Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 01.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2011 - I ZR 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6832
BGH, 07.04.2011 - I ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,6832)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - I ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,6832)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - I ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,6832)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für Übersetzer

  • Wolters Kluwer

    Bei Abweichung des vereinbarten Normseitenhonorars vom durchschnittlichen Normseitenhonorar in unangemessenen Maße i.R.e. Übersetzungsvertrages ist Veränderung der Absatzvergütung gerechtfertigt; Rechtfertigung der Veränderung der Absatzvergütung bei Abweichung des im ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil wird berichtigt; Berichtigung eines Urteils

  • online-und-recht.de

    Angemessene Vergütung für Übersetzer

  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für Übersetzer

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für Übersetzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei Abweichung des vereinbarten Normseitenhonorars vom durchschnittlichen Normseitenhonorar in unangemessenen Maße i.R.e. Übersetzungsvertrages ist Veränderung der Absatzvergütung gerechtfertigt; Rechtfertigung der Veränderung der Absatzvergütung bei Abweichung des im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Verhältnis Seitenhonorar und Absatzbeteiligung bei Übersetzervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 293
  • ZUM 2011, 735
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - I ZR 19/09
    Der Beklagte rügt ohne Erfolg, das Senatsurteil vom 20. Januar 2011 (I ZR 19/09, GRUR 2011, 328 = WRP 2011, 470 - Destructive Emotions) berücksichtige nicht hinreichend seinen Vortrag, das im Streitfall vereinbarte Nettoseitenhonorar von 19 EUR habe für sich genommen erheblich über dem im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages üblichen und angemessenen Seitenhonorar gelegen, so dass die im Streitfall vereinbarte Absatzvergütung - die unterhalb der nach Ansicht des Senats normalerweise angemessenen Absatzvergütung liegt - angemessen erscheine.

    Der Senat hat den Vortrag des Beklagten berücksichtigt, dass die von ihm herangezogenen Empfehlungen, Gutachten und Umfragen für durchschnittliche oder mittelschwere Übersetzungen Normseitenvergütungen von 15, 50 EUR bis 17, 90 EUR nennen (GRUR 2011, 328 Rn. 49).

    Eine Veränderung der Absatzvergütung ist dagegen nicht veranlasst, wenn das vereinbarte Normseitenhonorar zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar abweicht, aber noch angemessen ist (GRUR 2011, 328 Rn. 31).

    Der Senat hat weiter ausgeführt, dass die vereinbarte Normseitenvergütung von 19 EUR mit Blick auf die von den Empfehlungen, Gutachten und Umfragen genannten Normseitenvergütungen von 15, 50 EUR bis 17, 90 EUR zwar möglicherweise als überdurchschnittlich, nicht aber als unangemessen hoch angesehen werden kann (GRUR 2011, 328 Rn. 50).

    Der Senat hat deutlich gemacht, dass die Beteiligung des Übersetzers an den Nettoerlösen aus der Vergabe von Nebenrechten mit dem Grundsatz im Einklang stehen muss, dass es erforderlich, aber auch ausreichend ist, die Übersetzervergütung auf ein Fünftel der Autorenvergütung zu ermäßigen, um der gegenüber dem Originalwerk in aller Regel nachgeordneten schöpferischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Übersetzung gerecht zu werden (GRUR 2011, 328 Rn. 41).

    Er hat deshalb entschieden, dass die angemessene Beteiligung des Übersetzers an Erlösen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt, grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes beträgt (GRUR 2011, 328 Rn. 42).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Mit Beschluss vom 7. April 2011 wies der Bundesgerichtshof die Anhörungsrüge vollumfänglich als unbegründet zurück (GRUR-RR 2011, S. 293).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3744
OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09 (https://dejure.org/2011,3744)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2011 - 5 U 113/09 (https://dejure.org/2011,3744)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 5 U 113/09 (https://dejure.org/2011,3744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Pauschalentrechtung von freien Journalisten gegen Pauschalhonorar im Rahmen von Verlagsverträgen ist unwirksam

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an von Fotografen zur Verfügung gestellten Lichtbildern

  • Justiz Hamburg

    Buy-out mit Pauschalabgeltung

    § 11 S 2 UrhG, § 13 UrhG, § 23 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 32 UrhG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an von Fotografen zur Verfügung gestellten Lichtbildern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Honorarbedingungen für freie Bildjournalisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Fotojournalisten und die Rechteübertragung eines Verlages

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bauer-Verlag darf gegenüber Fotografen eine Vielzahl benachteiligender Klauseln nicht verwenden

  • djv.de (Pressemeldung, 03.06.2011)

    Honorarbedingungen: Sieg für Freie über Bauer Achat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Benachteiligende Regelungen in Verträgen zwischen Bauer-Verlag und Fotografen unzulässig

  • djv-nrw.de (Pressemeldung, 03.06.2011)

    Bauer Achat KG: Sieg für freie Fotografen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Buy-Out"-Klauseln gegen Pauschalhonorar in AGB unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 293
  • K&R 2011, 598
  • ZUM 2011, 846
  • afp 2011, 385
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Nach den bisher geltenden Grundsätzen der Rechtsprechung, sollen Auslegungsregeln wie etwa § 31 Abs. 5 UrhG für die Inhaltskontrolle des AGB-Rechts nicht zu verwerten sein, da sie lediglich "Ersatzfunktion", nicht aber "Leitbildfunktion" hätten (BGH GRUR 1984, 45, 48, 49 - Honorarbedingungen: Sendevertrag).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer derartigen Regelung ( "Gesamthonorar" ) hatte der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Honorarbedingungen: Sendevertrag" (BGH GRUR 1984, 45, 49 - Honorarbedingungen: Sendevertrag) festgestellt.

    Gleichwohl setzt die Beurteilung der rechtlichen Wirksamkeit der streitgegenständlichen Vertragsklauseln jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zwingend die Kenntnis der Honorarpraxis der Antragsgegnerin und die im Einzelfall getroffenen Honorarvereinbarungen voraus, wie dies der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Honorarbedingungen: Sendevertrag" (BGH GRUR 1984, 45, 51 - Honorarbedingungen: Sendevertrag) für notwendig erachtet hatte.

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Denn diese Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 2010, 2789, 2790 m.w.N.) betrifft grundlegend abweichende Sachverhalte.

    Eine vergleichbare Interessenlage wie z.B. bei der Frage der Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis (BGH NJW 2010, 2789, 2790) bzw. bei Nachbewertungsklauseln für den Verkehrswert von Grund und Boden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt (BGH NJW 2001, 2399, 2401) liegt ersichtlich nicht vor.

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2000 - 4 U 12/00

    Formularmäßige Übertragung von Verlagsrechten des Komponisten in

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Dementsprechend geht eine im Vordringen befindliche Auffassung zutreffend davon aus, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so z.B.: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 Rdn. 40, OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

    Denn dadurch entfernt sich die vertragsrechtliche Regelung in einem eklatanten Maße von dem tragenden Grundgedanken des gesamten Urheberrechts, dem stets - entsprechend einer Beschreibung von Ulmer - "gleichsam die Tendenz innewohnt, möglichst weitgehend dem Urheber zu verbleiben." Dieser Rechtsgrundsatz, der sowohl in der Zweckübertragungslehre als auch in § 31 Abs. 5 UrhG seinen Ausdruck gefunden hat, rechtfertigt und erfordert es nach Auffassung des Senats, auch ein Übermaß an Rechtsübertragung im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen selbst dann einer AGB-Kontrolle zu unterwerfen, wenn die einzelnen Nutzungsarten im Sinne von § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich einzeln bezeichnet sind (so auch OLG Zweibrücken ZUM 2001, 346 ff).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis (auch gesetzlichen Schuldverhältnis), in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).

    Die Auskunftspflicht scheidet aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben z.B. zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Er hat diesen Grundsatz auch jüngst in der Entscheidung "Talking to Addison" (BGH GRUR 2009, 1148, 1150 - Talking to Addison) erneut bekräftigt.

    Zwar hatte der BGH mit seiner Entscheidung "Talking to Addison" (BGH GRUR 2009, 1148, 1150 - Talking to Addison) dem Grunde nach entschieden bzw. bekräftigt, dass eine Pauschalvergütung nicht per se unredlich ist.

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Eine vergleichbare Interessenlage wie z.B. bei der Frage der Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis (BGH NJW 2010, 2789, 2790) bzw. bei Nachbewertungsklauseln für den Verkehrswert von Grund und Boden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt (BGH NJW 2001, 2399, 2401) liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass Preisvereinbarungsklauseln der AGB-Kontrolle selbst dann nicht unterliegen, wenn sie nicht die Preishöhe betreffen, sondern lediglich Art und Umfang der Vergütung (BGH NJW 2010, 150, 152) oder die für die Preisermittlung maßgeblichen Bewertungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen, ist ebenfalls nicht geeignet, ein anderes Ergebnis zu rechtfertigen.
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Er steht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 3486, 3487 m.w.N.) einem Abtretungsverbot jedoch nicht entgegen.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung eines bezifferten Schadensersatzanspruchs oder eines auf Herausgabe des Erlangten gerichteten Bereicherungsanspruchs (BGH GRUR 2010, 623, 626 - Restwertbörse) notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann, der Verpflichtete sie unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 2010, 623, 626 - Restwertbörse; BGH GRUR 08, 360, 361 - EURO und Schwarzgeld; BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung eines bezifferten Schadensersatzanspruchs oder eines auf Herausgabe des Erlangten gerichteten Bereicherungsanspruchs (BGH GRUR 2010, 623, 626 - Restwertbörse) notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann, der Verpflichtete sie unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 2010, 623, 626 - Restwertbörse; BGH GRUR 08, 360, 361 - EURO und Schwarzgeld; BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Eine Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 81/80, GRUR 1984, 45, 48 f. - Honorarbedingungen Sendevertrag; ebenso Kuck, GRUR 2000, 285, 288; Castendyk, ZUM 2007, 169, 172 f. mwN; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl., Rn. 1087; aA OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 293, 294; OLG Zweibrücken, ZUM 2001, 346, 347; Schricker/Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG Rn. 40 f.; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vorbemerkung vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 109; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., Vorbemerkung § 31 Rn. 16; Hertin, AfP 1978, 72, 79; Berberich, ZUM 2006, 205, 207).
  • LG Berlin, 04.11.2014 - 15 O 153/14

    (Unwirksamer) Verzicht auf Namensnennung eines Synchronsprechers im Vor- oder

    Ein entsprechender, vom Einzelfall losgeloÌ?ster genereller Verzicht ist jedenfalls in Allgemeinen GeschaÌ?ftsbedingungen unwirksam, weil er von der gesetzgeberischen Grundentscheidung abweicht, wonach jeder Urheber im jedem konkreten Einzelfall uÌ?ber sein Benennungsrecht entscheiden koÌ?nnen muss (OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juni 2011, 5 U 113/09, Juris Rn. 211; dazu tendierend auch KG, Urteil vom 9. Februar 2012, 23 U 192/08, Juris Rn. 63).
  • LG Mannheim, 05.12.2011 - 7 O 442/11

    Unwirksamkeit von Total-Buy-Out-Klauseln

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. GRUR-RR 2011, 293) an, wonach es sich bei § 31 Abs. 5 UrhG um eine zwingende Inhaltsnorm handelt, die im Rahmen der AGB-Kontrolle zu beachten ist und wonach ein Übermaß an Rechtsübertragung im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen selbst dann einer Kontrolle zu unterwerfen ist, wenn die einzelnen Nutzungsarten einzeln bezeichnet sind.

    Damit verstößt die Klausel gegen den in §§ 11 S. 2, 32, 32a, 36 UrhG niedergelegten Gedanken, dass dem Urheber eine angemessene Beteiligung an den Erträgen seines Werkes zukommen soll (vgl. insoweit auch OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 293).

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Sie kann deshalb unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein (Anschluss an OLG Hamburg in GRUR-RR 2011, 293 ff.).

    Deshalb schließt sich der Senat der Auffassung an, dass § 31 Abs. 5 UrhG jedenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine taugliche Grundlage einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle sein kann (so auch OLG Hamburg v. 01.06.2011, GRUR-RR 2011, 293 ff., Tz. 127 ff., zit. nach juris; OLG Zweibrücken v. 07.12.2000, ZUM 2001, 346 ff.; LG Bochum vom 24.11.2011, Az.: 8 O 277/11, Tz. 79, zit. nach juris; Fromm/Nordemann a.a.O. § 31 UrhG Rz. 179 f.; Schricker/Loewenheim, 4. Aufl., Vor § 28 UrhG, Rz. 40; Dreier/Schulze, 3. Aufl., § 31 UrhG, Rz. 116).

  • LG Kassel, 27.05.2021 - 10 O 2109/20
    Der Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB (vgl. BGH GRUR 2012, 1031 - Honorarbedingungen Freier Journalisten; OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 293, 300) hält sie stand.
  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Die AGB-Kontrolle sei darauf zu beschränken, zu prüfen, ob ein Übermaß an Rechteübertragung im Sinne eines Missbrauchs erfolge (OLG Hamburg Urteil vom 01.06.2011 - 5 U 113/09, in AfP 20011, 385 ff. 387 f.; ähnlich J. Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG , 10. Aufl., Rn. 183 ff.).
  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    Es ist daher mindestens von einem unmittelbar bevorstehenden Marktzutritt der Beklagten und damit einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auszugehen (HansOLG Hamburg, NJOZ 2011, 1323, 1325 - Bauer Achat), welches die wettbewerblichen Interessen der Mitglieder des Klägers konkret berührt.

    Entgegen der Auffassung der Beklagte ist § 307 BGB eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (HansOLG Hamburg, NJOZ 2011, 1323, 1325 f. - Bauer Achat), so dass ein Verstoß gegen AGB-Recht wettbewerbswidrig ist.

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