Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 5 UWG
Täuschende Werbung ist wettbewerbswidrig, auch wenn nur wenige darauf hereinfallen / Branchenbucheintrag - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung; "TCM-Antrag"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit einer auf Täuschung angelegten Werbung; Auswechslung des Streitgegenstands im Berufungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
Wettbewerbswidrigkeit einer auf Täuschung angelegten Werbung; Auswechslung des Streitgegenstands im Berufungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit täuschendem Branchenverzeichnis wettbewerbswidrige Handlung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Täuschung durch Zusendung eines Branchenverzeichnisses Wettbewerbsverstoß
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eintrag ins Online-Branchenbuch darf nicht durch List erschlichen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eintrag ins Online-Branchenbuch darf nicht durch List erschlichen werden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 145
- GRUR-RR 2012, 184 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08
Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
(Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).Zur Auswechslung des Streitgegenstands bei einem "TCM-Antrag" im Berufungsverfahren (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08).
Die zulässige Berufung hat (wie bereits im vorausgegangenen Eilverfahren, vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08) in der Sache keinen Erfolg.
Das Fehlen einer solchen Anpreisung, die bei einem werblichen Erstkontakt zu erwarten wäre, ist umso bemerkenswerter, als - wie die Beklagten im vorausgegangenen Eilverfahren selbst vorgetragen haben (vgl. Senatsurteil vom 26.3.2009 - 6 U 242/08, S. 8) - im Internet unzählige Branchenverzeichnisse existieren und dies den angesprochenen Verkehrskreisen auch bekannt ist.
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
Der vom Landgericht zugesprochene Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Abschlussschreiben steht der Klägerin nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, Urteil vom 4.2.2010 - I ZR 30/08, Tz.26) ebenfalls zu. - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
Auch dies kann bei der Beurteilung der situationsadäquaten Aufmerksamkeit, auf die es im Rahmen der Prüfung des § 5 UWG entscheidend ankommt (vgl. BGH GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung - m.w.N.), nicht unberücksichtigt bleiben.
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
So ist bei der Verwendung einer objektiv falschen Tatsachenbehauptung ohne vernünftigen Grund ("dreiste Lüge") regelmäßig selbst dann von der Irreführung eines ausreichenden Teils des Verkehrs auszugehen, wenn der größte Teil der Werbeadressaten die Unrichtigkeit dieser Behauptung erkennt (vgl. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung). - OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 130/04
Lauterkeit eines ähnlich einer Rechnung gestalteten Schreibens zur Werbung für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
In gleicher Weise kann nach Auffassung des erkennenden Senats auch bei anderen Werbeäußerungen bereits eine eher geringe Irreführungsquote für den Tatbestand des § 5 UWG ausreichen, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten - und sei es auch kleinen - Teil des Verkehrs zu täuschen (im Ergebnis ebenso - allerdings unter Rückgriff auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel - OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2005 - I-20 U 130/04; Bl. 75 ff. d.A.). - BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10
Ein solcher Unterlassungsantrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 01, 453 - TCM-Zentrum, Rdz. 30) schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthält; auf die Frage, ob die beanstandete Verletzungshandlung auch im Übrigen wettbewerbswidrig ist, kommt es dann nicht mehr an.
- BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2011, 145). - OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 110/14
AGB-Inhaltskontrolle: Unangemessene Benachteilungung durch …
Diese Wahlrecht besteht auch für das Berufungsgericht unabhängig davon, wie das Landgericht ein etwa ausgesprochenes Verbot begründet hat (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 145, Tz. 11). - OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14
Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem …
Feste Prozentsätze gelten insoweit nicht (BGH GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; BGH GRUR 2004, 162 - Mindestverzinsung; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 145;… Ohly/Sosnitza/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 148 f.;… Harte/Henning/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 5 B. Rn. 9 ff.), weshalb es auch stets eine Frage des Einzelfalls ist, ob und wenn ja welche Irreführungsquote mit welchen Mitteln festzustellen ist. - OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11
Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines …
Denn das OLG Frankfurt a. Main hat durch Urteil vom 29. Juli 2010 - wie entsprechend schon im vorangegangenen Verfügungsverfahren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. März 2009, MMR 2009, 553 = Anlage AG 8) - in Bezug auf das geschäftliche Verhalten der Antragstellerin (im dortigen Verfahren: "Beklagte zu 1") Folgendes ausgeführt (zitiert nach GRUR-RR 2011, 145 f. = Anlage EVK 49):. - OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11
Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten …
Die Antragstellerin hatte für ihr Angebot mit einem Formular Eintragungsantrag geworben, welches das Oberlandesgericht Frankfurt - zunächst in einem Verfügungsverfahren, sodann im Hauptsacheverfahren (vgl. GRUR-RR 2011, 145 f - TCM-Antrag , bestätigt durch BGH, Urt. v. 30. Juni 2011 - I ZR 157/10 - Branchenbuch Berg , juris) - als irreführend und unlauter ansah, weil es den unzutreffenden Eindruck erweckte, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werde lediglich eine Aktualisierung der Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen.