Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08   

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https://dejure.org/2010,1745
BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,1745)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - I ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,1745)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,1745)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a ZPO
    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mögliches Vorliegen irreführender Bezeichnungen durch die Verwendung des Wortteils "Bundesdruckerei" bei privatisierten ehemaligen Unternehmen des Bundes

  • kanzlei.biz

    Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen irreführend

  • rewis.io

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 22; HGB § 24; ZPO § 91a
    Mögliches Vorliegen irreführender Bezeichnungen durch die Verwendung des Wortteils "Bundesdruckerei" bei privatisierten ehemaligen Unternehmen des Bundes

  • rechtsportal.de

    HGB § 22 ; HGB § 24 ; ZPO § 91a
    Mögliches Vorliegen irreführender Bezeichnungen durch die Verwendung des Wortteils "Bundesdruckerei" bei privatisierten ehemaligen Unternehmen des Bundes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Firmenbestandteil "Bundes-""

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigung; Bezeichnung als "Bundesdruckerei" irreführend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Zur Frage, wann eine Irreführung durch Meinungsumfragen belegt ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Zu der Frage, wann eine Irreführung durch eine Meinungsumfrage belegt ist

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Bundesdruckerei" kann irreführend und damit unzulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwendung "Bundesdruckerei" in Firmenname wettbewerbsrechtliche Irreführung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Bundes": in Firmenname irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08
    Auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei).

    Gehören die Adressaten der Werbeaussage verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; vgl. auch BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 Tz. 38 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 5 Rdn. 2.75; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 5 Rdn. 125).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. März 2007 als möglichen Verkehrskreis ausdrücklich auch die Lieferanten der Beklagten zu 2 genannt (BGH GRUR 2007, 1079 Tz. 38 - Bundesdruckerei).

    In seinem Urteil vom 29. März 2007 hat der Senat ausgeführt, dass es für potentielle Kunden von erheblicher Bedeutung ist, ob sie ein Unternehmen mit verlässlicher Bonität beauftragen, da eine Zusammenarbeit im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder gar einer Insolvenz erheblich erschwert wird (BGH GRUR 2007, 1079 Tz. 28 - Bundesdruckerei).

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08
    1. Die Erledigung der Hauptsache kann noch in der Rechtsmittelinstanz, auch noch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde, erklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076; Beschl. v. 30.9.2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02, GRUR 2007, 448 Tz. 12).

    Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Beschwerde- und gegebenenfalls des Revisionsverfahrens zu berücksichtigen (BGH WRP 2005, 126).

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08
    1. Die Erledigung der Hauptsache kann noch in der Rechtsmittelinstanz, auch noch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde, erklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076; Beschl. v. 30.9.2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02, GRUR 2007, 448 Tz. 12).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08
    Gehören die Adressaten der Werbeaussage verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; vgl. auch BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 Tz. 38 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 5 Rdn. 2.75; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 5 Rdn. 125).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08
    1. Die Erledigung der Hauptsache kann noch in der Rechtsmittelinstanz, auch noch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde, erklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076; Beschl. v. 30.9.2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZR 249/02, GRUR 2007, 448 Tz. 12).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 4 U 39/22

    Irreführende Werbeaussagen über eine Wundauflage; Verstoß gegen eine

    Gehören die Adressaten der Werbeaussage dabei verschiedenen Kreisen (hier: medizinische Fachkreise, aber auch das allgemeine Publikum) an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759 - Bundesdruckerei und Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).

    Gehören die Adressaten der Werbeaussage dabei - wie hier - verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759, Rn. 11 mwN. - Bundesdruckerei; Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, GRUR 2004, 244, Rn. 23 - Marktführerschaft, jew. zit. nach juris).

  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 38 O 84/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bewerbung des Produkts "apoGirokonto" als

    Beurteilungsmaßstab sind alle von einer geschäftlichen Handlung angesprochenen Verkehrskreise; gehören die Adressaten verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei [unter III 1]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 3]; Beschluss vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08 [unter II 2 a]).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Spricht eine Werbung mehrere Verkehrskreise an, ist eine Aussage bereits dann irrenführend, wenn sie einen der angesprochenen Verkehrskreis irreführt (BGH, Beschluss vom 11.02.2010, I ZR 154/08; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 39. Aufl. 2021, § 5 Rn. 164).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09

    Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten

    Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Beschwerde- und gegebenenfalls des Revisionsverfahrens zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759 Rn. 8 mwN.).
  • BGH, 10.02.2016 - I ZB 36/15

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge; Erklärung der

    Die Erledigung der Hauptsache kann noch in der Rechtsmittelinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759 Rn. 8 - Bundesdruckerei, mwN), auch noch während des Rechtsbeschwerdeverfahrens erklärt werden (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, NJW 2007, 2993 Rn. 6 ff.).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 34 O 34(17
    Beurteilungsmaßstab sind alle von einer geschäftlichen Handlung angesprochenen Verkehrskreise; gehören die Adressaten verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei [unter III 1]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 3]; Beschluss vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08 [unter II 2 a]).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Beurteilungsmaßstab sind alle von einer geschäftlichen Handlung angesprochenen Verkehrskreise; gehören die Adressaten verschiedenen Kreisen an, so reicht die Irreführung in einem dieser Kreise aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei [unter III 1]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 3]; Beschluss vom 11. Februar 2010 - I ZR 154/08 [unter II 2 a]).
  • BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09

    Stadtwerke Dachau

    In diesem Zusammenhang ist auch erheblich, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 -Az. I ZR 122/04 GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. 29 U 5133/03 -Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig unter dem Az. I ZR 154/08) entwickelten Grundsätzen sogar wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 51/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Staatsballett" - im Rahmen der

    Der Bundesgerichtshof und ihm nachfolgend das Oberlandesgericht München sahen einen Wettbewerbsverstoß durch Irreführung nach §§ 3, 5 Abs. 1 UWG darin, dass die Geschäftsbezeichnung "Bundesdruckerei" geeignet ist, bei den Marktteilnehmern unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse hervorzurufen (BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urt. v. 19. Juni 2008 - 29 U 5133/03; BGH, Beschl. v. 11. Februar 2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759).
  • BPatG, 14.10.2013 - 27 W (pat) 38/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bolschoi Staatsballett (Wort-Bild-Marke)" - die

    Der Bundesgerichtshof und ihm nachfolgend das Oberlandesgericht München sahen einen Wettbewerbsverstoß durch Irreführung nach §§ 3, 5 Abs. 1 UWG darin, dass die Geschäftsbezeichnung "Bundesdruckerei" geeignet ist, bei den Marktteilnehmern unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse hervorzurufen (BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urt. v. 19. Juni 2008 - 29 U 5133/03; BGH, Beschl. v. 11. Februar 2010 - I ZR 154/08, WRP 2010, 759).
  • BPatG, 10.09.2013 - 27 W (pat) 42/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Nationalballett" - die Berühmung

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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4577
BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,4577)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - I ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,4577)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - I ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,4577)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache; Darstellung von Produkten als Imitation oder Nachahmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08
    Der von der Beschwerde mit Schriftsatz vom 6. Juli 2009 angeführten Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Juni 2009 (C-487/07, GRUR 2009, 756 - L´Oréal/Bellure) lag eine vergleichende Werbung durch Verwendung von Duftvergleichslisten zugrunde (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 52, 66 - L´Oréal/Bellure).

    Das Berufungsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 75 - L´Oréal/Bellure) und des Senats (GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung; BGH, Urt. v. 1.10.2009 - I ZR 94/07 Tz. 29 - Oracle) zutreffend davon ausgegangen, dass eine Darstellung im Sinne der genannten Vorschriften keine explizite Bezeichnung als Imitation erfordert, sondern bereits eine implizite Bezugnahme auf das Originalparfüm genügen kann (BU S. 5 Abs. 2).

    Da das Berufungsgericht eine unlautere Imitationswerbung rechtsfehlerfrei verneint hat, fehlt es auch an hinreichenden Anhaltspunkten für eine unlautere Rufausnutzung (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 79 - L´Oréal/Bellure).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08
    Es hat sich dabei in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 2007 (I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) gestützt.

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist insoweit nicht geboten (vgl. BGH GRUR 2008, 628 Tz. 33 - Imitationswerbung).

    Das Berufungsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 75 - L´Oréal/Bellure) und des Senats (GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung; BGH, Urt. v. 1.10.2009 - I ZR 94/07 Tz. 29 - Oracle) zutreffend davon ausgegangen, dass eine Darstellung im Sinne der genannten Vorschriften keine explizite Bezeichnung als Imitation erfordert, sondern bereits eine implizite Bezugnahme auf das Originalparfüm genügen kann (BU S. 5 Abs. 2).

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08
    Das Berufungsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 75 - L´Oréal/Bellure) und des Senats (GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung; BGH, Urt. v. 1.10.2009 - I ZR 94/07 Tz. 29 - Oracle) zutreffend davon ausgegangen, dass eine Darstellung im Sinne der genannten Vorschriften keine explizite Bezeichnung als Imitation erfordert, sondern bereits eine implizite Bezugnahme auf das Originalparfüm genügen kann (BU S. 5 Abs. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - I ZR 147/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7754
BGH, 29.04.2010 - I ZR 147/09 (https://dejure.org/2010,7754)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - I ZR 147/09 (https://dejure.org/2010,7754)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - I ZR 147/09 (https://dejure.org/2010,7754)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, §§ 233 ff ZPO, § 544 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrend einzureichender Schriftsätze; Fehler der Kanzleiangestellten - Ausgangskontrolle

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand infolge einer Versagung der Ausgangskontrolle im Büro eines Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrend einzureichender Schriftsätze; Fehler der Kanzleiangestellten - Ausgangskontrolle

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrend einzureichender Schriftsätze; Fehler der Kanzleiangestellten - Ausgangskontrolle

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 ff.
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand infolge einer Versagung der Ausgangskontrolle im Büro eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gewährt bei zuverlässiger Büroangestellter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - I ZR 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8213
BGH, 01.07.2010 - I ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,8213)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - I ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,8213)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - I ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,8213)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 291 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 ZPO
    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess: Zueigenmachen der in einem gerichtlichen Hinweis angeführten Tatsachen - Gerichtsbekannt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu Eigen machen einer mittlerweile "gerichtbekannten" Tatsache bzgl. einer Zustimmung eines gerichtlichen Hinweises durch einen Prozessbeteiligten

  • rewis.io

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess: Zueigenmachen der in einem gerichtlichen Hinweis angeführten Tatsachen - Gerichtsbekannt

  • ra.de
  • rewis.io

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess: Zueigenmachen der in einem gerichtlichen Hinweis angeführten Tatsachen - Gerichtsbekannt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Zu Eigen machen einer mittlerweile "gerichtbekannten" Tatsache bzgl. einer Zustimmung eines gerichtlichen Hinweises durch einen Prozessbeteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Zu Eigen machen einer mittlerweile "gerichtbekannten" Tatsache bzgl. einer Zustimmung eines gerichtlichen Hinweises durch einen Prozessbeteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20

    Zum Nachweis der Vortäuschung des Versicherungsfalles bei behaupteter mutwilliger

    Im Übrigen haben sowohl der Kläger als auch die Beklagte im Rahmen ihrer Berufungserwiderung mehrfach und zum Teil wiederholt auf den Inhalt der beigezogenen Akten Bezug genommen; insbesondere die Beklagte hat dadurch auch erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie sich dem Standpunkt des Landgerichts anschließt und sich die auf diese Weise eingeführten Tatsachen im Rahmen ihres Vortrags zu eigen machen will; spätestens damit ist dem Beibringungsgrundsatz jedenfalls genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - I ZR 61/09, GRUR-RR 2010, 407).
  • LG Lüneburg, 24.01.2023 - 3 O 85/22

    Schmerzensgeld; Scraping; Social media; Datenschutz

    Bleiben seine Ausführungen unwidersprochen, ist davon auszugehen, dass die begünstigte Partei sie sich stillschweigend zu eigen macht (vgl. Vorwerk/Wolf/Bacher, BeckOK ZPO, 47. Edition, Stand: 1.12.2022, § 291, Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - I ZR 61/09 , beck-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09   

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https://dejure.org/2010,8087
BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,8087)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2010 - I ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,8087)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2010 - I ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,8087)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 101a Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines Besichtigungsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgriff auf die Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts eines Auskunftsanspruchs für die Bemessung des Streitwerts eines Besichtigungsanspruchs

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines Besichtigungsanspruchs

  • rewis.io

    Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines Besichtigungsanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines Besichtigungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    UrhG § 101a Abs. 1 S. 1; EGZPO § 26 Nr. 8
    Rückgriff auf die Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts eines Auskunftsanspruchs für die Bemessung des Streitwerts eines Besichtigungsanspruchs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    "Streitwert eines Besichtigungsanspruchs"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09
    Der Auskunftsanspruch ist in der Regel mit einem Zehntel bis einem Viertel des Werts des Hauptanspruchs zu bewerten; dabei ist der Wert des Auskunftsanspruchs umso höher zu bemessen, je mehr der Kläger zur Begründung seines Hauptanspruchs auf die Auskunftserteilung angewiesen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 119 Tz. 4 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09
    Der Auskunftsanspruch ist in der Regel mit einem Zehntel bis einem Viertel des Werts des Hauptanspruchs zu bewerten; dabei ist der Wert des Auskunftsanspruchs umso höher zu bemessen, je mehr der Kläger zur Begründung seines Hauptanspruchs auf die Auskunftserteilung angewiesen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 119 Tz. 4 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 22.10.2019 - 2 W 76/19

    Besichtigungsanspruch nach sogenannter Düsseldorfer Praxis; Glaubhaftmachung von

    Der Auskunftsanspruch ist in der Regel mit einem Zehntel bis einem Viertel des Werts des Hauptanspruchs zu bewerten, wobei der Wert des Auskunftsanspruchs umso höher zu bemessen ist, je mehr der Kläger zur Begründung seines Hauptanspruchs auf die Auskunftserteilung angewiesen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 31.03.2010 - I ZR 27/09, BeckRS 2010, 11845).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZR 344/14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Mindestbeschwer;

    Den Wert der Beschwer und damit die besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. März 2010 - I ZR 27/09, WRP 2010, 902, 903 und vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728).
  • OLG München, 12.01.2011 - 6 W 2399/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines einstweiligen

    Vielmehr handelt es sich dabei um einen Hilfsanspruch zur Ermöglichung der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzung (vgl. BGH GRUR 2002, 1046, 1047 unter II.1 - Faxkarte; ebenso WRP 2010, 902 zur Frage der Streitwertbemessung unter Hinweis auf den Hilfscharakter des Anspruchs), sodass die Berücksichtigung des Ergebnisses des Besichtigungsverfahrens, nämlich ob es zum Nachweis einer Schutzrechtsverletzungsverletzung brauchbare Ergebnisse gebracht hat, nicht als sachwidrige Vermengung der Voraussetzungen des Besichtigungsverfahrens mit der Verletzungsfrage angesehen werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08   

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https://dejure.org/2010,5640
BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08 (https://dejure.org/2010,5640)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Fehlende Plausibilität der Glaubhaftmachung - Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen der Verwechslung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren durch eine Kanzleimitarbeiterin auf die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Urt. v. 22.3.2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08
    Das Berufungsgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, dass sich die Beklagte keine Fehler der Büroangestellten ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (BGH, Beschl. v. 12.8.1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14

    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 7 = ZfBR 2012, 765; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5 m.w.N.), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 30/19

    Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 17/18

    Sorgetragen des Rechtsanwalts für die Einhaltung der Frist trotz Übertragung der

    Der Kläger hat keinen Sachverhalt vorgetragen, der die Annahme eines ihm gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbaren Verschuldens seiner Prozessbevollmächtigten ausschlösse (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 15; vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, BeckRS 2010, 3137 Rn. 8; vom 20. Oktober 2010 - IV ZB 11/10, BeckRS 2010, 26918 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 74/11, NJW-RR 2012, 662 Rn. 5), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 10.05.2022 - VI ZB 4/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Sie ist aber unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5; vom 14. April 2020 - VIII ZB 27/19, juris Rn. 1; jeweils mwN), nicht erfüllt sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2010 - KVZ 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10376
BGH, 08.06.2010 - KVZ 46/09 (https://dejure.org/2010,10376)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - KVZ 46/09 (https://dejure.org/2010,10376)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - KVZ 46/09 (https://dejure.org/2010,10376)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 GWB, § 74 Abs 2 Nr 1 GWB, Art 20 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verfügung des Bundeskartellamtes: Feststellung eines Verstoßes des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter gegen das Boykottverbot - Boykott der Milchbauern

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Aufrufs zum Boykott der von Milchviehhaltern belieferten Molkereien i.R.e. Milchpreisoffensive

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verfügung des Bundeskartellamtes: Feststellung eines Verstoßes des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter gegen das Boykottverbot - Boykott der Milchbauern

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verfügung des Bundeskartellamtes: Feststellung eines Verstoßes des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter gegen das Boykottverbot - Boykott der Milchbauern

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Aufrufs zum Boykott der von Milchviehhaltern belieferten Molkereien i.R.e. Milchpreisoffensive

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde; Milchpreise im Einzelhandel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2006 - KVZ 41/05

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im kartellrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVZ 46/09
    Ein Nachschieben von Zulassungsgründen ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVZ 23/95, WuW/E BGH 3035 f. - Nichtzulassungsbeschwerde; KVZ 41/05, juris, Tz. 6; Nothdurft in MünchKomm.GWB, § 75 Rdn. 8).
  • BGH, 19.12.1995 - KVZ 23/95

    Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellrechtsverfahren - Begriff der Divergenz

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVZ 46/09
    Ein Nachschieben von Zulassungsgründen ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVZ 23/95, WuW/E BGH 3035 f. - Nichtzulassungsbeschwerde; KVZ 41/05, juris, Tz. 6; Nothdurft in MünchKomm.GWB, § 75 Rdn. 8).
  • BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20

    BGH überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

    Die Rechtsfrage kann sich, wie das Bundeskartellamt zu Recht geltend macht, angesichts des gesetzlichen Sofortvollzugs von Untersagungsverfügungen nach § 32 Abs. 1 GWB (vgl. § 64 Abs. 1 GWB) und der Komplexität der Materie, welche eine kurzfristige Bescheidung eines Antrags nach § 65 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht immer ermöglicht, in einer unbestimmten Vielzahl von Kartellverwaltungsverfahren für eine Vielzahl von Personen und Unternehmen stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVZ 46/09, NJOZ 2010, 1923 Rn. 10 - Boykott der Milchbauern).
  • OLG München, 01.03.2022 - 8 U 2845/21

    Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers über einen eingeschränkten

    Dass eine Vielzahl von Anlegern desselben Fonds oder von Schwester-Fonds betroffen sein kann, begründet eine grundsätzliche Bedeutung noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010, KVZ 46/09, NJOZ 2010, 1923 zur Parallelregelung des § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB - Boykott der Milchbauern -).
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