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   OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1)   

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OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 2007 - 3 U 196/07 (1) (https://dejure.org/2007,3609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "deutsche City Post" und der Marke "POST" bzw. "Deutsche Post"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post" für einen Anbieter von Postzustellerdienstleistungen; Verwechselungsgefahr durch ein Gesamtzeichen oder unter dem Aspekt des Serienzeichens; Mittelbare Verwechslungsgefahr durch die Annahme wirtschaftlicher ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 15; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Markenrechtsverletzung durch Deutsche City Post

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "deutsche City Post" und "Post" nicht verwechslungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "deutsche City Post" und "Post" nicht verwechslungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 183 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Die Prägung eines Gesamtzeichens durch eines seiner Elemente setzt vielmehr nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, GRUR 2002, 626 ff. -IMS) voraus, dass dieses Element eine selbständige kennzeichnende Stellung hat und in dem Gesamtzeichen nicht derart untergeht oder in den Hintergrund trat, dass es durch die Einfügung in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen.

    Denn der Verkehr neigt dazu, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH, GRUR 2002, 626 - IMS; 809 f.- DKV/OKV) und sich so einzuprägen.

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Weiter zu berücksichtigen ist, dass sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal beachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...).

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Denn kein Erfahrungssatz rechtfertigt die Annahme, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f., -Falke -RUNAe).

    Dies zum einen, weil kein Erfahrungssatz die Annahme rechtfertigt, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f. - Falke-RUN/Ie), zum anderen, weil sich der Bestandteil "..." am Anfang des Gesamtzeichens befindet und deshalb vom Verkehr in besonderer Weise als Unterscheidungsmerkmal betrachtet wird (BGH, GRUR 1998, 942 - ...) und darüber hinaus der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 626 - IMS) und sich so einzuprägen.

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Da bereits keine Verwechslungsgefahr mangels Zeichenähnlichkeit gegeben ist, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob nicht auch § 23 Nr. 2 MarkenG den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen der Klägerin entgegenstünde (vgl. BGH, WRP 2004, 1285 f. - .../...).
  • LSG Bayern, 14.12.2005 - L 3 U 432/05

    Anspruch auf Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls; Ausschluss des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Mit dieser Würdigung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vom 7.6.2005 im Verfahren 3 U 432/05, da im dortigen Fall die beanstandete Marke neben den Begriffen "..." und "..." auch die diesen Bezeichnungen vorangestellten Buchstaben "..." und damit eine deutliche Anlehnung an das der Klägerin vorangegangene Monopolunternehmen, die "..." und die dort verwendete Abkürzung enthielt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Eine solche wäre gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH, GRUR 2003, 1040 Kinder).
  • OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04

    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Der Senat läßt insoweit die Frage offen, ob der Marke "..." allenfalls - so die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg (GRUR-RR 2005, 149 - ...), Köln (GRUR-RR 2005, 155 - ...) und Zweibrücken (GRUR-RR 2007, 89 - R.... Deutschland) - schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "..." bezüglich der hier gegebenen Dienstleistungen nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum Unterscheidungskraft hat.
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Dieser schließt es allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil u.U. eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil Verwechslungsgefahr bejaht werden muss (BGH, WRP 1999, 189 ff. -7b ur de Culture).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Der Senat läßt insoweit die Frage offen, ob der Marke "..." allenfalls - so die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg (GRUR-RR 2005, 149 - ...), Köln (GRUR-RR 2005, 155 - ...) und Zweibrücken (GRUR-RR 2007, 89 - R.... Deutschland) - schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "..." bezüglich der hier gegebenen Dienstleistungen nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum Unterscheidungskraft hat.
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07
    Der Senat läßt insoweit die Frage offen, ob der Marke "..." allenfalls - so die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg (GRUR-RR 2005, 149 - ...), Köln (GRUR-RR 2005, 155 - ...) und Zweibrücken (GRUR-RR 2007, 89 - R.... Deutschland) - schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "..." bezüglich der hier gegebenen Dienstleistungen nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum Unterscheidungskraft hat.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

  • BPatG, 25.08.1997 - 20 W (pat) 31/96
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Mehrere prozessuale Ansprüche sollen danach unter der auflösenden Bedingung geltend gemacht werden können, dass einem von ihnen stattgegeben wird (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2008, 55; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 202; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 23a; Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 15; Götz, GRUR 2008, 401, 407; Bergmann, GRUR 2009, 224, 225; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 1009, 1012; Schwippert, Festschrift Loschelder, 2010, 345, 348 ff.).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 55).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 183/07

    Beschluss zur Berichtigung eines Urteils

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 55).
  • LG Braunschweig, 28.11.2007 - 22 O 2623/07

    Keine Markenrechtsverletzung einer Wort-/Bildmarke durch AdWords

    Ob und wann das Wort Post (wie z.B. bei "deutsche City Post") im Kontext von Postzustellerdienstleistungen gegenüber der Marke Post verwechslungsfähig ist oder nicht (dazu OLG Nürnberg, 17.09.2007, 3 U 196/07 ) kann hier dahin stehen.
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