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   OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - I-15 U 79/10   

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https://dejure.org/2010,4341
OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - I-15 U 79/10 (https://dejure.org/2010,4341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2010 - I-15 U 79/10 (https://dejure.org/2010,4341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - I-15 U 79/10 (https://dejure.org/2010,4341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung im Internet über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aufpassen: Alte Berichte und aktuelle Probleme

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Bericht über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichtigung einer nicht mehr zutreffenden Pressemeldung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berichtigung einer nicht mehr zutreffenden Pressemeldung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Beseitigungsanspruch bei Verdachtsberichterstattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 788
  • GRUR-RR 2011, 21
  • MMR 2011, 554
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Auch darin liegt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, weil die Inhalte grundsätzlich jedem interessierten Internetnutzer zugänglich sind (BGH Urteil vom 09.02.10 VI ZR 243/08,GRUR-Prax 2010, 179).

    Entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht (AfP 09, 365; 09, 480) für den Abwägungsvorgang vorgegebenen Leitlinien, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 09.02.10, VI ZR 243/08, GRUR 10, 266) wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel auch dann hinzunehmen, wenn sie nachteilig sind, unwahre dagegen nicht.

    Diesbezüglich ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 15.12.09, VI ZR 227/08, AfP 2010, 77-81; GRUR 2010, 266-270; NJW 2010, 757-760; MDR 2010, 321-323 und Urteil vom 09.02.10, VI ZR 243/08, -Walter S. Mord mit dem Hammer, AfP 2010, 162-167; GRUR 2010, 549-554; NJW 2010, 2432-2437; MDR 2010, 570-571) zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Bereithaltens von im Zeitpunkt der Erstveröffentlichung rechtmäßigen Altmeldungen im Internet auch nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände zu beachten.

    Dass der damit verbundene zeitliche und personelle Aufwand unverhältnismäßig wäre, wie auch der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 15.12.09 und 09.02.10 (a.a.O.) festgestellt hat, braucht im vorliegenden Fall nicht weiter erörtert zu werden, weil der Antragsgegner von der Antragstellerin über die Veränderung des der Meldung zugrunde liegenden Sachverhalts unterrichtet worden ist und es lediglich um seine Störereigenschaft ab positiver Kenntnis und ab dem von der Antragstellerin geäußerten Verlangen geht.

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht (AfP 09, 365; 09, 480) für den Abwägungsvorgang vorgegebenen Leitlinien, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 09.02.10, VI ZR 243/08, GRUR 10, 266) wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel auch dann hinzunehmen, wenn sie nachteilig sind, unwahre dagegen nicht.

    Diesbezüglich ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 15.12.09, VI ZR 227/08, AfP 2010, 77-81; GRUR 2010, 266-270; NJW 2010, 757-760; MDR 2010, 321-323 und Urteil vom 09.02.10, VI ZR 243/08, -Walter S. Mord mit dem Hammer, AfP 2010, 162-167; GRUR 2010, 549-554; NJW 2010, 2432-2437; MDR 2010, 570-571) zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Bereithaltens von im Zeitpunkt der Erstveröffentlichung rechtmäßigen Altmeldungen im Internet auch nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände zu beachten.

    Auch hat die vom Antragsgegner verbreitete Meldung auf einer der Folgeseiten der von ihm betriebenen Internetseite eine deutlich höhere Breitenwirkung als die zum kostenpflichtigen Abruf in einer Rubrik "Dossiers" bereitgehaltene Meldung in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall vom 15.12.09 (a.a.O.).

  • KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen zusammenfassende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Denn es ist davon auszugehen, dass ein zumindest nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Internet-Nutzer den link "mehr" nicht anklickt, weil er an weitergehenden Informationen nicht interessiert ist und auch nicht unbedingt vermuten kann, dass sich hinter dem link die Mitteilung über den weiteren Verlauf des Vorgangs verbirgt (ähnlich KG Berlin Urteil vom 27.04.07, 9 U 100/06, AfP 07, 370, 371 für den Fall, dass ein aufklärender Hinweis in einem link erfolgt).
  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 28.04.97 -1 BvR 765/97, NJW 1997, 2589) die Zuerkennung eines sogenannten äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs auf Abdruck einer ergänzenden Meldung für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstelle und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauere.
  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Ein solches läge vielmehr nur dann vor, wenn nicht zweifelsfrei erkennbar wäre, dass es sich um keine aktuelle Berichterstattung handelte (Molle, Die Verdachtsberichterstattung ZUM 10, 331, 335; OLG Köln, Beschluss vom 14.11.05, 15 W 60/05, AfP 07, 126; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.06, 16 W 55/06, AfP 06, 569).
  • LG Hamburg, 13.03.1998 - 324 O 726/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Das LG Hamburg (Urteil vom 13.03.98 -324 O 726/97, AfP 1999, 93) hat einen Anspruch, im Rahmen einer ergänzenden Mitteilung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu berichten, wenn zuvor über die Einleitung eines solchen Verfahrens zutreffend berichtet worden sei, abgelehnt, weil dies auf eine stetige Fortschreibung der Berichterstattung hinausliefe.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Dass die Berichterstattung über ein strafrechtlich relevantes Verhalten ein negatives Licht auf den Betroffenen wirft und dadurch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das auch juristische Personen -wie die Antragstellerinfür sich in Anspruch nehmen können, eingegriffen wird, versteht sich von selbst (BGH Urteil vom 15.11.05 -VI ZR 286/04, VersR 06, 274; BVerfG NJW 06, 2835).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Dass die Berichterstattung über ein strafrechtlich relevantes Verhalten ein negatives Licht auf den Betroffenen wirft und dadurch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das auch juristische Personen -wie die Antragstellerinfür sich in Anspruch nehmen können, eingegriffen wird, versteht sich von selbst (BGH Urteil vom 15.11.05 -VI ZR 286/04, VersR 06, 274; BVerfG NJW 06, 2835).
  • OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    An diese Rechtsprechung anknüpfend hat das OLG München (Urteil vom 17.11.95 - 21 U 3032/95, NJW-RR 96, 1487) in einem Fall, in dem in einer Fernsehsendung (Report) über ein gegen den dortigen Kläger wegen Vergewaltigung eingeleitetes Ermittlungsverfahren berichtet worden war, einen Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und auf nachträgliche Ergänzungsberichterstattung verneint.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
    Auch wird die wegen des vorrangigen Informationsinteresses ursprünglich rechtmäßige Verdachtsberichterstattung durch eine nachträgliche Änderung der Umstände, wie sie hier durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingetreten ist, nicht rückwirkend unrechtmäßig (BVerfG NJW 99, 1322, 1324; Molle, a.a.O. S. 334).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

  • OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07

    Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Dem Umstand, dass die Veröffentlichung aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO unvollständig und deshalb unzutreffend erscheinen könnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 327 ff.; OLG Düsseldorf, NJW 2011, 788, 789 ff.; BVerfG, AfP 1997, 619, 620), hat die Beklagte durch Beifügen eines Nachtrags Rechnung getragen, in dem auf die Einstellung des Verfahrens hingewiesen wird.
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Das OLG Düsseldorf habe in einer Entscheidung vom 27.10.2010 (I-15 U 79/10) deutlich gemacht, dass es zulässig sei, dass bei einer Verdachtsberichterstattung, in der über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren berichtet werde, das später eingestellt worden sei, eine nachträgliche Unzulässigkeit dann nicht eintrete, wenn ein Nachtrag zu dem ursprünglichen Eintrag eingestellt worden sei.

    Geeignet, sich abträglich auf das Ansehen des Betroffenen auszuwirken und diesen in ein negatives Licht zu rücken, ist dabei auch die unter Namensnennung wie vorliegend erfolgende Äußerung eines Verdachts oder die Mitteilung, es werde ein Ermittlungsverfahren geführt oder es sei eine (Straf-)Anzeige erstattet worden (siehe nur BGH GRUR 2003, 94 = NJW 2013, 229 Tz. 9 - Gazprom-Manager - und BGH GRUR 2013, 312 Tz. 9 - IM Christoph -, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 21, 22; OLG Düsseldorf, AfP 1995, 500, 501); auch bei der Berichterstattung über einen Verdacht oder ein Ermittlungsverfahren haftet dem Betroffenen der Makel an, dass an der Sache etwas "dran" sein könnte und es besteht auch im Fall einer späteren Einstellung des Verfahrens die Gefahr, dass vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (BGH GRUR 2013, 94 Tz. 14; BGH NJW 2000, 1036, 1037; OLG Düsseldorf, ebenda).

    Auch die Rechtsprechung wendet ohne weiteres auf die Berichterstattung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung an (BGH GRUR 2013, 94 Tz. 4, 14 ff.; BGH NJW 2000, 1036, 1037; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 21).

    Es ist anerkannt, dass bei einer identifizierenden Berichterstattung über Verfehlungen des Betroffenen das Informationsbedürfnis im Allgemeinen dann Vorrang genießt, wenn ein hinreichender Aktualitätsbezug gegeben ist (BVerfG NJW 2009, 3357 Tz. 19; BGH GRUR 2006, 257 Tz. 13 - Ernst August von Hannover -;OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011 21, 22; Soehring, a.a.O., § 19 Tz. 27).

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auch auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.10.2010 (GRUR-RR 2011, 21).

  • OLG Köln, 12.05.2015 - 15 U 13/15

    Anspruch des Betroffenen auf Löschung von Beiträgen in einem Online-Archiv über

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).

    Um die durch eine Verdachtsäußerung hervorgerufene Störung abzustellen, ist es geeignet, erforderlich aber auch ausreichend, dass - wie hier geschehen - auf Verlangen des Betroffenen nachträglich mitgeteilt wird, dass der berichtete Verdacht nach Klärung des Sachverhalts nicht aufrechterhalten wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, MMR 2011, 554).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Dass die Berichterstattung über strafrechtlich relevantes Verhalten ein negatives Licht auf den Betroffenen wirft und dadurch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, versteht sich von selbst (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 565/06 = juris Rz.10 = NJW 2006, 2835 = NZV 2006, 521; BGH Urt. v. 1.2.2011, VI ZR 345/09 = AfP 2011, 172, 173; BGH Urt. v.15.11.2005, VI ZR 286/04 = juris Rz. 13 = NJW 2006, 599 = VersR 2006, 274 - Ernst August von Hannover; Senat Urt. v. 27.10.2010, I-15 U 79/10, GRUR-RR 2011, 21, 22).
  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 290/19
    Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, NJW 2011, 788 zeige, dass es sich dabei um einen Unterlassungsanspruch und nicht etwa um einen redaktionellen Ergänzungsanspruch o.ä.

    Richtig ist auch, dass die von den Parteien zitierten Entscheidungen in vergleichbaren Fällen nach einer Abmahnung und einer so begründeten reaktiven Prüfpflicht der Presse durchaus einen Unterlassungsanspruch zugesprochen haben (OLG Hamburg v. 09.10.2007 - 7 U 53/07, BeckRS 2008, 4331 für weiteres Bereithalten eines nicht mehr geduldeten "Spitznamens" in einer Onlineberichterstattung; OLG Düsseldorf v. 27.10.2010 - 15 U 79/10, NJW 2011, 788 für Unterlassung bis zur Beifügung eines Nachtrages, dies allerdings immerhin in einer Verdachtsberichterstattung).

  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 1 U 91/19
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).
  • LG Köln, 17.12.2014 - 28 O 220/14

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Bereithalten der Artikel zum Abruf im

    Durch die spätere Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist die frühere Berichterstattung nicht nachträglich unzulässig geworden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. Oktober 2010 - I-15 U 79/10, NJW 2011, 788)).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 1 U 7/19
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung sich auf den bloßen Verdacht einer Straftat bezieht, denn auch dabei haftet dem noch als unschuldig geltenden Betroffenen der Makel an, dass an der Sache "etwas dran" sein könnte und es droht eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 15 U 79/10, juris Rn. 21).
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