Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
§ 101 Abs. 9 UrhG - Grundlegendes zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG im Fall von Peer-2-Peer-netzwerken bzw. Internet-Musiktauschbörsen.
- openjur.de
§§ 280, 281 BGB; §§ 101, 19a UrhG; § 2 RDG; § 20 FGG; § 96 TKG; § 1 UrhWG
- Telemedicus
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG §§ 19 a, 101; FGG § 20 Abs. 1; BGB §§ 280, 281; RDG § 2; UrhWG § 1 Abs. 1; TKG § 96
- damm-legal.de
Auskunftsanspruch per einstweiliger Verfügung?
- JurPC
UrhG §§ 19 a, 101; FGG § 20 Abs. 1; BGB §§ 280, 281; RDG § 2; UrhWG § 1 Abs. 1; TKG
"Ganz anders" - zum Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n. F. - - Kanzlei Prof. Schweizer
UrhG §§ 19 a, 101; FGG § 20 Abs. 1; BGB §§ 280, 281; RDG § 2; UrhWG § 1 Abs. 1; TKG § 96
Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung [Urheberrecht] - it-recht-kanzlei
- kanzlei.biz
Auskunftsanspruch bei Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß
- kanzlei.biz
Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen
- wbs-law.de
Filesharing: Beschluss Oberlandesgericht Köln 6 Wx 2/08
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht - "Ganz anders"; zum Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)
In der öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikalbums mittels einer Internettauschbörse liegt eine Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Neues zum urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch
- wb-law.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)
- heise.de (Pressebericht, 31.10.2008)
Keine Herausgabe von Provider-Nutzerdaten im juristischen Eilverfahren
- mikap.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Akteneinsicht und Auskunftsanspruch
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nicht per einstweiliger Anordnung durchsetzbar
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
OLG Köln hebt einstweilige Anordnung zum urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch aus formalen Gründen auf
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Filesharing": Auskunftsanspruch des Rechteinhabers setzt gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus - Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß liegt im Zugänglichmachen eines einzigen Musikalbums vor
- lto.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von IP-Adressen darf Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht vorwegnehmen
Besprechungen u.ä. (8)
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)
In der öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikalbums mittels einer Internettauschbörse liegt eine Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß
- retosphere.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsprechung zum neuen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
- wbs-law.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)
- uni-oldenburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Merkmal des "geschäftlichen Ausmaßes" bei Auskunftsansprüchen nach § 101 UrhG bei Filesharing
- juconomy-lawyer.com
, S. 5 (Kurzanmerkung)
Keine Auskunft über Nutzer einer IP-Adresse und UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung
- mikap.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Herausgabeanspruch von IP-Adressen vom Provider verneint - Filesharing
- cbh.de (Kurzanmerkung)
Wegweisende Entscheidungen zum neuen Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG
- uni-jena.de
, S. 90 (Entscheidungsbesprechung)
(Dr. Jan Eichelberger; GB 1/2009, S. 85)
Verfahrensgang
- LG Köln - 2 AR 4/08
- LG Köln, 02.09.2008 - 28 AR 4/08
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2009, 158
- GRUR-RR 2009, 9
- FGPrax 2009, 43
- MMR 2008, 820
- MIR 2008, Dok. 323
- K&R 2008, 751
- ZUM 2008, 978
Wird zitiert von ... (70)
- OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
Wann liegen bei einer Musiktauschbörse ein Geschäftlicher Verkehr und/oder ein …
a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO. S. 11), begibt sich derjenige, der ein Musikalbum in eine Tauschbörse zum Herunterladen durch die Öffentlichkeit einstellt, gezielt der Möglichkeit, die weitere Verbreitung dieser Datei zu kontrollieren.
Da eine Beteiligung des unbekannten Verletzers jedoch nicht möglich ist (anders Jüngel/Geißler, aaO., unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO.), hat der deutsche Gesetzgeber, um die Richtlinie effizient umzusetzen, in zulässiger Weise objektive Voraussetzungen aufgestellt, bei deren Vorliegen in der Regel zugleich ein gewerbliches Ausmaß nach dem Verständnis der Richtlinie zu bejahen sein wird.
Wie der Senat im Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO, S. 10, ausgeführt hat, verlangt das Gesetz lediglich eine offensichtliche Rechtsverletzung; dagegen bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit nicht darauf, dass diese Rechtsverletzung von dem Anschlussinhaber selbst begangen worden ist.
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
Einstweilige Anordnungen der Erstinstanz in FGG Verfahren sind mit der einfachen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9;… Bassenge/Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl., § 19 Rz. 6).Dann nämlich steht der Fall mit Blick auf die Nutzungsintensität und damit auf die Schwere der Rechtsverletzung der unberechtigten Weitergabe an einen gewerblichen Zwischenhändler gleich, der die Vervielfältigung und weitere Distribution des Werks übernimmt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9).
Im Streitfall hat die Antragstellerin durch Vorlage des Gutachtens gemäß Anlage Ast 3 und der weiteren Unterlagen dargelegt, dass die zur Aufdeckung eingesetzte Software zuverlässig arbeitet, die Software ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt worden ist und zum Auffinden der in der einstweiligen Anordnung genannten IP Adressen zu den genannten Zeitpunkten geführt hat (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9).
- OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09
Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG
Als einstweilige Anordnung könnte die Entscheidung auch keinen Bestand haben, weil sie die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnähme (OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008, 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820).Hinzu kommt, dass die Beteiligte in ihren Rechten beeinträchtigt wird, weil die Gestattung bewirkt, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr sanktionslos die Daten löschen kann, da sie sich in diesem Fall nach §§ 280 Abs. 1, 281 BGB i.V.m. § 101 Abs. 2 UrhG schadensersatzpflichtig machen würde (vg. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, MMR 2008, 820).
Dem Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. OLG Köln, MMR 2008, 820) durch den Senat steht entgegen, dass die Beschwerdeführerin ihren Vortrag durch die zur Akte gereichten Versicherungen an Eides statt zumindest glaubhaft gemacht hat.
- OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11; MMR 2009, 334).Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
- LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11
Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches …
Die Auffassung von Schricker/Wimmers, UrhG, 4. Aufl., § 101 Rdn. 122 unter Zitierung von OLG Köln, MMR 2008, 820 (zweifelhaft; die Entscheidung befasst sich mit der - in § 101 Abs. 9 UrhG nicht geregelten Beschwerde gegen die Anordnung der Speicherung) erscheint daher zumindest nicht zwingend.Ob die Einführung des FamFG gegenüber dem FGG, auf den § 101 Abs. 9 UrhG ursprünglich verwiesen hat (wobei die Verweisung bei Einführung des FamFG ohne weiteres nur angepasst wurde) tatsächlich dadurch eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt hat, dass das FamFG im Gegensatz zum FGG im Allgemeinen Teil ausdrücklich eine Beschwerdebefugnis eben auch mit der Regelung des § 62 FamFG enthält, erscheint zweifelhaft; auf die Rechtsprechung gerade auch des OLG Köln (MMR 2008, 820 f - Ganz anders), zur Beschwerdebefugnis bei der einstweiligen Anordnung zur Sicherung, die auf "allgemeine Grundsätze des FGG-Verfahrens" gestützt wurde, aber ausdrücklich nicht auf § 101 Abs. 9 S. 6 UrhG, sei hingewiesen.
c) OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders:.
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Die festgestellten Rechtsverletzungen weisen jedoch - wie das Landgericht zu Recht erkannt hat - kein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG auf, was Voraussetzung auch für den gegen einen Dritten gerichteten Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 2 UrhG und damit für eine Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9).Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]).".
- OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Die festgestellten Rechtsverletzungen weisen jedoch - wie das Landgericht zu Recht erkannt hat - kein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG auf, was Voraussetzung auch für den gegen einen Dritten gerichteten Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 2 UrhG und damit für eine Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9).Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).
Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]).".
- OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09
Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Zwar dient der vom Gesetz vorgesehene Richtervorbehalt ausweislich § 109 Abs. 9 S. 9, Abs. 10 UrhG und der Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 16/5048, S. 39, 63, vgl. aber auch S. 55 ff.) dem Schutz sensibler Daten des dem Gericht bei der Anordnung und dem Antragsteller bis zur Auskunftserteilung unbekannten Dritten (Senat, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9 [11] = JMBl 2009, 101 [103]; Beschl. v. 03.11.2008 - 6 W 136/08, S. 5) - dies jedoch nur im Sinne eines reflexhaften Schutzes seiner rechtlichen Interessen durch ein dem Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden nachgebildetes Verfahren (vgl. Hoeren, NJW 2008, 3099 [3101]), nicht dagegen im Sinne eines unmittelbaren Eingriffs in seine Rechtsstellung:.Die Anordnung setzt nur voraus, dass über den Internet-Anschluss, dem eine bestimmte (dynamische) IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, eine offensichtliche Rechtsverletzung begangen wurde, nicht aber (weil das Anliegen des Gesetzgebers sonst leerlaufen würde) die vor erteilter Auskunft praktisch unmögliche Feststellung, dass die Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde; ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Anschlussinhabers liegt darin nicht (Senat a.a.O., GRUR-RR 2009, 9 [10 f.];… Beschl. v. 03.11.2008, S. 4 f.; zustimmend Musiol, GRUR-RR 2009, 1 [4]; vgl. zur Abgrenzung von einer drohenden längerfristigen Nutzung eines umfassenden, durch Vorratsdatenspeicherung gewonnenen Datenbestandes zu Strafverfolgungszwecken BVerfG, MMR 2008, 303 [305] = NStZ 208, 290 = NVwZ 2008, 543; Czychowski / Nordemann, NJW 2008, 3095 [3097 f.]; Hoeren, NJW 2008, 3099 [3101]).
- OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG
Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]).
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
- OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07
Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen
- OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
- LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09
Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"
- LG Köln, 06.05.2009 - 9 OH 413/09
Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nach längerem Zeitablauf
- OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden …
- OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
Haftung des Landkreises für Pflichtverletzungen von Bediensteten der …
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
- OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 6 O 33/09
Auskunftsanspruch anhand der IP-Adresse bei angeblichen Rechtsverletzungen
- OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an …
- OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12
Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09
Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen
- OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 5/11
Zweifel an zuverlässiger IP-Adressermittlung
- OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09
Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 …
- OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09
Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren
- LG Köln, 17.12.2008 - 38 OH 8/08
"Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
Auskunftsanspruch auf Zuruf
- OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10
Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten
- OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
- OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
- LG Kiel, 02.09.2009 - 2 O 221/09
Keine Rasterfahndung bei Filesharing
- OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09
Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf
- OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08
Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens wegen Verletzung von Urheberrechten
- OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08
Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG
- LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09
Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG
- OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 W 23/09
Zum Anspruch auf Drittauskunft nach §§ 101 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 …
- LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des …
- OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. …
- OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. …
- AG Frankfurt/Main, 01.02.2010 - 30 C 2353/09
Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 bei Filesharing-Abmahnungen
- OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des …
- OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 W 29/09
Zum Anspruch auf Drittauskunft nach §§ 101 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 …
- OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11
Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem …
- OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 W 28/09
Zum Anspruch auf Drittauskunft nach §§ 101 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 …
- OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß
- LG Kiel, 06.05.2009 - 2 O 112/09
Urheberechtsverletzung: richterliche Anordnung hinsichtlich der Verwendung von …
- OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. …
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 63/10
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs
- LG Köln, 28.07.2010 - 209 O 238/10
Abmahnung wegen Download / Upload eines geschützten Werkes - Stets Verletzung im …
- LG Köln, 17.12.2008 - 38 OH 11/08
Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Hörbuch
- LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09
Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur …
- OGH Österreich, 14.07.2009 - 4 Ob 41/09x
- LG Köln, 03.02.2010 - 9 OH 2035/09
Kein Beschwerderecht des beteiligten Anschlussinhabers im Verfahren nach § …
- OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang
- LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09
Kein "doppeltes Gewerbsmäßigkeitserfordernis" bei Auskunftsansprüchen nach § …
- OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 69/10
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs
- OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09
- LG Bielefeld, 19.11.2009 - 4 OH 740/09
Internetprovider kann per einstweiliger Verfügung zu der Sicherung von …
- LG Köln, 14.05.2010 - 209 O 148/10
- AG Frankfurt/Main, 14.04.2009 - 29 C 1957/08
Filesharing-Abmahnung: "3 Tage wach"
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
- OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11
- OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08
D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde, …
- OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 132/08
- LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11
- LG Köln, 15.08.2011 - 205 O 151/11
- LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11
- LG Köln, 06.12.2011 - 237 O 233/11
- LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12
- OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 46/09