Rechtsprechung
LG Potsdam, 27.01.2011 - 2 O 232/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de
Die fiktive Lizenzgebühr für ein urheberrechtswidrig genutztes Gedicht richtet sich nach der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kinderbuchautor hat urheberrechtliche Ansprüche wegen der unerlaubten Publikation eines Kinderliedes durch eine Kirchengemeinde; Urheberrechtliche Ansprüche eines Kinderbuchautors wegen der unerlaubten Publikation eines Kinderliedes durch eine Kirchengemeinde; ...
- bildrechte-im-netz.de
Anwendbarkeit von Verbandstarifen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Und wieder: Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Deckelung der Anwaltskosten für Erstabmahnung auf 100 Euro nur außerhalb des Geschäftsverkehrs - Ermittlung der Schadenshöhe bei Urheberrechtsverstößen mittels Lizenzanalogie - Fahrlässiges Handeln eines Dritten ist dem Auftraggeber zuzurechnen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes zur Lizenzermittlung heranzuziehen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ermittlung von Lizenzgebühr anhand von DJV-Honorartabelle
- abmahnung-urheberrechtsverletzung.de (Rechtsprechungsübersicht)
In welchen Fällen greift die Gebührenbegrenzung des § 97 a Abs. 2 UrhG ein?
Besprechungen u.ä.
- djv-online.de (Entscheidungsbesprechung)
DJV-Honorartabelle zur Ermittlung der Schadenersatzhöhe bei Urheberrechtsverletzungen anwendbar
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 309
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2011 - 2 O 232/10
Als angemessen gilt die Lizenzgebühr, die "bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten" (BGHZ 44, 372, 380 f.). - BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Dia-Rähmchen II
Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2011 - 2 O 232/10
Die zu zahlende Lizenz ist vom Gericht gem. § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände in freier Beweiswürdigung zu bemessen (BGH GRUR 1962, 509, 513).