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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,294
OLG Köln, 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - I-6 W 30/11 (https://dejure.org/2011,294)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Privatpersonen - Ein nicht geschäftlich tätiger Unterlassungsschuldner gibt keine Veranlassung zur Klage im Sinne von § 93 ZPO, wenn er auf eine Abmahnung, die zu einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung ...

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 93 ZPO
    Der Entwurf einer allumfassenden Unterlassungserklärung verpflichtet den Verbraucher nicht zur Kostentragung

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 1, 101 Abs. 2 Satz 3, 101 Abs. 9 UrhG; §§ 91a, 93 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • aufrecht.de

    Zur Unzulässigkeit von bestimmten Filesharing-Abmahnungen - "Sensationsbeschluss"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die kostenrechtliche Inanspruchnahme eines verzögernd auf eine zu weit gefasste wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagiernden Urheberrechtsverletzers

  • info-it-recht.de

    Bestimmte Filesharing-Abmahnungen sind unzulässig (hier: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung bei gleichzeitiger Warnung vor Einschränkung derselben)

  • richter-sueme.de PDF
  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden Störers einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Zu den Gefahren, wenn die Musikindustrie mit der Abmahnung einen zu weit gefassten Entwurf für eine Unterlassungserklärung übermitteln lässt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Filesharing gestärkt

  • heise.de (Pressebericht, 01.06.2011)

    Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Filesharing-Abmahnungen - Keine Prozesskostenerstattung bei zu weitgehenden Unterlassungsforderungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    OLG Köln betritt Neuland - P2P Abmahnungen folgen eigenen Regeln

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Verfahrenskosten bei unangemessener Forderung in Filesharing-Abmahnung

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnung nicht zu weit gehende Unterlassungserklärung fordern

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Bei Abmahnungen zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden differenziert

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung durch Abänderung /Einschränkung nicht rechtmäßig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung jetzt konkretisiert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    In einer Abmahnung wegen P2P-Downloads dürfen keine Hinweise enthalten sein, die den privaten Internetanschlussinhaber von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing, Abmahnung, Haftung und Kostentragung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Hinweise in der Abmahnung und in der vorbereiteten Unterlassungserklärung - Kein Anlass zur Klageerhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Unterlassungserklärung konkretisiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung beanstandet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbraucher besteht Aufklärungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung darf nicht zu weit gehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostentragung im EV-Verfahren wegen Filesharing bei zu weiter Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber dürfen bei Filesharing-Abmahnungen nicht zu weit gehen!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Klageveranlassung bei Nichtabgabe zu weit gefasster Unterlassungserklärungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Neue Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung gewerblich nicht tätiger Personen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Das Ende der Ruhe vor dem Sturm?

Besprechungen u.ä. (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Aktuelle Entwicklungen & Meldungen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Zu weite Unterlassungserklärungen sind für Rechteinhaber riskant

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern muss Rechteinhaber den richtigen Weg weisen

  • neubauerlaw.de (Kurzanmerkung)

    Privatpersonen bei Abmahnungen privilegiert

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing-Abmahnung gegenüber Privatpersonen (Florian Albrecht / RA Andreas Hatz; JurPC Web-Dok. 124/2011)

  • wbs-law.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 91a, 93 ZPO
    Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Weit gefasste Unterlassungserklärung führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung?

  • anwaltniemeyer.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Sensations"-Beschluss - Auswirkungen auf Abmahnkosten?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung Filesharing: Crossing Lines

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherrechte in Tauschbörsen-Abmahnungen gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1345
  • GRUR-RR 2011, 336
  • MMR 2011, 613
  • MIR 2011, Dok. 055
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Der Senat hält an den folgenden Erwägungen aus seinem Beschluss vom 9.9.2010 (6 W 114/10, 115/10) fest:.
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 5 W 32/05

    Kostenlast bei Erledigung unschlüssiger Klage

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Es kann im Rahmen des § 91a ZPO davon ausgegangen werden, dass sie dies - ggf. nach einem Hinweis des Landgerichts - getan hätte (vgl. OLG Köln OLGReport 2005, 587).
  • OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01

    Korrekte Zustellung bei Nichtzustellung an einen fälschlicherweise im Rubrum

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Dass der Antragsgegner sodann Widerspruch eingelegt hat, ist unerheblich (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 215 f.), denn die einstweilige Verfügung wäre, nachdem der Unterlassungsanspruch beseitigt worden war, aufzuheben gewesen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Antragstellerin hätte daher den Antrag entsprechend einschränken müssen (vgl. BGH GRUR 2010, 633, 636, Tz. 35 ff. - Sommer unseres Lebens).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Denn das Tatbestandsmerkmal "gewerbliches Ausmaß" bezieht sich auf die Schwere der Rechtsverletzung und damit auf den Umfang der Beeinträchtigung der Interessen des Rechteinhabers (vgl. Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Verletzt der Störer schuldhaft seine Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß zu antworten, steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch zu, der insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst (BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Die Abmahnung soll dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
    Insofern erscheint es als billig, auch die Kosten, die Gegenstand dieses materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch sind, dessen Bestehen ohne weitere Sachaufklärung festgestellt werden kann, im Rahmen des § 91a ZPO dem Antragsgegner aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 680).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Auch eine urheberrechtliche Verletzungshandlung oder die Verantwortlichkeit als Störer lassen grundsätzlich eine gesetzliche Sonderbeziehung entstehen, die weitergehende Pflichten mit sich bringen kann (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 336 [juris Rn. 8]; Forch, GRUR-Prax 2014, 367, 368).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20.5.2011, Az. 6 W 30/11 (NJW-RR 2011, 1345) beruft, geht das fehl.
  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Senat BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; vgl. auch Senat, BeckRS 2011, 14571).
  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Zwar hat das OLG Köln in der vom Landgericht angeführten Entscheidung (B. v. 9.9.2010 - 6 W 114/10 - zit. nach juris [Rz.14]; dto. OLG Köln, B. v. 20.5.2011 - 6 W 30/11 - GRUR-RR 2011 - Das verlorene Symbol) eine Kostentragungspflicht des Inanspruchgenommenen deshalb bejaht, weil dieser auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte; die Pflicht zu einer Antwort auf eine Abmahnung ergebe sich aus der durch die Rechtsverletzung entstandenen Sonderbeziehung nach Treu und Glauben im Gegenzug zu der dem Anspruchsteller obliegenden Abmahnlast (vgl. für den Bereich des Wettbewerbsrechts die Entscheidung BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten, in der zur Begründung einer Antwortpflicht auf das durch ein wettbewerbswidriges Verhalten entstandene gesetzliche Schuldverhältnis abgestellt wird).
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    a) Die Abmahnung der Klägerinnen vom 04.08.2008 (Anlage K 6), auf welche die Beklagten mit der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungserklärungen unter Vorbehalt reagiert haben (Anlage K 7), war dem Grunde nach (gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG n.F.) berechtigt und entsprach damit dem wohlverstandenen Interesse der Beklagten (gemäß §§ 677, 683, 670 BGB), insofern sie diesen einen Weg wies, die Unterlassungsgläubigerinnen ohne Einschaltung der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 336 [338]).
  • AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Allein durch eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einer Privatperson wird auch - anders als im Wettbewerbsrecht - keine Sonderrechtsbeziehung begründet, welche eine Antwortpflicht des Abgemahnten zur Folge hätte (so OLG Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12 - unveröffentlichter PKH-Beschwerdebeschluss; OLG Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13 - unveröffentlichter Kostenbeschwerdebeschluss; AG Hamburg, 28.04.2014, Az. 31c C 53/13 - unveröffentlicht; wohl auch AG München, 20.12.2013, 111 C 21062/13 - unveröffentlicht; Forch, GRURPrax 2014, 367; a.A. für den Fall, dass eine Störerhaftung festgestellt wird, OLG Köln, 09.09.2010, 6 W 114/10 - juris, 20.05.2011, 6 W 30/11 - juris; 22.07.2011; 6 U 208/10 - juris; LG Hamburg, 04.04.2014, 310 O 409/11 - juris).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    War der anerkannte Klageanspruch nicht schlüssig, so soll es allerdings nach einer Meinung in der Rechtsprechung an einer Veranlassung zur Klageerhebung fehlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1992 - 20 W 61/92 -, juris), etwa weil der Kläger erhöhte Verzugszinsen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 445) oder einen nicht fälligen Anspruch geltend macht (OLG Stuttgart JurBüro 2011, 542), ein vorprozessual ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt (BGH MDR 2005, 1068; OLG Hamm NJW-RR 2006, 391) oder vorprozessual einer Abmahnung eine zu weitgehende Unterlassungserklärung verbunden mit der Warnung, diese nur eingeschränkt abzugeben, zugeleitet hat (OLG Köln NJW-RR 2011, 1345; vgl. zum Ganzen HK-ZPO/Gierl, 7 Aufl. § 93 Rn 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.2010 - I-6 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9235
OLG Köln, 23.12.2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - I-6 U 208/06 (https://dejure.org/2010,9235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Schaffung übermäßiger Spielanreize durch Werbeaussagen in der Klassenlotterie

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

  • info-it-recht.de

    Zu telefonischer Glücksspielwerbung, die unzutreffende Vorstellungen über Gewinnchancen hervorruft (hier: Schaffen unangemessener Spielanreize bei Klassenlotterie)

  • rechtsportal.de

    LottStV § 4 Abs. 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zulässigkeit der Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Die Rechtslage hat sich insofern geändert, als zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahmen der in Teilen verfassungswidrige (vgl. BVerfG NJW 2006, 1261) Lotteriestaatsvertrag galt; zum 1.1.2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten.

    Ferner habe die Staatliche Lotterieverwaltung umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären (BVerfG NJW 2006, 1261 Tz. 160).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Dies steht angesichts der insofern zu stellenden hohen Anforderungen (vgl. BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf) auch der Annahme entgegen, die Wiederholungsgefahr wäre hinsichtlich der Telefonwerbung entfallen.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Es muss daher zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes genügen (vgl. BGH GRUR 2009, 977 Tz. 22 - Brillenversorgung), dass der Antrag bzw. das Verbot dahin ausgelegt werden kann, dass solche in sich widersprüchlichen Äußerungen hiervon nicht erfasst sind.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Der Klageantrag ist auch ohne Bezugnahme auf den weiteren Kontext der Aussage in vollem Umfang begründet; trotz der allgemeinen Fassung des Verbots erfasst dieses nicht auch erlaubte Verhaltensweisen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 749 Tz. 26 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2004, 605 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Zunächst setzt der Wegfall der Wiederholungsgefahr aufgrund einer Gesetzesänderung voraus, dass die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war (vgl. BGH GRUR 2002, 717, 718 f. - Vertretung der Anwalts-GmbH mwN.).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    a) Das in die Zukunft gerichtete Unterlassungsbegehren der Klägerin setzt voraus, dass das beanstandete Verhalten sowohl zum Zeitpunkt der Begehung als auch nach geltender Rechtslage wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH GRUR 2010, 850 Tz. 12 - Brillenversorgung II mwN.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2010 - 6 U 208/06
    Der Klageantrag ist auch ohne Bezugnahme auf den weiteren Kontext der Aussage in vollem Umfang begründet; trotz der allgemeinen Fassung des Verbots erfasst dieses nicht auch erlaubte Verhaltensweisen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 749 Tz. 26 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2004, 605 - Dauertiefpreise).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.05.2011 - I-6 W 99/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3034
OLG Köln, 12.05.2011 - I-6 W 99/11 (https://dejure.org/2011,3034)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2011 - I-6 W 99/11 (https://dejure.org/2011,3034)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - I-6 W 99/11 (https://dejure.org/2011,3034)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbe-SMS ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets unzulässig - Die Zusendung von Werbe-SMS an einen Mobilfunkanschluss unter Verzicht auf eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Anschlussinhabers ist auch dann unzulässig, wenn die Mobilfunknummer dem ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbe-SMS an Dritte ohne gesonderte Einwilligung unzulässig / Belästigung von Familienmitgliedern eines Kunden

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Einwilligung für Werbe-SMS von engem Familienmitglied nicht ausreichend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung per SMS ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Anschlussinhabers zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Werbe-SMS ohne Einwilligungserklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Werbe-SMS an Angehörige ohne Einwilligungserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Einwilligung ist Werbe-SMS auf Handy von engem Familienmitglied rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen keine Familienangehörigen mit Werbunf mittels SMS belästigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Einwilligung in Werbe-SMS durch Familienangehörige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 932
  • GRUR-RR 2011, 336 (Ls.)
  • MMR 2011, 815
  • MIR 2011, Dok. 074
  • K&R 2011, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11
    Er genügt bereits nicht den Anforderungen an die Formulierung von Unterlassungsanträgen, bei denen im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes zwar gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern darin das Charakteristische (der "Kern") der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (BGH, GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 12] - Klassenlotterie m.w.N.), die aber zum einen nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt genug sein müssen (BGH, GRUR 2010, 749 = WRP 2010, 1030 [Rn. 21 ff.] - Erinnerungswerbung im Internet m.w.N.) und die zum anderen nicht so weit gefasst sein dürfen, dass sie auch Fallgestaltungen erfassen, die entweder rechtlich unbedenklich sind oder für die nach dem vorgetragenen Lebenssachverhalt keine Wiederholungsgefahr besteht.
  • OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 1/09

    Auslegung des Tenors einer Verbotsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11
    Von dem Verbot erfasst werden sollen keine Fälle, in denen vom Anschlussinhaber vorher eine Einwilligung zur Zusendung von Werbe-SMS erteilt wurde, unter dem Anschluss aber ein Dritter erreicht wird, der keine entsprechende Erklärung abgegeben hat (vgl. zu einer solchen Konstellation bei der Telefonwerbung Senat, MMR 2009, 860 = GRUR-RR 2010, 219 [Ls.]).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11
    Er genügt bereits nicht den Anforderungen an die Formulierung von Unterlassungsanträgen, bei denen im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes zwar gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern darin das Charakteristische (der "Kern") der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (BGH, GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 12] - Klassenlotterie m.w.N.), die aber zum einen nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt genug sein müssen (BGH, GRUR 2010, 749 = WRP 2010, 1030 [Rn. 21 ff.] - Erinnerungswerbung im Internet m.w.N.) und die zum anderen nicht so weit gefasst sein dürfen, dass sie auch Fallgestaltungen erfassen, die entweder rechtlich unbedenklich sind oder für die nach dem vorgetragenen Lebenssachverhalt keine Wiederholungsgefahr besteht.
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 6 W 99/11
    Aber auch um die Fallgestaltung, dass ein Anschlussinhaber seinen Mobiltelefonanschluss (also beispielsweise ein Mobiltelefon mit aktiver SIM-Karte) einem Dritten (beispielsweise einem im gleichen Haushalt wohnenden engen Familienangehörigen) mit der Maßgabe überlässt, darüber nach Belieben verfügen und gegebenenfalls auch die Anschlussnummer für eigene Zwecke weitergeben zu dürfen, geht es im Streitfall nicht, so dass es keiner abschließenden Stellungnahme des Senats zu der Frage bedarf, inwieweit auf solche Fallgestaltungen die rechtsgeschäftlichen Stellvertretungsregeln anzuwenden sind (vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 164 ff. BGB auf Internet-Geschäfte unter Verwendung eines fremden eBay-Mitgliedskontos BGH, Urt. v. 11.05.2011 - VIII ZR 289/09).
  • VG Köln, 06.03.2013 - 21 K 3572/11

    Anordnung der Abschaltung einer Rufnummer nach § 67 Abs. 1 S. 5 TKG durch die

    Nicht ausreichend ist in einer solchen Fallgestaltung jedenfalls die Einverständniserklärung eines an sich nicht zur Verfügung über den Telefonanschluss befugten Dritten (wozu auch Familienangehörige des Anschlussinhabers gehören können), der lediglich damit rechnet, dass der Anschlussinhaber die Zusendung eines für diesen Dritten bestimmten Werbefaxes hinnehmen und nicht als unzumutbare Belästigung empfinden wird - und zwar auch dann nicht, wenn diese Annahme der Sache nach zutrifft, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2011 - I-6 W 99/11, juris, Rn. 10.
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