Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07   

Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige oder Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.

  • LawCommunity.de

    Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

  • Betriebs-Berater

    Zur Überwachungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses gegenüber Familienangehörigen

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  • openjur.de

    §§ 85 Abs. 1, 97 UrhG

  • Telemedicus

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Musiktauschbörsen im Internet: Überwachungspflicht eines Internetanschlussinhabers hinsichtlich des Nutzungsverhaltens von Familienangehörigen

  • JurPC

    UrhG § 97
    Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Musikdownload über Filesharing-Systeme durch Familienangehörige

  • aufrecht.de

    Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Illegale Musiktauschbörse - zur Haftung des Anschlussinhabers

  • it-recht-kanzlei
  • kanzlei.biz

    Überwachung der Internetbenutzung von Familienangehörigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetanschlussinhaber - Überwachungspflicht seiner Familienangehörigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überwachungspflicht - Benutzung des Internetanschlusses

  • 1arechtsanwaelte.de
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung: Verpflichtung des Inhabers eines Internetanschlusses, seine Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Störerhaftung; Internetanschluss; Internet; mp3; mp3-Dateien; Datei; Download; Filesharing; Urheberrecht; Musik; Musikdateien; Haftung; Familienangehörige; Familie; Nutzer

Kurzfassungen/Presse (35)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

mehr
  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Filesharing - Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers per se für Familienangehörige

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Musikindustrie bekommt Gegenwind von den deutschen Gerichten und von der Justizministerin [Abmahnung, Filesharing]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einem Internetanschlussinhaber obliegt es nicht, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für Internetanschlussinhaber

  • 123recht.net (Kurzinformation)
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung Nümann und Lang für David Vogt und Schöne neue Welt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Filesharing - Abmahnung - Urheberrechtsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.7.2008)

    Filesharing - Eltern haften für ihre Kinder

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Eheleute beim Internetanschluss // Internetanschlussinhaber treffen grundsätzlich keine Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber Ehegatten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Inhaber von Internetanschlüssen müssen grundsätzlich nicht die Nutzung des Anschlusses durch nahe Familienangehörige überwachen

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    UrhG § 97
    Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Musikdownload über Filesharing-Systeme durch Familienangehörige; Internetrecht, Urheberrecht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht für illegales "Filesharing" durch Familienmitglieder

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei Internetnutzung durch Familienangehörige

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht von Familienangehörigen bei Benutzung des Internetanschlusses

  • heise.de (Pressebericht, 08.01.2008)

    Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftung für Internetanschlüsse und Internetinhalte

  • mikap.de , S. 7 (Kurzinformation)

    Haftung des Internetanschluss-Inhabers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internet: Inhaber eines Anschlusses nicht generell zur Überwachung verpflichtet

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Haftung bei Missbrauch einer WLAN-Verbindung

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachung von Familienangehörigen bei Internet-Nutzung

  • arag.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht gilt auch für Kinder

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Internetanschluss muss im Familienkreis nicht überwacht werden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Verfahren: Kein Anspruch auf Akteneinsicht

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Musikindustrie bekommt Gegenwind von den deutschen Gerichten und von der Justizministerin

  • res-media.net (Zusammenfassung)

    Abmahnung der Musikindustrie: Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverstöße

  • res-media.net (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung eines Familienangehörigen bei Musikdownload über Filesharing

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Keine Überwachung von Familienangehörigen bei Internet-Nutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Überwachung Familienangehöriger bei Nutzung des Internetanschlusses

Besprechungen u.ä. (12)

  • mitfugundrecht.de (Kurzanmerkung)

    Familienangehörige müssen bei Internetnutzung nicht überwacht werden

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 7.7.2008)

    Haftung des Anschlussinhabers als Störer immer berechtigt?

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Illegaler Musikdownload, Eltern haften für ihre Kinder

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  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 21.1.2008)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

  • mikap.de , S. 2 (Kurzanmerkung)

    Filesharing - Inhaber eines Internetanschlusses haftet i.d.R. nicht für andere

  • mikap.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Internetanschluss-Inhabers

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Heftiger Gegenwind für die Abmahnungen der Musikindustrie

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    OLG Frankfurt begrenzt die Störerhaftung

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Überwachungspflicht der Eltern bei Tauschbörsennutzung durch Familienangehörige

  • eurojuris.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eltern haften für Ihre Kinder? Nicht unbedingt

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Keine Überwachung von Familienangehörigen bei Internet-Nutzung

  • blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07 (Keine Pflicht der Eltern zur Überwachung des Internetanschlusses)" von RA WissMit. Felix Stang und WissMit. Sebastian Hühner, original erschienen in: CR 2008, 244 - 245.

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 30.08.2007 - 3 O 172/07
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2008, 403
  • GRUR 2008, 605 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 73
  • FamRZ 2008, 2033 (Ls.)
  • MMR 2008, 169
  • MIR 2008, Dok. 009
  • ZUM 2008, 231



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11  

    Störerhaftung - Prüfungs- und Aufklärungspflichten von Anschlussinhabern

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 11 W 58/07 -, GRUR-RR 2008, S. 73 [74]) führt dazu aus:.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07  

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb Anlass, ihm nahe stehende Personen - wie enge Familienangehörige - bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (Urteil v.- 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07 = MDR 08, 403 = CR 08, 243 = OLGR 08, 111).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09  

    Illegaler Musikdownload, Eltern haften für ihre Kinder

    Inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses dafür Sorge zu tragen hat, dass Dritte, die Zugang zu dem Internetanschluss haben, bei der Nutzung dieses Internetanschlusses nicht urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzen, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt, (vgl. LG Hamburg, MMR 2006, 700; CR 2007, 121 f; OLG Hamburg [Streitwertentscheidung] GRUR-RR 2007, 661 Rz 10; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73 f).
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  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07  

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09  

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG-Köln, BeckRS 2007 15421; LG Köln BeckRS 2010 04511; LG Düsseldorf BeckRS 2008 17131; LG Leipzig MMR 2009, 219; strenger OLG Frankfurt/M., MMR 2008, 169).

    d) Ihrer sekundären Darlegungslast (OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73, 74; BGH MMR 2008, 818, 819) einen Sachverhalt darzulegen, aufgrund dessen sie nicht haftet, ist die Antragsgegnerin nicht nachgekommen.

  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08  

    Eltern haften bei Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder sofern

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07 = MIR 2008, Dok. 009 ) ist für eine Prüfungspflicht des Internet-Anschlussinhabers hinsichtlich der Computernutzung durch Dritte nicht erforderlich, dass Anhaltspunkte für eine bereits früher durch Dritte (hier: Kinder und deren Freunde) begangene Verletzungshandlung (hier: Urheberrechtsverstoß) von seinem Internetanschluss aus vorliegen.

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Az.: 11 W 58/07, Beschluss vom 20.12.2007 = MIR 2008, Dok. 009) ist für eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Computernutzung seitens der Antragsgegnerin nicht zusätzlich erforderlich, dass Anhaltspunkte für eine bereits früher begangene Verletzungshandlung von ihrem Internetzugang aus vorliegen.

  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09  

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • AG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 31 C 1078/09  

    Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung

    Der Beklagte trägt die sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, welche in unberechtigter Weise auf seinen Internetanschluss zugegriffen hat bzw. eine Zugriffsmöglichkeit hatte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07, zu finden in juris).
  • LG Hamburg, 28.12.2009 - 308 O 691/09  

    Zum Streitwert bei urheberrechtlicher Abmahnung wegen des Filesharings eines

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 169).

    Die ihr mit der Abmahnung vermittelte Gelegenheit, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 73, 74) einen Sachverhalt darzulegen, aufgrund dessen sie nicht haftet, hat sie nicht wahrgenommen.

  • LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08  

    Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes

    Anders als die Antragstellerin meint, ist der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltpunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (OLG Frankfurt, B. v. 20.12.07, 11 W 58/07 mwN).
  • OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09  

    Störerhaftung der Eltern minderjähriger Kinder für Urheberrechtsverletzungen im

  • AG Frankfurt/Main, 25.03.2010 - 30 C 2598/08  

    Keine Haftung bei ausdrücklicher Belehrung - Filesharing

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2012 - 20 W 93/12  
  • AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07  

    Keine Störerhaftung für filesharing bei nachweislich ausgeschaltetem PC

  • AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08  

    Rechtsprechung Filesharing: keine Haftung als Störer für minderjährige Kinder bei

  • OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10  

    Urheberrechtsverletzung: Bestimmtheit einer Unterlassungserklärung; Höhe der

  • AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08  

    §§ 670, 677, 683 BGB; § 97 UrhG

  • AG Frankfurt/Main, 05.06.2009 - 32 C 739/09  

    DigiProtect muss Rechtsanwalt noch nicht bezahlt haben, um Abmahnkosten geltend

  • LG Hamburg, 04.02.2010 - 308 O 34/10  

    Filesharing - Störerhaftung des Anschlussinhabers für illegale Downloads

  • LG Hamburg, 21.06.2012 - 308 O 495/11  

    In Filesharing-Fällen haften Eltern nicht für volljährige Kinder!

  • AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08  

    Haftung des Anschlussinhabers eines dezentralen Netzwerks für Lizenzgebühren bei

  • AG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 32 C 739/09  
  • AG Frankfurt/Main, 02.04.2009 - 29 C 549/08  
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