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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2012 - I ZR 158/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14360
BGH, 16.05.2012 - I ZR 158/11 (https://dejure.org/2012,14360)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - I ZR 158/11 (https://dejure.org/2012,14360)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - I ZR 158/11 (https://dejure.org/2012,14360)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern mit losen Werbebeilagen trotz einfachen Sperrvermerks auf dem Briefkasten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbeprospekte als lose hinzugefügte Beilagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Einwurfs von Anzeigenblättern mit losen Werbeprospekten in Briefkästen bei Vorhandensein eines Aufklebers auf dem Briefkasten bzgl. der Untersagung des Einwurfs von Werbung

  • kanzlei.biz

    Kostenloses Anzeigenblatt ist keine Belästigung

  • online-und-recht.de

    Gratiszeitung mit Werbebeilage keine unzumutbare Belästigung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern mit losen Werbebeilagen trotz einfachen Sperrvermerks auf dem Briefkasten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit des Einwurfs von Anzeigenblättern mit losen Werbeprospekten in Briefkästen bei Vorhandensein eines Aufklebers auf dem Briefkasten bzgl. der Untersagung des Einwurfs von Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufkleber "Keine Werbung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aufkleber "Keine Werbung” gilt nicht für Anzeigenblättchen!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gratiszeitungen und Anzeigenblätter dürfen in den Briefkasten eingeworfen werden, wenn lediglich ein Aufkleber "Keine Werbung" angebracht wurde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einwurf von Anzeigenblättern trotz Sperrvermerk "Keine Werbung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gratiszeitung mit Werbebeilage keine unzumutbare Belästigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sperrvermerk "Keine Werbung": Einwurf kostenloser Anzeigenblätter möglich

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine unzumutbare Belästigung durch Gratiszeitung mit Werbebeilage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Gratiszeitung mit Werbebeilage verneint

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine unzumutbare Belästigung durch Gratiszeitung mit Werbebeilage

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 158/11 (Aufkleber "Keine Werbung")" von Prof. Dr. Helmut Köhler, original erschienen in: WRP 2012, 938 - 939.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 495
  • MIR 2012, Dok. 026
  • K&R 2012, 676
  • afp 2012, 360
  • afp 2012, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.07.2011 - 4 U 42/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Einlegens einer Gratiszeitung mit lose eingelegten

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 158/11
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GRUR-RR 2011, 469 und NJW 2011, 3794 veröffentlicht ist, hat mit Recht angenommen, dass das Verhalten der Beklagten nicht gegen § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG verstößt.
  • OLG Köln, 02.02.2018 - 6 U 85/17

    Unitymedia darf Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden

    Eine solche Werbung wird unzulässig, wenn der Adressat sie "erkennbar" nicht wünscht, also etwa ein Hinweis auf dem Briefkasten "Keine Werbung" besteht, und wenn dieser Opt-out-Wunsch systematisch missachtet wird (BGH, GRUR 1989, 225 - Handzettel-Wurfsendung; GRUR-RR 2011, 469, 470 - Gratiszeitung mit Werbebeilagen; WRP 2012, 938 Rz. 6 - Aufkleber "Keine Werbung").
  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 9 U 225/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ungewollte Zustellung

    Das bislang angebrachte Schild "keine Werbung" erfasst nämlich nicht die hier in Rede stehenden Gratiszeitschriften mit redaktionellem Teil (vgl. dazu nur OLG Hamm, NJW 2011, 469, bestätigt durch BGH, WRP 2012, 938).
  • LG Bonn, 23.10.2014 - 14 O 42/14

    Unterlassungsanspruch gegen einen Logistik- und Postkonzern betreffend den

    Dementsprechend wird die Tatbestandsmäßigkeit des § 7 Abs. 2 Nummer 1 UWG für die Verteilung von Presseerzeugnissen, die Werbung enthalten, in Rechtsprechung und Literatur ohne weiteres unterstellt (vgl. BGH WRP 2012, 938 Randnote 6; OLG Hamm, WRP 2012, 585, Randnote 17; OLG Hamm, NJW 2011, 3794; Leible im Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, Randnote 87 zu § 7 UWG; Ohly in Ohly/Sosnitza, 6. Auflage 2014, Randnote 36, 39 zu § 7 UWG; Schüler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage 2013, Randnote 193 zu § 7 UWG; a.A. Köhler, a.a.O., Randnoten 101, 97 c zu § 7 UWG unter Bezugnahme auf Anhang I Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG, der zwischen Anzeigenblättern mit oder ohne Bestellschein unterscheidet und deshalb das Tatbestandsmerkmal: "für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation" nicht für gegeben hält).

    Dieser Sinn und dieser Inhalt der Erklärung auf den Schildern ist, entgegen der Auffassung der Beklagten, eindeutig und auch von einem durchschnittlich intelligenten Zusteller zu erkennen (vgl. auch die Beispiele im BGH-Beschluss vom 16.05.2012, BeckRS 2012, 13520 (Blatt ## f. d. A.) und bei Ohly, a.a.O., Randnote 39 zu § 7 UWG).

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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2012 - I ZR 198/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20849
BGH, 31.05.2012 - I ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,20849)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - I ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,20849)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - I ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,20849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 1 GWB, § 286 ZPO, § 559 ZPO
    Abfalltransportvertrag: Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung einer Kundenschutzklausel durch das Berufungsgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot von als Nebenabrede zur Erreichung des Hauptzwecks eines kartellrechtsneutralen Vertrags erforderlichen Wettbewerbsverboten zwischen Unternehmen im Zusammenhang mit einem Austauschvertrag

  • rewis.io

    Abfalltransportvertrag: Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung einer Kundenschutzklausel durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 1
    Verbot von als Nebenabrede zur Erreichung des Hauptzwecks eines kartellrechtsneutralen Vertrags erforderlichen Wettbewerbsverboten zwischen Unternehmen im Zusammenhang mit einem Austauschvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kundenschutzklausel bei Abfalltransportverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbote im Zusammenhang mit Austauschvertrag können zur Verwirklichung des Hauptzwecks erlaubt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - I ZR 198/11
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen wettbewerbsbeschränkende Abreden in Subunternehmerverträgen nach § 1 GWB oder § 138 BGB unwirksam sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Rn. 15, 24 = GRUR 2009, 698 - Subunternehmervertrag II, mwN).
  • BGH, 20.01.2015 - II ZR 369/13

    Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters: Wirksamkeit einer vereinbarten

    Sie sind nur wirksam, wenn sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten (BGH, Urteil vom 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707, 1708 mwN; Urteil vom 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, ZIP 2000, 1337, 1338 f.; Urteil vom 29. September 2003 - II ZR 59/02, ZIP 2003, 2251, 2252; Urteil vom 18. Juli 2005 - II ZR 159/03, ZIP 2005, 1778, 1779; Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, NJW 2009, 1751 Rn. 24 - Subunternehmervertrag II; Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 198/11, GRUR-RR 2012, 495 Rn. 9 - Kundenschutzklausel).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 37/15
    (c) Der BGH im Urteil vom 15.03.1989 (VIII ZR 62/88, NJW-RR 1989, 800) ohne weiteres das in einem Unternehmenskaufvertrag enthaltene Verbot als Sittenwidrig i.S.v. § 138 BGB erachtet, wonach der Verkäufer in der Unternehmensbranche zukünftig überhaupt nicht mehr tätig sein darf (vgl. ähnlich für eine entsprechende Konkurrenzschutzklausel in einem Transportauftrag: BGH, Urteil vom 31.05.2012, I ZR 198/11, GRUR-RR 2012, 495; vgl. auch jurisPK-BGB/Nassal, a.a.O., § 138, Rn 279).

    Dabei ist entscheidend, ob das Wettbewerbsverbot sachlich erforderlich und zeitlich, räumlich und gegenständlich darauf beschränkt ist, den mit dem Austauschvertrag verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012, I ZR 198/11, GRUR-RR 2012, 495, dort Rn 9; BGH, Urteil vom 10.12.2008, KZR 54/08, GRUR 2009, 678, dort Rn 15 "Subunternehmervertrag II"; Renner, DB 2002, 1143, dort zu II.).

  • OLG Stuttgart, 29.07.2021 - 2 U 136/21

    KISSYO, Stieleis Flecki - Einstweiliger Rechtsschutz: Wirksamkeit und Auslegung

    Die Beurteilungskriterien des § 138 Absatz 1 BGB entsprechen denjenigen des § 1 GWB, wobei es einer Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 198/11, juris Rn. 13 - Kundenschutzklausel).

    Erforderlich ist eine durch den Vertragszweck gebotene Notwendigkeit (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, juris Rn. 15/16 - Subunternehmer II; BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 198/11, juris Rn. 9 - Kundenschutzklausel).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14219
BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit Alleinstellung und zur Teilnahme von Sternchenhinweisen am Blickfang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • online-und-recht.de

    Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    Ausräumung Irreführungsgefahr durch Sternchenhinweis, wenn im Blickfang

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Bester Preis der Stadt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Sternchenhinweisen in der Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine irreführende Werbung durch Sternchen-Hinweis

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage Der beste Preis der Stadt* ist nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11
    Der aufklärende Hinweis brauchte auch nicht in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002  I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 982 = WRP 2002, 1259  Kopplungsangebot II).
  • KG, 21.06.2019 - 5 U 121/18

    Zum Bestpreis verkaufen

    Dementsprechend versteht auch der Verkehr z. B. die Aussage "Bester Preis der Stadt" so, dass das fragliche Produkt nach dem Wissensstand des Werbenden zum Zeitpunkt der Aussage in der angegebenen Stadt nicht günstiger angeboten wird (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 173/11 -, Rn. 7, juris, Bester Preis der Stadt).
  • OLG München, 08.11.2018 - 6 U 454/18

    Irreführende Bewerbung eines Online-Dating-Portals ("Deutschlands größte

    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast besteht allerdings kein Anlass, wenn die Klagepartei die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az.: I ZR 173/11, BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

    Entgegen dem Dafürhalten des Landgerichts ist die Beklagte nicht gehalten, die maßgeblichen Mitgliederzahlen des von der Klägerin betriebenen Online-Dating-Portals L...Scout24 darzulegen und zu beweisen, da es sich hierbei ersichtlich um solche Tatsachen handelt, die die Klägerin selbst ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH a.a.O., GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH a.a.O., BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 6 U 64/13

    Teilurteil über Klage bei Hilfswiderklage; irreführende Alleinstellungswerbung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger auf die Beweiserleichterung nicht angewiesen ist, weil er selbst die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen kann (BGH, Beschl. v. 19.4.2012 - I ZR 173/11, Rn. 9 - Bester Preis der Stadt, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 38/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen

    Voraussetzung ist dabei allerdings stets, dass der Gläubiger - wie hier - auf die Beweiserleichterung angewiesen ist (vgl. BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung; vgl. BGH WRP 2012, 1233 Rn 8 - Bester Preis der Stadt).
  • OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20

    Hausverkauf zum Höchstpreis - Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung in der Werbung verwendete Formulierungen wie "Wir zahlen Höchstpreise" (vgl. BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise), "Zum Bestpreis verkaufen" (KG GRUR-RR 2019, 543 Rn. 6 - Bestpreisverkauf), "Höchstpreis für Ihre Immobilie" bzw. "Immobilie zum Höchstpreis verkaufen" (LG Berlin WRP 2020, 789 - Höchstpreis für Ihre Immobilie) oder "Bester Preis der Stadt" (vgl. BGH BeckRS 2012, 13391, Rn. 7 - Bester Preis der Stadt) als Spitzenstellungsbehauptungen angesehen worden.
  • OLG Bamberg, 25.01.2019 - 3 U 135/17

    Wettbewerbswidrige Alleinstellungswerbung mit Preisgarantie

    Nur wenn der Verbraucher die Marke und die Bezeichnung des Produkts kennt, ist er in der Lage, bei anderen konkurrierenden Anbietern nach dem gleichen Produkt zu einem möglicherweise günstigeren Preis zu suchen (BGH GRUR 1994, 57 - Geldzurück-Garantie; WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).
  • LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19

    Angabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" bei einer Maklerwerbung

    Der Superlativ ist die typische Ausdrucksform für die Alleinstellung (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rz 1.141), so dass in der Rechtsprechung Formulierungen wie "Wir zahlen Höchstpreise" (vgl. BGH, Urteil vom 3.7.2014, Az. I ZR 84/13, Wir zahlen Höchstpreise), "Zum Bestpreis verkaufen" (KG, Urteil vom 21.6.2019, 5 U 121/18, Zum Bestpreis verkaufen), "Höchstpreis für Ihre Immobilie" (LG Berlin, Urteil vom 20.2.2020, 52 O 125/19) oder "Bester Preis der Stadt" (BGH, Urteil vom 19.4.2012, I ZR 173/11) als Spitzenstellungswerbung angesehen wurden.
  • VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 62/11

    Lebensmittelrechtliche Anordnung zur Entfernung der Angabe "ohne

    Auch "Sternchen"-Hinweise können die blickfangmäßig herausgestellten Inhalte durch Klarstellung relativieren, so lange sie eindeutig räumlich der herausgestellten Aussage zugeordnet sind und sich dadurch im gleichen Blickfeld befinden (vgl. z.B. BGH, Beschluss v. 19.4.2012 - I ZR 173/11 -, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 6 U 157/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Türdrückern und Fenstergriffen mit der

    Da es sich hierbei um Tatsachen handelt, die die Klägerin ebenso leicht ermitteln kann wie die Beklagte, treffen die Beklagte in diesem Zusammenhang auch keine weiteren Aufklärungspflichten (vgl. BGH, WRP 2012, 1233 Tz. 8 - Bester Preis der Stadt).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14

    Verfügbarkeit einer Ware durch unwahre Angaben als irreführende geschäftliche

    Die Auflösung eines Sternchenhinweises in der Fußzeile kann für eine irrtumsausschließende Aufklärung geeignet sein, wenn sie am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zum beworbenen Produkt gewahrt bleibt (vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.05.2012 - 15 O 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35435
LG Berlin, 08.05.2012 - 15 O 60/04 (https://dejure.org/2012,35435)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2012 - 15 O 60/04 (https://dejure.org/2012,35435)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 15 O 60/04 (https://dejure.org/2012,35435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 495
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