Rechtsprechung
   AG München, 15.02.2012 - 142 C 10921/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2381
AG München, 15.02.2012 - 142 C 10921/11 (https://dejure.org/2012,2381)
AG München, Entscheidung vom 15.02.2012 - 142 C 10921/11 (https://dejure.org/2012,2381)
AG München, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 142 C 10921/11 (https://dejure.org/2012,2381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Illegales Filesharing eines Mieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz infolge einer Urheberrechtsverletzung im Internet innerhalb einer sog. Tauschbörse (P2P-Netzwerk) bei Erfolgen der Urheberrechtsverletzung vom Anschluss des Beklagten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 85, 97, 97a Abs. 1 UrhG

  • new-media-law.net PDF
  • kanzlei-rader.de

    Zur Störerhaftung des Vermieters für durch den Mieter über das WLAN des Vermieters begangener Rechtsverletzung

  • blogspot.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Illegales Upload vom Anschluss des Mieters aus: Wer haftet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Vermieters für P2P-Urheberrechtsverletzung

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Vermieters für seinen Mieter für illegales Filesharing

  • blog.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vermieters für Urheberrechtsverletzungen des Mieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WLAN-Missbrauch durch Mieter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Was treibt der Mieter mit dem WLAN?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WLAN-Missbrauch durch Mieter

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Störerhaftung Vermieter

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht für illegales Filesharing von Mieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Filesharing: Zur Haftung des Vermieters einer vermieteten Wohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht als Störer für Filesharing des Mieters

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von Hotelinhabern und Vermietern von Ferienwohnungen für Urheberrechtsverletzungen der Gäste über ein drahtloses Funknetzwerk

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Abgemahnten abgewiesen - wenn der Vermieter nicht für Filesharing des Mieters haftet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht als Störer für Filesharing des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters und Hoteleigentümers bei illegalem Download

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Hotelinhabern und Vermietern von Ferienwohnungen für Urheberrechtsverletzungen der Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Vermieter kann sich enthaften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Keine Haftung des Vermieters wegen Urheberrechtsverletzungen des Mieters - Vermieter muss seinen Überwachungspflichten nachkommen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht für illegales Filesharing von Mieter // Keine Störerhaftung bei ausreichend erfüllter Prüfungspflicht durch Klausel im Mietvertrag

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht als Störer bei Filesharing durch Mieter

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters oder Hoteliers bei illegalen Downloads // Neue Rechtsprechung hinschtlich Abmahnungen und Urrheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä. (3)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
  • NZM 2012, 861
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG München, 15.02.2012 - 142 C 10921/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("Sommer unseres Lebens", NJW 2010, Seite 2061) spricht für den Fall, in dem feststeht, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschluss des Beklagten aus erfolgte - dies ist vorliegend zuletzt unstreitig gestellt worden -, eine tatsächliche Vermutung für dessen persönliche Verantwortlichkeit.

    (vgl. BGH "Sommer unseres Lebens", NJW 2010, 2061, 2062 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus AG München, 15.02.2012 - 142 C 10921/11
    Voraussetzung hierzu wäre jedenfalls, dass Prüfpflichten nachhaltig verletzt würden (vgl. BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2007, 708, 710 Rn 32).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus AG München, 15.02.2012 - 142 C 10921/11
    Voraussetzung hierzu wäre jedenfalls, dass Prüfpflichten nachhaltig verletzt würden (vgl. BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2007, 708, 710 Rn 32).
  • AG München, 14.06.2013 - 111 C 25922/12
    Schon in einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Amtsgericht München zu Gunsten eines Vermieters entschieden, der seinem Mieter den Zugang zum Internet gewährt hatte (AG München vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921/11).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2012 - I-6 U 206/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8638
OLG Köln, 16.03.2012 - I-6 U 206/11 (https://dejure.org/2012,8638)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2012 - I-6 U 206/11 (https://dejure.org/2012,8638)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2012 - I-6 U 206/11 (https://dejure.org/2012,8638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Frame-Einbindung

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Frame-Einbindung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Urheberrechts durch sog. Framing

  • kanzlei-rader.de

    Darstellung fremder Inhalte in einem Frame

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch sog. Framing

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Haftung für "Embedded Content”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gericht erlaubt "Framing"

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Frames mit deutlichem Hinweis auf fremde Urheberschaft

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Frage einer urheberrechtlichen Haftung für "Embedded Content"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gericht erlaubt "Framing"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage einer urheberrechtlichen Haftung für "Embedded Content"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reisebüro haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Frames

  • angster.net (Kurzinformation)

    Neues zur Haftung von Embedded Content auf Webseiten

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung bei Framing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht - Art der Einbindung wichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar - Frameinhalte müssen jedoch als Fremdinhalte erkennbar sein

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing bei entsprechendem Hinweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
  • MMR 2012, 552
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Neben anderen in eine arbeitsteilige betriebliche Organisation eingegliederten Personen können das auch selbständige Unternehmen sein, deren Erfolg dem Betriebsinhaber zu Gute kommt, wenn dieser auf das Unternehmen einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss hat, wobei es nur darauf ankommt, welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste (vgl. BGH, GRUR 2011, 543 = WRP 2011, 749 [Rn. 11] - Änderung der Voreinstellung III; GRUR 2011, 617 = WRP 2011, 881 [Rn. 54] - Sedo).

    Seine verschuldensunabhängige Haftung setzt allerdings voraus, dass er den jeweiligen Risikobereich in gewissem Umfang beherrscht und ihm hinreichender Einfluss gerade auf diejenige Tätigkeit eingeräumt ist, in deren Bereich das fragliche Verhalten fällt; seine Einflussmöglichkeiten müssen sich auf alle das Vertriebssystem des Vertragspartners kennzeichnenden wesentlichen Vorgänge erstrecken (BGH, GRUR 2011, 543 = WRP 2011, 749 [Rn. 13] - Änderung der Voreinstellung III m.w.N.).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Die Vorschrift soll wie § 8 Abs. 2 UWG und § 14 Abs. 7 MarkenG Unternehmensinhaber daran hindern, sich hinter dem Handeln abhängiger Dritter zu verstecken (vgl. BGH, GRUR 1993, 37 [39] - Seminarkopien; GRUR 2009, 1167 = WRP 2009, 1520 [Rn. 21] - Partnerprogramm).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Weil der Bundesgerichtshof unter dem Merkmal des Zugänglichmachens in § 19a UrhG ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf versteht (vgl. BGH, GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 27] - Internet-Videorecorder; BGHZ 185, 291 = GRUR 2010, 628 = WRP 2010, 916 [Rn. 19 f.]) - Vorschaubilder I; von Dritten hochgeladene, aber in den eigenen Internetauftritt integrierte Fotografien betraf BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 - Marions Kochbuch), mag viel dafür sprechen, im bloßen Framing regelmäßig keine urheberrechtliche Verwertungshandlung des Betreibers der Webseite zu sehen, auf der sich der eingebundene Link zu den fremden Inhalten befindet.
  • OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 16/03

    Zur Zurechnung irreführender Werbeanzeigen einer Einkaufsgemeinschaft von vielen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Im Einzelfall mag auch ein von einer Werbegemeinschaft mit der Schaltung bundesweiter Werbung betrauter Dienstleister als Beauftragter der davon profitierenden Einzelhändler angesehen werden können, wenn diesen die Beobachtung der Werbung oblag und sie Einfluss nehmen konnten (vgl. zu dem im Schriftsatz der Klägerin vom 09.03.2012 zitierten obiter dictum des OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 87 f. - Einkaufsgemeinschafts-AG einerseits Teplitzky a.a.O., andererseits Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 2.46).
  • LG Köln, 17.06.2009 - 28 O 662/08

    Unterlassungsanspruch bei Fotoveröffentlichung durch Personensuchmaschine

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Browsers nicht erkennen kann, dass Teile der Webseite von einem Dritten stammen, und ausreichen lassen, dass sich der Webseitenbetreiber fremde Inhalte derart zu Eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit der Inhalte nicht mehr in Erscheinung tritt (LG München I, Urt. v. 10.01.2007 - 21 O 20028/05, MMR 2007, 260 [262] m. Anm. Ott; für § 22 KUG ähnlich LG Köln, Urt. v. 17.06.2009 - 28 O 662/08, K&R 2009, 820; vgl. im älteren Schrifttum etwa Schack, MMR 2001, 9 [16]; für ein unbenanntes Verwertungsrecht in diesen Fällen Ott, a.a.O.; ZUM 2008, 556; WRP 2010, 452), betonen andere, dass der bloße Anschein einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung mit der Erfüllung des Tatbestands nicht gleichzusetzen ist, weshalb sie das Framing trotz des damit vom Linksetzer erweckten Eindruck eines einheitlichen Internetauftritts nicht anders beurteilen als das Setzen gewöhnlicher Hyperlinks (vgl. Schricker / Loewenheim / von Ungern-Sternberg , Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a Rn. 46; Wandtke / Bullinger , Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a Rn. 29).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Browsers nicht erkennen kann, dass Teile der Webseite von einem Dritten stammen, und ausreichen lassen, dass sich der Webseitenbetreiber fremde Inhalte derart zu Eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit der Inhalte nicht mehr in Erscheinung tritt (LG München I, Urt. v. 10.01.2007 - 21 O 20028/05, MMR 2007, 260 [262] m. Anm. Ott; für § 22 KUG ähnlich LG Köln, Urt. v. 17.06.2009 - 28 O 662/08, K&R 2009, 820; vgl. im älteren Schrifttum etwa Schack, MMR 2001, 9 [16]; für ein unbenanntes Verwertungsrecht in diesen Fällen Ott, a.a.O.; ZUM 2008, 556; WRP 2010, 452), betonen andere, dass der bloße Anschein einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung mit der Erfüllung des Tatbestands nicht gleichzusetzen ist, weshalb sie das Framing trotz des damit vom Linksetzer erweckten Eindruck eines einheitlichen Internetauftritts nicht anders beurteilen als das Setzen gewöhnlicher Hyperlinks (vgl. Schricker / Loewenheim / von Ungern-Sternberg , Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a Rn. 46; Wandtke / Bullinger , Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a Rn. 29).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Neben anderen in eine arbeitsteilige betriebliche Organisation eingegliederten Personen können das auch selbständige Unternehmen sein, deren Erfolg dem Betriebsinhaber zu Gute kommt, wenn dieser auf das Unternehmen einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss hat, wobei es nur darauf ankommt, welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste (vgl. BGH, GRUR 2011, 543 = WRP 2011, 749 [Rn. 11] - Änderung der Voreinstellung III; GRUR 2011, 617 = WRP 2011, 881 [Rn. 54] - Sedo).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 123/08

    Espressomaschine

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Ob der Betreiber eines Preisvergleichsportals Beauftragter der dort Werbenden ist, hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 936 = WRP 2010, 1246 [Rn. 20] - Espressomaschine) offen gelassen.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Weil der Bundesgerichtshof unter dem Merkmal des Zugänglichmachens in § 19a UrhG ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf versteht (vgl. BGH, GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 27] - Internet-Videorecorder; BGHZ 185, 291 = GRUR 2010, 628 = WRP 2010, 916 [Rn. 19 f.]) - Vorschaubilder I; von Dritten hochgeladene, aber in den eigenen Internetauftritt integrierte Fotografien betraf BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 - Marions Kochbuch), mag viel dafür sprechen, im bloßen Framing regelmäßig keine urheberrechtliche Verwertungshandlung des Betreibers der Webseite zu sehen, auf der sich der eingebundene Link zu den fremden Inhalten befindet.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
    Typische Beauftragte sind Werbeagenturen (vgl. BGH, GRUR 1973, 208 [209] = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin; GRUR 1991, 772 [774] - Anzeigenrubrik I; BGHZ 124, BGHZ 124, 230 = GRUR 1994, 219 [220} = WRP 1994, 175 - Warnhinweis), Franchisenehmer (vgl. BGH, GRUR 1995, 605 [607] = WRP 1995, 696 - Franchise-Nehmer) und in den Vertrieb der Muttergesellschaft eingebundene Tochtergesellschaften (vgl. BGH, GRUR 2005, 864 [865] = WRP 2005, 1248 - Meißner Dekor II), mangels Abhängigkeit jedoch nicht die Mutter im Verhältnis zur Tochter, selbst wenn diese das beworbene Produkt vertreibt und auf ihrer Seite einen Link zum Werbeauftritt der Mutter gesetzt hat (vgl. OLG Hamburg, MD 2007, 370 [373]; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 14 Rn. 25, Fn. 177).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90

    Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

  • LG Köln, 21.09.2011 - 28 O 41/11

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen öffentlicher Zugänglichmachung von

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 46/12

    Die Realität

    Der Tatbestand einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung wird allein durch die Vornahme der Nutzungshandlung erfüllt und nicht dadurch, dass deren Merkmale vorgetäuscht werden (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2013, 49 f.; v. Ungern-Sternberg in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a UrhG Rn. 46; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a UrhG Rn. 29; Ott, ZUM 2004, 357, 363 f.; ders., MMR 2007, 260, 263 f.; ders., ZUM 2008, 556, 559; Conrad, CR 2013, 305, 314; vgl. auch OLG Köln, MMR 2012, 552; aA OLG Düsseldorf, ZUM 2012, 327, 328; LG München I, ZUM 2007, 224, 225 ff.; ZUM 2013, 230, 234 f.; Schulze, ZUM 2011, 2, 10; Reinemann/Remmertz, ZUM 2012, 216, 222 f. und 226; vgl. auch v. Lewinski/Walter in Walter/v. Lewinski, European Copyright Law, 2010, Rn. 11.3.35).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12

    Urheberrechtsverletzungen durch Framing

    Die dem "framed link" eigene besondere Anschaulichkeit und der damit gegenüber dem Nutzer erzeugte visuelle Eindruck eines einheitlichen Internetauftritts führt insoweit zu keiner anderen Beurteilung (vgl. Schricker / Loewenheim / von Ungern-Sternberg , Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a Rn. 46; Wandtke / Bullinger , Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a Rn. 29; vgl. in diesem Sinne auch das Senatsurteil vom 16.03.2012 - 6 U 206/11 - MMR 2012, 552).

    Hinzu kommt, dass sich der Antragsgegner die in einem Frame seines Internetauftritts sichtbaren Inhalte der amazon- Seiten aus Sicht eines verständigen Internetnutzers nicht einmal zu Eigen gemacht, sondern im Gegenteil deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich dabei um eine in Partnerschaft mit amazon erbrachte, von dem Plattformbetreiber wegen ihrer Werbewirkung vergütete Weiterleitung auf fremde Inhalte handelt (vgl. Senatsurteil vom 16.03.2012 - 6 U 206/11 - MMR 2012, 552 zu einer insoweit vergleichbaren Fallgestaltung).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9874
OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 6 U 10/06 (https://dejure.org/2012,9874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Wortmarke "Toto" durch Verwendung des Begriffs "Supertoto"

  • kanzlei.biz

    "TOTO" vs. "Supertoto"

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Wortmarke "Toto" durch Verwendung des Begriffs "Supertoto"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 8, 14, 23 MarkenG
    Bezeichnung "Supertoto" für Fußballwette zulässig - kein Verstoß gegen Rechte der Marke "TOTO"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Toto gegen Supertoto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. GRUR 09, 678 - "POST/Regiopost", Rz. 30) kommt die Bestimmung auch demjenigen zugute, der - wie es regelmäßig der Fall sein dürfte - seine Ware bzw. Dienstleistung auch auf andere Weise kennzeichnen könnte.

    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").

    Dies setzt zwar voraus, dass der übernommene Zeichenbestandteil trotz der Verbindung mit anderen Zeichenelementen noch als eigenständige beschreibende Angabe aufgefasst wird (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST", Rz. 44).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 10, 235 - "AIDA/AIDU"; GRUR 09, 772 - "Augsburger Puppenkiste"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").

    Ihr kommt damit grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2007, 1066 - "Kinderzeit", Rz. 34).

  • LG Köln, 02.12.2005 - 81 O 28/05
    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    1.) Auf die Berufung der Beklagten zu 1) - 3) wird das am 2.12.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 28/05 - weiter abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als sie nicht bereits abgewiesen worden ist.

    Mit am 02.12.2005 verkündetem Urteil - 81 O 28/05 - hat das Landgericht die Beklagten zu 1) - 3) hinsichtlich des Veranstaltens, Bewerbens und Vermittelns von Wetten und Casinospielen gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 284 StGB und hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung "Supertoto" gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zur Unterlassung sowie im wesentlichen antragsgemäß nach den weiter gestellten, auf Aufkunftserteilung und Schadenersatzfeststellung gerichteten Annexanträgen verurteilt und die Klage abgewiesen, soweit sie gegen den Beklagten zu 4) gerichtet war.

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 10, 235 - "AIDA/AIDU"; GRUR 09, 772 - "Augsburger Puppenkiste"; GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 09, 1055 - "airdsl" Rz 23; GRUR 09, 672 - "OSTSEE-POST" Rz 33; GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rz. 17 - "coccodrillo").
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 10/06
    Bei der Beurteilung der in Betracht kommenden Sittenwidrigkeit der markenmäßigen Benutzung einer beschreibenden Angabe im Rahmen des § 23 MarkenG sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (EuGH GRUR 07, 971 - "Celine" Rz 35; GRUR 04, 234 - "Gerolsteiner Brunnen", Rz 26; BGH GRUR 09, 1162 - "DAX", Rz 29; GRUR 09, 678 - "POST/Regio Post", Rz 22; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23, Rz 26).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • OLG Köln, 12.11.2014 - 6 U 187/14

    Abmahnung der Abnehmer von Schuhen wegen der Verletzung einer Bildmarke;

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
  • BPatG, 08.04.2013 - 33 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOTO" - keine wesentlichen

    Soweit das OLG Köln (GRUR-RR 2012, 336) die Verwendung des Zeichens "Supertoto" zugelassen hat, ist das erst nach der hier relevanten Verkehrsbefragung aus dem Jahr 2009 geschehen.
  • LG Köln, 29.03.2016 - 33 O 206/15
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 1998, 922 Tz. 17 f. - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Tz. 31 - Waterford Wedgwood; BGH, GRUR 2011, 826 Tz. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040 Tz. 25 - pjur/pure; GRUR 2013, 833 Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; Senat, GRUR-RR 2012, 336, 337 - SUPERTOTO).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28166
OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht des Internet-Providers: Anspruch des Rechteinhabers auf vorsorgliche Datenspeicherung

  • webshoprecht.de

    Keine Verpflichtung zur längeren Speicherung der Verkehrsdaten durch Internet-Provider auf Zuruf

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
  • MMR 2012, 764
  • K&R 2012, 223
  • ZUM 2012, 592
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10

    § 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
    Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).

    Ein Löschungsverbot in Bezug auf die in Rede stehenden Verkehrsdaten zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz mit den betreffenden grundrechtsrelevanten Einschränkungen nicht vorgesehen (OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).

    Ebenso wenig folgt aus einem etwa zwischen den Parteien bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Sicherungsverpflichtung der Antragsgegnerin in Bezug auf erst zukünftige Rechtsverletzungen, schon weil ein mutmaßlicher Rechtsverletzer noch nicht konkretisiert ist und eine Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen insofern noch nicht möglich ist (OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).

  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09

    Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
    Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09

    Auskunftsanspruch auf Zuruf

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
    Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
    Aus dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall (vgl. MMR 2010, 338), auf den sich die Antragstellerin berufen hat, folgt nichts anderes.
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).

    Es braucht im Streitfall nicht entschieden werden, ob eine abstrakte Speicherpflicht im Hinblick auf drohende, aber noch nicht verübte Rechtsverletzungen besteht (ablehnend: OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546, 547; OLG München, MMR 2012, 764; LG München, MMR 2010, 111, 113 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

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