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   OLG Hamm, 20.07.2010 - I-4 U 101/10   

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https://dejure.org/2010,462
OLG Hamm, 20.07.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - I-4 U 101/10 (https://dejure.org/2010,462)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand” ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Irreführender Autoverkauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Angabe Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand ist irreführend

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zur Irreführung der Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Anbieten eines Mietwagens als aus "1.Hand" auf autoscout24.de

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist irreführend

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Angaben beim Verkauf gebrauchter Mietwagen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: Irreführende Angabe bei "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand”

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Die Angabe "Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und "1. Hand” ist irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Halbwahrheiten in der Werbung und deren rechtliche Begutachtung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Bewerbung eines Gebraucht-PKW mit der Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Bei Mietwagen ist Angabe "Jahreswagen aus erster Hand" irreführend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwagen darf nicht immer als Auto aus erster Hand bezeichnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend - Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ehemalige Mietwagen dürfen nicht als Jahreswagen aus erster Hand bezeichnet werden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagen kann kein Jahreswagen mehr sein - Unlauterer Wettbewerb durch irreführende Bezeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 189
  • NJ 2010, 477
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten können sich zwar daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten können sich zwar daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in nur einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Es ist anerkannt, dass zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes auch Testpersonen, Testanrufe und Testkäufe vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn Verstöße nicht anders als durch Testbefragungen dokumentiert werden können (vgl. BGH GRUR 2007, 802 Tz. 26 - Testfotos).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2010, 454 Tz. 19 - Klassenlotterie GRUR 2000, 1089, 1090 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 260, 261 -Vielfachabmahner).
  • OLG Köln, 07.03.1989 - 3 U 149/88
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
    Daher bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob der Verbraucher der Bezeichnung "Jahreswagen" noch Angaben über eine qualitativ hochwertige Nutzung, etwa durch besonders sorgfältige Werksangehörige (so wohl auch im Ergebnis OLG Köln NJW-RR 1989, 699) entnimmt.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18

    Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess

    Entscheidend ist deshalb, ob der durchschnittlich (angemessen) aufmerksame, verständige und informierte Verbraucher die Aussage des Unternehmers nur um die Lücke schließt, die eine vermeintlich fehlende Information lässt (dann Unterlassen), oder ob er aus den gegebenen Angaben falsche Schlüsse zieht (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 189; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a.a.O., § 5, B. Rn. 85).
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Deshalb wird die Angabe 1 Vorbesitzer oder 1. Hand bei der Bewerbung eines Gebrauchtwagenangebots vom Verkehr gerade dahin verstanden, dass das Fahrzeug nicht in einer derartigen Art und Weise von einer Vielzahl von Fahrern genutzt worden sei (vgl. OLG Oldenburg, a. a. O., Tz. 23; OLG Hamm GRUR-RR 2011, 189 f. - Mietwagen aus erster Hand ).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    Unter Berücksichtigung des dargestellten Verkehrsverständnisses ist es danach irreführend, d.h. es besteht die Gefahr der Hervorrufung von Fehlvorstellungen beim Adressaten der Internetwerbung, wenn ein Mietfahrzeug mit dem dargestellten Risiko erhöhter Abnutzung und eines geminderten Pflegezustandes als ein Jahreswagen aus erster Hand zum Kauf angeboten wird (ebenso OLG Hamm, Urt. vom 20.7.2010, 4 U 101/10- BB 2010, 2186, Ablichtung des Urteils im Anhang des Schriftsatzes des Klägers vom 11.7.2010) .
  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung mit einer Kunststofffolie überzogener Möbel

    Es reicht nicht aus, wenn eine erteilte Information lückenhaft und missverständlich ist und deshalb die Fehlvorstellung bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010, Az. 4 U 101/10; Fezer/Peifer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rn. 246).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10

    Auch Mietwagen dürfen als Jahreswagen angeboten werden

    Das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 - WRP 2010, 1275) wie auch das OLG Oldenburg (Urteil vom 16.09.2010 - 1 U 75/10) meinen zwar, die Irreführung folge in einem Fall wie dem vorliegenden daraus, dass zusätzlich zur Verwendung des Begriffs Jahreswagen auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, dass Fahrzeug aus erster Hand angeboten werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.
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