Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.09.2009 - I-6 U 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2553
OLG Köln, 09.09.2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 2009 - I-6 U 48/09 (https://dejure.org/2009,2553)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Ein Newsletter unterfällt der Rundfunkfreiheit, darf aber keine Schmähkritik enthalten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Herabsetzung von Mitbewerbern in einem Internet-Newsletter ist wettbewerbswidrig

  • JurPC

    "Scharlatane auf dem Coaching-Markt" - Kritische Hinweise auf Konkurrenten in Newsletter

  • aufrecht.de

    Unzulässige Meinungsäußerungen unter Wettbewerbern im Coachingmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem Coaching-Newsletter

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Unzulässige Meinungsäußerungen unter Wettbewerbern in einem Newsletter

  • info-it-recht.de

    Newsletterversand mit kritischen Hinweisen auf Mitbewerber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem Coaching-Newsletter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kritik an Wettbewerbern in Newsletter

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Newsletter unterfällt der Rundfunkfreiheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Newsletter unterfällt dem Schutz der Rundfunkfreiheit

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abwertende Äußerungen über Wettbewerber in einem Newsletter sind keine zulässige Meinungsäußerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herabwürdigender Online-Newsletter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 219 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 184 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 002
  • K&R 2010, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Ist eine Äußerung über einen Mitbewerber ohne sachlichen Bezug und ermöglicht dem Leser ein sachbezogenes Urteil nicht, muss der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG daher hinter dem Schutz eines lauteren Wettbewerbs zurückstehen (vgl. BGH GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten).

    Zwar gilt bei Äußerungen, die in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, die für das Vorliegen einer Wettbewerbsabsicht sprechende tatsächliche Vermutung nicht (BGH GRUR 1982, 234, 235 - Großbanken-Restquoten).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Ist der Newsletter also durch die Rundfunkfreiheit geschützt, besteht ein sachlicher Unterschied zur Pressefreiheit nicht, denn der Gewährleistungsbereich der Rundfunkfreiheit ist so weit gefasst wie der der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 91, 125, 134 ff = NJW 1995, 184 "Fernsehaufnahme im Gerichtssaal").
  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09
    Maßgeblich ist insofern die Herstellungs- und Vervielfältigungsmethode (BVerfGE 25, 296, 307 = NJW 1969, 1019 "Zeugnisverweigerungsrecht"; s. auch Beck'scher Online-Kommentar-Schemmer, Art. 5 Rdn. 42 f.).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Es handelt sich nicht um "Presse" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, denn für diese ist wesensmäßig, dass ein körperliches Medium vorliegt, das zur Verbreitung bestimmt ist, maßgeblich ist insofern die Herstellung- und Vervielfältigungsmethode (vgl. BVerfGE 25, 296 (307) = NJW 1969, 1019 " Zeugnisverweigerungsrecht"; OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 48/09, zitiert nach juris Rn. 9).

    Einschlägig ist aber die Rundfunkfreiheit, die auch den Schutz von Online-Medien umfasst und sich nicht nur auf die Berichterstattung bezieht, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung einschließt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 48/09, zitiert nach juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 19.05.2011, I ZR 147/09 - Coaching-Newsletter, zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09

    Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft

    Die Klägerin wurde von der Beklagten auf Unterlassung einer Äußerung in einem von der Klägerin herausgegebenen Coaching-Newsletter in Anspruch genommen und mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.9.2009 (Az: 6 U 48/09) zur Unterlassung verurteilt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4072
OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 1/09 (https://dejure.org/2009,4072)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2009 - 6 U 1/09 (https://dejure.org/2009,4072)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 6 U 1/09 (https://dejure.org/2009,4072)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 7 UWG; 45 d TKG; 13 TKV
    Einwilligung für Werbeanrufe nur vom Anschlussinhaber erforderlich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung nach Kündigung des Anschlusses unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Telefonwerbung zur Rückgängigmachung einer Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 219 (Ls.)
  • MMR 2009, 860
  • K&R 2009, 804
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 25.11.2008 - 11 O 110/07

    Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern auf deren privaten

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 1/09
    1.) Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 25.11.2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 110/07 - werden unter Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach Maßgabe von Ziffer 2 ) dieses Urteils zurückgewiesen.
  • LG Karlsruhe, 17.11.2016 - 15 O 75/16

    Unlauterkeit von Telefonwerbung bei Einwilligung eines Mitanschlussinhabers

    Verboten ist es hingegen, sozusagen die Gelegenheit zu nutzen und gegenüber dem Gesprächspartner zu werben, denn insoweit würde es zumindest an einer vorherigen Einwilligung fehlen (ebenso OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 6 U 1/09, BeckRS 2009, 15806).

    b) Die Kammer ist insoweit nicht der Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 05.06.2009, a.a.O.), ein Gericht sei nicht in der Lage, als "Minus" des formulierten abstrakt gefassten Antrags über eine konkrete Verletzungsform zu befinden.

  • OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11

    Unterlassungsansprüche wegen Übermittlung von Werbe-SMS an einen

    Von dem Verbot erfasst werden sollen keine Fälle, in denen vom Anschlussinhaber vorher eine Einwilligung zur Zusendung von Werbe-SMS erteilt wurde, unter dem Anschluss aber ein Dritter erreicht wird, der keine entsprechende Erklärung abgegeben hat (vgl. zu einer solchen Konstellation bei der Telefonwerbung Senat, MMR 2009, 860 = GRUR-RR 2010, 219 [Ls.]).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 14 U 64/11

    Verbot unzulässiger Werbung durch Telefonanrufe nach § 7 I, II Nr. 2 Alt.1 UWG.

    Dadurch ist allenfalls der Anruf unter der von dem Einwilligenden angegebenen Telefonnummer gedeckt (so Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.06.2009, 6 U 1/09, Bl. 240 f. d.A.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1431
OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 13 U 92/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,1431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit einer nach altem Recht wegen Formmangels unwirksamen und nach Wegfall des Schriftformerfordernisses fortgesetzten Ausschließlichkeitsvereinbarung; räumlich relevanter Markt eines Pressegrossisten

  • openjur.de

    §§ 34, 20 GWB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 GWB; § 20 GWB
    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher örtlicher Markt im Verhältnis zwischen einem Pressegrossisten und einem Verlag; Anspruch auf Gleichbehandlung mit Pressegrossisten in anderen Vertragsgebieten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher örtlicher Markt im Verhältnis zwischen einem Pressegrossisten und einem Verlag; Anspruch auf Gleichbehandlung mit Pressegrossisten in anderen Vertragsgebieten

  • rechtsportal.de

    GWB (a.F.) § 34; GWB § 20
    Pressegrossist; Ausschließlichkeit; Marktabgrenzung; Formmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ein Verlag ist nicht zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Verpflichtung eines Verlags zur ausschließlichen Belieferung eines Pressegrossisten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlag nicht zur zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    10 Jahre später

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsberatung schützt nicht vor Unkenntnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlag ist nicht zur ausschließlichen Belieferung mit Presseerzeugnissen verpflichtet - Keine unzulässige Behinderung oder Diskriminierung nach dem Kartellrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 7
  • GRUR-RR 2010, 219
  • afp 2010, 139
  • afp 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb -

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Dieser Vortrag genügt den Anforderungen, die an einen auf Belieferung gerichteten Leistungsantrag zu stellen sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, zitiert nach juris, Tz. 9; Emmerich in Immenga/ Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 33 Rdnr. 102).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die Beklagte zudem auch marktbeherrschend ist, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    bb) Inwieweit es bei der vorliegenden Fallkonstellation, bei der - wie ausgeführt - es dem bislang belieferten Unternehmen grundsätzlich offen steht, eine (Weiter-)Belieferung zu den mit dem Drittunternehmen vereinbarten Konditionen zu verlangen, es zur Wirksamkeit der Kündigung einer besonderen Umstellungsfrist bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, zitiert nach juris, Tz. 34), kann dahinstehen.
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Eine Bestätigung gemäß § 141 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die bestätigenden Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - IX ZR 130/02, zitiert nach juris, Tz. 14 ff.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, zitiert nach juris, Tz. 24; im Überblick: Bornkamm in Langen/Bunte, a. a. O., Anhang zu § 34 a Rdnr. 10).
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Ob die Formunwirksamkeit dieser mündlich getroffenen Abrede auch die Formunwirksamkeit des schriftlichen Vertrages vom 12. November 1965 zur Folge hatte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - KZR 28/91, zitiert nach juris, Tz. 12 f., 15), bzw., ob der schriftlich abgefasste Vertrag ggf. aus anderen Gründen (form-) unwirksam war, kann an dieser Stelle dahinstehen.
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Bejaht hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen Treu und Glauben auch in einem Fall, in dem die Parteien den Vertrag über längere Zeit praktiziert haben und die eine Seite hieraus erhebliche Vorteile gezogen hat, die nicht auf andere Weise kompensiert werden konnten, wobei hinzu kam, dass jene Vertragspartei für den Formmangel des Vertrages verantwortlich war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 130/02

    Schadenseintritt bei Anwalts- oder Steuerberaterhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Eine Bestätigung gemäß § 141 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die bestätigenden Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - IX ZR 130/02, zitiert nach juris, Tz. 14 ff.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, zitiert nach juris, Tz. 24; im Überblick: Bornkamm in Langen/Bunte, a. a. O., Anhang zu § 34 a Rdnr. 10).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    b) Die vertragliche Regelung, wonach die Klägerin in ihrem Vertragsgebiet alleiniger Presse-Grossist sein sollte, ist nicht dadurch wirksam geworden, dass die Beklagte zeitlich nach dem 1. Januar 1999, mithin zu einem Zeitpunkt, als das Formerfordernis nicht mehr galt, in ein Vertragsverhältnis eingetreten ist, das die Klägerin ursprünglich mit einem Dritten geschlossen hatte (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 141/98, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Die Änderung einer bislang geübten Geschäftspraktik eines Normadressaten des § 20 Abs. 1 GWB bedarf nur unter dem Gesichtspunkt, dass mit ihr eine unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen verbunden ist, der sachlichen Rechtfertigung (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - KZR 6/97, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • BGH, 13.07.2004 - KVR 2/03

    Kartellsenat zum fusionsbedingten Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
    Die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes vollzieht sich nach dem Kriterium der Austauschmöglichkeiten aus Sicht der Abnehmerdisponenten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - KVR 2/03, zitiert nach juris, Tz. 10; im Überblick: Möschel in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., § 19 Rdnr. 35).
  • OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15

    Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines

    Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.2007 - 1 U 151/06; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09).
  • LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
    Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3124
OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09 (https://dejure.org/2009,3124)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2009 - 6 U 4/09 (https://dejure.org/2009,3124)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 6 U 4/09 (https://dejure.org/2009,3124)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lawblog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kredit-Werbung mit "Ab-Zins zulässig

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für einen Privatkredit

  • kanzlei.biz

    Blickfang effektiver Jahreszins

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 2; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 6; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Blickfang effektiver Jahreszins

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 4 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für einen Privatkredit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Kreditwerbung "Ab 4,44% effe.p.a." rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Internet-Werbung für Kredit mit Aussage "Ab 4,44 % eff.p.a."

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Internetwerbung Ab 4,44 % eff. p. a.* für Privatkredit nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 219 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 239
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Für die Blickfangwerbung entspricht es neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die zusammenfassende Darstellung bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 27. Aufl., § 5 Rz 2.98), dass diese nicht mehr - wie früher - schon bei isolierter Betrachtung wahr sein muss, vielmehr kann es, wie der BGH insbesondere in den Fällen der Handy- und Computerwerbung entschieden hat (GRUR 99, 264, - "Handy für 0, 00 DM"; GRUR 2003, 163 - "Computerwerbung II"), genügen, den Verbraucher durch einen klaren und unmissverständlichen (auch Sternchen-) Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des durch den Blickfang beworbenen Angebotes hinzuweisen.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Vor Ablauf der Umsetzungsfrist sind die Gerichte grundsätzlich (noch) nicht zur Beachtung von Richtlinien verpflichtet (BGH NJW-RR 08, 1726 f, RZ 27 - "ICON"; NJW 98, 2208, 2211 - "Testpreis-Angebot").
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Für die Blickfangwerbung entspricht es neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die zusammenfassende Darstellung bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 27. Aufl., § 5 Rz 2.98), dass diese nicht mehr - wie früher - schon bei isolierter Betrachtung wahr sein muss, vielmehr kann es, wie der BGH insbesondere in den Fällen der Handy- und Computerwerbung entschieden hat (GRUR 99, 264, - "Handy für 0, 00 DM"; GRUR 2003, 163 - "Computerwerbung II"), genügen, den Verbraucher durch einen klaren und unmissverständlichen (auch Sternchen-) Hinweis auf einschränkende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des durch den Blickfang beworbenen Angebotes hinzuweisen.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Vor Ablauf der Umsetzungsfrist sind die Gerichte grundsätzlich (noch) nicht zur Beachtung von Richtlinien verpflichtet (BGH NJW-RR 08, 1726 f, RZ 27 - "ICON"; NJW 98, 2208, 2211 - "Testpreis-Angebot").
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Ein mit bestehender Wiederholungsgefahr begründeter Anspruch setzt voraus, dass die beanstandete Handlung nicht nur im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (noch) wettbewerbswidrig ist, sondern auch im Zeitpunkt des Verletzungsfalles bereits wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 09, 173 - "bundesligakarten.de"; GRUR 08, 438 -. "Oddset" mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH in Tz 14).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 6 U 4/09
    Ein mit bestehender Wiederholungsgefahr begründeter Anspruch setzt voraus, dass die beanstandete Handlung nicht nur im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (noch) wettbewerbswidrig ist, sondern auch im Zeitpunkt des Verletzungsfalles bereits wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 09, 173 - "bundesligakarten.de"; GRUR 08, 438 -. "Oddset" mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH in Tz 14).
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 108/09

    Ticket ab 19,90 EUR - Werbung im Internet: Irreführung bei dem Bewerben des

    Vielmehr kann es genügen, den Verbraucher durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis auf einschränkende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des durch den Blickfang beworbenen Angebotes hinzuweisen (BGH GRUR 1999, 264, 267 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; OLG Köln, Urt. v. 26. Juni 2009, 6 U 4/09, Rn. 8 f. - zitiert nach juris; OLG Koblenz GRUR-RR 2009, 262, 263f. - Dankeschön auspacken; OLG Hamm GRUR-RR 2010, 36 - 24 Stunden Lieferservice).

    Eine solche einen Irrtum ausschließende Aufklärung setzt voraus, dass der aufklärende Hinweis an dem Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 1999, 264, 267 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; OLG Köln, Urt. v. 26. Juni 2009, 6 U 4/09, Rn. 8 f. - zitiert nach juris; OLG Koblenz GRUR-RR 2009, 262, 263f. - Dankeschön auspacken; OLG Hamm GRUR-RR 2010, 36 - 24 Stunden Lieferservice; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 5 Rn. 2.98).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    So sind auch im Rahmen von Blickfangwerbung weitere Produkthinweise in Sternchenauflösungen üblich und werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und von den Instanzgerichten auch für zulässig gehalten, solange die Hinweise klar und unmissverständlich sind, der Hinweis am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366, S. 6; OLG Köln, NJOZ 2010, 732), wenn also ein situationsadäquat aufmerksamer Durchschnittsverbraucher sie wahrnimmt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; BGH, NJW 2008, 1595, 1596 - Umsatzsteuerhinweis).
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