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Rechtsprechung
   OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6521
OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30. April 2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Spielbankwerbung als Wettbewerbsverstoß: Aktivlegitimation der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; gezielte Werbung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Werbung für eine Spielbank und Spielbankautomaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; GlüStV § 2 Satz 2; ; GlüStV § 5 Abs. 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; SpielbG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Casino Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Gezielt auffordernde Glücksspiel-Werbung für Spielbanken unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 38 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.

    Denn der Klägerin gehören sämtliche Industrie- und Handelskammern an, die ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen innerhalb ihres weiten Aufgabenbereichs aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation der Klägerin vermitteln (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 759 - Selbsternannter Sachverständiger).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 73 - Telefonieren für 0 Cent!, Tz. 15 m. w. N.).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glücksspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. Senat WRP 2008, 972, 974 - Jackpot-Werbung).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte des Weiteren auf das Urteil des BayVGH vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558, Rdn. 83 ff; die dort vorgenommene Auslegung von § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV steht nicht im Widerspruch zur Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im Streitfall.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte im vorliegenden Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02, in juris dokumentiert.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    c) Bei den Werberegelungen in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH WRP 2008, 1376, Tz. 50 - Post-Wettannahmestelle; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4, Rdn. 11.137b).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Es ist daher von Dienstleistungen "verwandter Art" auszugehen, die demselben Markt iSd. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zuzurechnen sind (vgl. in Bezug auf Glücksspielangebote innerhalb und außerhalb von Spielbanken auch OLG München, Urt. v. 30.04.2009, Az. 29 U 5351708 = BeckRS 2009, 16644; LG Berlin, Urt. v. 06.06.2019, Az. 16 O 67/18, Anl. CBH 34, AH II).
  • LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13

    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei

    Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation dem Kläger vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1994, I ZR 138/92; OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 29 U 5351/08).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Dies kann insbesondere bei einer großformatigen Abbildung attraktiver und sichtlich zufriedener Menschen, die sich dem Glücksspiel hingeben oder (vermeintlich) das Ambiente prägen, anzunehmen sein (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014).
  • OLG München, 27.04.2023 - 29 U 7344/21

    Irische Impotenzfernbehandlung

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; Senat, WRP 2009, 1014, 1015 - TATENDRANG).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II ; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG ; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung ; sämtlich in [...] nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Die Klage des aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimierten Klägers (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014, bei juris Rz. 22; OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 26) ist mit dem Hauptklageantrag zulässig, aber unbegründet.
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 4 U 130/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tierfuttermittel; Klagebefugnis von

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20

    Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 -29 U 3580/07 - TATENDRANG; Beschl. v. 22. April 2008 -29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; sämtlich in juris nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    b) Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Antragstellerin (vgl. BGH GRUR 1997, 758 [759] - Selbsternannter Sachverständiger; Senat WRP 2009, 1014 [1015]; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. Rz. 2.29; jeweils m. w. N.) ist auch im Streitfall davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorliegen.
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

  • LG München I, 23.12.2010 - 17 HKO 2564/09

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen dem Minderjährigenschutz dienende

  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2009 - I-4 U 186/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5574
OLG Hamm, 03.03.2009 - I-4 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - I-4 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - I-4 U 186/08 (https://dejure.org/2009,5574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    SpielV § 3; ; SpielV § 3 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; GewO § 33 Abs. 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Benachbarte Spielhallen als Einheit

  • rechtsportal.de

    SpielV § 3 Abs. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zulässigkeit der Aufstellung von mehr als 12 Geldspielgeräten in zwei benachbarten, formal getrennten Spielhallen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    In Spielhalle dürfen maximal 12 Spielgeräte aufgestellt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zahlenmäßige Beschränkung von Spielgeräten auf 12 Stück pro Spielhalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.3222

    Spielhallenerlaubnis; optische Sonderung; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs

    Eine Fallkonstellation, in der der Spieler "mit der Kaffeetasse in der Hand" zwischen des Spielhallen wechselt, ohne "neutrale" Flächen zu betreten (so OLG Hamm vom 3.3.2009, Az. 4 U 186/08 -juris), liegt ersichtlich gerade nicht vor.
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Rechtsprechung
   LG München I, 06.10.2009 - 33 O 8501/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24578
LG München I, 06.10.2009 - 33 O 8501/09 (https://dejure.org/2009,24578)
LG München I, Entscheidung vom 06.10.2009 - 33 O 8501/09 (https://dejure.org/2009,24578)
LG München I, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 33 O 8501/09 (https://dejure.org/2009,24578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbands; Werbung einer Lotto-Annahmestelle mit unzutreffenden Angaben über die Höhe des aktuellen Jackpots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern erneut wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt

  • gig-verband.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern erneut wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt // LG München I verbietet Lotto Bayern Werbung mit falschen Jackpot-Angaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus LG München I, 06.10.2009 - 33 O 8501/09
    Anders verhalte es sich - unter Verweis unter anderem auf die Entscheidung "Produktwerbung" des BGH in GRUR 1997, 681 -, wenn die Auswahl des Inanspruchgenommenen diskriminierend erfolge, was der Fall sei, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen Außenstehende und nicht gegen Mitglieder vorgehe, vielmehr deren Wettbewerbsverstöße planmäßig dulde.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG München I, 06.10.2009 - 33 O 8501/09
    So führt der BGH in der Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" - GRUR 2007, 890 ff - aus (Rz. 22):.
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