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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2011 - I ZR 109/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3555
BGH, 18.10.2011 - I ZR 109/10 (https://dejure.org/2011,3555)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2011 - I ZR 109/10 (https://dejure.org/2011,3555)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - I ZR 109/10 (https://dejure.org/2011,3555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 9 UWG, § 2 Abs 3 GeschmMG, Art 6 Abs 1 EGV 6/2002
    Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrecht: Wettbewerbliche Eigenart des Designs eines Haushaltsgeräts; Abgrenzung zwischen wettbewerblicher und geschmacksmusterrechtlicher Eigenart

  • Wolters Kluwer

    Anforderungsniveau für die Feststellung der wettbewerblichen Eigenart einer elektrischen Gebäckpresse

  • rewis.io

    Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrecht: Wettbewerbliche Eigenart des Designs eines Haushaltsgeräts; Abgrenzung zwischen wettbewerblicher und geschmacksmusterrechtlicher Eigenart

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrecht: Wettbewerbliche Eigenart des Designs eines Haushaltsgeräts; Abgrenzung zwischen wettbewerblicher und geschmacksmusterrechtlicher Eigenart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungsniveau für die Feststellung der wettbewerblichen Eigenart einer elektrischen Gebäckpresse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - I ZR 109/10
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 170/05, GRUR 2008, 1115 Rn. 20 = WRP 2008, 1510 - ICON; Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 12/08, GRUR 2011, 134 Rn. 67 = WRP 2011, 249 - Perlentaucher).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - I ZR 109/10
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 170/05, GRUR 2008, 1115 Rn. 20 = WRP 2008, 1510 - ICON; Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 12/08, GRUR 2011, 134 Rn. 67 = WRP 2011, 249 - Perlentaucher).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - I ZR 109/10
    Entscheidend ist vielmehr auch hier, ob es sich um "Allerweltserzeugnisse" oder "Dutzendware" handelt, bei denen der Verkehr auf die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses keinen Wert legt, oder ob die Produkte bestimmte Merkmale aufweisen, anhand deren das Publikum auf die betriebliche Herkunft schließt (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 270/03, GRUR 2007, 339 Rn. 26 = WRP 2007, 313  Stufenleitern).
  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

    Dabei verkennt sie aber, dass die Eigenart eines Erzeugnisses nach § 2 Abs. 3 GeschmMG und Art. 6 Abs. 1 GGV nicht gleichbedeutend mit der wettbewerblichen Eigenart im Sinn des § 4 Nr. 9 UWG ist (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I ZR 109/10 - BeckRS 2011, 25513 - Gebäckpresse; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.8).
  • LG Köln, 15.06.2016 - 84 O 2/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Handtaschenmodellen wegen unlauterer

    Dabei verkennt sie aber, dass die Eigenart eines Erzeugnisses nach § 2 Abs. 3 GeschmMG und Art. 6 Abs. 1 GGV nicht gleichbedeutend mit der wettbewerblichen Eigenart im Sinn des § 4 Nr. 9 UWG ist (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I ZR 109/10 - BeckRS 2011, 25513 - Gebäckpresse; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.8).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6899
BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 ZPO
    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • rewis.io

    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    GKG § 69a Abs. 2
    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    a) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).

  • BGH, 24.03.2015 - VIII ZB 91/14

    Weitere Mitwirkung wegen Befangenheit abgelehnter Richter bei eindeutig

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von

    b) Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2020 - VIII ZB 54/20

    Beziehen der Begründung des Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit der Richter auf

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN; vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2).
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZB 9/17

    Ablehnungsgesuch gegen mehrerer Richter ohne nachvollziehbare Begründung

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN; vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2).
  • BGH, 09.01.2012 - V ZA 15/11

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit der Richter mit einer angeblich

    Der Vortrag des Betroffenen erschöpft sich in Vorwürfen gegen eine angeblich verfassungswidrige Justiz in Deutschland, ohne Gründe für eine konkrete Befangenheit der abgelehnten Richter vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 mwN).
  • BPatG, 09.06.2020 - 7 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden

    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZB 17/11

    Zurückweisen des Ablehnungsgesuchs gegen einen Urkundsbeamten als unzulässig bei

    Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wegen der Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig zurückgewiesen, weil Ablehnungsgesuche, die wie hier eine von vornherein untaugliche Begründung haben, ebenso wie Ablehnungsgesuche ohne jede Begründung offensichtlich unzulässig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 15/18
    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 14/18
    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 13/18
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - I ZR 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4837
BGH, 19.10.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Beweislast bei Nichtfeststehen des Ortes des Verlustes eines Gutes

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Berücksichtigung der gegenteilige Rechtsauffassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Berücksichtigung der gegenteilige Rechtsauffassung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Beweislast bei Nichtfeststehen des Ortes des Verlustes eines Gutes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12407
BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10 (https://dejure.org/2011,12407)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZB 31/10 (https://dejure.org/2011,12407)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZB 31/10 (https://dejure.org/2011,12407)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 4 Nr 3 MarkenG
    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf eine Gehörsrüge gestützten Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Gehörsrüge in einem markenrechtlichen Verfahren bzgl. einer unterlassenen Anhörung von Zeugen

  • online-und-recht.de

    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf eine Gehörsrüge gestützten Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf eine Gehörsrüge gestützten Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf eine Gehörsrüge gestützten Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Gehörsrüge in einem markenrechtlichen Verfahren bzgl. einer unterlassenen Anhörung von Zeugen

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf eine Gehörsrüge gestützten Rechtsbeschwerde

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10
    Dabei ist auch die Kausalität des Verstoßes für die getroffene Entscheidung darzulegen (Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 85 MarkenG Rn. 8; zu § 551 Abs. 3 ZPO BAG, NJW 2004, 1683, 1684; Hk-ZPO/Kayser aaO).

    Bei einer Rüge wegen übergangenen Beweisantritts muss neben Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Bundespatentgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG, NJW 2004, 1683, 1685).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10
    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 -turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10
    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 -turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10
    Zweck dieses Begründungserfordernisses ist es, dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Verfahrens-, insbesondere Gehörsverstoß beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008  I ZB 72/07, GRUR 2008, 1126 Rn. 12 = WRP 2008, 1550 - Weiße Flotte).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2011 - I ZR 134/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2552
BGH, 27.10.2011 - I ZR 134/11 (https://dejure.org/2011,2552)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - I ZR 134/11 (https://dejure.org/2011,2552)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - I ZR 134/11 (https://dejure.org/2011,2552)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenrechtsverletzung ohne markenfeindliche Tendenz

  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzende markenmäßige Benutzung des Kollisionszeichens wegen der Gefahr von Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr

  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung ohne markenfeindliche Tendenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung ohne markenfeindliche Tendenz

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtsverletzende markenmäßige Benutzung des Kollisionszeichens wegen der Gefahr von Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr begründende Zeichenverwendung ist markenrechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
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