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Rechtsprechung
   LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4295
LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07 (https://dejure.org/2007,4295)
LG Köln, Entscheidung vom 29.11.2007 - 28 O 102/07 (https://dejure.org/2007,4295)
LG Köln, Entscheidung vom 29. November 2007 - 28 O 102/07 (https://dejure.org/2007,4295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge)

    Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt

  • internetrecht-infos.de (Auszüge)

    Aufgrund einer unterbliebenen Urheberbenennung ist ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar in Höhe von 1oo% gerechtfertigt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    100%iger Zuschlag auf Honorar für fehlende Namensnennung bei Buchveröffentlichung zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Doppelter Honoraranspruch bei fehlender Nennung des Buch-Autors

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Die Urheberbezeichnung des Autors

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 47 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 436
  • afp 2009, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99

    Umfang der Rechteeinräumung; Anforderungen an die Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).

    Für einen auf dem Gebiet der Literatur tätigen Wissenschaftler sei beispielsweise von wesentlicher Bedeutung, dass er durch die Namensnennung auf seine wissenschaftlichen Leistungen hinweisen kann (OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Von der Gesetzeslage - hier § 13 UrhG - abweichend vereinbarte Einschränkungen müssen zudem im Regelfall im Vertrag erkennbar zum Ausdruck kommen (vgl. allgemein zum Aspekt der "Branchenübung" BGH, GRUR 2004, 938 f. - Comic Übersetzungen III; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 13 Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Die Urhebernennung ist im Buchbereich - auch im Nebenmarkt - ohne weiteres technisch möglich (zu diesem Aspekt vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 249 - Handy-Klingelton).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    An das Sorgfaltsmaß sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, GRUR 1999, 49 ff.).
  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 108/70

    Im Auftrag der Bundeswehr hergestellter Informationsfilm über die Geschichte der

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07
    Bei Verletzung des Urhebernennungsrechts eines Lichtbildners entspricht es der Verkehrsüblichkeit, dem Berechtigten im Fall eines unterlassenen Bildquellennachweises bei der Verwertung einen Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar zuzubilligen (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194; Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rn. 76 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2007 - C-512/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6781
EuGH, 26.10.2007 - C-512/06 P (https://dejure.org/2007,6781)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2007 - C-512/06 P (https://dejure.org/2007,6781)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - C-512/06 P (https://dejure.org/2007,6781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 40/94
    Map & guide - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft

  • Europäischer Gerichtshof

    PTV / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Wortzeichen map&guide

  • EU-Kommission PDF

    PTV / OHMI (map&guide)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Wortzeichen map&guide

  • EU-Kommission

    PTV / OHMI (map&guide)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; VO (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Wortzeichen map&guide

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der PTV Planung Transport Verkehr AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 10. Oktober 2006 in der Rechtssache T-302/03, PTV Planung Transport Verkehr AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 10. Oktober 2006 in der Rechtssache T-302/03, PTV/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 47
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, nach der einem beschreibenden Zeichen zwangsläufig die Unterscheidungskraft fehlt ([...] Urteile [vom 12. Februar 2004,] Campina Melkunie, [C-265/00, Slg. 2004, I-1699,] Randnr. 19, und Koninklijke KPN Nederland, [C-363/99, Slg. 2004, I-1619,] Randnr. 86), hat die Beschwerdekammer daher zu Recht entschieden, dass das Zeichen map&guide nicht unterscheidungskräftig ist.
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die PTV Planung Transport Verkehr AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Oktober 2006, PTV/HABM (MAP&GUIDE) (T-302/03, Slg. 2006, II-4039, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. Juli 2003 über die Anmeldung der Wortmarke "map&guide" als Gemeinschaftsmarke (Sache R 1046/2001-2, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 09.03.2007 - C-188/06

    Schneider Electric / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    Der Gerichtshof ist nur zu einer Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung der Tatsachen und der rechtlichen Folgen befugt, die das Gericht hieraus abgeleitet hat (vgl. insbesondere Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    23 und 27, und [vom 15. September 2005,] BioID/HABM, [C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975,] Randnr. 60)".
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, nach der einem beschreibenden Zeichen zwangsläufig die Unterscheidungskraft fehlt ([...] Urteile [vom 12. Februar 2004,] Campina Melkunie, [C-265/00, Slg. 2004, I-1699,] Randnr. 19, und Koninklijke KPN Nederland, [C-363/99, Slg. 2004, I-1619,] Randnr. 86), hat die Beschwerdekammer daher zu Recht entschieden, dass das Zeichen map&guide nicht unterscheidungskräftig ist.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    "41 Dabei ist der beschreibende Charakter eines Zeichens ebenso wie seine Unterscheidungskraft nach ständiger Rechtsprechung zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung des maßgeblichen Publikums zu beurteilen ([...] Urteil [vom 20. September 2001,] Procter & Gamble/HABM, [C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251,] Randnr. 39, und Urteil [...] vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-64/02 P, HABM/Erpo Möbelwerk, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 43).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    In Randnr. 36 des angefochtenen Urteils hat es entschieden, dass "der dem Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 zugrunde liegende Begriff des Allgemeininteresses und die Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung dadurch zu garantieren, dass sie ihm die Unterscheidung dieser Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft ermöglicht, offensichtlich ineinander übergehen ([...] Urteile [vom 16. September 2004,] SAT.1/HABM, [C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317,] Randnrn.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
    "41 Dabei ist der beschreibende Charakter eines Zeichens ebenso wie seine Unterscheidungskraft nach ständiger Rechtsprechung zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung des maßgeblichen Publikums zu beurteilen ([...] Urteil [vom 20. September 2001,] Procter & Gamble/HABM, [C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251,] Randnr. 39, und Urteil [...] vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-64/02 P, HABM/Erpo Möbelwerk, Slg. 2004, I-10031, Randnr. 43).
  • BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08

    ID

    Für eine Zurückweisung beschreibender Angaben ist es somit keineswegs erforderlich, dass ein Zeichen aus Begriffen besteht, mit denen die fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen direkt bezeichnet oder Merkmale beschrieben werden, die ihnen unmittelbar anhaften (vgl. EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide).

    Eine Marke weist nicht schon deshalb die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf, weil sie die fraglichen Waren oder Dienstleistungen bzw. ihre Merkmale nicht direkt bezeichnet (vgl. nochmals EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide).

  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 503/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Premium PLUS+ (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Darüber hinaus ist die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen oder Angaben abzusprechen, die zwar nicht unmittelbar konkrete Produktmerkmale der fraglichen Waren oder Dienstleistungen benennen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Produkten oder Leistungen hergestellt wird (EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide ; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9 - STREETBALL ; BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS ).
  • BPatG, 14.07.2016 - 30 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "DRIVE & TRACK" - Unterscheidungskraft -

    k) In Verbindung mit den genannten Waren und Dienstleistungen kommt dem sprachüblich gebildeten Anmeldezeichen DRIVE & TRACK schließlich auch weder eine besondere Originalität oder Prägnanz, noch ein objektiv schutzbegründender Überschuss zu, durch welchen die Verbindung der Zeichenbestandteile einen eigenständigen Gesamteindruck bewirken könnte, der sich nicht in der bloßen Summenwirkung seiner Elemente erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 678, Rn. 98-100 - Postkantoor; EuGH GRUR-RR 2008, 47, Tz. 43-47 - Map & Guide; EuGH GRUR 2010, 534, Tz. 43, 44 - PRANAHAUS).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5422
OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 31 Abs. 5, 94, 97, 126, 128; Revidiertes Bernd Übereinkommen 1971 Art. 14 bis Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Vervielfältigung und des Vertriebs eines Filmwerks; Verletzung von Exklusivrechten an einer deutschen Synchron-Fassung oder Voice-over-Fassung; Übertragung des Rechts zur Untertitelung des Originalfilms; Versehen eines Films mit Untertiteln ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 bis Abs. 2 RBÜ (Revidierte Berner Übereinkommen von 1971)

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 94; ; UrhG § 97; ; UrhG § 126; ; UrhG § 128; ; Revidiertes Bernd Übereinkommen 1971 Art. 14 bis Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an untertitelter Originalfassung und Synchron- und Voice-over-Fassung für verschiedene Berechtigte - Videozweitverwertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Recht zur Untertitelung eines Originalfilms umfasst nicht automatisch auch das Synchronisationsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 47 (Ls.)
  • ZUM 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06
    Zwar mag der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen regelmäßig voraussetzen, dass keine gewichtigen Zweifel an einer Schutzrechtsverletzung bestehen (KG, NJW-RR 2003, 1126 [1127]; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 940, Rn. 8 s.v. Urheberrecht).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Grundgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, die Rechte tendenziell beim Urheber zu belassen, um diesem eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes zu sichern (BGH, GRUR 2012, 1031, Tz. 17 - Honorarbedingungen freie Journalisten; Senat, NJOZ 2008, 174, 178 - Videozweitverwertung), im Bereich der Open Content-Lizenzen, die im Gegenteil tendenziell eine möglichst weitgehende Verbreitung des Werks erlauben sollen, nicht uneingeschränkt Anwendung finden kann.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Denn die in Abs. 5 geregelte Zweckübertragungslehre besagt, dass der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte einräumt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (OLG München GRUR-RR 2008, 37, 40; OLG Köln NJOZ 2008, 174, 178; Wiebe a.a.O. § 31 UrhG, 10).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Angesichts dessen ist das Nutzungsrecht der Antragstellerin nach dem Übertragungszweckgedanken (§ 31 Abs. 5 UrhG) nicht vor einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Vermarktung des Films in anderen Sprachversionen geschützt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Beschl. v. 23.09.2013 - 6 W 254/13; vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13).
  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 7 A 1364/17

    Ablieferungspflicht an Deutsche Nationalbibliothek

    Die beiden vom Oberlandesgericht Köln zu beurteilenden Verträge enthielten ausdrückliche Regelungen zu der Frage, welche Rechte bei dem Urheber verbleiben (Urteil vom 21. Dezember 2011 - I 6 U 118/11-, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 19. Januar 2007 - 6 U 163/06,beck-online).
  • AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14

    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei

    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
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