Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 03.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14706
OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08 (https://dejure.org/2008,14706)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.09.2008 - 2 W 22/08 (https://dejure.org/2008,14706)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. September 2008 - 2 W 22/08 (https://dejure.org/2008,14706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren bei Antragsrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer begründeten Beschwerde gem. § 68 Gerichtskostengesetz (GKG) gegen einen Streitwertbeschluss im Zusammenhang mit einer Streitigkeit über Nutzungsrechte an einem Urheberrecht aus Softwareentwicklungen

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 3; ; GKG § 68

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 3; GKG § 68
    Zur Höhe des Streitwerts im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des

    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08
    Nächsthöheres Gericht ist das Oberlandesgericht (OLG Koblenz 12.2. 2008 - 5 W 70/08).
  • OLG Nürnberg, 26.10.1982 - 5 W 3202/82

    Streitwert bei Klage auf Rückzahlung und Widerklage auf Restzahlung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08
    Dann soll sich der Streitwert dem Streitwert eines Hauptsacheverfahrens annähern (OLG Bamberg JurB 1975, 793; OLG Frankfurt a.M. AnwBl. 1983, 89; OLG Brandenburg JurB 2001, 94).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Hiervon ist jedoch im Hinblick auf die nur vorläufige Regelung ein Abschlag vorzunehmen, der - anders als der Antragsstellervertreter meint - grundsätzlich mit der Hälfte dieses Interesses anzusetzen ist (vgl. Zöller aaO., § 3 Rdn. 16 "Einstweilige Verfügung"; OLG Saarbrücken aaO; OLG Rostock, GRUR-RR 2009, 39; OLG Koblenz, JurBüro 2006, 537).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Im Rahmen der Streitwertfestsetzung hat der Senat sodann berücksichtigt, dass es sich vorliegend um zwei parallele, als einstweilige Verfügungsverfahren geführte Patentverletzungsverfahren handelt, was entsprechende Abschläge auf den im Nichtigkeitsverfahren festgesetzten Streitwert rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2011, 757 - Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren; OLG Rostock, GRUR-RR 2009, 39 - Moonlight; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Abschnitt J Rz. 125 und 132).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Im Rahmen der Streitwertfestsetzung hat der Senat sodann berücksichtigt, dass es sich vorliegend um zwei parallele, als einstweilige Verfügungsverfahren geführte Patentverletzungsverfahren handelt, was entsprechende Abschläge auf den im Nichtigkeitsverfahren festgesetzten Streitwert rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2011, 757 - Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren; OLG Rostock, GRUR-RR 2009, 39 - Moonlight; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Abschnitt J Rz. 125 und 132).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Im Rahmen der Streitwertfestsetzung hat der Senat sodann berücksichtigt, dass es sich vorliegend um zwei parallele, als einstweilige Verfügungsverfahren geführte Patentverletzungsverfahren handelt, was entsprechende Abschläge auf den im Nichtigkeitsverfahren festgesetzten Streitwert rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2011, 757 - Streitwertfestsetzung im Nichtigkeitsverfahren; OLG Rostock, GRUR-RR 2009, 39 - Moonlight; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Abschnitt J Rz. 125 und 132).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 5 W 12/10

    Streitwertfestsetzung: Aufhebung einer Arrestanordnung

    Nach der überwiegend vertretenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urt. v. 14.10.2009 - 5 U 286/09-74 : 1/3 ; ebenso OLG Rostock, GRUR-RR 2009, 39), ist im Regenfall von einem Drittel bis zur Hälfte der zu sichernden Hauptforderung auszugehen (vgl. Schneider/Herget, aaO., Rdn. 383; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 3, Rdn. 16; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Anh. § 3, Rdn. 11; Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdn. 385 jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32805
LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.07.2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 8 O 407/07 (https://dejure.org/2008,32805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 07.03.2008 - 15 O 818/07

    Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten einer Abschlusserklärung: Wartefrist vor

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Soweit die Beklagte eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Berlin zitiert ( Urt.v. 07.03.2008, Az. 15 O 818/07 , MD 2008, 540), übersieht sie, dass im dortigen Fall besondere Umstände vorliegen, die im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben sind: Der dortige Bevollmächtigte hatte erklärt, er werde nach Urlaubsrückkehr und Prüfung der Sachlage "unaufgefordert eine Abschlusserklärung namens unseres Mandanten abgeben." Eine derartige Äußerung gibt es im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der Klägerin steht nach einhelliger Meinung grundsätzlich ein Anspruch auf ein Abschlussschreiben nach rechtskräftiger Urteilsverfügung sowie auf Ersatz der im Zusammenhang damit angefallenen Anwaltskosten zu ( BGH, Urt.v. 04.03.2008, VI ZR 176/07 , NJW 2008, 1744; Urt.v. 02.03.1973, I ZR 5/72 , NJW 1973, 901), weshalb es einer vertieften Diskussion der rechtlichen Grundlage des Ersatzanspruches (Schadensersatz, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 12 Abs. 1 S. 2 UWG analog) an dieser Stelle nicht bedarf.
  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 173/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an den Inhalt einer Abschlusserklärung;

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Vielmehr ist dem Schuldner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eine angemessene Frist zuzubilligen, innerhalb derer er von sich aus eine Erklärung dahin abgeben kann, ob er die im Rahmen der einstweiligen Verfügung getroffene Regelung als endgültig anerkenne ( OLG Stuttgart, Urt.v. 22.02.2007, Az. 2 U 173/06 , WRP 2007, 688).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Andererseits kann eine Versendung vor dem Ablauf von zwei Wochen angezeigt sein, wenn der Gläubiger aufgrund besonderer Umstände, insbesondere des bisherigen Verhaltens des Schuldners, mit der Abgabe einer Abschlusserklärung in absehbarer Zeit nicht rechnen kann (OLG Frankfurt, Entsch. v. 13.03.2003, Az. 6 U 3/02, GRUR-RR 2003, 274).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der Klägerin steht nach einhelliger Meinung grundsätzlich ein Anspruch auf ein Abschlussschreiben nach rechtskräftiger Urteilsverfügung sowie auf Ersatz der im Zusammenhang damit angefallenen Anwaltskosten zu ( BGH, Urt.v. 04.03.2008, VI ZR 176/07 , NJW 2008, 1744; Urt.v. 02.03.1973, I ZR 5/72 , NJW 1973, 901), weshalb es einer vertieften Diskussion der rechtlichen Grundlage des Ersatzanspruches (Schadensersatz, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 12 Abs. 1 S. 2 UWG analog) an dieser Stelle nicht bedarf.
  • OLG Stuttgart, 18.11.1983 - 2 U 90/83
    Auszug aus LG Heilbronn, 03.07.2008 - 8 O 407/07
    Der vom OLG Stuttgart früher vertretenen Auffassung (Entsch. v. 18.11.1983, Az. 2 U 90/83, Justiz 1984, 343), wonach der Unterlassungsgläubiger nach der Verkündung des seinem Verfügungsantrag stattgebenden Berufungsurteils nicht abzuwarten braucht, ob der Schuldner von sich aus eine Abschlusserklärung abgibt, sondern dem Schuldner sofort ein Abschlussschreiben übersenden kann, folgt der Einzelrichter aus Gründen der Schadensminderungspflicht nicht.
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