Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Ideenschutz im Urheberrecht - Ein dem Urheberrechtsschutz zugängliches Werk ist stets nur das konkrete Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Die hinter einem Werk stehende Idee genießt keinen abstrakten Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz.

  • openjur.de

    §§ 24, 97, 2 UrhG; §§ 3, 4, 8 UWG

  • Telemedicus

    Rechtliche Schutzfähigkeit von Ideen

mehr

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 2; 24; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWG
    Ist die Nachahmung einer Idee unzulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht schützt nur konkrete Gestaltung, nicht dahinterstehende Idee

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Computerspiele und Schutz von Ideen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein urheberrechtlicher Schutz für die didaktische Methode von Lernspielen, sondern nur für die Form, in der der Lernstoff präsentiert wird

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 147
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 182
  • ZUM 2010, 176



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09  

    Lernspiele

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen; hinsichtlich der Widerklage hat es den Zahlungsantrag dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Feststellungsantrag stattgegeben (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 147 = ZUM 2010, 176).

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    UWG 2004 § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung - Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs und zur Bestimmtheit eines Verbotsantrags wegen unverlangter Telefonwerbung.

  • openjur.de
mehr
  • bundesgerichtshof.de

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG (2004); § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Unterlassungsantrag bei belästigender Telefonwerbung muss nicht auf den Gegenstand der ursprünglichen Werbung beschränkt werden / Cold-Calling

  • JurPC

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Bestimmung eines wettbewerbsrechtlichen Verbotsantrags; Zulässigkeit der Beschränkung eines auf die Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruchs bei einem unverlangten Werbeanruf auf den Gegenstand des Werbeanrufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungsantrag bei unverlangter Telefonwerbung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei unerbetener Telefonwerbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbotsantrag bezüglich Unterlassung von unverlangten Werbeanrufen hinreichend bestimmt, auch wenn er großteils am Gesetzeswortlaut ausgerichtet ist

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2011, 433
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
  • VersR 2011, 942
  • WM 2011, 665
  • MMR 2011, 385
  • MIR 2011, Dok. 032



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09  

    Double-opt-in-Verfahren

    b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Altern. 1 UWG geregelte Fall unlauteren Verhaltens schon selbst als hinreichend eindeutig und konkret gefasst angesehen werden kann, um ohne weitere Konkretisierung in den Antrag übernommen zu werden (BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433, Rn. 13 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; für eine hinreichende Bestimmtheit der Norm: OLG Hamm, MMR 2007, 54; Urteil vom 30. Juni 2009 - 4 U 54/09, [...] Rn. 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 2.40; Mankowski in Fezer, UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 222).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09  

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11  

    Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung

    Ansprüche auf Unterlassung können über die konkrete Verletzungshandlung hinaus gegeben sein, soweit in der erweiterten Form das Charakteristische der Verletzungshandlung noch zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2011, 433, Tz 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

    Eine weitere Beschränkung auf "Telekommunikationsdienstleistungen", ist nach den Vorgaben in den oben zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht angezeigt (BGH GRUR 2011, 936, Tz. 19 - Double-Opt-In-Verfahren; BGH GRUR 2011, 433, Tz 27 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

mehr
  • OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 14 U 64/11  

    Verbot unzulässiger Werbung durch Telefonanrufe nach § 7 I, II Nr. 2 Alt.1

    Ebenfalls lasse der Bundesgerichtshof die Frage im Urteil vom 05.10.2010 (I ZR 46/09) ausdrücklich offen.

    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2010 (I ZR 46/09).

    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 16.11.2006, I ZR 191/03, zitiert nach juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 05.10.2010, I ZR 46/09, zitiert nach juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 10.02.2011 - "Double-opt-in-Verfahren", I ZR 164/09, zitiert nach juris, Rn. 17).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10  

    Kreditkontrolle

    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 10 = WRP 2011, 576 Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10  

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes zwar gewisse Verallgemeinerungen gestattet, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform noch zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - I ZR 15/92, BGHZ 126, 287, 295 f. - Rotes Kreuz; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 26 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung, jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10  

    Verfahrensrecht - Original des Urteils muss nicht bei Gerichtsakten verbleiben!

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftsmethode erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 10 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung, mwN).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 25/10  

    Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10  

    Delan

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftsmethode erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 10 = WRP 2011, 576 Verbotsantrag bei Telefonwerbung, mwN).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 14 W 36/11  

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zur Feststellung einer Verletzungshandlung

    Eine einstweilige Verfügung mit einem solchen Inhalt hätte aber schon deswegen keinen Bestand, weil sie gegen das Bestimmtheitserfordernis verstieße (vgl. BGH Beschluss vom 05.10.2010 I ZR 46/09 zit.n.iuris).

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Anwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    140 Abs 3 MarkenG vom 24.11.2009
    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

mehr
  • aufrecht.de

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • it-recht-kanzlei
  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 140 Abs. 3 MarkenG
    Keine Erstattung der vorgerichtlichen Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mitwirkung eines Patentanwalts bei Abmahnungen im Kennzeichenstreit nur im Rahmen seines typischen Arbeitsfeldes erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Vorgerichtliche Hinzuziehung des Patentanwalts muss erforderlich gewesen sein

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 127
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09  

    Kosten des Patentanwalts II

    Die gegen die Teilabweisung ihrer Klage gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 127).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2011 - 3 U 1644/10  

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Wortmarke "Schneeflöckchen"

    Gegen eine analoge Anwendung sprechen sich das OLG Düsseldorf (MittdtschPatAnw 2008, 561) und das OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) aus.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 6 U 107/10  

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für kennzeichenrechtliche Abmahnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2011, 754 - Patentanwaltskosten II; ebenso bereits der erkennende Senat GRUR-RR 2010, 127) steht dem Markeninhaber ein Erstattungsanspruch für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts zum Zwecke der Abmahnung nur dann zu, wenn der zunächst beauftragte Rechtsanwalt zusätzlichen Bedarf für die Erbringung der vom Bundesgerichtshof angesprochenen spezifischen patentanwaltstypischen Leistungen gesehen hat und deshalb ein Patentanwalt zu diesem Zwecke ergänzend hinzugezogen worden ist.
  • KG, 30.07.2010 - 5 U 161/08  

    § 140 Abs 3 MarkenG

    Nach insoweit ausschlaggebender Rechtsprechung gilt § 140 Abs. 3 MarkenG auch für die Mitwirkung des Patentanwalts vor Prozessbeginn bei einer Abmahnung (analog), sodass die vorprozessualen Abmahnkosten ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern - wie hier - ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2009, 888, Tz. 24 - Thermoroll; Senat v. 24.11.2009 - 5 U 174/07; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 371; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 346; OLG Köln Magazindienst 2006, 1198, 1200; a.M. OLG Düsseldorf InstGE 9, 35; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 127 [n. rkr.]), was auch der Annahme einer Schadensminderungspflicht der Klägerin i.S. von § 254 BGB insoweit entgegensteht.

Rechtsprechung
   KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts (Hier: Fotos im Gerichtssaal)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilter Terrorist darf auf die Einhaltung auch einer rechtswidrigen sitzungspolizeilichen Verfügung des Gerichts vertrauen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung in einem Strafverfahren und Zulässigkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen; Zulässigkeit der Veröffentlichung eines unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung gefertigten Lichtbildes

Besprechungen u.ä.

  • klawtext.blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht am eigenen Bild: Was geschieht, wenn das Gericht rechtswidrig eine Verpixelung anordnet und dennoch unverpixelte Fotos veröffentlicht werden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1417
  • NJW-RR 2011, 1568
  • GRUR-RR 2010, 378 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11  

    Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines

    Entgegen der Berufung (mit dortigem Hinweis auf KG [9. ZS] NJW-RR 2010, 1417, und auf KG [9. ZS] AfP 2010, 170) ergibt das Beklagtenvorbringen auch (Schrifts. v. 18.08.2011, S. 2 = Bl. 56 d.A.), dass nach Zugang der Originalverfügung beim Bevollmächtigten die Abschlusserklärung "unverzüglich" abgegeben worden ist (dies also unabhängig vom zwischenzeitlichen Erhalt des Abschlussschreibens auch ohne dieses in gleicher Weise erfolgt wäre).
  • KG, 14.10.2010 - 10 U 79/09  

    Anwalt muss Berichterstattung hinnehmen

    Nach Ansicht des 9. Zivilsenats des Kammergerichts (NJW-RR 2010, 1417) ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob ein Foto unter Verstoß gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung nach § 176 GVG rechtswidrig erlangt worden ist.

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • IWW
  • rechtsportal.de

    Anerkennung der vollen Verfahrensgebühr für die Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten im Verfügungsverfahren ohne hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, volle Verfahrensgebühr

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfahrensgebühr ist im Kostenfestsetzungsverfahren in voller Höhe ohne hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr in Ansatz zu bringen

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 12.04.2010 - 416 O 313/07
  • OLG Hamburg, 13.09.2010 - 4 W 241/10
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 17.04.2012 - X ZB 7/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

    Insoweit hält der Senat an den im Beschluss vom 29. September 2009 (X ZB 1/09, NJW 2010, 76, 77 Rn. 20 ff.) hiergegen geäußerten Bedenken nicht fest und schließt sich der mittlerweile einhelligen Meinung der anderen Zivilsenate des Bundesgerichtshofs an, wonach § 15a RVG Ausdruck einer bereits vor seinem Inkrafttreten bestehenden Gesetzeslage in dem Sinne ist, dass sich diese Anrechnung grundsätzlich im Verhältnis zu Dritten nicht auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 I ZB 86/10, GRUR-RR 2011, 392 (LS), [...] Rn. 8; Beschluss vom 2. September 2009 II ZB 35/07, NJW 2009, 3101, 3103, Rn. 8; Beschluss vom 31. März 2011 III ZB 38/10, [...] Rn. 8; Beschluss vom 15. September 2010 IV ZB 5/10, AGS 2010, 474, Rn. 8 f.; Beschluss vom 5. Februar 2011 V ZB 272/10, AGS 2011, 259, Rn. 5; Beschluss vom 15. März 2011 VI ZB 50/10, Schaden-Praxis 2011, 306, Rn. 4; Beschluss vom 28. Oktober 2010 VII ZB 99/09, JurBüro 2011, 78, Rn. 5; Beschluss vom 14. September 2010 VIII ZB 33/10, AGS 2010, 473, Rn. 7 f.; Beschluss vom 11. März 2010 IX ZB 82/08, JurBüro 2010, 358, Rn. 6; Beschluss vom 20. Dezember 2011 XI ZB 17/11, [...] Rn. 6; Beschluss vom 1. Juni 2011 XII ZB 363/10, FamRZ 2011, 1222, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 215/11  

    Rechtsanwälte - RA muss über Frist für Kündigungsschutzklage aufklären!

    Nach Inkrafttreten des § 15 a RVG am 15. August 2009 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass danach gegenüber dem Gegner die volle Verfahrensgebühr auch in den Fällen festzusetzen ist, in denen schon eine Geschäftsgebühr entstanden ist (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011, I ZB 86/10, bei Juris; BGHZ 187, 227; BGH, ZIP 2009, 1927; BGH, AGS 2010, 54; 263; 473; FamRZ 2010, 1068).
  • FG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 Ko 4024/11  
    Aus dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 15a RVG folgt, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr zu unterbleiben hat (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011 I-10 W 27/11, 10 W 27/11, Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift - NJW-RR - 2011, 1565; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 06.04.2011 IV ZB 4/11, juris und vom 22.06.2011 I ZB 86/10, juris; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. 2011, § 15 Rz. 26).

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.05.2009 - 312 O 488/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr der zusammengesetzten Wortzeichen "folioCar" und "foilacar"; Unterlassungsanspruch gegen die Markenverwendung im Bundesgebiet bei Gestattung der geschäftlichen Nutzung in einem ausländischen Staat

  • Justiz Hamburg

    § 4 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
    Markenrechtsverletzung: Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr der zusammengesetzten Wortzeichen "folioCar" und "foilacar"; Unterlassungsanspruch gegen die Markenverwendung im Bundesgebiet bei Gestattung der geschäftlichen Nutzung in einem ausländischen Staat

  • it-recht-kanzlei

    "Undurchsichtige Folien" - markenrechtliche Verwechslungsgefahr

Kurzfassungen/Presse

  • dury.de (Leitsatz)

    Hamburg: Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr zweier zusammengesetzter Wortzeichen

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 47 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 140/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 12 Abs. 2 UWG; Art. 9 Abs. 1 GMV

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, Art 9 Abs 1 Buchst b EGV 40/94
    Markenschutz: Verwendung des Markennamens eines Mobilfunkanbieters zur Bezeichnung der Spritspartechnologie eines Automobilherstellers

  • it-recht-kanzlei

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 12 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

Rechtsprechung
   LG München I, 30.08.2010 - 21 O 14144/10   

Volltextveröffentlichungen

  • BAYERN | RECHT

    § 94 Abs 1 UrhG, § 94 Abs 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Reichweite einer urheberrechtlichen Nutzungsrechtsvereinbarung für einen Kinofilm: Erstreckung einer Vereinbarung zur Filmverwertung auf DVD auf Blu-ray Disc

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 91 (Ls.)
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