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   OLG Düsseldorf, 20.07.2009 - I-2 W 35/09   

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https://dejure.org/2009,6914
OLG Düsseldorf, 20.07.2009 - I-2 W 35/09 (https://dejure.org/2009,6914)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2009 - I-2 W 35/09 (https://dejure.org/2009,6914)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - I-2 W 35/09 (https://dejure.org/2009,6914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • unalex.eu

    Art. 27, 28, 30 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Derselbe Anspruch - Deliktische Ansprüche - Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit - Zeitpunkt der Rechtshängigkeit in besonderen Verfahrenssituationen - Im Zusammenhang stehende Verfahren - Rechtsfolgen des Vorliegens der Voraussetzungen von Art. 28 Brüssel ...

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff desselben Anspruchs i.S. von Art. 27 Abs. 1 EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Art. 27 Abs. 1; Art. 34 Nr. 3 EuGVVO, § 256 ZPO
    Zu der Frage, wann zwei europäische Gerichtsverfahren "denselben Anspruch” betreffen / Der italienische Torpedo

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • gewrs.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    (Italienischer) Torpedo

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2009 - 2 W 35/09
    Die Auslegung dieses Begriffs hat - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - autonom unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verordnung zu erfolgen und sich dementsprechend daran zu orientieren, dass soweit wie möglich Parallelprozesse vor Gerichten verschiedener Vertragsstaaten vermieden werden, in denen Entscheidungen ergehen können, die miteinander "unvereinbar" im Sinne von Art. 34 Nr. 3 EuGVVO sind und deshalb in dem jeweils anderen Staat nicht anerkannt werden (vgl. nur EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - Rs. 144/86, Slg. 1987, 4861 = NJW 1989, 665 unter Tz. 8 und 13; BGH NJW 2002, 2795).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2009 - 2 W 35/09
    Die Auslegung dieses Begriffs hat - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - autonom unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verordnung zu erfolgen und sich dementsprechend daran zu orientieren, dass soweit wie möglich Parallelprozesse vor Gerichten verschiedener Vertragsstaaten vermieden werden, in denen Entscheidungen ergehen können, die miteinander "unvereinbar" im Sinne von Art. 34 Nr. 3 EuGVVO sind und deshalb in dem jeweils anderen Staat nicht anerkannt werden (vgl. nur EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1987 - Rs. 144/86, Slg. 1987, 4861 = NJW 1989, 665 unter Tz. 8 und 13; BGH NJW 2002, 2795).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Dabei können unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Der Grad des Zusammenhangs beider Verfahren und der Gefahr widersprechender Entscheidungen, die Interessen der Parteien, die Förderung der Prozessökonomie, Stand und Dauer der Verfahren, die Sach- und Beweisnähe der Gerichte und die Zuständigkeit des Erstgerichts (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 401 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 360 f.; Geimer in Geimer/Schütze, EuZVR, 3. Aufl., Art. 28 EuGVVO Rn. 18 ff.; Kropholler/von Hein, EuZPR, 9. Aufl., Art. 28 Rn. 10; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., Art. 28 EuGVVO Rn. 3; Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR, Bearb. 2011, Art. 28 Rn. 7; ausführlich Lüpfert, Konnexität im EuGVÜ, 1997, S. 205 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Für den Zeitrang des weiteren Patents etc. ist dementsprechend der Tag maßgeblich, an dem die Feststellungsklage tatsächlich auf das zusätzliche Patent, die neue Ausführungsform oder den Lizenznehmer erweitert wird (vgl. LG Düsseldorf, LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 - Italienischer Torpedo = InstGE 11, 99 - Computernetzwerk, bestätigt durch Senat, Beschluss vom 20.07.2009 - I-2 W 35/09, GRUR-RR 2009, 401 - Torpedo; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1362).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 391/12

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Lkw auf einen in den rechten Fahrstreifen

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind der Grad des Zusammenhangs beider Verfahren und der Gefahr widersprechender Entscheidungen, die Interessen der Parteien, die Förderung der Prozessökonomie, Stand und Dauer der Verfahren, die Sach- und Beweisnähe der Gerichte und die Zuständigkeit des Erstgerichts zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2013 - VI ZR 45/12, BGHZ 196, 180 - 190, juris, Rdn. 24; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 401 f; OLGR Karlsruhe 2003, 360 f; Geimer/Schütze-Geimer, aaO., Art. 28 EuGVVO , Rdn. 18 ff; Kropholler/von Hein, aaO., Art. 28 EuGVVO , Rdn. 10).
  • LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10

    Kennzeichenstreitsache: Markenmäßige Verwendung einer verwechslungsfähig

    Die Auslegung dieses Begriffs hat autonom und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verordnung zu erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, S. 401 - Torpedo, unter Verweis auf EuGH NJW 1989, S. 665 - Gubisch).
  • LG Hagen, 25.09.2012 - 6 O 107/11

    Aufhebung einer Aussetzung nach Art. 27 Abs. 1 EuGVVO wegen missbräuchlicher

    Für die Unvereinbarkeit zweier Entscheidungen und die Beurteilung, ob in zwei Prozessen derselbe Anspruch verfolgt wird, kommt es deshalb nicht auf die "formale Identität" der Klagen, sondern darauf an, ob der "Kernpunkt" beider Rechtsstreitigkeiten derselbe ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 401, in juris: Rn. 3, mit Verweis auf den EuGH).
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