Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07 - bananabay   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,583
OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07 - bananabay (https://dejure.org/2007,583)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 U 24/07 - bananabay (https://dejure.org/2007,583)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 U 24/07 - bananabay (https://dejure.org/2007,583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "bananabay" - Mit der Verwendung eines Kennzeichens als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit einer sog. "Adword-Werbung" wird dieses Zeichen markenmäßig gebraucht. Dabei ist ohne Bedeutung, ob das betreffende "Adword" für den Nutzer sichtbar ist.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG
    Google Adwords - bananabay

  • openjur.de

    Markenrecht: Benutzung einer eingetragenen Wortmarke als Adword im Aufruf von Google-Anzeigen; Rechtsschutzbedürfnis einer markenrechtlichen Unterlassungsklage bei bereits erhobener negativer Feststellungsklage; Nichtgeltendmachung der Unterlassungsklage als Widerklage ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwendung einer Marke als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit so genannter "Adword-Werbung"; Konkurrenzverhältnis zwischen einer markenrechtlichen Unterlassungsklage und einer negativen Feststellungsklage in Bezug auf den selben Sachverhalt; Nutzung der ...

  • OLG Braunschweig
  • Telemedicus

    Markenverletzung durch AdWords - bananabay

  • Telemedicus

    Markenverletzung durch AdWords - bananabay

  • webshoprecht.de

    Verwendung einer Marke als ADwords-Schüsselwort

  • webshoprecht.de

    Verwendung einer Marke als ADwords-Schüsselwort

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung kann Markenverstoß begründen

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Schalten von AdWords unter Verwendung fremder Marken als Keyword ist eine Markenrechtsverletzung

  • IWW
  • JurPC

    MarkenG §§ 14 Abs 1, Abs 2 Nr 1, Abs 5 Nr 23, Abs 5 Nr 23
    Adword-Werbung - Marke als Schlüsselwort/Keyword

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung einer Marke als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit so genannter "Adword-Werbung"; Konkurrenzverhältnis zwischen einer markenrechtlichen Unterlassungsklage und einer negativen Feststellungsklage in Bezug auf den selben Sachverhalt; Nutzung der ...

  • kanzlei.biz

    Markenverletzung durch Google AdWords

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 5 Nr. 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adword-Werbung: kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Marke als Schlüsselwort - Verhältnis Unterlassungsklage zu neg. Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Adword-Werbung

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Fremde Marken in Google AdWords

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google AdWords sind Markenverletzung

  • absatzwirtschaft.de (Pressebericht, 25.02.2008)

    Adword Selling - Rechtsprechung: Die Verantwortung liegt bei dem, der Adwords bucht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google AdWords sind wie Meta-Tags zu behandeln

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Adword Selling als Markenverletzung oder unlautere Wettbewerbshandlung?

  • beck.de (Leitsatz)

    Keyword-Advertising - "bananabay"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google AdWords sind Markenverletzung

Besprechungen u.ä. (3)

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Schalten von AdWords unter Verwendung fremder Marken als Keyword ist eine Markenrechtsverletzung

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Fremde Marken in Google AdWords

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verstößt Adword-Selling gegen das Marken- oder Lauterkeitsrecht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 392 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 440
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • MMR 2007, 789
  • MIR 2007, Dok. 305
  • afp 2009, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    (vgl. BGB, Urteil vom 07.07.1994 - I ZR 30/92 - GRUR 1994, 846, 848 - "Parallelverfahren II").

    Wird in einem solchen Fall die markenrechtliche Unterlassungsklage nicht als Widerklage zur bereits anhängig gemachten negativen Feststellungsklage bei dem vom Beklagten angerufenen Gericht geltend gemacht, sondern bei einem anderen, örtlich ebenfalls zuständigen Gericht erhoben, begründet dieses nicht den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, weil das Gesetz dem Geschädigten die Möglichkeit eröffnet, zwischen mehreren zuständigen Gerichten frei zu wählen (vgl. BGH; Urteil vom 07.07.1994 - I ZR 30/92 - GRUR 1994, 846, 848 - "Parallelverfahren II").

    Auf beide Gesichtspunkte hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Parallelverfahren II" (Urteil vom 07.07.1994 - I ZR 30/92 - GRUR 1994, 846, 848) ausdrücklich im Zusammenhang mit Wettbewerbsrechtsverstößen hingewiesen und zugleich klargestellt, dass deshalb eine bereits rechtshängige negative Feststellungsklage für die nachfolgende Leistungsklage auch nicht den Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit begründet.

  • LG Braunschweig, 07.03.2007 - 9 O 2382/06

    Unterlassung der Benutzung des Wortes "bananabay" zu Werbezwecken als Adword im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 07.03.2007 - Geschäftsnummer: 9 O 2382/06 (331) - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zum Unterlassungsausspruch wie folgt neu gefasst wird:.

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 07.03.2007 Az.: 9 O 2382/06 (331) - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 21.12.2004 - 312 O 950/04

    Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword bei Google AdWords stellt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten, die sich insoweit auf Ausführungen des Landgerichts Hamburg stützen will (vgl. LG Hamburg MMR 2005, 629 f. sowie NJOZ 2006, 1742 f. ), ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Beklagten als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während die Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen lassen.
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Zwischen den genannten, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht dabei eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe beziehungsweise Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft des Zeichens nur schwach und/oder der Warenabstand beziehungsweise Dienstleistungsabstand größer ist (BGH, Beschluss vom 27.04.2000 - I ZR 236/97 - GRUR 2000, 875, 876 - Davidoff).
  • LG Hamburg, 30.03.2004 - 312 O 910/03

    Markenrecht; Benutzumg als Schlüsselwort zur Werbung im Internet

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten, die sich insoweit auf Ausführungen des Landgerichts Hamburg stützen will (vgl. LG Hamburg MMR 2005, 629 f. sowie NJOZ 2006, 1742 f. ), ergibt sich auch nicht daraus etwas anderes, dass die Anzeige der Beklagten als solche gekennzeichnet und optisch außerhalb der eigentlichen Trefferliste angezeigt wurde, während die Verwendung von Metatags die entsprechenden Trefferhinweise in der eigentlichen Trefferliste erscheinen lassen.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Wie der Bundesgerichtshof zu der Nutzung von "Metatags" zutreffend ausgeführt hat (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2006 - I ZR 183/03 - WRP, 2006 1513 ff. - Impuls), ist deshalb nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden Seite sichtbar wird.
  • OLG Dresden, 09.01.2007 - 14 U 1958/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Der 14. Senat des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen: 14 U 1958/06 - ) vertritt zwischenzeitlich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des hier erkennenden 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 - = WRP 2007, 435) ebenfalls die Auffassung, dass die Verwendung einer Marke als Adword eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellt.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (statt vieler: Urteil vom 03.02.2005 - Az : I ZR 159/02 - WRP 2005, 896, 897 - LILA Postkarte), die sich an der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 23.02.1999 - C63/97 - GRUR - Int. 1999, 438 Tz. 38 BMW/Deenik; Urteil vom 12.11.2002 - Rs. C206/01 - GRUR 2003, 55, 57 Tz. 47ff - Arsenal Football Club) orientiert, "von einem markenmäßigen Gebrauch auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet".
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 23.1.2007 (Aktenzeichen: 20 U 79/06 - WRP 2007, 440, 441 - Beta Layout), auf dessen Entscheidung die Beklagte ihre Ansicht zur fehlenden kennzeichenmäßigen Nutzung stützen will, konstatiert, "das Adwords in einem technischen Sinne ebenso wie Metatags dazu dienen, den Nutzer auf das mit Hilfe des Adwords werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen" und die Frage eines kennzeichenmäßigen Gebrauchs durch die Benutzung eines Adwords deshalb nicht verneint, sondern offen gelassen.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07
    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (statt vieler: Urteil vom 03.02.2005 - Az : I ZR 159/02 - WRP 2005, 896, 897 - LILA Postkarte), die sich an der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 23.02.1999 - C63/97 - GRUR - Int. 1999, 438 Tz. 38 BMW/Deenik; Urteil vom 12.11.2002 - Rs. C206/01 - GRUR 2003, 55, 57 Tz. 47ff - Arsenal Football Club) orientiert, "von einem markenmäßigen Gebrauch auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet".
  • OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05

    Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke

  • OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben (vgl. OLG Braunschweig, MarkenR 2007, 449 = MMR 2007, 789).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

    Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben (vgl. OLG Braunschweig MarkenR 2007, 449 = MMR 2007, 789).
  • OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für

    Ob in der Verwendung von Marken als Schlüsselwort/ Keyword für eine Adword-Anzeige eine markenmäßige Benutzung in diesem Sinne zu sehen ist, war in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die Darstellung des Meinungsbildes bei OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay"; BGH Vorlagebeschluss vom 22.1.2009 GRUR 2009, 498 "Bananabay").

    Der Senat hat bisher (vgl. zusammenfassend: OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay") in der Verwendung von Marken als Schlüsselwort für eine Adword-Anzeige eine markenmäßige Benutzung in diesem Sinne gesehen.

    Fragt der Kunde/Internetnutzer unter Nennung eines konkreten Markennamens oder Unternehmensnamens, mithin einer Bezeichnung, die nur in diesem Sinne verwendet wird, hat er, anders als wenn er nur eine umschreibende Äußerung abgibt (z.B.: Schokolade, Pralinen), die Erwartung und Vorstellung, dass das vom Verkäufer beziehungsweise der Suchmaschine herausgesuchte Produkt dieser Marke zuzuordnen ist bzw. vom so benannten Unternehmen stammt bzw. bei dem benannten Unternehmen zu finden ist (vgl. OLG Braunschweig MMR 2007, 789 = MarkenR 2007, 449 "Bananabay").

  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

    Maßgeblich dafür, dass im Streitfall eine kennzeichenmäßige Verwendung vorliegt, ist vor allem auch der Umstand, dass sich die Beklagte durch die Wahl eines zu "I ..." "weitgehend passenden Keywords" eine für Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion zunutze machte, die darin besteht, in einem großen Angebot zutreffend gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzuweisen (BGHZ 168, 28 Tz. 17 - I ...; BGH, Urteil vom 08.02.2007, I ZR 77/04, = GRUR 2007, 784 Tz. 18 - Aidol, jeweils zu "Metatag"; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06 = MMR 2007, 110, 111; ferner OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 - 2 W 177/06 = GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 - 2 U 24/07, in juris dokumentiert, dort Rn. 42 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007 - 14 U 1958/06 = K + R 2007, 269, in juris dokumentiert, dort Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007 - 2 U 23/07, in juris dokumentiert, dort Rn. 22 ff.; jeweils zu Adword-Anzeigen).
  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 296/08
    Dies ist vom BGH für Metatags bestätigt worden ( BGH WRP 2006, 1513 [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03] - impuls) und wird auch vom OLG Braunschweig für Adwords so gesehen (WRP 2007 435 - Impuls; WRP 2007, 437 [OLG Braunschweig 11.12.2006 - 2 W 177/06] - Jette; OLG Braunschweig Urteil vom 12.07.07 - 2 U 24/07 - bananabay).

    Eine solche Differenzierung ist nach Auffassung der Kammer nicht gerechtfertigt und findet auch in der Entscheidung des BGH keine Stütze (LG Braunschweig a.a.O.; so auch OLG Braunschweig Urteil vom 12.07.07 - 2 U 24/07 - bananabay: ebenso OLG Dresden, ; K&R 2007, 269 ; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 [OLG Stuttgart 09.08.2007 - 2 U 23/07] - PCB-Pool jew.m.w. Nachw.).

  • LG Braunschweig, 04.02.2008 - 9 O 294/08
    Dies ist vom BGH für Metatags bestätigt worden ( BGH WRP 2006, 1513 [BGH 18.05.2006 - I ZR 183/03] - impuls) und wird auch vom OLG Braunschweig für Adwords so gesehen (WRP 2007 435 - Impuls; WRP 2007, 437 [OLG Braunschweig 11.12.2006 - 2 W 177/06] - Jette; OLG Braunschweig Urteil vom 12.07.07 - 2 U 24/07 - bananabay).

    Eine solche Differenzierung ist nach Auffassung der Kammer nicht gerechtfertigt und findet auch in der Entscheidung des BGH keine Stütze (LG Braunschweig a.a.O.; so auch OLG Braunschweig Urteil vom 12.07.07 - 2 U 24/07 - bananabay: ebenso OLG Dresden, K&R 2007, 269 ; ; OLG Stuttgart MMR 2007, 649 [OLG Stuttgart 09.08.2007 - 2 U 23/07] - PCB-Pool jew.m.w. Nachw.).

  • LG Braunschweig, 30.01.2008 - 9 O 2958/07

    Google Adwords - Schokolade

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ( Urt.v. 07.03.07 - 9 O 2382/06 u. Beschl.v. 04.10.06 - 9 O 1678/06 ), die vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden ist (Beschluss v. 11.12.2006, 2 W 177/07, Urt.v. 12.07.07 - 2 U 24/07 , Beschl.v. 28.09.07 - 2 U 66/07 u. 2 U 61/07 ) kann die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword bei Schalten einer Anzeige im Rahmen der Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellen.
  • LG Braunschweig, 26.03.2008 - 9 O 250/08

    Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

    Aufgrund der Aufmachung des streitbefangenen Treffers fehlt es an der Lotsenfunktion, wie sie von der Kammer in anderen Fällen einer Markenrechtsverletzung durch Keywords angenommen worden ist und durch das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden ist (Urt.d. Kammer vom 15.11.2006 - 9 O 1840/06; Urt.d. Kammer v. 07.03.2007 - 9 O 2382/06 , bestätigt durch das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urt.v. 12.07.2007 - 2 U 24/07 ).
  • OLG Braunschweig, 10.11.2009 - 2 U 191/09

    Bund-der-verunsicherten.de

    Hieran anknüpfend hat der Senat seine Rechtsprechung zur Adword-Werbung entwickelt, wonach auch in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Keyword zum Aufruf einer Anzeige bei Google eine markenmäßige bzw. kennzeichenmäßige Verwendung liegt ( OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 - 2 U 24/07 , MMR 2007, 789).
  • LG Braunschweig, 11.02.2010 - 9 O 3169/09
    Die Kammer hält insoweit an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. u.a. 9 O 2852/05 = MMR 2006, 9 O 1840/06 = MMR 2007, 121 [LG Braunschweig 15.11.2006 - 9 O 1840/06 (261)] ; 9 O 1964/08) fest, die auch vom OLG Braunschweig (vgl. u.a. GRUR-RR 2007, 72 - Jette; WRP 2007, 435 [OLG Braunschweig 05.12.2006 - 2 W 23/06] - impuls; GRUR-RR 2007, 392 - bananabay) bestätigt worden ist (ausdrücklich zustimmend auch Ströbele/Hacker, MarkenG , 9. A. § 14, Rn. 164).
  • LG Mannheim, 15.04.2008 - 2 O 270/07
  • LG Braunschweig, 11.02.2010 - 9 O 3168/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3270
OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 87a, 87b UrhG
    Keine Verletzung von Datenbankrechten durch Software, die fremde Datenbank automatisch durchsucht / Autobingooo

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 87a, 87b Abs. 1 UrhG
    Keine zwingende Verletzung der Rechte eines Datenbankherstellers durch den Vertrieb einer Software, die den automatischen Abruf von einzelnen Daten aus der Datenbank erlaubt; unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte des Datenbankherstellers

  • Justiz Hamburg

    AUTOBINGOOO II

    § 87a UrhG, § 87b UrhG
    Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des Inverkehrbringens einer der Durchsuchung von Online-Automobilbörsen dienenden Software

  • webshoprecht.de

    Zum Inverkehrbringen von Software zur Auswertung von öffentlich zugänglichen Internetseiten - AUTOBINGOOO II

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Urheberrechts einer Online-Automobilbörse durch eine Software zur automatisierten Suche

  • czarnetzki.eu PDF

    Datenbankschutz gegen Datenentnahme durch Suchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" dar

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87a; UrhG § 87b
    Verletzung des Urheberrechts einer Online-Automobilbörse durch eine Software zur automatisierten Suche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AUTOBINGOOO - Der Schutz von Internet-Datenbanken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Auto-Software "AUTOBINGOOO" verletzt nicht Rechte von "autoscout24.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO"-Software verletzt nicht Datenbank-Rechte von "autoscout24.de"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergleichsplattformen für Vergleichsplattformen vorerst zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Imtect: Dieser Browser findet jede Immobilie

Besprechungen u.ä.

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Schutz von Datenbanken in der Praxis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 728
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • K&R 2011, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH ( GRUR 09, 852 ).

    Ein Datenbankherstellerrecht wegen wesentlicher Investitionen in die Darstellung der Datenbank kann auch bestehen, wenn der Hersteller der Datenbank die Daten selbst von einem Dritten erworben hat ( BGH GRUR 2009, 852 Rz.28 - Elektronischer Zolltarif ).

    Personalkosten für die Programmwartung sind auch nach der Rechtsprechung des BGH Kosten, die der Darstellung des Inhalts einer Datenbank zuzurechnen sind ( BGH GRUR 2009, 852 Rn.27 - Elektronischer Zolltarif ).

    Anders als in der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH, die eine auf einer CD gespeicherte Datenbank betraf ( BGH GRUR 2009, 852 ), muss die im Internet bereit gehaltene Datenbank der Klägerin zum Zwecke des Auslesens nicht in dem Arbeitsspeicher des Nutzers zwischengespeichert werden.

    Die Klägerin bezieht sich hierbei auf die Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" der BGH ( GRUR 2009, 852 Rz.44 ff. ).

  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Die Nutzer entnehmen weder bei der einzelnen Suchanfrage noch in der kumulativen Wirkung mehrerer Suchanfragen einen quantitativ oder qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank ( GRUR-RR 09, 293 - AUTOBINGOOO I ).

    Zur Funktionsweise der Software wird ergänzend auf die Bildschirmausdrucke gemäß den Anlagen K 8, B 1 und B 2 und die Anlage BV 5 aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren zum Aktz.5 U 101/08 Bezug genommen.

    im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, welche unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" - mit Ausnahme der Domain AutoScout24.ch - aufrufbar ist und in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge für jedermann zugänglich bereitgehalten werden, in der Weise zu entnehmen, wie sich dies aus den diesem Urteil beigefügten Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ergibt.

    Der Senat hat die Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zum Aktz. 5 U 101/08 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    a) Gegenstand der Berufung ist das Verbot, eine Software anzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" erreichbaren Automobil-Onlinebörse in der aus den Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ersichtlichen Weise zu entnehmen.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Dies hat auch der BGH in seiner Entscheidung "Paperboy" grundsätzlich anerkannt, wenn auch im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs aus § 1 UWG a.F. ( GRUR 2003, 958, 963 ).

    Bereits in seiner Entscheidung "Paperboy" hat der BGH im Zusammenhang mit einem Anspruch nach § 1 UWG a.F. ausgesprochen, dass derjenige, der Inhalte im Internet öffentlich zugänglich macht, nicht verlangen kann, dass der Nutzer diese Inhalte in der Weise aufsucht, dass er die geschaltete Werbung zur Kenntnis nimmt ( GRUR 2003, 958, 963 ).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, dass die Entnahme kleiner Teile und das Setzen von Hyperlinks auf eine im Internet frei zugängliche Datenbank durch einen Suchdienst das Datenbankherstellerrecht nicht verletzt ( GRUR 2003, 958 - Paper Boy ).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Hierbei müsste es sich um einen wesentlichen Teil des in der Datenbank vorhandenen Gesamtdatenvolumens handeln ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.70 - BHB-Pferdewetten ).

    Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann nämlich, was die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung angeht, eine ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern ( EUGH GRUR 2005, 244, Leitsatz 3 und Rz.71 - BHB - Pferdewetten ).

    Der EUGH fordert eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Investition des Datenbankherstellers ( EUGH GRUR 2005, 244 Tz.86, 89, 91 - BHB-Pferdewetten ).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine eigene täterschaftliche Haftung der Beklagten entsprechend der Entscheidung "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" des BGH ( GRUR 2007, 890 ) kommt nach der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des BGH ( GRUR 2010, 633 ) für den Bereich der Urheberrechts hingegen nicht in Betracht.

    "[13] b) Es kommt auch keine täterschaftliche Haftung des Bekl. unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. BGHZ 173, 188 Rdnr. 22 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay) in Betracht.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine eigene täterschaftliche Haftung der Beklagten entsprechend der Entscheidung "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" des BGH ( GRUR 2007, 890 ) kommt nach der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des BGH ( GRUR 2010, 633 ) für den Bereich der Urheberrechts hingegen nicht in Betracht.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Im Streitfall müsste das Verhalten des Bekl. - also die Unterhaltung eines nicht ausreichend gesicherten privaten WLAN-Anschlusses - den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung des in Rede stehenden urheberrechtlichen Werkes (§ 19a UrhG) erfüllen (vgl. zum Merkmal des Anbietens im Markenrecht BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine normale Auswertung ist nach Auffassung des Senats auch dann anzunehmen, wenn eine Suchmaschine oder Suchsoftware so viele Daten aus einer frei zugänglichen Datenbank entnimmt, dass sie für den Nutzer auch ohne den Besuch der Internetseite, auf der sich die Datenbank befindet, nutzbar sind ( so auch OLG Frankfurt MMR 09, 400 für die Entnahme von Datensätzen durch einen Flugvermittler von der Internetseite eines Fluganbieters; vgl. auch Deutsch GRUR 2009, 1027, 1030 ).
  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung "Toll Collect" des Senats ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 ), wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.4.2009 ausgeführt hat.
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Der Begriff der mit der Darstellung der Datenbank verbundenen Investitionen bezieht sich auf die Mittel, mit denen der Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d.h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden ( EUGH GRUR 2005, 252 Rz.27- Fixtures-Fußballspielpläne I ).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg, CR 2011, 47 = ZUM-RD 2011, 87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6542
BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 ZPO, § 750 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung eines Titels bei bloßer Änderung des Namens oder der Firma einer Partei und Nachweis der Personenidentität

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung eines Titels bei bloßer Änderung des Namens oder der Firma einer Partei und Nachweis der Personenidentität

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollsteckung - Namensänderung einer Partei in der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 262/03

    Auflösung einer KGaA nach Ausscheiden verschiedener persönlich haftender

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht hat es mit Recht auch als verzichtbar angesehen, dass die Umfirmierung in der Vollstreckungsklausel vermerkt ("beigeschrieben") wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 262/03, DGVZ 2004, 73, 74; MünchKomm.ZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 726 Rn. 69; Walker in Schuschke/Walker aaO § 750 Rn. 13 und 20; aA Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 727 Rn. 1; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein aaO § 727 Rn. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., Einf §§ 727-729 Rn. 5 "Neuer Name").
  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden.
  • LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04

    Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • BGH, 19.10.1956 - V BLw 27/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • LG Kassel, 15.06.2016 - 3 T 273/16

    Eine OHG (im komkreten Fall die FKH OHG) darf die zugunsten einer GbR (hier der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist; dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, die Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen (BGH Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 93/10 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 94/10 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 12. April 2012 - VII ZB 65/11 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 42/13 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 25/11

    Bestimmung eines Gläubigers als Rechtsnachfolger der früheren "Bayerischen Hypo-

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335, und I ZB 94/10, in juris) im Einzelnen dargelegt, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 87/10

    Notwendigkeit einer Änderung des Vollstreckungstitels hinsichtlich der

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei den Parteien bekannten Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335 und I ZB 94/10, in Juris dokumentiert) im Einzelnen dargelegt, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
  • BGH, 12.04.2012 - VII ZB 65/11

    Recht eines Einzelrichters zur alleinigen Entscheidung über die Zulassung einer

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335 und I ZB 94/10, in juris) im Einzelnen dargelegt hat, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11662
BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,11662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG
    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Richten des Streitwerts eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Interesse des Klägers an einer Verurteilung des Beklagten

  • online-und-recht.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer Spitzenstellungsbehauptung verurteilten Anzeigenblattverlages

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Richten des Streitwerts eines Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Interesse des Klägers an einer Verurteilung des Beklagten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung für Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • afp 2011, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10
    Die von der Beklagten beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt nach alledem nicht in Betracht (vgl. dazu im Übrigen BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011   I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011  I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011  I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12  Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015  I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht bei einer solch überschaubaren Unterlassungspflicht eine unmissverständliche und nachdrücklich formulierte Rundmail an die zuständigen Mitarbeiter für ausreichend (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 8) und zusätzliche Maßnahmen, insbesondere eine Anpassung der Software, als nicht durch die streitgegenständliche Verurteilung veranlasst erachtet hat.
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auch subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers, wie etwa der Verschuldensgrad, können schließlich Rückschlüsse auf die vom Verletzer ausgehende Gefährdung der Rechte des Schutzrechtsinhabers zulassen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 2).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstandes gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist auf das Interesse des Rechtsmittelführers abzustellen, seine erstinstanzliche Verurteilung zu beseitigen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 2; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 511 Rn. 20).

    Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt (BGH, AfP 2011, 261 Rn. 4).

    Denn das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie von subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers wie etwa dem Verschuldensgrad zu bewerten (BGH, AfP 2011, 261 Rn. 5 mwN).

    Dieser Aufwand ist allerdings nicht - wie das Berufungsgericht angenommen hat - anstelle des Interesses des Beklagten an der Beseitigung des Verbots maßgebend, sondern allenfalls für die Frage, ob die Beschwer des Beklagten das Interesse des Klägers an der Verurteilung übersteigt (vgl. BGH, AfP 2011, 261 Rn. 4, 6).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 29/14

    Berufungsbeschwer eines Unterlassungsschuldners nach Verurteilung zur Löschung

    bb) Die Rechtsbeschwerde macht geltend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Interesse des zur Unterlassung verurteilten Beklagten an der Beseitigung seiner Verurteilung zwar nicht zwangsläufig, aber regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspreche, denn das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung sei pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie von subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers wie etwa dem Verschuldensgrad zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 12; vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5).

    Eine nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats für diese Fälle für die Beschwer maßgebende Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit des Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 15; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 7) ist mangels wirtschaftlicher oder gewinnorientierter Tätigkeit des Beklagten ebenfalls nicht festgestellt.

  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung glaubhaft macht, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblichen Betrag übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, juris Rn. 5; Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 31/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 216 Rn. 5; BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7, mwN; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 40 Rn. 39; Teplitzky/Feddersen Kap. 49 Rn. 13 und 16).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 75/14

    Berufungsbeschwer bei Widerruf einer Negativeintragung bei der Schufa

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 50/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Bemessung des Gegenstandswertes für die

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZB 69/14

    Rechtmäßigkeit eines aufgrund unwahrer gegenüber anderen Mietern getätigter

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 15/16

    Anspruch des Urhebers auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines

  • LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20

    Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12

    Streitwertermittlung bei einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegen

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 199/12

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer des zur

  • BGH, 26.03.2012 - VI ZR 170/11

    Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11

    Einholung einer Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren",

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 217/14

    Beschwer des Beklagten, der zur Löschung drei Jahre alter E-Mails von seiner

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

  • KG, 12.08.2011 - 5 U 71/11

    Beschwerdewert bei Berufung gegen Unterlassungsverurteilung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3316
OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2009 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2009,3316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 41
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    In welchem Umfang dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls; der Erfahrungssatz, dass der Verkehr den Wortanfang regelmäßig stärker beachtet, kann allerdings nicht zur Anwendung kommen, wenn der Wortanfang beschreibenden Inhalt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 784 f. - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX mwN.).

    Zum einen besteht auch bei hoher Aufmerksamkeit die Gefahr von Verwechslungen, wenn sich derart ähnliche Zeichen gegenüberstehen; dem entspricht es, dass der Bundesgerichtshof die Verwechslungsgefahr hinsichtlich der für Arzneimittel verwendeten Zeichen "NEURO-VIBOLEX" und "NEURO-FIBRAFLEX" (BGH GRUR 2004, 783, 785) bejaht hat.

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2008, 909 - Pantogast mwN.).

    Dies würde im Übrigen auch dann gelten, wenn man den beschreibenden Anteil des Zeichens höher bewertete und daher von einer nur unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft ausginge (vgl. BGH GRUR 2008, 909, 910 - Pantogast), denn angesichts der Warenidentität ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), so dass wegen der hohen Zeichenähnlichkeit gleichwohl die Gefahr besteht, dass der Verkehr die Zeichen verwechselt.

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Es handelt sich zwar um ein nicht ungebräuchliches Suffix, die Zusammenfügung dieser Wortteile zu "Enzym"-"ax" ist dem Sprachgebrauch jedoch fremd, so dass sich aus der Zusammensetzung eine Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II; BGH GRUR 1997, 845 - Immo-Data).

    Zudem hat aber ein Zeichen auch dann Unterscheidungskraft, wenn durch die Zusammensetzung ein einprägsamer Gesamtbegriff entsteht, der die Ware schlagwortartig umreißt, ohne sie konkret zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    e) Der Annahme einer Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass diese auch bei gegebener Markenähnlichkeit, identischen Waren und einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft dann aus Rechtsgründen zu verneinen wäre, wenn anderenfalls ein markenrechtlicher Schutz beschreibender Angaben gewährt würde (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2006, 60 Tz. 17 - coccodrillo).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Marken ist nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen (BGH GRUR 2006 859 Tz. 17 - Malteserkreuz).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Es handelt sich zwar um ein nicht ungebräuchliches Suffix, die Zusammenfügung dieser Wortteile zu "Enzym"-"ax" ist dem Sprachgebrauch jedoch fremd, so dass sich aus der Zusammensetzung eine Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (vgl. BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 19 - Haus und Grund II; BGH GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Denn beschreibende Anklänge sind zwar bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft zu berücksichtigen, eine etwa bestehende Freihaltebedürftigkeit kann aber darüber hinaus im Rahmen der Verwechslungsgefahr nicht berücksichtigt werden und kann nur unter den Voraussetzungen des § 23 Nr. 2 MarkenG zum Tragen kommen (vgl. BGH GRUR 2009, 678 Tz. 27 - POST/RegioPost; EuGH GRUR 2008, 503 Tz. 47 - adidas, zu Art. 6 Abs. 1 lit. b MarkenRL).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Das Oberlandesgericht Stuttgart wies auf die Berufung der Beklagten den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 8. Mai 2008 (abgedruckt in GRUR-RR 2008, 425) zurück.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09
    Das Teilurteil war unzulässig, weil die Entscheidung über den vom Landgericht nicht beschiedenen Teil der Widerklage davon abhängt, ob die Klage begründet ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 379, 380).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Ferner hat es die Beklagten zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt sowie ihre Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 41).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten

    Soweit Mitbewerber - anders als die Beklagten im Streitfall - ein rechtlich geschütztes Interesse an der Verwendung eines prioritätsjüngeren ähnlich gestalteten Zeichens zu beschreibenden Zwecken oder als Bestimmungshinweis gelten machen können, ist dem bei den Schutzschranken des § 23 MarkenG Rechnung zu tragen (EuGH, GRUR 2008, 503 = WRP 2008, 767 [Rn. 48] - adidas / Marca Mode [zu Art. 3, 6 MarkenRRL]; BGH, GRUR 2009, 672 = WRP 2009, 824 [Rn. 26] - OSTSEE-POST; GRUR 2009, 678 = WRP 2009, 839 [Rn. 27] - POST / RegioPost; Senat, GRUR-RR 2010, 41 [43] - Enzymax / Enzymix).
  • BPatG, 26.09.2012 - 26 W (pat) 27/12

    Markenbeschwerdeverfahren "Lipo Dermilax/Lipoderm" - keine Verwechslungsgefahr

    Doch gilt auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung nicht auf den Wortanfang liegt oder wenn der Wortumfang für fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend und damit kennzeichnungsschwach ist (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzy/Mix, EuG GRUR Int. 2008, 231, 232 - Catellani/CASTELLUCA).
  • BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 100/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Innova Dog Comfort (Wort-Bild-Marke)/INNOVA" -

    Doch gilt auch dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt oder wenn der Wortumfang für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend und damit kennzeichnungsschwach ist (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzy/Mix, EuG GRUR Int. 2008, 231, 232 - Catellani/CASTELLUCA), was für INNOVA zu gelten hat.
  • BPatG, 26.09.2012 - 26 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren "PRIMAVERA/PRIMERA" - keine Verwechslungsgefahr

    Diese Grundsätze gelten jedoch nicht uneingeschränkt und insbesondere dann nicht, wenn die Betonung der Marken nicht auf deren Wortanfang, sondern auf den die Marken unterscheidenden Teilen im Inneren der Markenwörter liegt (OLG Köln GRUR-RR 2010, 41, 42 - EnzyMax/Enzymix; EuG PAVIS PROMA T-80/08, - RNAiFect/RNActive).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.10.2009 - I-6 U 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4998
OLG Köln, 02.10.2009 - I-6 U 53/09 (https://dejure.org/2009,4998)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2009 - I-6 U 53/09 (https://dejure.org/2009,4998)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - I-6 U 53/09 (https://dejure.org/2009,4998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 388 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Angesichts der kennzeichenrechtlichen Einheit von Ware und Verpackung (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 Rn. 49; Lieck, Der Parallelhandel mit Arzneimitteln [GEW Bd. 10], Rn. 249; Böttcher, GRUR Int 2009, 646 [647 f.]) stehen Veränderungen der Verpackung und insbesondere die im Umpacken liegende Gefährdung des Originalzustands der Ware einer Erschöpfung des Markenrechts grundsätzlich entgegen; seine Grenze findet das Recht des Markeninhabers aber im Verbot verschleierter Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten nach Art. 30 S. 2 EGV (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 31] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 16] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; Fezer, a.a.O., Rn. 78 ff.; HK-MarkenR / von Hellfeld, 2. Aufl., § 24 Rn. 33).

    Nach der um einen Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten bemühten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 79] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 [Rn. 21] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 23] - Wellcome / Paranova), der auch der Bundesgerichtshof folgt (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 1087 [Rn. 16] = WRP 2008, 1557 - Lefax / Lefaxin; zur Entwicklung vgl. Lieck, a.a.O., Rn. 251 ff.; ders., GRUR 2008, 661 ff.), ierkann sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde; das ist insbesondere der Fall, wenn der Markeninhaber das gleiche Arzneimittel in unterschiedlichen Packungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht hat und das Umpacken durch den Importeur erforderlich ist, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können; es ist dargetan, dass das Umpacken den Originalzustand der verpackten Ware nicht beeinträchtigen kann; auf der neuen Verpackung ist klar angegeben, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; das umgepackte Arzneimittel ist nicht so aufgemacht, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann; der Importeur unterrichtet den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels und liefert ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware.

    Rein wirtschaftliche (Werbe- oder Absatz-) Vorteile, die sich der Parallelimporteur von der Verwendung eigener Verpackungen unter Wiederanbringung der Marke verspricht, rechtfertigen die Annahme einer solchen Zwangslage nicht (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 46-48] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 37] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; BGHZ 173, 217 [Rn. 22] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 30] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO).

    Die Voraussetzung für den Erhalt des Erschöpfungseinwandes des Parallelimporteurs, dass für den weiteren Vertrieb des Arzneimittels im Einfuhrmitgliedstaat ein Umpacken (oder eine Neuverpackung) der importierten Arzneimittelpackungen erforderlich ist, betrifft nämlich nur das Umpacken als solches und nicht die Art und Weise, in der es vorgenommen wird (EuGH, GRUR 2007, 586 [Rn. 38] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 25] - Wellcome / Paranova).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Rein wirtschaftliche (Werbe- oder Absatz-) Vorteile, die sich der Parallelimporteur von der Verwendung eigener Verpackungen unter Wiederanbringung der Marke verspricht, rechtfertigen die Annahme einer solchen Zwangslage nicht (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 46-48] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 37] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; BGHZ 173, 217 [Rn. 22] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 30] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO).

    Maßgeblich ist, ob auf Grund von Gewohnheiten oder Abneigungen der Verbraucher ein Hindernis für den tatsächlichen Zugang zum Markt besteht (BGHZ 173, 217 [Rn. 22] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II).

    Die Beklagte meint aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2007 (BGHZ 173, 217 [Rn. 24 ff.] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II) folgern zu können, dass die Klägerin auf Grund des gesetzlichen Schuldverhältnisses, das durch das Vorabunterrichtungsschreiben der Beklagten vom 10.11.2005 (Anlage K 1) begründet wurde, erhöhten Treuepflichten unterlag und sich mit ihrem Schweigen auf die Ankündigung der Beklagten, die Packungsgröße 120 Kautabletten als etikettierte Auffüllpackung in Verkehr bringen zu wollen, in Widerspruch setze, wenn sie den Vertrieb eigener Verpackungen der Beklagten zu je 120 Tabletten jetzt nicht allein wegen der Art der Verpackung (in eigenen Faltschachteln statt in etikettierten Auffüllpackungen), sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Packungsgröße (derer die Beklagte wegen der Möglichkeit des Vertriebs von 96-Tabletten-Packungen nicht bedürfe) beanstande.

    Auf Sonderprobleme der Bündelung mehrerer ausländischer Verpackungen (vgl. dazu BGH, GRUR 2008, 156 [Rn. 20 ff.] = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE) kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin - gemäß dem auf ihren Antrag berichtigten Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils - für das Angebot einer 120-Tabletten-Packung durch die Beklagte selbst nicht die fernliegende Möglichkeit einer Bündelung von fünf tschechischen Originalfaltschachteln zu je 24 Tabletten in Betracht zieht, sondern lediglich geltend macht, die Beklagte könne Packungen zu 120 Tabletten (wie bisher) durch "Aufstocken" und Umetikettieren importierter 96-Tabletten-Packungen erzeugen und in Verkehr bringen.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Nach der um einen Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten bemühten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 79] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 [Rn. 21] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 23] - Wellcome / Paranova), der auch der Bundesgerichtshof folgt (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 1087 [Rn. 16] = WRP 2008, 1557 - Lefax / Lefaxin; zur Entwicklung vgl. Lieck, a.a.O., Rn. 251 ff.; ders., GRUR 2008, 661 ff.), ierkann sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde; das ist insbesondere der Fall, wenn der Markeninhaber das gleiche Arzneimittel in unterschiedlichen Packungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht hat und das Umpacken durch den Importeur erforderlich ist, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können; es ist dargetan, dass das Umpacken den Originalzustand der verpackten Ware nicht beeinträchtigen kann; auf der neuen Verpackung ist klar angegeben, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; das umgepackte Arzneimittel ist nicht so aufgemacht, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann; der Importeur unterrichtet den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels und liefert ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware.

    Eine künstliche Marktabschottung droht allerdings nicht nur, wenn im Einfuhrmitgliedstaat ausschließlich bestimmte, im Ausfuhrmitgliedstaat nicht erhältliche Packungsgrößen des Arzneimittels zulässig sind (so dass eine Anpassung an die Erfordernisse des Einfuhrmitgliedsstaates durch bloßes Einlegen neuer Beipack- oder Informationszettel in der Landessprache ausscheidet, vgl. GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 55] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; Böttcher, GRUR Int 2009, 646 [647]), sondern bereits dann, wenn eine entsprechende nationale Übung besteht, die etwa auf ärztliche Verschreibungsgewohnheiten oder die Erstattungspraxis der Krankenversicherungen zurückgehen kann.

    Es genügt, dass der Parallelimporteur nur von einem Teilmarkt ausgeschlossen wird, weil etwa im Ausfuhrmitgliedstaat nur eine Packungsgröße in Verkehr gebracht worden ist, während im Einfuhrmitgliedstaat neben dieser Packungsgröße eine weitere Packungsgröße eines Arzneimittels vom Markeninhaber vertrieben wird, so dass der Parallelimporteur am Vertrieb der weiteren Packungsgröße im Einfuhrmitgliedstaat gehindert wird und in eine Zwangslage gerät, die ein Umpacken rechtfertigt (EuGH, GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 52-54] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 34] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO; vgl. Lieck, Der Parallelhandel mit Arzneimitteln, Rn. 295 ff., 323, zur Anpassung der Packungsgrößen an inländische Normgrößen und zur Adaptierung der konkret vertriebenen Packungsgrößen des Originalherstellers).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Wie der Bundesgerichtshof in mehreren neueren Urteilen (BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX; BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE; BGH, GRUR 2008, 707 [Rn. 15 ff.] = WRP 2008, 944 - Micardis; vgl. dazu Wolpert, WRP 2008, 453 ff.; Lieck, GRUR 2008, 661 [663 ff.]) klargestellt hat, bedarf es im Rahmen des Erforderlichkeitskriteriums keiner Prüfung, ob der Parallelimporteur die Verwendung eigener Verpackungen trotz divergierender Packungsgrößen im Ausfuhr- und Einfuhrmitgliedsstaat vermeiden kann, indem er die ausländische Verpackung durch Entnahme oder Hinzufügung von Blistern und das Überkleben mit Etiketten auf die Packungsgröße des Einfuhrstaats "abstockt" oder "aufstockt".

    Auf Sonderprobleme der Bündelung mehrerer ausländischer Verpackungen (vgl. dazu BGH, GRUR 2008, 156 [Rn. 20 ff.] = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE) kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin - gemäß dem auf ihren Antrag berichtigten Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils - für das Angebot einer 120-Tabletten-Packung durch die Beklagte selbst nicht die fernliegende Möglichkeit einer Bündelung von fünf tschechischen Originalfaltschachteln zu je 24 Tabletten in Betracht zieht, sondern lediglich geltend macht, die Beklagte könne Packungen zu 120 Tabletten (wie bisher) durch "Aufstocken" und Umetikettieren importierter 96-Tabletten-Packungen erzeugen und in Verkehr bringen.

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04

    STILNOX

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Wie der Bundesgerichtshof in mehreren neueren Urteilen (BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX; BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE; BGH, GRUR 2008, 707 [Rn. 15 ff.] = WRP 2008, 944 - Micardis; vgl. dazu Wolpert, WRP 2008, 453 ff.; Lieck, GRUR 2008, 661 [663 ff.]) klargestellt hat, bedarf es im Rahmen des Erforderlichkeitskriteriums keiner Prüfung, ob der Parallelimporteur die Verwendung eigener Verpackungen trotz divergierender Packungsgrößen im Ausfuhr- und Einfuhrmitgliedsstaat vermeiden kann, indem er die ausländische Verpackung durch Entnahme oder Hinzufügung von Blistern und das Überkleben mit Etiketten auf die Packungsgröße des Einfuhrstaats "abstockt" oder "aufstockt".

    Solche Gefahren entstehen bereits dann, wenn feststeht, dass die Packung geöffnet und mit der Zahl der Blisterstreifen der Packungsinhalt verändert werden muss, um eine im Einfuhrmitgliedstaat marktgängige Umverpackung zu erzeugen (vgl. BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX).

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Rein wirtschaftliche (Werbe- oder Absatz-) Vorteile, die sich der Parallelimporteur von der Verwendung eigener Verpackungen unter Wiederanbringung der Marke verspricht, rechtfertigen die Annahme einer solchen Zwangslage nicht (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 46-48] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 37] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; BGHZ 173, 217 [Rn. 22] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 30] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO).

    Es genügt, dass der Parallelimporteur nur von einem Teilmarkt ausgeschlossen wird, weil etwa im Ausfuhrmitgliedstaat nur eine Packungsgröße in Verkehr gebracht worden ist, während im Einfuhrmitgliedstaat neben dieser Packungsgröße eine weitere Packungsgröße eines Arzneimittels vom Markeninhaber vertrieben wird, so dass der Parallelimporteur am Vertrieb der weiteren Packungsgröße im Einfuhrmitgliedstaat gehindert wird und in eine Zwangslage gerät, die ein Umpacken rechtfertigt (EuGH, GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 52-54] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 34] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO; vgl. Lieck, Der Parallelhandel mit Arzneimitteln, Rn. 295 ff., 323, zur Anpassung der Packungsgrößen an inländische Normgrößen und zur Adaptierung der konkret vertriebenen Packungsgrößen des Originalherstellers).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-276/05

    The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Nach der um einen Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten bemühten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 79] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 [Rn. 21] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 23] - Wellcome / Paranova), der auch der Bundesgerichtshof folgt (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 1087 [Rn. 16] = WRP 2008, 1557 - Lefax / Lefaxin; zur Entwicklung vgl. Lieck, a.a.O., Rn. 251 ff.; ders., GRUR 2008, 661 ff.), ierkann sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde; das ist insbesondere der Fall, wenn der Markeninhaber das gleiche Arzneimittel in unterschiedlichen Packungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht hat und das Umpacken durch den Importeur erforderlich ist, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können; es ist dargetan, dass das Umpacken den Originalzustand der verpackten Ware nicht beeinträchtigen kann; auf der neuen Verpackung ist klar angegeben, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; das umgepackte Arzneimittel ist nicht so aufgemacht, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann; der Importeur unterrichtet den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels und liefert ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware.

    Die Voraussetzung für den Erhalt des Erschöpfungseinwandes des Parallelimporteurs, dass für den weiteren Vertrieb des Arzneimittels im Einfuhrmitgliedstaat ein Umpacken (oder eine Neuverpackung) der importierten Arzneimittelpackungen erforderlich ist, betrifft nämlich nur das Umpacken als solches und nicht die Art und Weise, in der es vorgenommen wird (EuGH, GRUR 2007, 586 [Rn. 38] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 25] - Wellcome / Paranova).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Angesichts der kennzeichenrechtlichen Einheit von Ware und Verpackung (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 Rn. 49; Lieck, Der Parallelhandel mit Arzneimitteln [GEW Bd. 10], Rn. 249; Böttcher, GRUR Int 2009, 646 [647 f.]) stehen Veränderungen der Verpackung und insbesondere die im Umpacken liegende Gefährdung des Originalzustands der Ware einer Erschöpfung des Markenrechts grundsätzlich entgegen; seine Grenze findet das Recht des Markeninhabers aber im Verbot verschleierter Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten nach Art. 30 S. 2 EGV (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 31] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 16] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; Fezer, a.a.O., Rn. 78 ff.; HK-MarkenR / von Hellfeld, 2. Aufl., § 24 Rn. 33).

    Rein wirtschaftliche (Werbe- oder Absatz-) Vorteile, die sich der Parallelimporteur von der Verwendung eigener Verpackungen unter Wiederanbringung der Marke verspricht, rechtfertigen die Annahme einer solchen Zwangslage nicht (EuGH, GRUR 2002, 879 [Rn. 46-48] = WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim / Swingward I; GRUR 2007, 586 [Rn. 37] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; BGHZ 173, 217 [Rn. 22] = GRUR 2008, 156 = WRP 2008, 102 - Aspirin II; BGH, GRUR 2008, 1089 [Rn. 30] = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Nach der um einen Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten bemühten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 79] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 [Rn. 21] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 23] - Wellcome / Paranova), der auch der Bundesgerichtshof folgt (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 1087 [Rn. 16] = WRP 2008, 1557 - Lefax / Lefaxin; zur Entwicklung vgl. Lieck, a.a.O., Rn. 251 ff.; ders., GRUR 2008, 661 ff.), ierkann sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde; das ist insbesondere der Fall, wenn der Markeninhaber das gleiche Arzneimittel in unterschiedlichen Packungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht hat und das Umpacken durch den Importeur erforderlich ist, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können; es ist dargetan, dass das Umpacken den Originalzustand der verpackten Ware nicht beeinträchtigen kann; auf der neuen Verpackung ist klar angegeben, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; das umgepackte Arzneimittel ist nicht so aufgemacht, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann; der Importeur unterrichtet den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels und liefert ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware.
  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.03.2009 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 285/08 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05

    Micardis

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Köln, Urteil vom 2. Oktober 2009 - 6 U 53/09, juris).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 28 U 41/15

    Pflichten eines mit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage mandatierten

    Am 03.03.2009 beantragte der Kläger auf Grundlage eines von ihm selbst verfassten Schreibens vor dem Oberlandesgericht Hamm (6 U 53/09) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Berufungsverfahrens.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2017 - L 15 U 326/16

    Unfallversicherungsrecht; Entgegennehmen einer Behandlung; Gesundheitsgefahren

    Die hiergegen beim Sozialgericht Düsseldorf erhobene Klage (S 6 U 53/09), mit der die Kläger ihr Begehren auf Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV beschränkte, wies das Sozialgericht mit Urteil vom 07.09.2010 ab.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 6 U 166/15

    Irreführungsgefahr bei Hinweis auf Durchführung der Hauptuntersuchung durch eine

    Im Urteil vom 22. April 2010 (Az.: 6 U 53/09 - Anlage K18) ist die Frage, in welchem Umfang sich bei Autofahrern die Kenntnis durchgesetzt hat, dass Kraftfahrzeugwerkstätten selbst zur Durchführung von Hauptuntersuchungen nicht befugt sind, ausdrücklich offen gelassen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4530
OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09 (https://dejure.org/2010,4530)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2010 - 34 SchH 14/09 (https://dejure.org/2010,4530)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 34 SchH 14/09 (https://dejure.org/2010,4530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Aussetzung eines Bestellungsverfahrens bis zur Feststellung der Verpflichtung zur Einlassung auf ein Schlichtungsverfahren zur Festlegung gemeinsamer Vergütungsregelungen

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 148; UrhG § 36; UrhG § 36a Abs. 3
    Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148 ; UrhG § 36 ; UrhG § 36a Abs. 3
    Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

  • ibr-online

    Evtl. Schlichtungverpflichtung greift Bestellungsverfahren vor

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 494 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • BauR 2010, 1643
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 12.01.2005 - 23 SchH 7/03

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Gerichtliche Bestellung des vorsitzenden

    Auszug aus OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09
    Selbst wenn man dem Oberlandesgericht insoweit nur eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis zugesteht (KG ZUM 2005, 229), würde eine rechtskräftige Feststellung der Unzulässigkeit dem Bestellungsverfahren entgegenstehen.
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10

    Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

    Das Oberlandesgericht (OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2010  34 SchH 14/09, juris) hat das vorliegende Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beim Landgericht Frankenthal ausgesetzt.
  • OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle

    Wenn bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens eine Bestellung nach § 36a UrhG zu unterbleiben hat, so gilt dies um so mehr, wenn durch rechtskräftiges Urteil die Unzulässigkeit festgestellt ist (vgl. Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09, bei juris).

    Denn eine endgültige Entscheidung über die Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 UrhG für die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen kann im Bestellungsverfahren nicht stattfinden (vgl. KG aaO.; Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09).

  • LG München I, 06.11.2012 - 33 O 1081/12

    Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregelungen: Öffentlich-rechtliche

    Das Antragsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (34 SchH 14/09) begründet keine entgegenstehende Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, da dort allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens erfolgen würde (BGH, a.a.O., Bl. 290 d. A.), so dass keine Identität der Streitgegenstände gegeben ist.

    Die Einleitung dieses Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München (Az: 34 SchH 14/09) lässt das Feststellungsinteresse des Klägers auch nicht entfallen, da eine allenfalls erfolgende inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens das rechtliche Interesse an einer rechtskräftigen Feststellung der Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens nicht zu beseitigen vermag.

  • OLG München, 22.12.2015 - 34 SchH 9/14

    Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - Bestellung

    Die Frage, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, für derartige Produktionen zu verhandeln, stellt eine Vorfrage dar, die im Rahmen der Bestellungsentscheidung durch das Oberlandesgericht zu prüfen ist (vgl. Senat vom 15.7.2010,34 SchH 14/09, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09 (EU)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9775
BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09 (EU) (https://dejure.org/2010,9775)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2010 - 4 Ni 21/09 (EU) (https://dejure.org/2010,9775)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 4 Ni 21/09 (EU) (https://dejure.org/2010,9775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 PatG, § 81 Abs 2 S 1 PatG, § 3 Abs 2 Nr 1 PatG, § 148 ZPO
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer gegen ein europäisches Patent gerichteten Nichtigkeitsklage: europäisches Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen - Nichtigkeit wird auf nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt, ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer gegen ein europäisches Patent gerichteten Nichtigkeitsklage: europäisches Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen - Nichtigkeit wird auf nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt, ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer gegen ein europäisches Patent gerichteten Nichtigkeitsklage: europäisches Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen - Nichtigkeit wird auf nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 87
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 11.07.2002 - 1 Ni 23/01

    Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil eines einspruchsbefangenen

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09
    Eine gegen ein europäisches Patent gerichtete Nichtigkeitsklage ist vor Abschluss des europäischen Einspruchsverfahrens entsprechend § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG auch dann unzulässig, wenn sie auf eine i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 1 PatG nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt wird, die im europäischen Einspruchsverfahren nicht zu berücksichtigen ist, sofern die ältere nationale Anmeldung und die dem angegriffenen Patent zu Grunde liegende Anmeldung nicht identisch sind (Abgrenzung zu BPatGE 45, 190 - Schlauchbeutel).

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Entscheidung "Schlauchbeutel" des Bundespatentgerichts (GRUR 2002, 1045 f.).

    Abweichend von § 81 Abs. 2 S. 1 PatG hat das Bundespatentgericht in der von der Klägerin zitierten Entscheidung "Schlauchbeutel" (GRUR 2002, 1045 f.) die Nichtigkeitsklage trotz vor dem Europäischen Patentamt anhängigen Einspruchsverfahrens in einem Fall für zulässig erachtet, in dem die Nichtigkeit - wie vorliegend - mit einer neuheitsschädlichen nachveröffentlichten nationalen Anmeldung begründet wurde, die im europäischen Einspruchsverfahren nicht als Stand der Technik geltend gemacht werden kann.

  • BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05

    Strahlungssteuerung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09
    Hilfsweise komme die Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens bis zum Abschluss des europäischen Einspruchsverfahrens in Betracht, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Strahlungssteuerung" (GRUR 2005, 967 ff.) angeregt habe.

    Die Vorschrift des § 81 Abs. 2 S. 1 PatG ist grundsätzlich auf das europäische Einspruchsverfahren anzuwenden, vgl. BGH GRUR 2005, 967 f. - Strahlungssteuerung.

  • BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06

    Geltendmachung einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs eines

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09
    Dies habe das Bundespatentgericht auch in seiner Entscheidung "Torasemid" (GRUR 2007, 261 ff.) bestätigt.
  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10

    Mautberechnung

    Das Patentgericht hat die Klage für unzulässig gehalten und sie abgewiesen (veröffentlicht in GRUR 2011, 87).
  • BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 2/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zirkonoxidpulver, Verfahren zu seiner

    Zwar ergeht im Falle der Zurückverweisung zur Anpassung der Beschreibung die endgültige Entscheidung über den Bestand des Patents durch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die das Einspruchsverfahren formal abschließt (vgl. Benkard, EPÜ, 2. Aufl., Art. 101 EPÜ Rn. 184, 186), so dass die Nichtigkeitsklage grundsätzlich vor Rechtskraft dieser Entscheidung noch nicht zulässig ist (vgl. Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 4. Aufl., Seite 63; Busse, Patentgesetz, 7. Aufl., § 81 Rn. 17; BPatG 3 Ni 11/01 (EP), Urteil vom 7. März 2002, veröffentlicht in juris; BPatG GRUR 2011, 87 - Fahrzeugsteuer).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht