Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.08.2010 - 2 U 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5685
OLG Bremen, 27.08.2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.08.2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. August 2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 1 UWG
    Werbung mit den Slogans: "Meine Nr. 1" sowie "STARK in Kunden-Zufriedenheit"; Werbung mit Umfrageergebnissen

  • webshoprecht.de

    Werbung mit den Slogans: Meine Nr. 1 und STARK in Kunden-Zufriedenheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässige Werbung mit Kundenaussagen und Umfrageergebnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Umfrageergebnissen; Begriff der Alleinstellungsbehauptung

  • kanzlei.biz

    "Meine Nr. 1" keine wettbewerbliche Alleinstellung

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit dem Slogan "Meine Nr. 1" sowie "Stark in Kunden-Zufriedenheit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Umfrageergebnissen; Begriff der Alleinstellungsbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 UWG
    Wer ein Fotomodell mit der Aussage "Meine Nummer 1!” werben lässt, behauptet noch keine Alleinstellung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Werbung mit den Slogans "Meine Nr. 1" sowie "STARK in Kundenzufriedenheit"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung von EWE TEL bei Werbung mit "Meine Nummer 1"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Meine Nr 1" von EWE TEL zulässig

  • loh.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 147
  • BB 2010, 2446
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 203/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Pkw mit einem Designpreis

    Soweit der Kläger in erster Instanz auf die Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Werbung mit einer Konsumentenbefragung verwiesen hat, ist ihm entgegenzuhalten, dass das Erfordernis einer Fundstellenangabe auch dort gerade davon abhängig ist, ob der Eindruck vermittelt wird, die werbliche Angaben beruhten auf von dritter Seite neutral durchgeführten, verifizierbaren Testreihen bzw. repräsentativen Befragungen, oder ob es sich erkennbar um eine "Eigenbelobigung" ohne nachprüfbare Anknüpfungspunkte handelt (s. OLG Hamburg, GRUR-RR 29014, 333 [richtig: GRUR-RR 2014, 333 - d. Red.] - Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack, Nr. 1 im Geschmack, Juris-Tz. 46; OLG Hamm, MMR 2013, 95, Juris-Tz. 51; OLG Bremen, GRUR-RR 2011, 147 - Meine Nr. 1, Juris-Tz. 22).
  • OLG Hamburg, 16.12.2013 - 5 U 278/11

    Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack, Nr. 1 im Geschmack -

    Mit der Wertung des OLG Bremen (GRUR-RR 2011, 147) setze sich das Landgericht ausdrücklich nicht auseinander.

    Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Entscheidung des OLG Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 27.08.2010, 2 U 62/10 - "Meine Nr. 1") rechtfertigt keine abweichende Beurteilung des streitgegenständlichen Falles, denn sie befasst sich mit dem im dortigen Fall verwendeten Begriff "Meine Nr. 1", der mit ausreichender Deutlichkeit darauf schließen lassen kann, dass in der dort angegriffenen Werbung eine "Eigenbelobigung" aufgrund einer vom Hersteller bezahlten Verbraucherumfrage vorlag.

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