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   BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,623
BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZR 6/06 (https://dejure.org/2008,623)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Whistling for a train

    UrhG § 97

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Whistling for a train" - Zur Berechnung und Festsetzung des Schadenersatzes gemäß § 97 UrhG nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (hier: unberechtigte Nutzung einer Tonaufnahme) und zur Ermittlung des objektiven Wertes der Benutzungsberechtigung.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrecht

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 97
    Whistling for a train

  • aufrecht.de

    Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei Verwertung eines Werkes über den Vertrag hinaus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstandenen Schadens; Möglichkeit des Rückgriffs auf eine zwischen zwei Parteien geschlossene Vereinbarung über die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Ermittlung einer ...

  • kanzlei.biz

    Whistling for a Train

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urheberrechtsverletzung - Lizenzgebühr als Schadensersatz

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • captain-huk.de PDF

    Urheberrechtsverletzung - Berechnung des Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Berechnung eines aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstandenen Schadens; Möglichkeit des Rückgriffs auf eine zwischen zwei Parteien geschlossene Vereinbarung über die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Ermittlung einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Whistling for a train

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Berechnung des Schaden bei Verletzung des Urheberrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Whistling for a train

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des urheberrechtlichen Schadensersatzes

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Whistling for a train - Höhe des Lizenzschadens

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des urheberrechtlichen Schadensersatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 542
  • MDR 2009, 400
  • GRUR 2009, 407
  • GRUR-RR 2009, 407
  • MMR 2009, 215 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 066
  • K&R 2009, 108
  • ZUM 2009, 225
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Dabei ist unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos, m.w.N.).

    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).

    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (BGH GRUR 2006, 136 Tz. 26 - Pressefotos).

    Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr liegt es nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Tz. 23 - Pressefotos).

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt worden sind, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid; 97, 37, 50 - Filmmusik; BGH, Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 159/84, GRUR 1987, 36 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
    Lassen sich keine üblichen Honorare ermitteln, ist die angemessene Lizenzgebühr gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände in freier Beweiswürdigung zu schätzen (BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Rn. 25 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; BGH, ZUM 2013, 406 Rn. 30 - Einzelbild).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Im Revisionsverfahren ist nur zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob der Tatrichter wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen hat und insbesondere schätzungsbegründende Tatsachen nicht gewürdigt hat, die die Parteien vorgebracht haben oder sich aus der Natur der Sache ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 24 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Tz. 23 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train).

    Dabei sind der Umfang der Nutzung sowie der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechts zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 407, Tz. 23, 29 - Whistling for a train).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09   

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https://dejure.org/2009,1508
OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kosten der Auskunftsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG - Werden einem Auskunftsbegehren nach § 101 Abs. 9 UrhG eine Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen zu Grunde gelegt, handelt es sich gebührenrechtlich um inhaltlich unterschiedliche ...

  • openjur.de

    § 101 UrhG; § 128c KostO

  • Justiz Hessen

    § 128c Abs 1 Nr 4 KostO, § 101 Abs 9 UrhG, § 3 Nr 30 TKG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf Gestattung der Erteilung von Auskünften über die Inhaber von IP-Adressen

  • JurPC

    KostO § 128 c; UrhG § 101 IX
    Vorliegen mehrerer Anträge nach § 109 Abs. 9 UrhG

  • Judicialis

    KostO § 128 c; ; UrhG § 101 Abs. 9

  • kanzlei.biz

    Gebühren pro Werk

  • rechtsportal.de

    KostO § 128c; UrhG § 101 Abs. 9
    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 128c Nr. 4 KostO, § 101 Abs. 9 UrhG
    Schwere Zeiten für Filesharing-Abmahner - Auskünfte zu 55 illegal angebotenen Werken kosten 11.000,00 EUR

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abmahnung - Abmahnkosten - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kostenhöhe des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kosten für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen bedingt mehrere Anträge mit gesonderten Gebühren nach § 128 c KostO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen nicht maßgeblich für Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 407
  • MMR 2009, 551
  • MIR 2009, Dok. 141
  • ZUM 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Aus der Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen kann dagegen nicht sicher darauf geschlossen werden, wie viele Personen eine Schutzrechtsverletzung begangen haben (OLG Karlsruhe, wie vor; OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38).

    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der Intention des Gesetzgebers, die Gebühr einerseits zu pauschalieren, andererseits aber am entstehenden Aufwand auszurichten, entspricht es vor diesem Hintergrund am besten, wenn auch im Falle der Zusammenfassung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher Anträge für jeden Antrag eine gesonderte Gebühr anfällt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

    Unterscheidet sich der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in einem wesentlichen Punkt, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08

    Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Auch der Senat hatte sich in einem obiter-dictum ursprünglich diese Auffassung angeschlossen (Beschl. v. 27.11.2008, 11 W 37/08).
  • LG Köln, 02.09.2008 - 28 AR 4/08

    Zum gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Im Schrifttum wird mit Hinweis auf BT-Drucks. 16/5048, S. 56 vertreten, die Gebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO falle für jede einzelne IP-Adresse an (so Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 39; im Ergebnis ohne nähere Begründung ebenso LG Köln, Beschl. v. 2.9.2008 - 28 AR 4/08, MMR 2008, 761).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

    Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009).
  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, dass die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen, dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476), oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

    Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3988
OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08 (https://dejure.org/2009,3988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2009 - 3 U 159/08 (https://dejure.org/2009,3988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2009 - 3 U 159/08 (https://dejure.org/2009,3988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbrauch i.R.e. wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens durch getrenntes Vorgehen gegen zwei Aussagen desselben Werbemittels; Anforderungen an die Dringlichkeit i.R.e. Eilverfahrens; Missbräuchlichkeit des wettbewerbsrechtlichen Vorgehens gegen ...

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 12 Abs. 2; ; HWG § 3

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

  • rechtsportal.de

    Missbräuchlichkeit des wettbewerbsrechtlichen Vorgehens gegen zwei irreführende Aussagen desselben Werbemittels in getrennten Verfahren; Anforderungen an den Nachweis der Dringlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Entfällt die Dringlichkeit für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, wenn zuvor noch ein Umfrageergebnis abgewartet wird

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeit im Eilverfahren entfällt bei zweimonatigem Warten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Dringlichkeit mehr im Eilverfahren nach zwei Monaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (OLG Hamburg WRP 1996, 774 ff. -Warengutschein; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (OLG Hamburg WRP 1996, 774 ff. -Warengutschein; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.).
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