Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Deutlichkeit eines sachgerechten Hinweises in der Werbung bei Bestehen zweier getrennter Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet; Geltung der Grundsätze des Gleichnamigkeitsrechts im ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 15; UWG § 5
Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen tätiger Bekleidungshäuser des gleichen Unternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.05.2007 - 315 O 250/06
- OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 342
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00
Computerwerbung II
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Denn die Blickfang-Angabe wird als solche herausgestellt wahrgenommen und kann den Verkehr veranlassen, sich damit zu beschäftigen (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II).(c) Die BGH-Rechtsprechung zu Hinweisen auf die eingeschränkt erfolgte Bevorratung besonders herausgestellt beworbener Waren (BGH GRUR 2000, 911 und GRUR 2003, 163 - Computerwerbung I und II) stützt die Argumentation der Antragsgegnerin nicht.
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98
Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Zusätzliche Hinweise im Fließtext reichen grundsätzlich nicht (BGH WRP 2001, 1171 - Eusovit). - BGH, 24.11.1988 - I ZR 144/86
"Lesbarkeit IV"; Lesbarkeit von Pflichtangaben
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Ob ein Hinweis lesbar ist, ist eine Tatfrage, die ohnehin nicht nur abstrakt nach einer bestimmten Schriftgröße, sondern insbesondere auch nach der verwendeten Schrifttype, nach dem Zeilenabstand, dem Farbkontrast und nach der Art des Hintergrundes unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen ist (BGH GRUR 1993, 52 - Lesbarkeit IV).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05
150 % Zinsbonus
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus). - BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99
Vossius.de
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Die Gleichnamigkeit begründet einerseits die Pflicht des Prioriätsälteren zur Duldung der Verwendung des jüngeren Namens, andererseits aber die Pflicht zur Verringerung der Verwechslungsgefahr, insbesondere durch Aufnahme unterscheidungskräftiger Zusätze, die im Regelfall dem Prioritätsjüngeren obliegt (BGH GRUR 2002, 706 - vossius.de). - BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88
"Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
In besonderen Fallgestaltungen kann diese Pflicht aber auch den Prioritätsälteren treffen (BGH GRUR 1990, 364 - Baelz), und zwar insbesondere dann, wenn es um spätere Veränderungen geht, bei der die ursprüngliche Priorität nicht mehr das allein entscheidende Kriterium ist, sondern die Verantwortung für die Veranlassung der Veränderung in den Vordergrund tritt und diese Veränderung in den Verantwortungsbereich des Ändernden fällt und nicht nur Folge von Entwicklungen ist, die jedermann treffen, wie insbesondere Notwendigkeiten, die durch eine allgemeine technologische oder gesellschaftliche Entwicklung entstanden sind (…Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 23 MarkenG Rz. 29). - BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern unter Beibehalten der bisherigen Firmenbezeichnungen der Parteien durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel). - BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04
Testfotos III
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus). - BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84
"6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
12.) Auch die im Heilmittelwerberecht ergangene Rechtsprechung zur Lesbarkeit von bestimmten Hinweisen (BGH GRUR 1987, 301 - 6-Punkt-Schrift) führt zu keinem Ergebnis zu Gunsten der Antragsgegnerin. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
(c) Die BGH-Rechtsprechung zu Hinweisen auf die eingeschränkt erfolgte Bevorratung besonders herausgestellt beworbener Waren (BGH GRUR 2000, 911 und GRUR 2003, 163 - Computerwerbung I und II) stützt die Argumentation der Antragsgegnerin nicht. - OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04
Zulässigkeit der Werbung der Peek & Cloppenburg KG Süd im Gebiet der Peek & …
- OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer …
In der Folge kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats Niederschlag gefunden haben (Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65). - LG Hamburg, 05.06.2012 - 315 O 80/12
Markenrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Benutzung eines verwechslungsfähigen …
Denn dem angesprochenen Verkehr - zu dem auch die Mitglieder des erkennenden Senats gehören, so dass dem Senat diese Feststellungen aus eigener Sachkenntnis möglich sind - ist nicht bekannt, dass es zwei Bekleidungsunternehmen dieses Namens gibt, und er hat auch aufgrund des Zusatzes " D." keinen Grund zur Annahme, es sei immer nur die Beklagte gemeint (vgl. Senat, Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).".Allerdings muss dieser Zusatz besonders auffällig und der Firmierung an einer prominenten Stelle klar zugeordnet sein, weil er den Umstand der unverändert gebliebenen Firmierung gleichsam überwinden muss (Senat, GRUR-RR 2008, 342, juris-Rz. 59 ff.).".
- OLG Hamburg, 12.07.2018 - 3 U 90/12
Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage II - Schutz eines …
In der Folge kam es u.a. zu der aus den Anlagen K 8 bis K 10 ersichtlichen Korrespondenz der Parteien und zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats (Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 7]; Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.01.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.01.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 003.04.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65;… Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10) und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2011, 623 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV; NZKart 2016, 591) Niederschlag gefunden haben . - LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
Schleich GmbH ./. Schleich
Die Duldung der Benutzung eines jüngeren bürgerlichen Namens im Geschäftsverkehr ist dem älteren Namensträger trotz Verwechslungsgefahr zuzumuten, wenn der jüngere Namensträger an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche tut, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 342, 343 - powered by P & C). - OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 270/07
Zur Verwechslungsgefahr bei der Werbung in abgegrenzten Wirtschaftsräumen tätiger …
Weitere Werbeaktivitäten der hiesigen Antragstellerin führten zu Verfügungsverfahren, in denen die Antragstellerin vom Landgericht jeweils zur Unterlassung verurteilt und in denen die Berufung jeweils zurückgewiesen wurde, so mit den Senatsurteilen umgekehrten Rubrums vom 17. Januar 2008 (3 U 142/07 und 3 U 143/07) und vom 24. Januar 2008 (3 U 129/07 und 3 U 130/07).
Rechtsprechung
LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 5 MarkenG
Elo ./. Elo-Posteri - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Untersagung der Verwendung der Bezeichnung Elo-Posteri kennzeichenmäßig für lebende Hunde oder der Dienstleistung Zucht von lebenden Hunden; Markenschutz für die Kennzeichnung von Hunden einer bestimmten Rasse; Bezeichnung Elo als gebräuchliche Gattungsbezeichnung für ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 342 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto";… Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).Da der Kläger nicht Alleineigentümer, sondern nur Mitinhaber der Marke "Elo" ist, kann er gemäß den §§ 432 Abs. 1, 744 Abs. 1 BGB die Leistung von Schadensersatz nicht an ihn alleine, sondern muss Leistung an alle verlangen (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann";… Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
Eine Auskunftspflicht des Markenverletzers zur Vorbereitung von Ansprüchen auf - an die Gläubigergemeinschaft zu leistenden - Schadensersatz besteht aber nicht gegenüber einem Mitinhaber, sondern nur gegenüber allen Inhabern einer Marke gemeinschaftlich (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann";… Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
- BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62
Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das …
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).Sofern ein nicht völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs - und seien es nur die mit dem Vertrieb der betroffenen Ware befassten Kreise selbst - die fragliche Bezeichnung mit einem bestimmten Unternehmen (auch dem eigenen) in Verbindung bringt, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel";… Ströbele /Hacker § 8 MarkenG Rn. 295;… Ströbele/ Hacker § 49 MarkenG Rn. 30).
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02
"Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Fremdsprachliche beschreibende Angaben werden aber nur dann von § 23 Nr. 2 MarkenG erfasst, wenn sie von einem relevanten Teil der angesprochenen Verkehrskreise als solche verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2004, 947, 948 - "Gazoz").
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24"). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24"). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand"). - OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" …
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto";… Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand"). - OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
Gezuckerte Kondensmilch
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30). - OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 U 232/01
"Die Gelben Seiten der Region im Internet"
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
- BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 209/96
Eintragungsfähigkeit einer zu einem Gattungsnamen gewordenen Marke
- AG Brandenburg, 26.04.2010 - 34 C 139/09 Diese im Jahr 1921 gegründete und für die Rassefestlegung bei Hunden weltweit führende (vgl. LG Köln , GRUR-RR 2008, Seite 342 ) Weltorganisation der Kynologie (Hundezucht und -abrichtung) umfasst ca. 83 Mitglieds- und Partnerländer.