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   OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09   

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OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09 (https://dejure.org/2009,1812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2009 - 3 U 13/09 (https://dejure.org/2009,1812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 3 U 13/09 (https://dejure.org/2009,1812)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 11 HWG; 8, 4 Nr. 11 UWG
    Werbung für ein Medikament mit Stiftung Warentest-Testergebnis ist wettbewerbswidrig

  • openjur.de

    §§ 4, 3 UWG; § 11 HWG; Art. 12 GG; § 90 RL-83/2001; Art. 10 EMRK; Art. 6 EUV

  • webshoprecht.de

    Die Werbung mit Testergebnissen ist für zugelassene Medikamente nicht zulässig

  • aufrecht.de

    Läusemittel darf nicht mit "Stiftung Warentest Siegel" beworben werden

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3, 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG, Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG
    Werbung unter Verwendung des Logos der Stiftung Warentest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testergebnis der Stifung Warentest für ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; Richtlinie 2001/83/EG Art 90 lit f); ; EUV Art. 6 Abs. 2; ; EMRK Art. 10

  • kanzlei.biz

    Keine Werbung für Arzneimittel gegen Kopfläuse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testergebnis der Stifung Warentest für ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Stiftung Warentest-Siegel" auf Arzneimittel

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Arzneimittel-Werbung mit Ergebnissen der Stiftung Warentest problematisch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arzneimittel-Reklame mit Ergebnissen der Stiftung Warentest eingeschränkt möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest!

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3, 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG, Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG
    Werbung unter Verwendung des Logos der Stiftung Warentest

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Lausiges" Arzneimittel-Marketing: Werbung mit Testergebnissen ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 22.10.1986, Az. 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschluss vom 7.6.2000, Az. 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen, "solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt" (Beschluss v. 22.10.1986, Az. 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 387 - Solange II).

    Den verfassungsrechtlichen Erfordernissen ist entsprechend den in BVerfGE 73, 339 (340, 387) genannten Voraussetzungen genügt, wenn die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt.

    [juris-Rz. 63] Sonach sind auch nach der Entscheidung des Senats in BVerfGE 89, 155 Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfGE 73, 339 ) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.

    Dies erfordert eine Gegenüberstellung des Grundrechtsschutzes auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene in der Art und Weise, wie das Bundesverfassungsgericht sie in BVerfGE 73, 339 (378 bis 381) geleistet hat.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Die im sog. Maastricht-Urteil vom 12.10.1993 (Az. 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92, BVerfGE 89, 155) ausgesprochene Einschränkung, in Kooperation mit dem EuGH seine Prüfungskompetenz jedenfalls insoweit wieder ausüben zu wollen, als es um die "generelle Gewährleistung der unabdingbaren Grundrechtsstandards" gehe, findet sich im sog. "Bananenmarkt-Beschluss" vom 7.6.2000 (Az. 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147) nicht wieder, in welchem das BVerfG ausführt (Unterstreichungen stammen vom erkennenden Senat):.

    [juris-Rz. 63] Sonach sind auch nach der Entscheidung des Senats in BVerfGE 89, 155 Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfGE 73, 339 ) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.

  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    aa) Der EuGH erkennt in ständiger Rechtsprechung das Grundrecht der Berufsfreiheit als aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten geschöpften Bestandteil des ungeschriebenen Gemeinschaftsrechts an (EuGH, Urteil v. 14.5.1974, Rs. C-4/73 - Hauer, Tz. 13f.; Urteil v. 13.12.1979. Rs C-44/79 - Nold, Tz. 32; Urteil v. 10.1.1992, Rs. C-177/90 - Kühn; Blanke, in: Tettinger/Stern (hrsg.), Kölner Gemeinschafts-Kommentar Europäische Grundrechte-Charta, Art. 15 Rz. 10).

    Als gemeinschaftsbezogene Gemeinwohlzwecke hat der EuGH etwa die gemeinsame Marktorganisation (Rs. C-280/93 - Bananenmarktordnung; Urteil v. 10.1.1992, Rs. C-177/90 - Kühn; Rs. C-306/93 - Winzersekt) oder völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten anerkannt (Rs. C-200/96 - Metronome Musik; siehe Pernice/Mayer, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Kommentar, nach Art. 6 EUV Rz. 130).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 22.10.1986, Az. 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschluss vom 7.6.2000, Az. 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen.

    Die im sog. Maastricht-Urteil vom 12.10.1993 (Az. 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92, BVerfGE 89, 155) ausgesprochene Einschränkung, in Kooperation mit dem EuGH seine Prüfungskompetenz jedenfalls insoweit wieder ausüben zu wollen, als es um die "generelle Gewährleistung der unabdingbaren Grundrechtsstandards" gehe, findet sich im sog. "Bananenmarkt-Beschluss" vom 7.6.2000 (Az. 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147) nicht wieder, in welchem das BVerfG ausführt (Unterstreichungen stammen vom erkennenden Senat):.

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    a) Das Tatbestandsmerkmal der fachlichen Empfehlung ist vor dem Hintergrund des Zwecks der Norm zu verstehen, die einerseits die Gefahr der Irreführung darüber ausschließen soll, das genannte Arzneimittel sei umfassend geprüft und zur Krankheitsbehandlung ohne Berücksichtigung des individuellen Falles geeignet, sowie anderseits der Gefahr vorbeugen soll, dass fachunkundige Verbraucher in ihrem Glauben an ärztliche Autorität und die damit verbundene Suggestivwirkung unsachlich beeinflusst und veranlasst werden, den Werbeangaben mit einer unangebrachten Sorglosigkeit zu vertrauen (siehe nur BGH GRUR 1998, 498, 500 - Fachliche Empfehlung III; BGH NJW 1998, 815 - Fachliche Empfehlung II; Doepner, HWG, 2. Aufl. 2000, § 11 Nr. 2 Rz. 4f.).

    cc) Eine "Empfehlung" liegt bereits dann vor, wenn für den Verkehr der Eindruck entsteht, das Heilmittel werde von fachlicher Seite als therapeutisch geeignet angesehen (BGH GRUR 1998, 498, 500 - Fachliche Empfehlung III; Doepner a.a.O. Rz. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Diese Verfahrensweise lässt sich auf die Ebene der Fachgerichte übertragen, hier allerdings mit der aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG folgenden Maßgabe, dass an die Stelle der Inzidentkontrolle nach dem Maßstab des deutschen Rechts eine solche nach dem Maßstab des europäischen Rechts zu treten hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 9.1.2001, Az. 1 BvR 1036/99, juris-Rz. 23f.; BVerwG, Urteil v. 30.6.2005, Az. 7 C 26/04, juris-Rz. 31f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 19.3.2007, Az. 1 S 1041/05, juris-Rz. 28f.).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2004, 2660; NJW-RR 2004, 1267, jeweils m.w.N.) versteht der Bundesgerichtshof einzelne Regelungen des § 11 HWG nicht mehr als abstrakte Gefährdungsdelikte, sondern legt sie unter dem Aspekt des Art. 12 Abs. 1 GG dahingehend verfassungskonform einschränkend aus, dass eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung vorliegen müsse, um die aus dem Werbeverbot resultierende Beeinträchtigung der Berufsfreiheit zu rechtfertigen (BGH GRUR 2007, 809, 810 - Krankenhauswerbung - zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG ; GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln - zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Dies zeigt etwa die - bisher nicht in deutsches Recht umgesetzte - Vorschrift des Art. 90 lit. c) Gemeinschaftskodex, welche einen formal ausgestalteten abstrakten Gefährdungstatbestand enthält (vgl. BGH GRUR 2009, 179, 181).
  • BVerfG, 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Unterlassung einer Vorlage an

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Im Hinblick auf den summarischen Charakter des Eilverfahrens und die Möglichkeit einer Klärung der gemeinschaftsrechtlichen Fragen im Hauptsacheverfahren entspricht es überwiegender Auffassung, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zwar die Möglichkeit eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 234 Abs. 2 EGV besteht, jedoch keine Vorlageverpflichtung im Sinne des Art. 234 Abs. 3 EGV (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.11.2001, Az. 2 BvR 1486/01 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
    Diese Verfahrensweise lässt sich auf die Ebene der Fachgerichte übertragen, hier allerdings mit der aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG folgenden Maßgabe, dass an die Stelle der Inzidentkontrolle nach dem Maßstab des deutschen Rechts eine solche nach dem Maßstab des europäischen Rechts zu treten hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 9.1.2001, Az. 1 BvR 1036/99, juris-Rz. 23f.; BVerwG, Urteil v. 30.6.2005, Az. 7 C 26/04, juris-Rz. 31f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 19.3.2007, Az. 1 S 1041/05, juris-Rz. 28f.).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03

    Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

  • EGMR, 24.02.1994 - 15450/89

    CASADO COCA v. SPAIN

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • EGMR, 11.12.2003 - 39069/97

    KRONE VERLAG GmbH & Co. KG (N° 3) c. AUTRICHE

  • EGMR, 17.10.2002 - 37928/97

    Werbeverbot - Auch Ärzte und Zahnärzte haben ein Recht auf freie

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

  • OLG München, 22.01.2009 - 29 U 4943/08

    Wettbewerbsverstoß: Publikumswerbung für ein Arzneimittel mit Testurteil

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 08.10.1986 - 234/85

    Strafverfahren gegen Keller

  • EGMR, 25.03.1985 - 8734/79

    Barthold ./. Deutschland

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Ob daran festzuhalten ist, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union nunmehr festgestellt hat, dass mit der Richtlinie 2001/83 eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung erfolgt ist (EuGH, GRUR 2008, 267 Rn. 39 - Gintec; BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 31 - Erinnerungswerbung im Internet, mwN; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 11.68), kann ebenso offenbleiben wie die Frage, ob eine verfassungskonforme Auslegung - ebenso wie im Hinblick auf das Werbeverbot nach § 5 HWG, Art. 100 Satz 2 der Richtlinie 2001/83/EG - im vollharmonisierten Bereich (allein) anhand des höherrangigen Unionsrechts, namentlich der europäischen Grundrechte, in Betracht kommt (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 74, 77 mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.133a).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit

    Im Interesse eines möglichst wirkungsvollen Gesundheitsschutzes erscheint es gerechtfertigt, bereits potentiell gefährliche Situationen zu vermeiden, die aus der Art der Werbung folgen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 74 Rn. 39-65; a.A. OLG München, Urt. v. 22.1.2009 - 29 U 4943/08, Rn 6 - zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob durch die vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung durch den Gemeinschaftskodex eine verfassungskonforme Auslegung des §§ 11 Abs. 1 HWG im Sinne eines konkreten Gefährdungsgedeliktes ausgeschlossen ist (so OLG I1, GRUR-RR 2010, 74), nicht an.
  • OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13

    Begriff der fachlichen Empfehlung im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG

    Im Hinblick darauf hat die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. eine Empfehlung angenommen, wenn die in der werblichen Anpreisung enthaltene Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten wegen der therapeutischen Eignung des Heilmittels aus fachlicher Sicht und einer damit einhergehenden konkreten Handlungsanleitung eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 74 [75 f.] - Läusemittel).
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