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   OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,22488
OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2012 - 6 U 67/11 (https://dejure.org/2012,22488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben in Babynahrung - "Präbiotik” und "Probiotik” bezeichnen lediglich Bestandteile

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1923/2006 (Health-Claims-VO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5
    Probiotik; Präbiotik; Wettbewerb - Begriff der gesundheisbezogenen Angabe

  • rechtsportal.de

    EGV 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EGV 1923/2006 (Health-Claims-VO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Begriffe "Praebiotik" und "Probiotik" für Babynahrung verstößt nicht gegen Health-Claims-Verordnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die darmsanierende Kindernahrung - Gesundheitsbezogene Angaben sind bei Lebensmitteln unzulässig - es sei denn, diese wurden schon vor 2005 verkauft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Baby-Joghurt darf mit "Probiotik" werben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    29 Zwar ist der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 II Nr. 5 HCV weit auszulegen und umfasst alle Aussagen, mit denen ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und dem gesundheitlichen Wohlbefinden auch nur suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird (vgl. BGH GRUR 2011, 246 - Gurktaler Alpenkräuter, Tz. 9); hierzu gehören - wie sich aus der Regelung des Art. 10 III HCV ergibt - auch Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für das gesundheitliche Wohlbefinden.
  • OLG Hamburg, 01.03.2012 - 3 U 160/10

    Praebiotik, Zur Unterstützung einer gesunden Darmflora - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf ein als Anlage K 20 (Bl. 371 ff. d.A.) überreichtes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1.3.2012 (3 U 160/10).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
    Soweit die Klägerin die weitere Beanstandung mit neuem Tatsachenvortrag, nämlich dem konkreten Inhalt der angemeldeten Angabe, auf welche die Beklagte sich im Rahmen der Vorschrift des Art. 28 VI b HCV beruft, begründet, ist dieses tatsächliche Vorbringen ungeachtet der Regelung des § 531 II ZPO zuzulassen, da es unstreitig ist (vgl. BGH NJW 2009, 2532; Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 484).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2015 - 6 U 67/11

    Weiterbenutzungsrecht für eine als an sich unzulässige gesundheitsbezogene Angabe

    Der Senat hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (Senat, GRUR-RR 2012, 484).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12

    Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen

    Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12).
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