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   OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40   

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https://dejure.org/2007,15749
OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. November 2007 - 1 W 193/07 - 40 (https://dejure.org/2007,15749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Briefkopfangabe von Rechtsanwälten "zugelassen beim OLG und LG"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von erstinstanzlichen Kosten eines Rechtsstreits; Übereinstimmende Erklärung über die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Allgemeine Grundsätze des Kostenrechts; Erfordernis der Zulassung eines ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Zur Angabe "zugelassen am LG und OLG"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 49

    §§ 2, 3 UWG
    Werbung - Zur Angabe "zugelassen am LG und OLG"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwaltswerbung - Werbung mit Universalzulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 4/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am

    Die Revision ist mit Blick auf die Abweichung von der Entscheidung des OLG Saarbrücken (GRUR-RR 08, 176) gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen.
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken, 30. November 2007, 1 W 193/07, GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln, 22. Juni 2012, 6 U 4/12, WRP 2012, 1454; entgegen OLG Bremen, 20. Februar 2013, 2 U 5/13, WRP 2013, 933).(Rn.8) (Rn.9).

    Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • LG Aschaffenburg, 20.11.2008 - 1 HKO 159/08

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis auf die Vertretungsbefugnis bei allen Amts-, Land-

    Demgegenüber betrachte das Saarländische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 30.11.2007 Az. 1 W 193/07 - 40, den Hinweis "zugelassen am LG und OLG" nicht einmal als Wettbewerbshandlung i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es sei dementsprechend zweifelhaft, ob diese Angabe objektiv geeignet sei, die Stellung eines Rechtsanwalts im Wettbewerb mit anderen Anwaltskanzleien zu fördern.

    Dennoch geht die Kammer aus anderen Gründen davon aus, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG im Zusammenhang mit dem angegriffenen Briefkopf der Beklagten nicht überschritten ist und letztlich - trotz der Detailabweichungen im konkreten Einzelfall - die Überlegungen relevant sind, die auch der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.11.2007 (GRUR-RR 2008, 176/177) zugrunde gelegt worden sind.

  • LG Aschaffenburg, 30.10.2008 - 1 HKO 159/06

    Der Rechtsanwalt darf in die Irre führen

    Demgegenüber betrachte das Saarländische OLG in seinem Beschluss vom 30.11.2007 Az. 1 W 193/07 - 40, den Hinweis "zugelassen am LG und OLG" nicht einmal als Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es sei dementsprechend zweifelhaft, ob diese Angabe objektiv geeignet sei, die Stellung eines Rechtsanwalts im Wettbewerb mit anderen Anwaltskanzleien zu fördern.

    Dennoch geht die Kammer aus anderen Gründen davon aus, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG im Zusammenhang mit dem angegriffenen Briefkopf der Beklagten nicht überschritten ist und letztlich - trotz der Detailabweichungen im konkreten Einzelfall - die Überlegungen relevant sind, die auch der Entscheidung des Saarländischen OLG vom 30.11.2007 (GRUR-RR 2008, 176/177) zugrunde gelegt worden sind.

  • LG Frankenthal, 05.08.2008 - 1 HKO 27/08
    Erforderlich ist jedoch stets, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung tatsächlich geeignet ist, wettbewerblich geschützte Interessen der Marktteilnehmer zu beeinträchtigen, und die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungshandlung, ihre Dauer, die Anzahl der Betroffenen, eine eventuelle Nachahmungsgefahr oder sonstige Umstände so erheblich erscheinen, dass ihnen kein Bagatellcharakter mehr beigemessen werden kann vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 176 m.w.N.) Wenn ein Mandant die Kanzlei der Verfügungsbeklagten nur wegen des streitgegenständlichen Hinweises auf deren umfassende Auftretungsberechtigung beauftragt, dann ist dies durchaus geeignet, wettbewerblich geschützte Interessen der Marktteilnehmer zu beeinträchtigen.

    Dort wurde nämlich (GRUR-RR 2008, 176, 177) der Bagatelicharakter des - unzutreffenden - Hinweises "zugelassen am Landgericht und Oberlandesgericht Saarbrücken" damit begründet, dieser Hinweis sei eher geeignet, sich nachteilig auf die Einschätzung der Kanzlei des Verfügungsbeklagten auszuwirken, als Werbeeffekte zu ihren Gunsten zu entfalten, weil dieser Hinweis zu der Fehlvorstellung veranlassen könne, die Verfügungsbeklagten seien ausschließlich am Oberlandesgericht und am Landgericht zugelassen und dürfen deshalb im Gegensatz zu anderen Anwälten, die keine entsprechenden besonderen Angaben zu ihrer Zulassung machten, nicht bei allen ordentlichen Gerichten Deutschlands auftreten.

  • LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HKO 227/08

    Der Rechtsanwalt darf nicht in die Irre führen

    Diese (vom OLG Saarbrücken im Beschluss vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 = GRUR-RR 2008, 176 angestellte) Erwägung setzt jedoch voraus, dass der angesprochene Verkehrs kreis die Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts kennt.

    Der Verweis des Verfügungsbeklagten auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 - verfängt auch insoweit nicht.

  • AnwG Tübingen, 19.12.2008 - A 3/08

    "Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten"

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im zitierten Beschl. des Saarländischen OLG v. 30.11.2007 - 1 W 193/07- der verfügungsbeklagte RA auf dem Briefkopf "nur" angegeben hatte: "Zugelassen am OLG und LG Dresden".
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