Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,3028
OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06 (1) (https://dejure.org/2007,3028)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2007 - 6 U 237/06 (1) (https://dejure.org/2007,3028)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2007 - 6 U 237/06 (1) (https://dejure.org/2007,3028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 10
    "Switch & Profit" - Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif -

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrige Rufumleitung auf Festnetzanschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen gezielter Behinderung von Mitbewerbern auf dem Gebiet der Telefondienstleistungen im Falle einer sogenannten individuellen Mitbewerberbehinderung durch Rufumleitung; Zweckgerichtete und zielgerichtete Störung fremder wettbewerblicher ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10
    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen Festnetzanschlüssen bei Anruf aus Festnetz unter Mobilfunknummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 97 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 224 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 29/05

    Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Kunden durch Mobilfunkumleitung

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    aa) Im Streitfall findet zwar - worauf das Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung des bei ihm geführten Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Anlage B 6, Bl. 39 ff. d. Anl.-H. = GRUR-RR 2006, 100) maßgeblich abgestellt hat, das sich auf das gleiche, wenn auch anders beworbene Angebot bezog - kein "Abwerben" von Kunden durch Verleiten zum Vertragsbruch und im engeren Sinn auch kein "Abfangen" und "Umleiten" potentieller Kunden der Mobilfunknetzbetreiber statt.

    Im Hinblick auf die im Ergebnis und in der Begründung teilweise abweichende Beurteilung eines weithin übereinstimmenden Angebots der Beklagten durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR-RR 2006, 100) hat der Senat zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen (§ 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 18/03

    Auftreten eines Telefonauskunftsdienstes im Geschäftsverkehr; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly, a.a.O., Rn. 10/45 ff.).

  • LG Leipzig, 18.12.2002 - 5 O 8075/02

    Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly, a.a.O., Rn. 10/45 ff.).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht erklärt, dass sie ihre auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Folgeansprüche mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung in Wettbewerbssachen (BGH, GRUR 1988, 307 [308] - "Gaby"; GRUR 1992, 523 [525] - Betonsteinelemente; GRUR 2003, 892 [893] - Alt Luxemburg) erst ab dem Anfangszeitpunkt 15.06.2005 geltend mache (Bl. 83, 125 d.A.).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Soweit das angefochtene Urteil über diese Beschränkung des Antrags hinausgegangen ist (§ 308 ZPO), war es im Rechtsmittelverfahren auch ohne ausdrückliche Rüge (BGH, NJW-RR 1989, 1087; 2002, 255 [257]) teilweise abzuändern.
  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    a) Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht erklärt, dass sie ihre auf Auskunft und Schadensersatz gerichteten Folgeansprüche mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung in Wettbewerbssachen (BGH, GRUR 1988, 307 [308] - "Gaby"; GRUR 1992, 523 [525] - Betonsteinelemente; GRUR 2003, 892 [893] - Alt Luxemburg) erst ab dem Anfangszeitpunkt 15.06.2005 geltend mache (Bl. 83, 125 d.A.).
  • BGH, 07.03.1989 - VI ZR 183/88

    Verstoß gegen den Grundsatz, etwas nicht Beantragtes zuzusprechen - Erhöhung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06
    Soweit das angefochtene Urteil über diese Beschränkung des Antrags hinausgegangen ist (§ 308 ZPO), war es im Rechtsmittelverfahren auch ohne ausdrückliche Rüge (BGH, NJW-RR 1989, 1087; 2002, 255 [257]) teilweise abzuändern.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • OLG Hamburg, 15.02.2001 - 3 U 126/99

    Wettbewerbswidrige Behinderung eines Arzneimittelherstellers durch ein

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05

    Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in

  • LG Köln, 24.11.2006 - 81 O 31/06

    Behinderung des Wettbewerbs in unlauterer Weise; Angebot einer

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist - von einer zeitlichen Einschränkung des Auskunfts- und Schadensersatzbegehrens abgesehen - erfolglos geblieben (OLG Köln CR 2008, 365).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10

    Duravit - AdWords-Markenbeschwerde

    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Behinderung auch dann den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen kann, wenn sie sich gegen mehrere Mitbewerber richtet (Senat, GRUR-RR 2008, 97; GRUR-RR 2005, 168, 169).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08

    Irreführende Werbung der Aussage "Kein Telekom-Anschluss nötig" und/oder "Kein

    Unlauter wird das Verhalten, wenn es nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern - ohne Rücksicht auf subjektive Erfordernisse auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände (BGH, WRP 2008, 951 = GRUR 2007, 800 [Rn. 22] - Außendienstmitarbeiter) - zielgerichtet auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, WRP 2005, 881 = GRUR 2005, 581 [582] - "The Colour of Elégance"), so dass der Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; Senat, NJOZ 2008, 179 [180 f.] - Switch & Profit).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5452
OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07 (https://dejure.org/2007,5452)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2007 - 13 U 62/07 (https://dejure.org/2007,5452)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2007 - 13 U 62/07 (https://dejure.org/2007,5452)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Angebot einer in Niedersachsen durchgeführten Lotterie in gastronomischen Betrieben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Nr. 2 LottStV; § 3 LottStV; § 4 Abs. 1 LottStV
    Konzessioniertes Glücksspiel

  • aufrecht.de

    Lotterie ?Q.? in Niedersachsen verstößt gegen Lotteriestaatsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Veranstaltung einer Lotterie in gastronomischen Betrieben; Zulässigkeit des Angebots einer Lotterie außerhalb des Internets und außerhalb von Lotto-Toto-Annahmestellen; Auslegung der Reichweite einer Genehmigung für die Veranstaltung und ...

  • Glücksspiel & Recht

    Lotterie "Quicky" wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; LottStV § 1; ; LottStV § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; LottStV § 1; LottStV § 4 Abs. 1
    Wettbewerbswidrige Lotterie wegen Widerspruch zu Zielen des Lotteriestaatsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Staatliche Lotterie "Quicky" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Staatliche Lotterie "Quicky" wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 97
  • GRUR-RR 2008, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07
    An zweiter Stelle in der Statistik folgen Casino-Spiele (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01).

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass die Beklagte zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) bereits Maßnahmen ergriffen, insbesondere ihre Werbeaktivitäten drastisch eingeschränkt habe.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07
    Maßgebend ist der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung bei Zugang der Willenserklärung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2006 - 6 C 19/05).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07
    Es ist anerkannt, dass in Fällen, in denen die zuständige Verwaltungsbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, durch den ein bestimmtes Marktverhalten eines Unternehmers ausdrücklich erlaubt wurde, das Verhalten als rechtmäßig anzusehen ist, solange der Verwaltungsakt nicht in dem hierfür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist (BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 194/02 - Atemtest; Hefemehl/Köhler/Bornkamm, 25. Aufl., § 4 UWG Rdnr. 11.20).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07
    Auch einem Unternehmen, das in einem bestimmten Wirtschaftsbereich ein Monopol hat, ist es grundsätzlich gestattet, Kunden zum Nachteil anderer Bereiche an sich zu ziehen (BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95 "Umwelt-Bonus").
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 13 U 62/07
    Die Prozessführungsbefugnis des Klägers besteht schon deshalb, weil ihm die Industrie und Handwerkskammern angehören, die ihrerseits nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG anspruchsberechtigt sind (BGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - I ZR 234/94 "Selbsternannter Sachverständiger"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 25. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 3.43).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6719
OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 3 U 51/06 (https://dejure.org/2006,6719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    § 2 UWG; § 4 UWG
    Spielzeugautorennbahn

  • Telemedicus

    Presseerklärung eines Mitbewerbers

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Äußerungen eines Mitbewerbers; Wettbewerbswidrigkeit von belastenden und geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen über einen Mitbewerber; Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsachenbehauptung; Behauptung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 97 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 292/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13984
OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 292/06 (https://dejure.org/2007,13984)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2007 - 3 U 292/06 (https://dejure.org/2007,13984)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 3 U 292/06 (https://dejure.org/2007,13984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Pharmaunternehmens bzgl. der Werbung eines Konkurrenten für ein Arzneimittel zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) ohne Hinweis auf die eingeschränkte Indikation des Präparats; Verpflichtung zur Übereinstimmung der ...

  • Judicialis

    HWG § 3 a; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de

    HWG § 3a; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 8
    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Bezugnahme nur auf Anwendungsgebiet ohne Hinweis auf konkrete Anwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Der Begriff "Anwendungsgebiete" ist gleichbedeutend mit dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation und bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (Senat GRUR-RR 2008, 97, juris-Rn. 33 f.; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Auflage, § 4 HWG Rz. 36 m. w. Nw.).

    Die in der Werbung angegebenen bzw. kommunizierten Indikationen müssen jedenfalls inhaltlich mit denjenigen übereinstimmen, die für das betreffende Präparat durch die zuständige Bundesoberbehörde registriert oder zugelassen sind (Senat GRUR-RR 2008, 97, juris-Rn. 34; Doepner a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der

    Wie der Senat an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, werden Ärzte nach aller Lebenserfahrung mit einer Fülle von Arzneimittelwerbung gleichsam überhäuft und bleiben die Wahrnehmungen hiervon - da Ärzte in erster Linie Patienten behandeln und nicht Werbebroschüren studieren - notwendigerweise bruchstückhaft und unvollständig (vgl. Senat, Urt. v. 19.7.2007, Az. 3 U 292/06, GRUR-RR 2008, 97, 99).
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