs und nicht als Herstellerangabe verstanden wird (BGHZ, GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Um eine leichter merkbare Domain zu schaffen, ist die nach logischen Namensbezeichnungen geordnete Adressierungsmöglichkeit geschaffen worden, die regelmäßig dazu dient, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 625, 626) Die Beklagte nutzt, wie ausgeführt, die angegriffene Domain ersichtlich gerade dazu, auf ihren Betrieb hinzuweisen, denn sie bietet ihre Dienstleistungen unter der vom Wortlaut her identischen Firmenbezeichnung an.
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Entsprechend den obigen Ausführungen ist in Ansehung der Eintragung der Wortmarke "Post" durch das Deutsche Patent- und Markenamt jedenfalls von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 514, 516 - Telekom).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der (vorliegend) Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor; 1997, 468, 470 - NetCom; 1999, 492, 494 - Altberliner; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und sie auf die Anschlussberufung der Klägerin auch nach dem Klageantrag zu 1 d und den damit im Zusammenhang stehenden Klageanträgen (Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzverpflichtung) verurteilt (OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 256).
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Rechtsprechung
   EuG, 16.05.2007 - T-491/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7227
EuG, 16.05.2007 - T-491/04 (https://dejure.org/2007,7227)
EuG, Entscheidung vom 16.05.2007 - T-491/04 (https://dejure.org/2007,7227)
EuG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - T-491/04 (https://dejure.org/2007,7227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FOCUS - Ältere nationale Bildmarke MICRO FOCUS - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • MIR - Medien Internet und Recht

    FOCUS v.s. MICRO FOCUS - Die Unterschiede zwischen der Bildmarke Micro Focus und der Wortmarke Focus reichen nicht aus, um die Gefahr von Verwechslungen bei den maßgeblichen Verkehrskreisen auszuschließen.

  • Europäischer Gerichtshof

    Merant / OHMI - Focus Magazin Verlag (FOCUS)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FOCUS - Ältere nationale Bildmarke MICRO FOCUS - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    Merant / OHMI - Focus Magazin Verlag (FOCUS)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Merant / OHMI - Focus Magazin Verlag (FOCUS)

  • aufrecht.de

    Wortmarke "FOCUS" wegen Verwechselungsgefahr mit "MICRO FOCUS" nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer

    Der zwei Marken gemeinsame Bestandteil "Focus" als dominierendes Element der älteren Marke; Verfahrensrechtliche Stellung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM); Erhöhte Gefahr von Verwechslungen angesichts von Identität der Waren und Dienstleistungen; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Merant GmbH gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 21. Dezember 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen und internationalen Bildmarke "MICRO FOCUS" für Waren der Klassen 9, 16, 41 und 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 542/2002-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 18. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2007, 839
  • GRUR-RR 2007, 385
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 227
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnr. 28).

    Vielmehr sind die betreffenden Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein könnten (Urteil Medion, Randnr. 29).

  • EuG, 15.06.2005 - T-186/04

    Spa Monopole / OHMI - Spaform (SPAFORM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    19 Zur verfahrensrechtlichen Stellung des HABM ist daran zu erinnern, dass das HABM zwar keine Aktivlegitimation für eine Klage gegen die Entscheidung einer Beschwerdekammer besitzt, es jedoch nicht verpflichtet ist, systematisch jede angefochtene Entscheidung einer Beschwerdekammer zu verteidigen oder zwingend die Abweisung jeder gegen eine solche Entscheidung gerichteten Klage zu beantragen (Urteile des Gerichts vom 30. Juni 2004, GE Betz/HABM - Atofina Chemicals [BIOMATE], T-107/02, Slg. 2004, II-1845, Randnr. 34, vom 15. Juni 2005, Spa Monopole/HABM - Spaform [SPAFORM], T-186/04, Slg. 2005, II-2333, Randnr. 20, und vom 25. Oktober 2005, Peek & Cloppenburg/HABM [Cloppenburg], T-379/03, Slg. 2005, II-4633, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-106/03

    Vedial / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Dagegen kann das HABM weder Anträge stellen, die auf die Aufhebung oder Änderung der Entscheidung einer Beschwerdekammer in einem in der Klageschrift nicht geltend gemachten Punkt gerichtet sind, noch in der Klageschrift nicht geltend gemachte Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2004, Vedial/HABM, C-106/03 P, Slg. 2004, I-9573, Randnr. 34, und Urteil Cloppenburg, Randnr. 22).
  • EuG, 13.06.2006 - T-153/03

    'Inex / OHMI - Wiseman (Représentation d''une peau de vache)' -

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Jedoch bedeutet die geringe Kennzeichnungskraft eines Elements einer zusammengesetzten Marke nicht zwangsläufig, dass es nicht ein dominierendes Element sein kann, da es sich insbesondere durch seine Position im Zeichen oder seine Größe der Wahrnehmung des Verbrauchers aufdrängen und in sein Gedächtnis einprägen kann (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM - Wiseman [Darstellung einer Kuhhaut], T-153/03, Slg. 2006, II-1677, Randnr. 32).
  • EuG, 04.05.2005 - T-359/02

    Chum / OHMI - Star TV (STAR TV) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke STAR TV -

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Das ist dann der Fall, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichts MATRATZEN, Randnr. 33, und vom 4. Mai 2005, Chum/HABM - Star TV [STAR TV], T-359/02, Slg. 2005, II-1515, Randnr. 44).
  • EuG, 26.01.2006 - T-317/03

    Volkswagen / OHMI - Nacional Motor (Variant) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    45 Somit sind zwei Marken ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 30, und vom 26. Januar 2006, Volkswagen/HABM - Nacional Motor [Variant], T-317/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    40 Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr umfassend, entsprechend der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 31 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-235/05

    'L''Oréal / HABM'

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Ein solches Ergebnis erlaubte die Eintragung einer Marke, deren einziger Bestandteil identisch oder vergleichbar mit dem dominierenden Element einer älteren kennzeichnungsschwachen Marke ist, obwohl die anderen Bestandteile der älteren Marke noch weniger Kennzeichnungskraft besitzen als der gemeinsame Bestandteil und trotz der Gefahr, dass die Verbraucher annehmen, der geringe Unterschied zwischen den Zeichen spiegele eine Variation in der Art der Waren wider oder beruhe auf Marketingerwägungen, ohne eine unterschiedliche betriebliche Herkunft zum Ausdruck zu bringen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM, C-235/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    Nach dieser Rechtsprechung ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuG, 06.10.2004 - T-117/03

    New Look / OHMI - Naulover (NLSPORT)

    Auszug aus EuG, 16.05.2007 - T-491/04
    49 Nach ständiger Rechtsprechung wird das Publikum einen beschreibenden Bestandteil einer zusammengesetzten Marke im Allgemeinen nicht als kennzeichnungskräftiges und dominierendes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], T-129/01, Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53, und vom 6. Oktober 2004, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, Slg. 2004, II-3471, Randnr. 34).
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 30.06.2004 - T-107/02

    GE Betz / OHMI - Atofina Chemicals (BIOMATE)

  • EuG, 19.11.2015 - T-526/14

    Matratzen Concord / OHMI - Barranco Rodriguez (Matratzen Concord) -

    Nach der Rechtsprechung sind zwei Marken ähnlich, wenn sie aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (Urteil vom 16. Mai 2007, Merant/HABM - Focus Magazin Verlag [FOCUS], T-491/04, EU:T:2007:141, Rn. 45).
  • EuG, 16.09.2013 - T-338/09

    mbp. - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1

    Die einander gegenüberstehenden Marken haben somit einen gemeinsamen Bestandteil, "mbp", der für beide Marken sowohl in bildlicher als auch in klanglicher Hinsicht identisch ist, so dass die beiden Zeichen in bildlicher und klanglicher Hinsicht eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2007, Merant/HABM - Focus Magazin Verlag [FOCUS], T-491/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47).
  • EuG, 14.04.2011 - T-466/08

    Lancôme / OHMI - Focus Magazin Verlag (ACNO FOCUS)

    In begrifflicher Hinsicht stehen die beiden Marken einander recht nahe, da sie mit der Verwendung des Wortes "Focus" beide auf die Idee der "geistigen Konzentration" oder der "Fokalisierung" Bezug nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts in der Rechtssache Tomorrow Focus, Randnr. 35, und vom 16. Mai 2007, Merant/HABM - Focus Magazin Verlag [FOCUS], T-491/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
  • EuG, 28.02.2019 - T-459/18

    Lotte/ EUIPO - Générale Biscuit-Glico France (PEPERO original) - Unionsmarke -

    Sur le plan conceptuel, des signes en conflit sont assez proches dès lors qu'ils évoquent la même idée [voir, en ce sens, arrêts du 16 mai 2007, Merant/OHMI - Focus Magazin verlag (FOCUS), T-491/04, non publié, EU:T:2007:141, point 57, et du 11 décembre 2008, Tomorrow Focus/OHMI - Information Builders (Tomorrow Focus), T-90/06, non publié, EU:T:2008:567, point 35].
  • EuG, 12.12.2014 - T-405/13

    'Comptoir d''Épicure / OHMI - A-Rosa Akademie (da rosa)'

    Selon la jurisprudence, deux marques sont similaires lorsque, du point de vue du public pertinent, il existe entre elles une égalité au moins partielle en ce qui concerne un ou plusieurs aspects pertinents [arrêt du 16 mai 2007, Merant/OHMI - Focus Magazin verlag (FOCUS), T-491/04, EU:T:2007:141, point 45].
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-591/12

    Bimbo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Was das Gericht angeht, vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2007, Merant/HABM - Focus Magazin Verlag (FOCUS) (T-491/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 43 und 44).
  • EuG, 20.12.2023 - T-564/22

    Pierre Balmain/ EUIPO - Story Time (Représentation d'une tête de lion encerclée

    En revanche, il ne peut pas formuler de conclusions visant à l'annulation ou à la réformation de la décision de la chambre de recours sur un point non soulevé dans la requête ou présenter des moyens non soulevés dans la requête [voir arrêt du 16 mai 2007, Merant/OHMI - Focus Magazin verlag (FOCUS), T-491/04, non publié, EU:T:2007:141, point 19 et jurisprudence citée].
  • EuGH, 11.04.2008 - C-344/07

    Focus Magazin Verlag / HABM und Merant - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Focus Magazin Verlag GmbH (im Folgenden: Focus Magazin Verlag) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Mai 2007, Merant/HABM - Focus Magazin Verlag (FOCUS) (T-491/04, Slg. 2007, II-45, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht der Klage der Merant GmbH (im Folgenden: Merant) auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002-2, im Folgenden: streitige Entscheidung) stattgegeben hat.
  • EuG, 16.01.2018 - T-398/16

    Starbucks / EUIPO - Nersesyan (COFFEE ROCKS) - Unionsmarke -

    En outre, selon la jurisprudence, deux marques sont similaires lorsque, du point de vue du public pertinent, il existe entre elles une égalité au moins partielle en ce qui concerne un ou plusieurs aspects pertinents [arrêts du 16 mai 2007, Merant/OHMI - Focus Magazin verlag (FOCUS), T-491/04, non publié, EU:T:2007:141, point 45, et du 19 novembre 2015, Matratzen Concord/OHMI - Barranco Rodriguez et Barranco Schnitzler (Matratzen Concord), T-526/14, non publié, EU:T:2015:869, point 38].
  • EuG, 27.10.2016 - T-625/15

    Spa Monopole / EUIPO - YTL Hotels & Properties (SPA VILLAGE)

    Sur le plan conceptuel, des signes en conflit sont assez proches dès lors qu'ils évoquent la même idée [voir, en ce sens, arrêts du 16 mai 2007, Merant/OHMI - Focus Magazin verlag (FOCUS), T-491/04, non publié, EU:T:2007:141, point 57, et du 11 décembre 2008, Tomorrow Focus/OHMI - Information Builders (Tomorrow Focus), T-90/06, non publié, EU:T:2008:567, point 35].
  • EuG, 17.03.2015 - T-611/11

    Spa Monopole / OHMI - South Pacific Management (Manea Spa)

  • EuG, 26.03.2015 - T-551/13

    Radecki / OHMI - Vamed (AKTIVAMED) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 17.09.2015 - T-323/14

    Bankia / OHMI - Banco ActivoBank (Portugal)

  • EuG, 08.11.2017 - T-271/16

    Pempe / EUIPO - Marshall Amplification (THOMAS MARSHALL GARMENTS OF LEGENDS)

  • EuG, 27.02.2015 - T-377/12

    Spa Monopole / OHMI - Olivar Del Desierto (OLEOSPA)

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Rechtsprechung
   EuG, 17.01.2006 - T-398/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15247
EuG, 17.01.2006 - T-398/04 (https://dejure.org/2006,15247)
EuG, Entscheidung vom 17.01.2006 - T-398/04 (https://dejure.org/2006,15247)
EuG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - T-398/04 (https://dejure.org/2006,15247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Bildmarke - Rot-weiße rechteckige Tablette mit einem blauen ovalen Kern - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Fehlende Unterscheidungskraft

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc avec un noyau ovale bleu)

    Gemeinschaftsmarke - Bildmarke - Rot-weiße rechteckige Tablette mit einem blauen ovalen Kern - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Fehlende Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission PDF

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc avec un noyau ovale bleu)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc avec un noyau ovale bleu)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) wegen der Verweigerung der Eintragung einer Marke; Antrag auf Eintragung eines "Spülmaschinenetabs" als Bildmarke durch die Henkel KGaA; Eintragungsfähigkeit der Darstellung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Henkel KGaA gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 8. Oktober 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 771/1999-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 4. August 2004, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückzuweisen, mit der der Antrag auf Eintragung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 587 (Ls.)
  • GRUR Int. 2006, 326
  • GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    Im Übrigen stimmten die vom Bundespatentgericht angewendeten Grundsätze im Wesentlichen mit denen überein, die der Gerichtshof im oben in Randnummer 11 angeführten Urteil Henkel/HABM herausgearbeitet habe.

    21 Unterscheidungskraft im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (oben in Randnr. 11 angeführtes Urteil Henkel/HABM, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in der Rechtssache T-399/02, Eurocermex/HABM [Form einer Flasche], Slg. 2004, II-1391, Randnr. 17).

    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren zusammensetzen (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 11 angeführtes Urteil Henkel/HABM, Randnr. 35, und oben in Randnr. 21 angeführtes Urteil Form einer Flasche, Randnr. 19).

    Daraus folgt, dass die Beurteilung der Unterscheidungskraft bei einer dreidimensionalen Marke, die in der Darreichungsform der Ware selbst besteht, und bei einer Bildmarke, die in der naturgetreuen Wiedergabe derselben Ware besteht, nicht zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen kann (oben in Randnr. 24 angeführtes Urteil Abbildung eines Reinigungsmittels, Randnr. 49; vgl. auch in diesem Sinne und entsprechend für eine Marke, die aus der Verpackung der Ware besteht, Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01, Henkel, Slg. 2004, I-1725, Randnr. 52).

    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung (oben in Randnr. 11 angeführtes Urteil vom 29. April 2004, Henkel/HABM, Randnr. 39; vgl. auch entsprechend oben in Randnr. 27 angeführtes Urteil Henkel, Randnr. 49).

    Die angemeldete Marke ermöglicht es einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der genannten Waren daher nicht, die betreffende Ware auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend oben in Randnr. 27 angeführtes Urteil Henkel, Randnr. 53).

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    Diese Eintragungen können bei der Beurteilung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in die Prüfung mit einbezogen werden (vgl. in Bezug auf eine Wortmarke Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, II-4995, Randnr. 52, und in Bezug auf eine dreidimensionale Marke Urteil des Gerichts vom 24. November 2004 in der Rechtssache T-393/02, Henkel/HABM [Form einer weißen und transparenten Flasche], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).
  • EuG, 19.09.2001 - T-128/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette carrée avec incrustation)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    Die Verbindung zweier geometrischer Grundformen gehört nämlich, was die Kombination verschiedener Substanzen in einem Wasch- oder Geschirrspülmittel betrifft, zu den nächstliegenden Abwandlungen der Aufmachung der Ware (Urteile des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-128/00, Procter & Gamble/HABM [Quadratische Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2785, Randnrn.
  • EuG, 19.09.2001 - T-129/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette rectangulaire avec incrustation)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    59 und 60, und in der Rechtssache T-129/00, Procter & Gamble/HABM [Rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    28 Die Wahrnehmung der Marke durch die angesprochenen Verkehrskreise wird durch den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Verbrauchers beeinflusst, der je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-337/99, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, Randnr. 48; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    28 Die Wahrnehmung der Marke durch die angesprochenen Verkehrskreise wird durch den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Verbrauchers beeinflusst, der je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-337/99, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, Randnr. 48; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    43 Was den vorstehend in Randnummer 15 erwähnten Beschluss des Bundespatentgerichts angeht, so stellen nach ständiger Rechtsprechung die in den Mitgliedstaaten bereits vorgenommenen Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, und oben in Randnr. 28 angeführtes Urteil runde, rot-weiße Tablette, Randnr. 58).
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01

    Bosch / HABM (Kit Pro)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    46 Was schließlich die Eintragungsentscheidungen des HABM betrifft, auf die sich die Klägerin zur Stützung ihres ersten Klagegrundes beruft (siehe oben, Randnr. 17), so können nach der Rechtsprechung zwar Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art, die in einer früheren Entscheidung enthalten sind, Argumente darstellen, auf die eine Rüge der Verletzung einer Vorschrift der Verordnung Nr. 40/94 gestützt werden kann (Urteil des Gerichts vom 20. November 2002 in den Rechtssachen T-79/01 und T-86/01, Bosch/HABM [Kit Pro und Kit Super Pro], Slg. 2002, II-4881, Randnr. 33), doch ändert dies nichts daran, dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage einer früheren Entscheidungspraxis zu überprüfen ist (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], Slg. 2002, II-723, Randnr. 66).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    Die Klägerin hat nicht nachgewiesen, dass im vorliegenden Fall für die Gewohnheiten der Verbraucher auf dem betreffenden Markt etwas anderes gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-383, Randnr. 48).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 17.01.2006 - T-398/04
    53 Es ist daran zu erinnern, dass die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke nach der Verordnung Nr. 40/94 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-37/03 P, BioID/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und oben in Randnr. 46 angeführtes Urteil STREAMSERVE, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EuG, 24.11.2004 - T-393/02

    Henkel / HABM () und transparent) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-468/01

    Procter & Gamble / HABM

  • EuG, 19.09.2001 - T-30/00

    'Henkel / OHMI (Image d''un produit détergent)'

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuG, 29.04.2004 - T-399/02

    'Eurocermex / HABM (Forme d''une bouteille de bière)'

  • EuG, 12.11.2008 - T-270/06

    Lego Juris / OHMI - Mega Brands (Brique de Lego rouge) - Gemeinschaftsmarke -

    42 bis 45, vom 17. Januar 2006, Henkel/HABM [Rot-weiße rechteckige Tablette mit einem blauen ovalen Kern], T-398/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25, und vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 36).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Henkel KGaA (im Folgenden: Henkel) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Januar 2006, Henkel/HABM (T-398/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. August 2004 (im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Zurückweisung einer Markenanmeldung abgewiesen hat.
  • EuG, 25.09.2018 - T-180/17

    EM Research Organization / EUIPO - Christoph Fischer u.a. (EM)

    À cet égard, il suffit de rappeler que le caractère descriptif d'une marque ne saurait être remis en cause par le nombre plus ou moins grand de produits similaires déjà commercialisés sur le marché [voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 17 janvier 2006, Henkel/OHMI (Tablette rectangulaire rouge et blanc avec un noyau ovale bleu), T-398/04, non publié, EU:T:2006:19, points 40 et 41]. Le nombre de concurrents susceptibles d'utiliser les signes et les indications dont la marque est composée n'est pas déterminant à cet égard. En effet, tout opérateur proposant actuellement, ainsi que tout opérateur susceptible de proposer dans l'avenir, des produits ou des services concurrents de ceux pour lesquels l'enregistrement est demandé, doit pouvoir utiliser librement les signes ou indications pouvant servir à décrire des caractéristiques de ses produits ou de ses services (arrêt du 12 février 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, point 58).
  • EuG, 16.09.2014 - T-497/13

    Boston Scientific Neuromodulation / HABM (PRECISION SPECTRA)

    p. I-7975, point 47, et arrêt du Tribunal du 17 janvier 2006, Henkel/OHMI (Tablette rectangulaire rouge et blanc avec un noyau ovale bleu), T-398/04, non publié au Recueil, point 53].
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