Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 11.01.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32684
OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11 (https://dejure.org/2012,32684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 5 U 164/11 (https://dejure.org/2012,32684)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 5 U 164/11 (https://dejure.org/2012,32684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Studibooks.de

    § 3 S 1 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 Abs 2 S 1 Nr 3 BuchPrG, § 9 Abs 3 BuchPrG, § 12 Abs 2 UWG
    Buchpreisbindung: Teilweise Übernahme des Ladenpreises durch einen so genannten "Förderer"

  • buchpreisbindung.drik.de

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Verbot des Kaufpreis-Sponsorings bei dem Erwerb von preisgebundenen Büchern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Hamburg verbietet Fördermodell beim Bücherkauf

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Buch-Sponsoring kann gegen Preisbindung verstoßen

  • boersenblatt.net (Kurzinformation, 10.11.2012)

    Gutschein-Modelle: Buch-Sponsoring verboten // studibooks scheitert auch in zweiter Instanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 348
  • MMR 2013, 660
  • afp 2013, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 08.06.2011 - 315 O 182/11

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Verbotsausspruch der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2011 wie folgt neu gefasst wird:.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8.6.2011, Az. 315 O 182/11, wird aufgehoben.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 18.4.2011, Az. 315 O 182/11, wird aufgehoben; der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

    die Berufung der Antragsgegnerin vom 14.07.2011 gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11, mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass an den Verbotstenor die folgenden Worte angefügt werden:.

  • LG Berlin, 07.07.2014 - 101 O 55/13

    Buchpreisbindung - Provisionszahlungen an Schulfördervereine

    Damit ist maßgeblich, ob aus der Sicht des Letztabnehmers ein Preiswettbewerb besteht (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 348), der Letztabnehmer also für den gleichen Preis ein "mehr" bekommt.

    Anders als bei dem vom OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 348) zu beurteilenden Sponsoring - Modell wird bei dem Provisionssystem der Beklagten die Provision nicht an die Letztabnehmer, also an die Schüler und Eltern gezahlt, sondern kommt dem Förderverein der Schule zugute, was nur mittelbar wiederum den Schülern der Schule zugutekommt.

  • KG, 02.06.2015 - 5 U 108/14

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    (OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 348).
  • LG Hamburg, 23.12.2016 - 315 O 423/15

    50% Rabattaktion - Wettbewerbsverstoß: Rabattaktion einer

    Diesem Ergebnis widersprechen auch nicht andere Urteile in Bezug auf die Preisbindung von Arzneimitteln und Büchern (Vgl. zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung: BGH , Urteil vom 09.09.2010, Az.: I ZR 193/07 LG Hamburg , Urteil vom 04.08.2016, Az.: 407 HKO 82/09. In Bezug auf die Buchpreisbindung: BGH , Urteil vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14; OLG Hamburg , Urteil vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14

    Buchpreisbindung: Wettbewerbswidriges Verhalten durch Gewährung von

    Soweit der Senat in anderen Fallkonstellationen eine Konkretisierung des Verhaltens im Rahmen eines Unterlassungstenors im Bereich der Buchpreisbindung vorgenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass zwischen den Parteien im Streit stand, ob das zu Grunde liegende Verhalten gegen die Vorgaben des § 3 BuchprG verstößt (Senat Urteil vom 17.7.2012 AZ 11 U 20/12; Senat Urteil vom 28.1.2014, AZ 11 U 93/13; vergleichbar auch OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az: 5 U 164/11 zitiert nach juris: dort wurde der Zusatz des konkret streitgegenständlichen sog. Fördermodells in den Tenor aufgenommen).
  • LG Wiesbaden, 29.12.2021 - 11 O 790/20

    Zur Zulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf

    Nur dann wird er diesen Händler auf Grund der Erwartung günstigerer Preise anderen vorziehen, so dass von einem Preiswettbewerb gesprochen werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 5 U 164/11 -, Rn. 39 - 41, juris, Weitner GRUR 2012, 1, 4f).
  • KG, 08.04.2016 - 5 W 73/16
    Die von den Antragstellerinnen angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 24. Oktober 2012, 5 U 164/11 (GRUR-RR 2013, 348) befasst sich mit einem sogenannten Fördermodell, so dass sich die Begründung nicht auf den vorliegenden Fall einer unentgeltlichen Abgabe übertragen lassen.
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 11.01.2013 - 15 O 173/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6153
LG Bielefeld, 11.01.2013 - 15 O 173/12 (https://dejure.org/2013,6153)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11.01.2013 - 15 O 173/12 (https://dejure.org/2013,6153)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 15 O 173/12 (https://dejure.org/2013,6153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Apotheke darf keinen 5-EUR-Rabatt für Teilnahme an "Marktforschungsumfrage" einräumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz der Werbung im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit dem Versprechen der Gewährung eines Marktforschungs-Rabatts in Höhe von 5 EUR für die Beantwortung von Fragen und Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Apotheker darf keinen "Marktforschungs-Rabatt" in Höhe von 5 Euro für die Beantwortung drei einfacher Fragen geben

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt Marktforschungsrabatt

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" durch einen Apotheker

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" durch einen Apotheker

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit eines "Marktforschungs-Rabattes"

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.01.2013 - 15 O 173/12
    Falls entsprechend der Argumentation des Antragstellers § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG anzuwenden wäre, scheitert die Zulässigkeit daran, dass eine Zuwendung von 5, 00 EUR keine geringwertige Kleinigkeit ist (vgl. die von den Parteien diskutierte Bonustaler-Rechtsprechung des BGH, s. etwa BGH GRUR 2010, 1133 - Bonuspunkte).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.01.2013 - 15 O 173/12
    Dass die richtlinienkonforme Auslegung damit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG je nach Anwendungsbereich (Publikumswerbung oder nicht) einen unterschiedlichen Inhalt gibt, steht diesem Ergebnis nicht entgegen (vgl. -wenn auch in anderem Zusammenhang- BGH, Urteil vom 17.10.2012, VIII ZR 226/11, RN 27/28).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.01.2013 - 15 O 173/12
    In der "Gintec-Entscheidung" des EuGH (vgl. GRUR 2008, 267 ff.) ist in dem Zusammenhang ausgeführt (RN 58, 59), dass die Werbung für ein Arzneimittel in Form einer im Internet angekündigten Auslosung verboten ist, weil sie die unzweckmäßige Verwendung dieses Arzneimittels fördert und zu seiner direkten Abgabe an die Öffentlichkeit sowie zur Abgabe von Gratismustern führt.
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