Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.05.2013 - III-1 RVs 67/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13300
OLG Köln, 14.05.2013 - III-1 RVs 67/13 (https://dejure.org/2013,13300)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2013 - III-1 RVs 67/13 (https://dejure.org/2013,13300)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - III-1 RVs 67/13 (https://dejure.org/2013,13300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Strafbarkeit wegen rechtsmissbräuchlicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungswelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Betrugs durch täuschende Angaben in einem Abmahnschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Kein Betrug durch Abmahnschreiben

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Relevanz rechtsmissbräuchlicher, wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsstrafrecht: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung ist kein Betrug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsstrafrecht: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung ist kein Betrug

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Typische rechtsmissbräuchliche Serienabmahnung mangels Täuschung nicht als Betrug strafbar

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geltendmachung von im Innenverhältnis nicht entstandenen Abmahnkosten kein Betrug

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen führen nicht zu Betrug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung von unberechtigten Abmahnkosten kein Betrug

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnmissbrauch: Geltendmachung von Anwaltskosten ist kein Betrug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Abmahnmissbrauch ist Betrug, dazu fehlt es an der Täuschung über eine Tatsache

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Massenabmahnung kann Betrug sein

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2772
  • NStZ 2014, 327
  • GRUR-RR 2013, 341
  • StV 2014, 96
  • MMR 2013, 613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2013 - 1 RVs 67/13
    Dies ist anzunehmen, wenn sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH, Urt. v. 05.10.2000 - I ZR 237/98 -, GRUR 2001, 260 [261]).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2013 - 1 RVs 67/13
    Dabei kann die Täuschung auch konkludent erfolgen, wenn dem irreführenden Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein gewisser Erklärungswert beizumessen ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 20).
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2013 - 1 RVs 67/13
    Dieser mag im Rahmen von Austauschverhältnissen eine wahrheitsgemäße Darstellung aller Tatsachen erwarten können, die für die Beurteilung des Anspruchs wesentlich sind und die er aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH NJW 2009, 1443; BGH StV 2002, 82).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2013 - 1 RVs 67/13
    Dagegen sind bloße Werturteile grundsätzlich keine Tatsachen im Sinne des § 263 StGB, solange sie nicht zugleich einen Tatsachenkern enthalten, was auf der Grundlage der Gesamtumstände zu ermitteln ist (BGHSt 48, 331; Cramer/Perron a. a. O. § 263 Rdnr. 9; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 Rdnr. 9).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2013 - 1 RVs 67/13
    Tatsächlich bestanden entsprechende Ansprüche nicht, da das rechtsmissbräuchliche Vorgehen der Angeklagten nicht geeignet war, Erstattungsansprüche zu begründen (vgl. BGH WRP 2012, 930).
  • BGH, 08.02.2017 - 1 StR 483/16

    Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben (Täuschung über Tatsachen)

    Insofern erklärte der Angeklagte in den Schreiben aus Sicht der Empfänger zumindest konkludent, dass der Forderung ein wettbewerbsrechtlich bedeutsamer Abmahnvorgang zugrunde lag und dass es nicht um die bloße Generierung von Rechtsanwaltsgebühren ging, es sich mithin um keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Ansprüche aus §§ 9, 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 UWG und dem Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG handelte (vgl. zur konkludenten Erklärung einer ordnungsgemäßen Tarifberechnung BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900; aA und eine Verkehrsanschauung dahingehend verneinend, dass bei einer Abmahnung nach UWG miterklärt werde, nicht rechtsmissbräuchlich die Forderung geltend zu machen: OLG Köln, NJW 2013, 2772, 2773).
  • LG Berlin, 20.09.2016 - 15 O 6/16

    Spam-Krokodil ist rechtsmissbräuchlich

    a) Es ist dann von einem Missbrauch auszugehen, wenn ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Berechtigten und seinem Verfahrensbevollmächtigten vorliegt, indem der Anwalt seinen Mandanten von Kostenrisiken freistellt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56, 57 u. WRP 2015, 598; OLG Jena GRUR-RR 2011, 327, 328; OLG Köln GRUR-RR 2013, 341, 342; Köhler/Bornkamm/Köhler/Feddersen UWG § 8 Rn. 4.12 beck-online; s. ferner etwa Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 8 UWG, Rn. 220 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Ein Missbrauch liegt nahe, wenn der Mitbewerber, obwohl er finanzschwach ist , Abmahnungen in großer Zahl ausspricht (OLG Hamm MMR 2009, 865 (866); OLG Köln WRP 2013, 1390 Rn 14; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn 12).
  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

    Insofern erklärte der Angeklagte in den Schreiben aus Sicht der Empfänger zumindest konkludent, dass der Forderung ein wettbewerbsrechtlich bedeutsamer Abmahnvorgang zugrunde lag und dass es nicht um die bloße Generierung von Rechtsanwaltsgebühren ging, es sich mithin um keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Ansprüche aus §§ 9, 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 UWG und dem Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG handelte (vgl. zur konkludenten Erklärung einer ordnungsgemäßen Tarifberechnung BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900; aA und eine Verkehrsanschauung dahingehend verneinend, dass bei einer Abmahnung nach UWG miterklärt werde, nicht rechtsmissbräuchlich die Forderung geltend zu machen: OLG Köln, NJW 2013, 2772, 2773).
  • LG Hamburg, 31.05.2016 - 312 O 5/16

    Bewerbung von Artikeln als FCKW-frei: Unterlassungsanspruch wegen fehlendem

    Weitere Indizien für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen im Gebührenerzielungsinteresse können etwa darin gefunden werden, dass es sich um geringfügige oder leicht zu ermittelnde Verstöße handelt und ein finanzschwacher Mitbewerber Abmahnungen in großer Zahl ausspricht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.5.2013, Az.: III-1 RVs 67/13, WRP 2013, 1390, zitiert nach juris, Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht