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   OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09   

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https://dejure.org/2009,3316
OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 41
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    In welchem Umfang dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls; der Erfahrungssatz, dass der Verkehr den Wortanfang regelmäßig stärker beachtet, kann allerdings nicht zur Anwendung kommen, wenn der Wortanfang beschreibenden Inhalt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 784 f. - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX mwN.).

    Zum einen besteht auch bei hoher Aufmerksamkeit die Gefahr von Verwechslungen, wenn sich derart ähnliche Zeichen gegenüberstehen; dem entspricht es, dass der Bundesgerichtshof die Verwechslungsgefahr hinsichtlich der für Arzneimittel verwendeten Zeichen "NEURO-VIBOLEX" und "NEURO-FIBRAFLEX" (BGH GRUR 2004, 783, 785) bejaht hat.

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2008, 909 - Pantogast mwN.).

    Dies würde im Übrigen auch dann gelten, wenn man den beschreibenden Anteil des Zeichens höher bewertete und daher von einer nur unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft ausginge (vgl. BGH GRUR 2008, 909, 910 - Pantogast), denn angesichts der Warenidentität ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), so dass wegen der hohen Zeichenähnlichkeit gleichwohl die Gefahr besteht, dass der Verkehr die Zeichen verwechselt.

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Es handelt sich zwar um ein nicht ungebräuchliches Suffix, die Zusammenfügung dieser Wortteile zu "Enzym"-"ax" ist dem Sprachgebrauch jedoch fremd, so dass sich aus der Zusammensetzung eine Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II; BGH GRUR 1997, 845 - Immo-Data).

    Zudem hat aber ein Zeichen auch dann Unterscheidungskraft, wenn durch die Zusammensetzung ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der die Ware schlagwortartig umreißt, ohne sie konkret zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    e) Der Annahme einer Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass diese auch bei gegebener Markenähnlichkeit, identischen Waren und einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft dann aus Rechtsgründen zu verneinen wäre, wenn anderenfalls ein markenrechtlicher Schutz beschreibender Angaben gewährt würde (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2006, 60 Tz. 17 - coccodrillo).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Marken ist nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen (BGH GRUR 2006 859 Tz. 17 - Malteserkreuz).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Es handelt sich zwar um ein nicht ungebräuchliches Suffix, die Zusammenfügung dieser Wortteile zu "Enzym"-"ax" ist dem Sprachgebrauch jedoch fremd, so dass sich aus der Zusammensetzung eine Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II; BGH GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Denn beschreibende Anklänge sind zwar bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft zu berücksichtigen, eine etwa bestehende Freihaltebedürftigkeit kann aber darüber hinaus im Rahmen der Verwechslungsgefahr nicht berücksichtigt werden und kann nur unter den Voraussetzungen des § 23 Nr. 2 MarkenG zum Tragen kommen (vgl. BGH GRUR 2009, 678 Tz. 27 - POST/RegioPost; EuGH GRUR 2008, 503 Tz. 47 - adidas, zu Art. 6 Abs. 1 lit. b MarkenRL).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Das Oberlandesgericht Stuttgart wies auf die Berufung der Beklagten den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 8. Mai 2008 (abgedruckt in GRUR-RR 2008, 425) zurück.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Das Teilurteil war unzulässig, weil die Entscheidung über den vom Landgericht nicht beschiedenen Teil der Widerklage davon abhängt, ob die Klage begründet ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 379, 380).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Ferner hat es die Beklagten zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt sowie ihre Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 41).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten

    Soweit Mitbewerber - anders als die Beklagten im Streitfall - ein rechtlich geschütztes Interesse an der Verwendung eines prioritätsjüngeren ähnlich gestalteten Zeichens zu beschreibenden Zwecken oder als Bestimmungshinweis gelten machen können, ist dem bei den Schutzschranken des § 23 MarkenG Rechnung zu tragen (EuGH, GRUR 2008, 503 = WRP 2008, 767 [Rn. 48] - adidas / Marca Mode [zu Art. 3, 6 MarkenRRL]; BGH, GRUR 2009, 672 = WRP 2009, 824 [Rn. 26] - OSTSEE-POST; GRUR 2009, 678 = WRP 2009, 839 [Rn. 27] - POST / RegioPost; Senat, GRUR-RR 2010, 41 [43] - Enzymax / Enzymix).
  • BPatG, 26.09.2012 - 26 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren "PRIMAVERA/PRIMERA" - keine Verwechslungsgefahr

    Diese Grundsätze gelten jedoch nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung der Marken nicht auf deren Wortanfang, sondern auf den die Marken unterscheidenden Teilen im Inneren der Markenwörter liegt (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzymix; EuG PAVIS PROMA T-80/08, - RNAiFect/RNActive).
  • BPatG, 26.09.2012 - 26 W (pat) 27/12

    Markenbeschwerdeverfahren "Lipo Dermilax/Lipoderm" - keine Verwechslungsgefahr

    Doch gilt auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung nicht auf den Wortanfang liegt oder wenn der Wortumfang für fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend und damit kennzeichnungsschwach ist (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzy/Mix, EuG GRUR Int. 2008, 231, 232 - Catellani/CASTELLUCA).
  • BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 100/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Innova Dog Comfort (Wort-Bild-Marke)/INNOVA" -

    Doch gilt auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt oder wenn der Wortumfang für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend und damit kennzeichnungsschwach ist (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzy/Mix, EuG GRUR Int. 2008, 231, 232 - Catellani/CASTELLUCA), was für INNOVA zu gelten hat.
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